Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
19. Juli 2024: Verletzung von Geschäftsgeheimnissen – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass ein Tatnachweis in einer Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Dafür brachte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere vor, dass unser Mandant zwar eine E-Mail erhalten hatte, er darum aber nicht gebeten, und diese zudem umgehend wieder gelöscht hatte. Zu einer Verwendung etwaiger Geschäftsgeheimnisse war es nicht gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 23 GeschGehG daher mangels Tatnachweis einstellen. Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens ein voller Erfolg, da er bei einer Verurteilung mit einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis hätte rechnen müssen.
Fachanwalt Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
10. Juni 2024: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel - Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen
Als unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Durchsicht der Ermittlungsakten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte an, das Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen geringer Schuld einzustellen. In seinem Schreiben wies er unter anderem auf wichtige Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte hin.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen der Beteiligung am unerlaubten Glückspiels ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG)
10. Mai 2024: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Aus diesem Grund wandte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte in einem langen und ausführlichen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unser jugendlicher Mandant nicht auf einer Versammlung angesprochen oder kontrolliert wurde, sondern sich vielmehr in der Nähe der Versammlung befand. Somit wies Rechtsanwalt Dietrich drauf hin, dass bereits an sich kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz seitens unseres jugendlichen Mandanten vorliegen konnte. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Auch trug er die genauen Gründe vor, weshalb unser Mandant die Atemschutzmaske bei sich getragen hatte.
Die Argumentation überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie Rechtsanwalt Dietrich zustimmten und das Verfahren gegen unseren jugendlichen Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellten.
Die Verfahrenseinstellung war für unseren jugendlichen Mandanten eine große Erleichterung, denn er gilt weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
05. Oktober 2023: Überquerung der Gleise vor einem heranfahrenden Zug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den tatsächlichen Geschehensablauf dar.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses
30. August 2023: Verkauf von Paketen – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich ging gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berufung, welches unseren Mandaten zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilte. In einem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant sich in einer finanziellen Notsituation befunden hat und ihm gegenüber Reue geäußert hat.
Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
28. Februar 2023: Gebrauch eines unrichtigen Impfausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Unsere Mandantin suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage gemacht und beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren einzustellen. In diesem Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Vorwurf um eine reine Vermutung handelt und der Impfstoff zwar nur bei Personen über 60 empfohlen wird, aber trotzdem weiter verimpft werden kann. Auch argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass es sich bei der fehlenden Dokumentation lediglich um einen Fehler der Arztpraxis handeln kann. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz
06. September 2022: Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz - gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte vom Gericht an. Er besprach die Akte mit unserem Mandanten und gab eine umfangreiche Stellungnahme beim Amtsgericht ab. In dieser bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Tatvorwürfe. Unser Mandant hatte nicht entgeltlich und dauerhaft in dem Nagelstudio gearbeitet, sondern lediglich spontan bei einer Kundin ausgeholfen. Die Inhaberin des Nagelstudios war eine gute Freundin unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich zweifelte damit einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz an. Er verwies darauf, dass eine Gefälligkeit keine unerlaubte Erwerbstätigkeit darstellt und somit keine Straftat vorliegen würde. Zudem war unser Mandant bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Mit all diesen Argumenten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht schließlich überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.