Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Störung des öffentlichen Friedens

27. März 2019: Störung öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erhob gegen unseren heranwachsenden Mandanten vor dem Jugendschöffengericht Anklage. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, den öffentlichen Frieden durch Androhung von Straftaten gem. § 126 StGB gestört und Symbole eines verbotenen Vereins gem. § 20 Vereinsgesetz verbreitet zu haben. Unser Mandant hatte auf Facebook Anschläge gutgeheißen und Symbole eines verbotenen Vereins eingestellt.

Nachdem unser Mandant die Anklage erhalten hatte wandte er sich gemeinsam mit seinem Vater an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich mit unserem Mandanten und seinem Vater das weitere Vorgehen. In dem Gespräch stellte sich auch heraus, dass sich unser Mandant von seinen damaligen Äußerungen distanzieren würde. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausstellen, dass die Äußerungen aufgrund einer situativen Verärgerung unseres Mandanten erfolgt sind und unser Mandant keine Kenntnis davon hatte, dass der Verein in Deutschland verboten sei. Das Gericht konnte entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft nicht widerlegen, dass unser Mandant vom Vereinsverbot keine Kenntnis hatte. Deshalb wurde er wegen des Verstoßes gegen § 20 VereinsG freigesprochen. Auch in Bezug auf die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gem. § 126 StGB folgte das Gericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich hatte mitgeteilt, dass die gemachten Ausführungen unseres Mandanten nicht seinen Wertevorstellungen entsprechen würden. Das Gericht verurteilte unseren Mandanten deshalb lediglich zu vier Beratungsgesprächen.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

20. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

In der Walpurgisnacht hatte unser Mandant in Berlin Prenzlauer Berg wiederholt mehrere Polizeibeamte beleidigt, worauf die Polizeibeamten Strafanzeige erstattet hatten. Schriftlich hatte sich unser Mandant gegenüber den Polizeibeamten entschuldigt und gehofft, dass sich seine Strafsache deshalb erledigen würde.

Entgegen dieser Erwartung wurde unserem Mandanten ein Strafbefehl zugestellt, in welchem er wegen Beleidung zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Beruflich war unser Mandant auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen. Die Verurteilung hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister geführt. Deshalb wandte sich nun unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und besprach im Anschluss daran den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide Verfahrensbeteiligten überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unserem Mandanten ist somit ein Eintrag im Bundeszentralregister erspart geblieben und er muss somit keine berufsrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand und Gefangenenbefreiung

21. Januar 2019: Widerstand und Gefangenenbefreiung - niedrige Geldstrafe

Eine Schuldnerin weigerte sich, vor einem Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Stattdessen alarmierte sie telefonisch unseren Mandanten, der sich kurze Zeit später beim Gerichtsvollzieher einfand. Mittlerweile hatte der Gerichtsvollzieher die Schuldnerin bereits verhaftet und wollte sie in die JVA überstellen. Hiergegen setzte sich die Schuldnerin zur Wehr, wobei unser Mandant die Schuldnerin unterstützte. Beiden gelang die Flucht. Aufgrund dieses Geschehens wurde gegen unseren Mandanten durch das Amtsgericht Zossen ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Gegen den Strafbefehl legte unser Mandant selbständig Einspruch ein und beauftragte im Anschluss daran Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Interessenswahrnehmung. In der Verhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich die strafbaren Handlungen in Bezug auf den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im unteren Bereich bewegen würden. Ein Tatnachweis wegen Gefangenenbefreiung sei nicht zu führen, weil unser Mandant bei seinem Eintreffen nicht gewusst habe, dass die Schuldnerin bereits verhaftet worden sei. Trotz der über 20 im Bundeszentralregister eingetragenen Vorstrafen verurteilte das Amtsgericht Zossen unseren Mandanten nur noch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe  von 50 Tagessätzen.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

08. November: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Einstellung in Verhandlung

Unser Mandant hatte in Berlin Mitte ausgiebig gefeiert und wollte sich danach mit einem Taxi nach Hause fahren lassen. Aus unerklärlichem Grunde entwickelte sich im Taxi ein aggressives Gespräch zwischen dem Taxifahrer und unserem Mandanten. Plötzlich zog unser Mandant ein Messer und machte eine zielgerichtete Stichbewegung in Richtung des Kopfes des Taxifahrers.

. Der Taxifahrer bremste deshalb stark ab und machte eine Lenkbewegung. Hierdurch konnte er eine Verletzung verhindern. Nachdem das Fahrzeug zum Stehen kam schlug unser Mandant weiter auf den Taxifahrer ein. Erst beim Eintreffen der Polizei versuchte er davon zu laufen, wurde jedoch von der Polizei überwältigt und festgenommen. Auch nach der Festnahme schlug und trat unser Mandant gegen die Polizeibeamten. Er verhielt sich auch bei der Blutentnahme renitent, so dass er am Bett fixiert werden musste. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Einige Tage nach dem Vorfall beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus und besprach im Anschluss das mögliche Vorgehen mit der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant bisher nicht vorbestraft und am Tattag erheblich alkoholisiert gewesen sei. Trotz dieser Umstände wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen. Vielmehr bot sie die Verhängung einer Geldstrafe im Strafbefehlswege an. Es wurde deshalb Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe von lediglich 100 Tagessätzen verurteilt werden sollte. Die Mindeststrafe für eine gefährliche Körperverletzung beträgt grundsätzlich 6 Monate Freiheitsstrafe. Aber auch die Geldstrafe hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis geführt. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Im Anschluss daran besprach er den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin. Rechtsanwalt Dietrich wies abermals darauf hin, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres Mandanten handeln würde. Zunächst stellte die Richterin nur eine Reduzierung der Geldstrafe in Aussicht, sodass diese nicht mit in ein Führungszeugnis aufgenommen worden wäre. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten auf die Verhandlung vor. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Der Betrag war noch deutlich niedriger als die Geldstrafe. Ein Eintrag im Bundeszentralregister ist auch nicht erfolgt. 

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

06. November 2018: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten ein Strafbefehl erlassen, in welchem er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamen verurteilt werden sollte. Hintergrund des Strafbefehls war, dass unser Mandant im Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg aus einer Gruppe heraus Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt und die Beamten als Bullenschweine betitelt hatte.

Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

30. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Einstellung in der Hauptverhandlung

Der Fahrer und Beifahrer eines Cabriolets zeigten unseren Mandanten an, dass er sie an einer Kreuzung in Berlin Lichtenberg mit einem Schlagstock bedroht haben soll. Der Hintergrund soll gewesen sein, dass unser Mandant mit seinem mitgeführten Hund sehr rabiat umgegangen sein soll. Hierauf angesprochen, habe unser Mandant den Schlagstock gezogen uns sei auf das Fahrzeug zugelaufen. Die Zeugen konnten sich nur durch zügiges Anfahren vor einem Übergriff schützen.

Die unmittelbar danach alarmierte Polizei konnte unseren Mandanten in Tatortnähe feststellen. Bei der Überprüfung soll sich unser Mandant erheblich gewehrt haben, so dass ebenfalls eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erstattet wurde. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung. Da unser Mandant in der Vergangenheit bereits polizeilich wegen Körperverletzung aufgefallen war und es zu angeblich erheblichen Widerstandshandlungen gekommen sei, war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Nach Anklageerhebung wegen Nötigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass sich unser Mandant mittlerweile auf einem guten Weg befinden würde, er insbesondere ein Studium aufgenommen habe. Deshalb hielt das Amtsgericht Tiergarten es für möglich, das Verfahren in der Hauptverhandlung einzustellen. Unser Mandant wurde durch Rechtsanwalt Dietrich umfangreich auf die Hauptverhandlung vorbereitet. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich nach Vernehmung unseres Mandanten auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft überzeugen, dass unser Mandant seine Lehren aus dem Vorfall gezogen habe und diesen bereue. Die Strafsache wurde deshalb in der Verhandlung eingestellt. Die anwesenden Zeugen, insbesondere die Polizisten, beschwerten sich hierüber lautstark beim Gericht.

Fachanwalt Strafrecht: Bildung krimineller Vereinigungen, § 129 StGB

14. Juni 2018: Vorwurf der Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen – Einstellung ohne Auflagen

Die Staatsanwaltschaft Rostock führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Vorwurfs der Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen. Konkret soll unser Mandant  in einem – mittlerweile verbotenen und aufgelösten – Internetforum verbotene Inhalte verbreitet und durch seine Beiträge das Internetforum dauerhaft unterstützt haben. Das Bilden einer kriminellen Vereinigung ist gem. § 129 StGB strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Wegen dieser Vorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft Rostock angefordert und durchgesehen hatte, wertete er zunächst die juristische Fachliteratur zu den einschlägigen Straftatbeständen gründlich aus. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er darlegte, dass die in den Akten dokumentierten Äußerungen im Ergebnis keine Unterstützungshandlung darstellen würden und daher auch nicht von dem Straftatbestand erfasst seien. Rechtsanwalt Dietrich konnte herausarbeiten, dass die unserem Mandanten vorgeworfenen Äußerungen zwar auf den ersten Blick als strafbares Verhalten erscheinen, tatsächlich aber noch akzeptablem Sozialverhalten entsprechen würden. Darüber hinaus konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Schuld unseres Mandanten im konkreten Fall auch als gering anzusehen wäre. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz die erhobenen Tatvorwürfe erheblich entkräften und beantragte daher, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren schließlich ohne Auflagen ein.