Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht
05. Juni. 2018: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das BtMG wegen Verteilen von Haschkeksen – Einstellung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter
Nun beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich sofort beim Amtsgericht als Strafverteidiger unseres Mandanten und forderte Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Durchsicht der Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Rechtsanwalt Dietrich nahm in seinem Schriftsatz auf die Ermittlungsergebnisse in den Akten Bezug und konnte tatsächliche und rechtliche Aspekte herausarbeiten, die Zweifel am Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts gegen unseren Mandanten begründeten. Außerdem machte Rechtsanwalt Dietrich auf Fehler in der Anklageschrift aufmerksam. Das Gericht ließ die Anklage dennoch zur Hauptverhandlung zu, signalisierte aber in Bezug auf den Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, dass es nicht mehr von einer allzu schweren Verurteilung ausgehen würde. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter machte Rechtsanwalt Dietrich dann noch einmal sämtliche zugunsten unseres Mandanten zu berücksichtigenden Umstände deutlich, zeigte Widersprüche in den Zeugenaussagen auf und konnte schließlich die Tatvorwürfe erheblich entkräften. Rechtsanwalt Dietrich erreichte auf diese Weise, dass das Strafverfahren schließlich in der Hauptverhandlung ohne Auflagen eingestellt wurde. Unser Mandant war erleichtert, dass dadurch auch eine Eintragung in das Erziehungsregister verhindert wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG / Jugendstrafrecht
08. Mai 2018: Vorwurf des unerlaubten Handels mit Marihuana und synthetischen Drogen – Jugendarrest, bereits durch U-Haft vollstreckt
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von Angehörigen unseres Mandanten über die Festnahme informiert worden war, fuhr er noch am selben Tag zum Polizeigewahrsam und besprach mit unserem Mandanten die Situation und das weitere Vorgehen. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht einen Haftprüfungstermin und besprach dort mit dem Ermittlungsrichter, dass unser Mandant die Zeit bis zur Hauptverhandlung für die Wahrnehmung von Fortbildungsmaßnahmen nutzen werde. In dem Haftprüfungstermin erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von der weiteren Untersuchungshaft verschont wurde. Im weiteren Ermittlungsverfahren stellte Rechtsanwalt Dietrich dann mehrere Anträge, sodass das Verfahren erheblich verzögert wurde. Gleichzeitig bereitete Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten die angesetzte Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht vor.
Auf Bitten von Rechtsanwalt Dietrich sind dann zur Hauptverhandlung auch die Mutter und die Schwester unseres Mandanten erschienen. Diese bestätigten dem Gericht, dass die U-Haft auf unseren Mandanten einen bleibenden Eindruck hinterlassen und er sich seither positiv verändert habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich in der Hauptverhandlung überzeugend darlegen, dass etwaige Erziehungsdefizite bei unserem Mandanten nun nicht mehr bestanden. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe, deren Angemessenheit sie mit der Schwere der Schuld unseres Mandanten begründete.
Rechtsanwalt Dietrich hob in seinem Plädoyer noch einmal die zugunsten unseres Mandanten sprechenden Umstände hervor und entkräftete dadurch den Eindruck der besonderen Schwere der Schuld. Rechtsanwalt Dietrich beantragte statt der geforderten Freiheitsstrafe lediglich die Verhängung von Jugendarrest. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich, den Arrest aufgrund der vorherigen Untersuchungshaft bereits für vollstreckt zu erklären. Das Gericht folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, verhängte lediglich zwei Wochen Jugendarrest und erklärte diesen durch die Untersuchungshaft für bereits vollstreckt. Damit blieb unser Mandant nach dem Urteil in Freiheit.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht
24. November 2017: Gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht – Einstellung in Hauptverhandlung
Dem Geschädigten wurde insbesondere wiederholt ein Metallschlagstock auf den Kopf geschlagen. Er erlitt neben Platzwunden ein Schädel Hirn Träume und multiple Prellungen und Schwellungen. Unmittelbar nach der Tat wurde wegen versuchten Totschlags ermittelt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres 20-jährigen Mandanten gehandelt hat. Mittlerweile sei auch ein Jahr seit der Tat vergangen. Das Jugendgericht war deshalb bereit, das Verfahren nach Jugendstrafrecht gegen Ableistung von 60 Sozialstunden einzustellen. Im Falle der Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte eine Freiheitsstrafe von ca. drei Jahren gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
25.10.2017: Einstellung bei Diebstahl eines PKW
Auch sei nicht sicher geklärt, ob unser Mandant zum Zeitpunkt des Diebstahls überhaupt noch Mitglied in dem Fitnessstudio gewesen ist. Der Polizeizeuge war erkrankt, so dass ein Fortsetzungstermin notwendig gewesen wäre. Da sich entgegen der ursprünglichen Annahme des Gerichts das Verfahren als komplizierter herausstellte, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger
06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch
Unser Mandant hat bereits 14 Eintragungen im Bundeszentralregister, insbesondere wegen Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung, uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung. Er hatte bereits im Gefängnis gesessen und stand aktuell unter Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wurde zum Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung ab, dass unser Mandant beim Ladendiebstahl keine Kenntnis vom Messer gehabt habe. Mangels Vorsatz lag kein Waffendiebstahl vor. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zeitnah eine Umschulung aufnehmen könnte. Eine Inhaftierung sich deshalb nicht positiv auswirken würde. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten lediglich wegen einfachen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Fahren ohne Fahrerlaubnis
10.April 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung gegen Zahlung einer geringen Geldbuße
Unser Mandant ging somit davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Jugendstrafrecht zugrunde legen würde und das Verfahren unter Anwendung von Diversionsvorschriften nach dem Jugendgerichtsgesetz einstellen würde. Daher nahm er an, sich selbst verteidigen zu können und der Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers nicht zu benötigen.
Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft an einem Diversionsverfahren kein Interesse, sondern beantragte auf dem für sie unkomplizierteren Weg die Verurteilung im Strafbefehlsverfahren.
Endlich setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung. Dieser legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und stellte Kontakt zur Staatsanwaltschaft her. Im persönlichen Gespräch verwies er darauf, dass unser Mandant schon seit vielen Jahren in Deutschland lebe, zeitnah die Einbürgerung anstrebe und sodann eine Laufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wolle. Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sei es daher wenig sinnvoll, ihm diesen Weg durch eine strafrechtliche Verurteilung zu verbauen. Der zuständige Staatsanwalt konnte sich so in die Lebenswirklichkeit unseres Mandanten hineinversetzen und stimmte zu, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Nun steht der Einbürgerung nichts mehr im Weg.