Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

23. September 2020: Einstellung mangels Tatnachweis bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern

Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) stellte Anzeige und ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Zusammen mit einer anderen Person war unser Mandant in einem Auto kurz hinter der polnischen Grenze in Deutschland von Zollbeamten angehalten worden, nachdem diese einen Hinweis von einem vorbeifahrenden Transportfahrer erhalten hatten. So soll aus dem Auto, in dem sich unser Mandant aufhielt, eine Kunststofftüte geworfen worden sein. Darin enthalten waren mehrere Feuerwerkskörper, für die eine entsprechende Besitzberechtigung in Deutschland erforderlich ist. Eine solche konnten beide Insassen allerdings nicht vorweisen.

Unser Mandant wandte sich sofort an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlichen Beistands. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte gründlich ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz die zeugenschaftliche Aussage des Transportfahrers in Zweifel. Dieser konnte nicht nachvollziehbar und widerspruchsfrei wiedergeben, aus welchem Fenster auf welche Weise die Kunststofftüte geworfen worden sein soll. Auch merkte Rechtsanwalt Dietrich die ungewöhnlichen Umstände – die Zeugenaussage kam erst einen Tag später zustande – dieser Ermittlungen an. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich gezielt die Möglichkeit eines alternativen Tathergangs heraus. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht in der Lage war, die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften, musste sie das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdacht einstellen.