Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Unerlaubtes Handeltreiben)
22. August 2024: Verkauf von Marihuana – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. In dem Schreiben führte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die geringe Schuld unseres Mandanten an und wies auch auf die Menge des bei dem Käufer aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.
Fachanwalt Strafrecht: Drogenhandel
13. September 2023: Handel mit Haschisch und Amphetaminen – Bewährung trotz wiederholter Verstöße und Haftstrafe
Daher beauftragte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nach Akteneinsicht und Auswertung der Zeugenaussagen erkannte Rechtsanwalt Dietrich, dass es nicht genügend Anhaltspunkte gibt, um unseren Mandanten wegen dem Handel mit Haschisch anzuklagen. Dabei legte er dar, dass zum einen bei einer Wohnungsbesichtigung keine Betäubungsmittel gefunden wurden und zum anderen die als Beweismittel angesehenen Gegenstände nicht als aussagekräftig zu sehen sind. In diesem Punkt erwirkte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Verhandlung bezüglich des Haschischs nicht eröffnet wurde. Anschließend konnte er in der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe für unseren Mandanten erwirken, obwohl dieser durch vorherige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Ausführung eines Raubes bereits eine Haftstrafe verbüßen musste.
Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
04. Juli 2023: Erwerben von unerlaubten Betäubungsmitteln – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass die aufgefundene Menge eine Verwendung ausschließlich zum Zweck des Eigenkonsums nahelegt.
Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis
13. Juli 2022: Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz darstellen, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen würden. Es war schon nicht geklärt, dass es sich bei dem als Verkäufer vermuteten WhatsApp-Teilnehmer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch darlegen, dass es für den Besitz oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln durch unseren Mandanten keine Beweise gibt. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausschließlich auf die vermeintlich für Betäubungsmittel sprechenden Anfragen nach „Pilzen“ gestützt wird. Verkaufsgespräche, in denen nur allgemein über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte gesprochen wird, sind jedoch nicht strafbar.
Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Stralsund daher mangels Tatnachweis eingestellt werden
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
22. Juni 2022: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass schon nicht geklärt war, ob sich tatsächlich Betäubungsmittel in der Wohnung unseres Mandanten befunden haben. Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte bei der Polizei angegeben, sie habe ein weißes Pulver in dessen Wohnung vorgefunden. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass es sich hierbei jedoch auch um Reste von Waschmittel, Medikamenten oder anderen im Haushalt üblicherweise verfügbaren Sachen handeln könne, da das Pulver kriminaltechnisch nicht untersucht worden war. Doch auch wenn es sich bei dem Pulver um Betäubungsmittel handeln sollte, sei ein Besitz unseres Mandanten nicht nachgewiesen, da es zahlreiche andere Personen gab, die Zugang zu der Wohnung unseres Mandanten gehabt hatten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / Fahren ohne Fahrerlaubnis
10. März 2022: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen – trotz offener Bewährungsstrafen erneute Bewährung erreicht
Es gab zahlreiche Beweismittel, die den Tatvorwurf stützten. Zudem belasteten mehrere Zeugen unseren Mandanten schwer. Die Staatsanwaltschaft Stendal erhob die Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Burg, weil eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum stand. In der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Situation für unseren Mandanten trotz aller gegen ihn sprechenden Umstände günstig zu beeinflussen. Durch seine Verteidigungsstrategie konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon zu überzeugen, dass eine erneute Bewährungsstrafe hier eine ausreichende Sanktion für das angeklagte Verhalten sei. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.
Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
07. März 2022: Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe – Kurze Bewährungsstrafe
In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis von der Waffe hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Umstände der Sozialisierung unseres Mandanten hin und konnte das Gericht davon überzeugen, dass hier ein minder schwerer Fall anzunehmen sei. Das Gericht folgte der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.