Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

16. Januar 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von Geldauflage

Vor dem Hintergrund, dass eine Hauptverhandlung gerade für Mandanten, die noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen sind eine große psychische Belastung darstellen kann, war unsere Mandantin ersichtlich erleichtert als Rechtsanwalt Dietrich ihr telefonisch mitteilte, dass er mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Cottbus davon überzeugen konnte, das gegen sie laufende Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.

Zuvor hatte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht und Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Unsere Mandantin wurde vorgeworfen, mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss in einem nicht mehr fahrtüchtigen Zustand gefahren zu sein. Dabei soll sie unter dem Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht haben. Daraufhin wurde die Polizei von Passanten alarmiert. Nach Aussagen unabhängiger Zeugen und verschiedener Polizeibeamten soll sich unsere Mandantin gegenüber den Polizeibeamten sowohl aggressiv als auch provokant verhalten und den Anweisungen der Beamten keine Folge geleistet haben. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Cottbus neben vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr insbesondere wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.

Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich anschließend mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Cottbus. Hier beantragte er, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Auch entkräftigte er argumentativ das Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war darüber ersichtlich erleichtert.

Fachanwalt für Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

18. Oktober 2022: Einstellung des Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte gegen Zahlung einer Geldauflage

Nach dem Konsum von Drogen hatte unser Mandant im Hausflur randaliert. Als die Polizei eintraf, soll unser Mandant die Polizeibeamten beleidigt und um sich getreten haben. Dabei soll er einen der Beamten verletzt haben.

Der Vorfall wurde von den Polizeibeamten aufgenommen und ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen unseren Mandanten eingeleitet. Da bei einem tätlichen Angriff gegen Polizeibeamte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei der Auswertung der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich mehrfach auf, dass unser Mandant bei dem Geschehen abwesend wirkte und auf die Ansprache der Beamten nicht reagierte. Er wurde deshalb auch ins Krankenhaus verbracht, wo eine nicht unerhebliche Intoxikation von Drogen festgestellt wurde. Trotz des Zustandes unseres Mandanten hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben.

In einem umfangreichen Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht Tiergarten, das Verfahren gegen unseren Mandanten aufgrund dessen körperlicher und psychischer Ausnahmesituation gegen eine Geldauflage einzustellen. Er legte ein Attest eines Psychologen bei, der bestätigte, dass es sich um einen einmaligen Kontrollverlust handelte und unser Mandant über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

03. März 2022: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach Verfolgung eines Mannes – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung angeklagt. Er soll mit zwei Mitangeklagten einen Mann verfolgt und geschubst haben, um ihn anschließend zusammenzuschlagen. Die Gründe für die Verfolgung waren unklar.

Da bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als erfahrenen Strafverteidiger. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei der Auswertung der Ermittlungsakte und Gesprächen mit unseren Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass das vermeintliche Opfer eine Bekannte unseres Mandanten vergewaltigt und Nacktbilder von dieser gemacht hatte, um sie damit zu weiteren sexuellen Handlungen zu erpressen. Unser Mandant wollte die Bilder gemeinsam mit den Mitangeklagten löschen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er darlegte, dass unser Mandant nicht als „Schubser“ identifiziert worden war und das vermeintliche Opfer aufgrund der Erpressung seiner Bekannten mit den Nacktbildern festhalten und der Strafverfolgung zuführen durfte. Das Gericht war jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es kam zu einer Hauptverhandlung. Durch die geschickte und konfrontative Befragung der Zeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche der Anklage herausarbeiten und verstärken. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung

05. November 2021: Angriff auf Vollstreckungsbeamte durch Schläge und Tritte - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldauflage

In einer Gaststätte in Berlin Lichterfelde soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und einem weiteren Gast gekommen sein. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, soll unser Mandant gegenüber den Beamtinnen aggressiv reagiert haben. Ihm wird vorgeworfen, wiederholt mit Fäusten um sich geschlagen zu haben. Gegen weitere polizeiliche Maßnahmen soll sich unser Mandant mit Tritten und Schlägen gewehrt haben, wodurch die Polizeibeamten Verletzungen erlitten haben sollen.

Im Zuge des gegen unseren Mandanten wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleiteten Strafverfahrens hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Dieser hatte sich zunächst mithilfe der Ermittlungsakte einen Überblick über den Geschehensverlauf verschafft. Anschließend hatte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht überzeugen und es wurde ein Termin vor dem Amtsgericht angesetzt. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht geführt und diese schließlich davon überzeugt, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht, in der zahlreiche Zeugen ausgesagt hätten, blieb unserem Mandanten so erspart.

Fachanwalt Strafrecht: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

14. Oktober 2021: Androhung von Straftaten gegen mehrere Personen - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises

Unser Mandant soll an mehrere Personen und Institutionen Androhungen von Straftaten verschickt haben. Darin soll er unter anderem auch mit Mord und Sprengstoffanschlägen gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Allein eine solche Androhung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren strafbar. Aus diesem Grund hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte um sich einen Überblick über die Beweislage zu verschaffen. Im Anschluss hatte er ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft geführt, in welchem er überzeugend darlegen konnte, dass kein Tatnachweis erbracht werden kann. Das Ermittlungsverfahren aufgrund der Androhungen von Straftaten wurde daher eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Amtsanmaßung und Körperverletzung

12. Oktober 2021: Strafverfahren gegen Zahlung eines geringen Gelbetrages eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Amtsanmaßung und Körperverletzung ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Lehrern seiner Tochter als Polizist ausgegeben zu haben und eine der Lehrerinnen gewaltsam am Arm gegriffen zu haben. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In einem umfangreichen Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich die Tochter unseres Mandanten auf Klassenfahrt befunden hatte und ihn bei einem Telefonat stark verängstigt mehrmals darum gebeten hatte, sie abzuholen, da sie nicht einschlafen konnte.  Als unser Mandant dann vor Ort ankam, befanden sich die Lehrer vor dem Gebäude und tranken Alkohol. Als unser Mandant den wohl nicht unerheblich alkoholisierten Lehrern die Situation erklärte, wollten sie ihm keinen Kontakt zu seiner Tochter gewähren. Es folgte zwar eine verbale Auseinandersetzung, zu körperlichen Angriffen kam es aber nicht. Auch hatte unser Mandant lediglich erwähnt, dass einer seiner Freunde Polizist sei und er sich daher mit seinen Rechten auskenne. Da unser Mandant den Lehrern ebenfalls mitgeteilt hatte, sich über deren Verhalten und die Alkoholisierung bei dem Schulleiter zu beschweren, drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die Lehrer unseren Mandanten falsch belastet hatten, um von ihrem eigenen Fehlverhalten abzulenken und als Anzeigende einen Vertrauensvorschuss zu erhalten. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung

21. Juli 2021: Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wurde von seinem Nachbarn angezeigt, da er dessen Grundstück betreten haben und dessen dort befindliche Dachrinne beschädigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Cottbus leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter hat unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht und ihn um rechtlichen Beistand geboten.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Ermittlungsakte, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst auf die unzähligen Auseinandersetzungen des Nachbarn mit unserem Mandanten und weiteren Nachbarn hin und legte auch dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Vermutung und Aussage des Nachbarn beruht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.