Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung

13. April 2021: Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung durch Schlag mit einem Holzknüppel – Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage

Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.

Nach Zugang der Anklageschrift bei unserer Mandantin hatte sie zunächst Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. In einem Schreiben an das Gericht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darin hatte Rechtsanwalt Dietrich den eigentlichen Hergang des Geschehens schildern können. Das Amtsgericht wollte dennoch zunächst von einer Hauptverhandlung nicht absehen und sowohl unsere Mandantin, als auch ihre Nachbarin vernehmen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an den Vorwürfe gegen unsere Mandantin wecken, indem er darstellte, dass sie sich lediglich gegen den Angriff ihrer Nachbarin zur Wehr gesetzt hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hinweisen. Das Gericht erklärte sich deshalb bereit, das Verfahren, wie bereits zu Beginn von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

07. September 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung. Unserem Mandanten wurde dabei vorgeworfen, Polizeibeamte, die wegen einer randalierenden Person in Berlin-Spandau gerufen worden waren, zunächst beleidigt und dann versucht zu haben, diese zu treten. Die Polizeibeamten, denen unser Mandant aufgrund seiner erheblichen Schwankungen aufgefallen sein soll, wollten zunächst eine Personenfeststellung bei diesem durchführen. Im Zuge dieser Feststellung soll unser Mandant dann versucht haben, zwei der Beamten zu schlagen. Auch im Rettungswagen sowie im Krankenhaus soll sich unser Mandant erheblich gewehrt, den anwesenden Personen mit Konsequenzen gedroht und diese vermeintlich beleidigt haben.

Die Polizeibeamten stellten daraufhin Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Mit einer Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in seinem umfänglichen Schriftsatz insbesondere die allgemeinen und zum Tatzeitpunkt vorliegenden physischen sowie psychischen Beschwerden unseres Mandanten heraus. Rechtsanwalt Dietrich ging sowohl auf die psychische Verfassung unseres Mandanten als auch auf die starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt ein und verdeutlichte, dass unser Mandant nur aufgrund dieser Umstände die für ihn ungewöhnlichen Handlungen vornahm. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlenden Verletzungen bei den Polizeibeamten hin und konnte so die geringe Schuld unseres Mandanten verdeutlichen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

23. Oktober 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren gegen geringe Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Unsere Mandantin soll im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes der Polizei wegen Ruhestörung in Berlin-Friedrichshain einen Polizeibeamten absichtlich verletzt haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er herausarbeitete, dass die Provokation von den Polizeibeamten ausging. Bei der Auswertung der verschiedenen Zeugenaussagen war Rechtsanwalt Dietrich aufgefallen, dass die Polizei zunächst lautstark eine andere Wohnung aufgesucht und unsere Mandantin sofort des Hauses verwiesen haben soll, als diese die Maßnahme in Frage stellte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass unsere Mandantin in Panik geriet, als die Polizei mit der Durchsetzung des Verweises begann und in dieser Angstreaktion lediglich versehentlich einen Beamten verletzte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Bewertung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

18. Oktober 2019: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung – Einstellung

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen. In dem Strafbefehl wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in Berlin Wilmersdorf den Anordnungen von Polizeibeamten nicht nachgekommen zu sein. Auch nach einem erteilten Platzverweis soll er Maßnahmen der Polizei gestört haben. Als er daraufhin festgenommen werden sollte, soll unser Mandant die Polizeibeamten geschlagen und getreten haben. Auch soll er „Ihr scheiß Polizisten“ gerufen haben. Im Strafbefehl wurde deshalb eine Geldstrafe gegen unseren Mandanten festgesetzt.

Zunächst hatte sich unser Mandant selbst gegen die Vorwürfe verteidigt. Insbesondere hatte unser Mandant auch noch selbst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und nochmals seine Sicht der Dinge dargelegt. Erst mit der Ladung zur Hauptverhandlung meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb kurzfristig Akteneinsicht und fertigte einen Schriftsatz, in welchem er sich mit der rechtlichen Bewertung auseinandersetzte. In der angesetzten Verhandlung vertiefte Rechtsanwalt Dietrich nochmals bereits aufgeworfene tatsächliche und rechtliche Probleme, so dass schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit waren, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

16. Oktober 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Während einer Sonderfahrscheinkontrolle der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin-Mitte wurde unserer Mandantin vorgeworfen, ohne Fahrschein gefahren zu sein. Die Kontrolleure der BVG forderten unsere Mandantin, die keine deutsche Staatsbürgerin ist, daher auf, auszusteigen und sich auszuweisen. Jedoch hatte sie an dem Tag ihren Reisepass nicht dabei. Auch befand sich unsere Mandantin in dem Glauben, dass sie sich nicht ausweisen müsse und dass ein Führerschein für eine Identitätsfeststellung nicht ausreiche. Deswegen weigerte sie sich, dem Anliegen der Kontrolleure Folge zu leisten. Da es sich um eine Sonderfahrscheinkontrolle handelte, waren auch Polizeibeamte anwesend. Auch diesen gegenüber verweigerte sich unsere Mandantin. Erst durch Anwendung von körperlicher Gewalt gelang es den Beamten, unserer Mandantin Handfesseln anzulegen, ihre Handtasche zu durchsuchen und eine Identitätsfeststellung vorzunehmen. Unserer Mandantin wurde dann vorgeworfen, Leistungen erschlichen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht hatte, regte er erfolgreich an, zunächst die Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen fallen zu lassen. Denn erst kurz bevor die Kontrollansage verkündet worden war, stieg unsere Mandantin in die Bahn ein. Sie hatte keine Chance, ihr Ticket rechtzeitig zu entwerten. Bezüglich der zweiten Anzeige, wurde Rechtsanwalt Dietrich nach einem Gespräch mit unserer Mandantin schnell klar, dass ein Missverständnis für den Widerstand verantwortlich war. Unsere Mandantin, die durch ihre schwierige Gesamtsituation emotional ohnehin schon stark belastet war, wurde durch die Polizeibeamten behandelt, wie eine Verbrecherin. Außerdem wurde ihr von behördlicher Seite aus mitgeteilt, ein Führerschein reiche nicht aus, um sich adäquat auszuweisen. Rechtsanwalt Dietrich wies in mehreren umfassenden Schreiben auf die Umstände hin, die zum Verhalten unserer Mandantin führten. Rechtsanwalt Dietrich versuchte noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung das Verfahren einzustellen. Doch erst in der Hauptverhandlung einigten sich die Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Dietrich darauf das Verfahren einzustellen, nachdem Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin riet, sich bei den Beamten zu entschuldigen. Da ihr das Geschehen ebenfalls sehr Leid tat, entschuldigte sie sich umfassend bei den Polizeibeamten. Das Verfahren wurde dann gegen Zahlung einer Geldauflage erfolgreich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

30. August 2019: Ellenbogenschlag auf Polizeibeamtin – Einstellung des Verfahrens

In Berlin-Plänterwald soll unser Mandant einer Polizeibeamtin mit voller Wucht den Ellbogen auf den Kopf geschlagen haben. Unser Mandant war gerade im Begriff ein Wohnhaus, zu welchem die Polizei wegen Lärmbelästigung gerufen worden war, zu verlassen. Als unser Mandant beim Verlassen des Hauses die Tür hinter sich zu ziehen wollte, verhinderte eine Polizeibeamtin dies mit ihrem Fuß. Dann soll unser Mandant in der Rückwärtsbewegung die Polizistin mit dem Ellenbogen auf den Kopf geschlagen haben, um die Tür zuziehen zu können. Die umstehenden Polizeibeamten überwältigten unseren Mandanten daraufhin. Unser Mandant wurde dann in Gewahrsam genommen und erkennungsdienstlich erfasst.

Umgehend mandatierte er Rechtsanwalt Dietrich, der zunächst Akteneinsicht beantragte. Rechtsanwalt Dietrich regte bei der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hatte in Folge seines leichten Alkoholkonsums Koordinationsschwierigkeiten und ist beim Zuziehen der Tür abgerutscht. Er habe die Polizistin unglücklich und keinesfalls absichtlich erwischt. Auch müsse berücksichtigt werden, welche Folgen unser Mandant durch das Geschehen davongetragen habe. Durch die Festnahme wurde unser Mandant an der Schulter und am Knie verletzt. Dieser Anregung wurde nicht gefolgt. Stattdessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten, der eine hohe Geldstrafe vorsah. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Gericht versuchte Rechtsanwalt Dietrich, diese erneut von einer Einstellung zu überzeugen. Das persönliche Gespräch schließlich hatte Erfolg und das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrgeldbetrug / Widerstand / Körperverletzung / Beleidigung

19 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz mehrfacher Delikte

Gegen unsere Mandantin war Ende 2016 ermittelt worden, weil sie versucht haben soll, sich der Festnahme durch die Polizei Berlin zu entziehen. Während der Festnahme soll unsere Mandantin die festnehmende Polizeibeamtin außerdem beleidigt und getreten haben. Die Polizeibeamten waren gerufen worden, weil sich unsere Mandantin geweigert haben soll, ein Taxientgelt für die Strecke vom Berliner Alexanderplatz nach Berlin-Neukölln zu bezahlen.

Mit der Vorladung als Beschuldigte eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, einer Beleidigung, einer Körperverletzung und eines Fahrgeldbetrugs suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen ausschließlich unsere Mandantin belastende Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten und des Taxifahrers hervor. Trotzdem versuchte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz die Umstände darzulegen, die unsere Mandantin zu ihrem Verhalten veranlasst hatten. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei insbesondere auf die starke Alkoholisierung unserer Mandantin und ihren schwierigen gesundheitlichen Zustand zum Tatzeitpunkt ein. Weiterhin beinhaltete der Schriftsatz eine Anregung an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine Geldauflage einzustellen. Leider konnte die Staatsanwaltschaft Berlin der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich nicht folgen und erhob stattdessen Anklage gegen unsere Mandantin. Insbesondere verwies die Staatsanwaltschaft Berlin darauf, dass unsere Mandantin bereits strafrechtlich, z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung, in Erscheinung getreten ist. Daraufhin kam es zur Hauptverhandlung. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht erneut die problematischen Lebensumstände unserer Mandantin vor. Dieses Mal konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daher das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.