Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Verbreiten kinderpornografischer Schriften
23. Oktober 2018: Besitz von Verbreiten kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB
Dem gesondert Verfolgten wurden in dessen Vernehmung die Chattprotokolle vorgehalten. Er bestätigte deshalb den Tatvorwurf und belastete unseren Mandanten. Wie in diesen Fällen üblich, erfolgte bei unseren Mandanten eine Hausdurchsuchung. Im Anschluss an die Hausdurchsuchung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich bestritt unsere Mandant, dass er sich kinderpornografische Schriften gem. § 184 StGB verschafft habe. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die Schwachstellen des vermeintlichen Beweisergebnisses gegenüber der Staatsanwaltschaft Halle hinweisen. Deshalb wurde das Strafverfahren mangels Tatnachweis ohne Auflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung
17. Oktober 2018: Vergewaltigung – Freispruch nach vielen Hauptverhandlungstagen
Die beiden Angeklagten hatten bereits im Ermittlungsverfahren ohne anwaltliche Beratung sich widersprechende Einlassungen gegenüber der Polizei abgegeben. Deshalb erfolgte die Anklage vor dem Landgericht Berlin. Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant in der Verhandlung keine Angaben zum Tatgeschehen. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das vermeintliche Vergewaltigungsopfer in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Im Plädoyer trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht sah sich deshalb schließlich nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: exhibitionistische Handlungen / Erregung öffentlichen Ärgernisses
05. Oktober 2018:: Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses – Einstellung des Strafverfahrens
Durch die Beauftragung von Rechtsanwalt Dietrich konnte dem Mandanten eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden. Denn nach Auswertung der Ermittlungsakten und einem Gespräch mit unserem Mandanten beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Strafverfahrens. Er arbeitete die geringe Schuld unseres Mandanten überzeugend heraus. Das Amtsgericht sah von einem Gerichtsverfahren ab und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines Geldbetrages ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz von kinderpornografischen Schriften
20. September 2018: Besitz von Kinderpornografie – Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung
Mit der polizeilichen Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach seiner Mandatierung als Verteidiger nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Bereits im Ermittlungsverfahren verfasste Rechtsanwalt Dietrich eine umfangreiche Schutzschrift für unseren Mandanten, in der er die Staatsanwaltschaft auf mehrere entlastende Umstände hinwies. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich im weiteren Verlauf der Strafverfahrens mehrere Anträge, sodass das Verfahren erheblich verzögert wurde. Nachdem weitere Ermittlungen getätigt worden waren, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war dazu jedoch nicht bereit und erhob Anklage. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht legte Rechtsanwalt Dietrich dann noch einmal alle Umstände dar, die zugunsten unseres Mandanten sprachen und machte zudem glaubhaft, dass die Schuld unseres Mandanten im konkreten Fall als gering anzusehen sei. Auf diese Weise konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Eine Verurteilung unseres Mandanten konnte dadurch verhindert werden. Auch eine Eintragung in das Bundeszentralregister erfolgte nicht.
Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen
22. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen - Einstellung
Der Halter des PKW benannte unseren Mandanten als Fahrer. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen gem. § 183a StGB in drei Fällen eingeleitet. Als Strafe sieht § 183a StGB Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Unser Mandant war über das Ergebnis sehr zufrieden, da er weder eine öffentliche Hauptverhandlung über sich ergehen lassen musste, noch einen Eintrag im Bundeszentralregister erhalten hat.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung von Kinderpornografie, § 184b StGB
25. Mai 2018: Einstellung des Strafverfahrens wegen Verbreitung von Kinderpornografie mangels hinreichenden Tatverdacht
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte durchgesehen hatte, machte er in einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel bezüglich der Aussagekraft einzelner Ermittlungsergebnisse geltend. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Aktivität unseres Mandanten fragwürdig sei. Diesbezüglich konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht geklärt sei, wer zur Tatzeit tatsächlich an dem PC unseres Mandanten gesessen und etwaige kinderpornografische Inhalte im Internet verbreitet hat. Es wäre jedenfalls ohne Weiteres möglich, dass ein Dritter die ermittelten kinderpornografischen Dateien verbreitet habe. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wenig später mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften
15. Mai 2018: Verbreitung pornographischer Schriften an Minderjährige – Einstellung des Verfahrens
Nachdem unser Mandant als Inhaber der entsprechenden Mobiltelefonnummer ermittelt worden war und daraufhin eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm stattgefunden hatte, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe. Nach Auswertung der Ermittlungsakten schrieb Rechtsanwalt Dietrich einen mehrseitigen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Darin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst deutlich, dass nicht geklärt sei, wer Eigentümer des für den Chat verwendeten Handys und der SIM-Karte ist und ob tatsächlich unser Mandant die Nachrichten verschickt hatte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Chatprotokolle detailliert herausarbeiten, dass sexuelle Inhalte auch seitens der Mädchen kommuniziert worden waren und diese auch Interesse an ihrem Chatpartner gezeigt hatten. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre und beantragte daher, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf diesen Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich ein. Unser Mandant musste lediglich eine Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Da unser Mandant nicht verurteilt wurde, wurde auch kein Vermerk wegen der Verbreitung pornographischer Schriften in sein Führungszeugnis eingetragen.