Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

30. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Einstellung in der Hauptverhandlung

Der Fahrer und Beifahrer eines Cabriolets zeigten unseren Mandanten an, dass er sie an einer Kreuzung in Berlin Lichtenberg mit einem Schlagstock bedroht haben soll. Der Hintergrund soll gewesen sein, dass unser Mandant mit seinem mitgeführten Hund sehr rabiat umgegangen sein soll. Hierauf angesprochen, habe unser Mandant den Schlagstock gezogen uns sei auf das Fahrzeug zugelaufen. Die Zeugen konnten sich nur durch zügiges Anfahren vor einem Übergriff schützen.

Die unmittelbar danach alarmierte Polizei konnte unseren Mandanten in Tatortnähe feststellen. Bei der Überprüfung soll sich unser Mandant erheblich gewehrt haben, so dass ebenfalls eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erstattet wurde. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung. Da unser Mandant in der Vergangenheit bereits polizeilich wegen Körperverletzung aufgefallen war und es zu angeblich erheblichen Widerstandshandlungen gekommen sei, war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Nach Anklageerhebung wegen Nötigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass sich unser Mandant mittlerweile auf einem guten Weg befinden würde, er insbesondere ein Studium aufgenommen habe. Deshalb hielt das Amtsgericht Tiergarten es für möglich, das Verfahren in der Hauptverhandlung einzustellen. Unser Mandant wurde durch Rechtsanwalt Dietrich umfangreich auf die Hauptverhandlung vorbereitet. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich nach Vernehmung unseres Mandanten auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft überzeugen, dass unser Mandant seine Lehren aus dem Vorfall gezogen habe und diesen bereue. Die Strafsache wurde deshalb in der Verhandlung eingestellt. Die anwesenden Zeugen, insbesondere die Polizisten, beschwerten sich hierüber lautstark beim Gericht.

Fachanwalt Strafrecht: Bildung krimineller Vereinigungen, § 129 StGB

14. Juni 2018: Vorwurf der Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen – Einstellung ohne Auflagen

Die Staatsanwaltschaft Rostock führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Vorwurfs der Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen. Konkret soll unser Mandant  in einem – mittlerweile verbotenen und aufgelösten – Internetforum verbotene Inhalte verbreitet und durch seine Beiträge das Internetforum dauerhaft unterstützt haben. Das Bilden einer kriminellen Vereinigung ist gem. § 129 StGB strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Wegen dieser Vorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft Rostock angefordert und durchgesehen hatte, wertete er zunächst die juristische Fachliteratur zu den einschlägigen Straftatbeständen gründlich aus. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er darlegte, dass die in den Akten dokumentierten Äußerungen im Ergebnis keine Unterstützungshandlung darstellen würden und daher auch nicht von dem Straftatbestand erfasst seien. Rechtsanwalt Dietrich konnte herausarbeiten, dass die unserem Mandanten vorgeworfenen Äußerungen zwar auf den ersten Blick als strafbares Verhalten erscheinen, tatsächlich aber noch akzeptablem Sozialverhalten entsprechen würden. Darüber hinaus konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Schuld unseres Mandanten im konkreten Fall auch als gering anzusehen wäre. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz die erhobenen Tatvorwürfe erheblich entkräften und beantragte daher, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren schließlich ohne Auflagen ein.

 

Fachanwalt für Strafrecht: Hausfriedensbruch

22. Januar 2018: Hausfriedensbruch – Einstellung trotz Strafbefehl und Bewährungsbruchs

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl erlassen, weil er wiederholt seinen PKW auf einem Tankstellengelände in Berlin Moabit gegen den mehrfach erklärten Willen des Tankstellenpächters abgestellt hatte. Es lag hiernach Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB vor.

Unser Mandant ist vorbestraft und stand wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen unter Bewährung. Unser Mandant hatte sich zunächst selbst verteidigt und sein Bedauern über den Vorfall gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht. Trotz der Entschuldigung und der Zusicherung, zukünftig das Fahrzeug nicht mehr auf dem Tankstellengelände abzustellen, wurde der Strafbefehl erlassen. Unmittelbar vor der Verhandlung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht und zur Amtsanwaltschaft Berlin auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Beteiligten davon überzeugen, trot5z des Bewährungsbruches, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte gegebenenfalls ein Bewährungswiderruf gedroht.

 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Widerstand / Beleidigung

14. Dezember 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte

Unsere Mandantin war mit ihrem Freund in heftigen Streit geraten. Deshalb wurde die Polizei zu der Wohnung unserer Mandantin in Berlin-Hellersdorf gerufen. Als die Polizeibeamten vor Ort waren, zeigte sich unsere Mandantin auch diesen gegenüber sehr aggressiv, beleidigte die Polizisten und trat sogar einem Beamten gegen das Schienbein. Aus diesem Grunde wurde unsere Mandantin festgenommen und gegen sie ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Mit der Vorladung zur polizeilichen Vernehmung wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich durchgesehen und das Ermittlungsergebnis bewertet hatte, regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass sich unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einer besonders schwierigen emotionalen Situation befand. Hintergrund war die zerrüttete Beziehung unserer Mandantin, die auch zu dem Streit mit ihrem Freund geführt hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass das Eintreffen von mehreren Polizeibeamten unsere Mandantin zusätzlich verunsicherte, weshalb sie derart gereizt reagierte. Unter Hinweis auf diese besonderen Umstände schlug Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf diesen Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass das Strafverfahren auf diese Weise, insbesondere ohne eine Verurteilung, erledigt werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

23. November 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung von Polizeibeamten

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Zuvor war unser Mandant in Berlin-Neukölln von Polizeibeamten kontrolliert worden und hatte seinen Unmut über die Maßnahme unmissverständlich geäußert, wobei er die Polizeibeamten auch duzte. Auf die Vorladung der Polizei reagierte unser Mandant nicht.

Nachdem das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten erlassen hatte, beauftragte dieser Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht machte Rechtsanwalt Dietrich die Umstände der Tat deutlich. Dabei stellte er klar, dass unser Mandant ohne konkreten Anlass überprüft worden war. Weil unser Mandant darüber nicht erfreut war, äußerte er sich zwar unsachlich, jedoch vielmehr bezogen auf die polizeiliche Maßnahme als gegen die eingesetzten Beamten persönlich. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich nachweisen, dass sich unser Mandant bereits seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung befand, die auch den regelmäßigen Einsatz von verschreibungspflichtigen Medikamenten umfasste. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant unter dem Eindruck der polizeilichen Überprüfung befürchtete, der Besitz von verschreibungspflichtigen Medikamenten könne ihm zum Verhängnis werden. Unser Mandant sei von den Gesamtumständen der Situation überreizt gewesen und hat sich daher zu unstatthaften Äußerungen hinreißen lassen. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein, wobei es die Höhe der monatlichen Raten antragsgemäß relativ niedrig ansetzte.

Fachanwalt Strafrecht: Vortäuschen einer Straftat

27. August 2014: Freispruch vom Vorwurf Vortäuschen einer Straftat

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie einen Strafbefehl erhalten hatte. In dem Strafbefehl wurde ihr vorgeworfen, wider besseres Wissen bei einer Behörde vorgetäuscht zu haben, dass zwei Berliner Polizeibeamte eine rechtswidrige Tat begangen haben. Der Ehemann unserer Mandantin hatte mit dem Fahrzeug unserer Mandantin in der Ausfahrt vor seinem Mehrfamilienhaus geparkt. Ein Mieter des Hauses konnte nicht aus dem Hof auf die Straße fahren. Die zwei Berliner Polizeibeamten hatten deshalb eine Anzeige geschrieben. Hierauf wandte sich unsere Mandantin an die Staatsanwaltschaft Berlin und erstattete Strafanzeige gegen die zwei Polizeibeamten wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung . Dieses Verfahren wurde zeitnah eingestellt und gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet in dessen weiteren Verlauf der Strafbefehl erlassen wurde. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin die Strafanzeige auf die Äußerungen ihres Ehemannes gestützt habe. Dieser habe offensichtlich Sachverhalte durcheinander gebracht. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, welche weiterhin im Plädoyer eine Verurteilung beantragte, wurde unsere Mandantin freigesprochen.