Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

08. April 2019: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Einstellung in Verhandlung

Unser Mandant hatte in Berlin Mitte ausgiebig gefeiert und wollte sich danach mit einem Taxi nach Hause fahren lassen. Aus unerklärlichem Grunde entwickelte sich im Taxi ein aggressives Gespräch zwischen dem Taxifahrer und unserem Mandanten. Plötzlich zog unser Mandant ein Messer und machte eine zielgerichtete Stichbewegung in Richtung des Kopfes des Taxifahrers. Der Taxifahrer bremste deshalb stark ab und machte eine Lenkbewegung. Hierdurch konnte er eine Verletzung verhindern. Nachdem das Fahrzeug zum Stehen kam schlug unser Mandant weiter auf den Taxifahrer ein. Erst beim Eintreffen der Polizei versuchte er davon zu laufen, wurde jedoch von der Polizei überwältigt und festgenommen.

Auch nach der Festnahme schlug und trat unser Mandant gegen die Polizeibeamten. Er verhielt sich auch bei der Blutentnahme renitent, so dass er am Bett fixiert werden musste. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Einige Tage nach dem Vorfall beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus und besprach im Anschluss das mögliche Vorgehen mit der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant bisher nicht vorbestraft und am Tattag erheblich alkoholisiert gewesen sei. Trotz dieser Umstände wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen. Vielmehr bot sie die Verhängung einer Geldstrafe im Strafbefehlswege an. Es wurde deshalb Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe von lediglich 100 Tagessätzen verurteilt werden sollte. Die Mindeststrafe für eine gefährliche Körperverletzung beträgt grundsätzlich 6 Monate Freiheitsstrafe. Aber auch die Geldstrafe hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis geführt. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Im Anschluss daran besprach er den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin. Rechtsanwalt Dietrich wies abermals darauf hin, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres Mandanten handeln würde. Zunächst stellte die Richterin nur eine Reduzierung der Geldstrafe in Aussicht, sodass diese nicht mit in ein Führungszeugnis aufgenommen worden wäre. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten auf die Verhandlung vor. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Der Betrag war noch deutlich niedriger als die Geldstrafe. Ein Eintrag im Bundeszentralregister ist auch nicht erfolgt. 

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

05. April 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten ein Strafbefehl erlassen, in welchem er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamen verurteilt werden sollte. Hintergrund des Strafbefehls war, dass unser Mandant im Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg aus einer Gruppe heraus Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt und die Beamten als Bullenschweine betitelt hatte.

Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.

Fachanwalt Strafrecht: Störung des öffentlichen Friedens

27. März 2019: Störung öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin erhob gegen unseren heranwachsenden Mandanten vor dem Jugendschöffengericht Anklage. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, den öffentlichen Frieden durch Androhung von Straftaten gem. § 126 StGB gestört und Symbole eines verbotenen Vereins gem. § 20 Vereinsgesetz verbreitet zu haben. Unser Mandant hatte auf Facebook Anschläge gutgeheißen und Symbole eines verbotenen Vereins eingestellt.

Nachdem unser Mandant die Anklage erhalten hatte wandte er sich gemeinsam mit seinem Vater an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich mit unserem Mandanten und seinem Vater das weitere Vorgehen. In dem Gespräch stellte sich auch heraus, dass sich unser Mandant von seinen damaligen Äußerungen distanzieren würde. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausstellen, dass die Äußerungen aufgrund einer situativen Verärgerung unseres Mandanten erfolgt sind und unser Mandant keine Kenntnis davon hatte, dass der Verein in Deutschland verboten sei. Das Gericht konnte entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft nicht widerlegen, dass unser Mandant vom Vereinsverbot keine Kenntnis hatte. Deshalb wurde er wegen des Verstoßes gegen § 20 VereinsG freigesprochen. Auch in Bezug auf die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gem. § 126 StGB folgte das Gericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich hatte mitgeteilt, dass die gemachten Ausführungen unseres Mandanten nicht seinen Wertevorstellungen entsprechen würden. Das Gericht verurteilte unseren Mandanten deshalb lediglich zu vier Beratungsgesprächen.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

20. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

In der Walpurgisnacht hatte unser Mandant in Berlin Prenzlauer Berg wiederholt mehrere Polizeibeamte beleidigt, worauf die Polizeibeamten Strafanzeige erstattet hatten. Schriftlich hatte sich unser Mandant gegenüber den Polizeibeamten entschuldigt und gehofft, dass sich seine Strafsache deshalb erledigen würde.

Entgegen dieser Erwartung wurde unserem Mandanten ein Strafbefehl zugestellt, in welchem er wegen Beleidung zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Beruflich war unser Mandant auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen. Die Verurteilung hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister geführt. Deshalb wandte sich nun unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und besprach im Anschluss daran den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide Verfahrensbeteiligten überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unserem Mandanten ist somit ein Eintrag im Bundeszentralregister erspart geblieben und er muss somit keine berufsrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand und Gefangenenbefreiung

21. Januar 2019: Widerstand und Gefangenenbefreiung - niedrige Geldstrafe

Eine Schuldnerin weigerte sich, vor einem Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Stattdessen alarmierte sie telefonisch unseren Mandanten, der sich kurze Zeit später beim Gerichtsvollzieher einfand. Mittlerweile hatte der Gerichtsvollzieher die Schuldnerin bereits verhaftet und wollte sie in die JVA überstellen. Hiergegen setzte sich die Schuldnerin zur Wehr, wobei unser Mandant die Schuldnerin unterstützte. Beiden gelang die Flucht. Aufgrund dieses Geschehens wurde gegen unseren Mandanten durch das Amtsgericht Zossen ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Gegen den Strafbefehl legte unser Mandant selbständig Einspruch ein und beauftragte im Anschluss daran Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Interessenswahrnehmung. In der Verhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich die strafbaren Handlungen in Bezug auf den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im unteren Bereich bewegen würden. Ein Tatnachweis wegen Gefangenenbefreiung sei nicht zu führen, weil unser Mandant bei seinem Eintreffen nicht gewusst habe, dass die Schuldnerin bereits verhaftet worden sei. Trotz der über 20 im Bundeszentralregister eingetragenen Vorstrafen verurteilte das Amtsgericht Zossen unseren Mandanten nur noch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe  von 50 Tagessätzen.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

08. November: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Einstellung in Verhandlung

Unser Mandant hatte in Berlin Mitte ausgiebig gefeiert und wollte sich danach mit einem Taxi nach Hause fahren lassen. Aus unerklärlichem Grunde entwickelte sich im Taxi ein aggressives Gespräch zwischen dem Taxifahrer und unserem Mandanten. Plötzlich zog unser Mandant ein Messer und machte eine zielgerichtete Stichbewegung in Richtung des Kopfes des Taxifahrers.

. Der Taxifahrer bremste deshalb stark ab und machte eine Lenkbewegung. Hierdurch konnte er eine Verletzung verhindern. Nachdem das Fahrzeug zum Stehen kam schlug unser Mandant weiter auf den Taxifahrer ein. Erst beim Eintreffen der Polizei versuchte er davon zu laufen, wurde jedoch von der Polizei überwältigt und festgenommen. Auch nach der Festnahme schlug und trat unser Mandant gegen die Polizeibeamten. Er verhielt sich auch bei der Blutentnahme renitent, so dass er am Bett fixiert werden musste. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Einige Tage nach dem Vorfall beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus und besprach im Anschluss das mögliche Vorgehen mit der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant bisher nicht vorbestraft und am Tattag erheblich alkoholisiert gewesen sei. Trotz dieser Umstände wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen. Vielmehr bot sie die Verhängung einer Geldstrafe im Strafbefehlswege an. Es wurde deshalb Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe von lediglich 100 Tagessätzen verurteilt werden sollte. Die Mindeststrafe für eine gefährliche Körperverletzung beträgt grundsätzlich 6 Monate Freiheitsstrafe. Aber auch die Geldstrafe hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis geführt. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Im Anschluss daran besprach er den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin. Rechtsanwalt Dietrich wies abermals darauf hin, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres Mandanten handeln würde. Zunächst stellte die Richterin nur eine Reduzierung der Geldstrafe in Aussicht, sodass diese nicht mit in ein Führungszeugnis aufgenommen worden wäre. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten auf die Verhandlung vor. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Der Betrag war noch deutlich niedriger als die Geldstrafe. Ein Eintrag im Bundeszentralregister ist auch nicht erfolgt. 

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

06. November 2018: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten ein Strafbefehl erlassen, in welchem er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamen verurteilt werden sollte. Hintergrund des Strafbefehls war, dass unser Mandant im Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg aus einer Gruppe heraus Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt und die Beamten als Bullenschweine betitelt hatte.

Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.