Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung
19. April 2021: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung – Freispruch nach mehrtägiger Hauptverhandlung
Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Berlin Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Zuvor hatte unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich genommen und ihn gebeten, ihn in der Hauptverhandlung zu verteidigen. Nach Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft zugesandten Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich Widersprüche in den Aussagen der Zeuginnen herausarbeiten. In der mehrtägigen Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, diese Widersprüche vor dem Gericht vorzutragen. Er konnte so die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen entkräften. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass etwaige andere Beweise fehlten, um die Tatbegehung mit Sicherheit nachzuweisen. So stimmte etwa die DNA-Probe unseres Mandanten nicht mit den auf der Kleidung der Zeugin aufgefundenen männlichen DNA-Spuren überein. Dem Gericht war es daher nicht möglich, unserem Mandanten die Tat nachzuweisen. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung
13. Januar 2020: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Arbeit
Der Grund, warum die Staatsanwaltschaft trotz der teilweise widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin gegen unseren Mandanten ermittelte, wurde Rechtsanwalt Dietrich schnell klar – aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant bereits vorbestraft war und sein Bundeszentralregisterauszug sieben Eintragungen aufwies. Obwohl Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass unser Mandant die Tatvorwürfe bestreitet, regte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten an. In diesem wurde unserem Mandanten zwar nicht mehr eine versuchte sexuelle Nötigung, aber immerhin noch eine Unterschlagung der Handtasche vorgeworfen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl umgehend Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser Verhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, Zweifel an dem Aussagegehalt der Anzeigeerstatterin zu säen. So erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz dessen Vorstrafen auch hinsichtlich der Unterschlagung gegen die Ableistung weniger Sozialstunden eingestellt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung/ schwere sexuelle Nötigung
25. September 2019: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdacht
Unser Mandant war sehr besorgt, als er die Vorladung als Beschuldigter einer Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhielt. Er suchte dann umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Den Schilderungen unseres Mandanten zufolge handelte es sich um zweimaligen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dieser fand am Abend und insbesondere auch am Morgen statt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt hatte, erhielt er auch Zugang zu den Aussagen der Bekanntschaft unseres Mandanten. Diese waren sehr umfangreich, an den entscheidenden Stellen, die Vergewaltigung betreffend, jedoch widersprüchlich und insgesamt unglaubwürdig. So konnte die Bekanntschaft nicht beschreiben, wie die Vergewaltigung am Morgen abgelaufen sein soll. Die Widersprüche und falschen Beschuldigungen gegen unseren Mandanten arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz heraus. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin kam diesem Antrag nach und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.