Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Betäubungsmittel/ JVA
15. Oktober 2019: Einstellung mangels Tatverdacht bei Übergabe von Betäubungsmitteln
Nachdem ihm dieser Vorwurf auch von der Staatsanwaltschaft Berlin gemacht wurde bzw. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich verfasste ein Schreiben, in welchem er darauf hinwies, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Bekannte die Drogen bereits vor dem Besuch in Besitz gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auch Einsicht in das gegen einen der beiden Zeugen geführte Ermittlungsverfahren und dessen Aussagen bei der Polizei. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin auf. Darin legte er seine Zweifel bezüglich des Tatvorwurfes gegen unseren Mandanten dar. Unserem Mandanten könne nicht schon deshalb ein Handeltreiben mit Drogen unterstellt werden, weil er auf die Wohnung gemeldet sei. Nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant seine Wohnung untervermietet hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln („Crystal Meth“)
13. September 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem unser Mandant seinen ersten Hauptverhandlungstermin noch ohne anwaltliche Vertretung wahrnahm, suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akte fielen ihm dabei insbesondere die Aussagen des Handeltreibenden auf, der unseren Mandanten des Kaufes bezichtigt hatte. Rechtsanwalt Dietrich schloss nicht aus, dass der Handeltreibende diese Aussagen nur machte, um sich selbst zu schützen bzw. eine geringere Strafe zu erwirken, wenn er bei der Aufklärung von Straftaten hilft. Weiterhin lag der Tatzeitraum der Einkäufe schon einige Zeit zurück. Seitdem soll unser Mandant dort keine Drogen mehr erworben haben. In einem umfassenden Schriftsatz teilte Rechtsanwalt Dietrich diese Umstände mit und regte an das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs folgend, stellte das Amtsgericht Berlin das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein, noch bevor es zu einem weiteren Verhandlungstermin kommen konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
28. August 2019: Erwerb und Besitz von Amphetaminen (MDMA) – Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren
Unser Mandant suchte sich Hilfe in Berlin und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, in welchem er beantragte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts, hilfsweise gegen Zahlung einer Geldauflage, einzustellen. Aus der besagten Liste des Plattformbetreibers ging als Kontakt lediglich eine E-Mail-Adresse hervor. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere vor, dass sich die E-Mail-Adresse nicht zweifelsfrei unserem Mandanten zuordnen lässt. Ein Tatnachweis ist nicht erbracht worden. Noch bevor es zu einer Redaktion der Staatsanwaltschaft kam, wurde unser Mandant wiederum beschuldigt, Amphetamine zu besitzen. So soll unser Mandant einen Brief mit knapp 2 Gramm Amphetamine an ein örtliches Amtsgericht geschickt haben. Beide Verfahren wurden daraufhin von der Staatsanwalt Darmstadt verbunden. Erneut beantragte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Akteneinsicht als auch das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies im zweiten Fall ebenfalls auf die Tatsache, dass nicht geklärt sei, wer die Betäubungsmittel dem Brief hinzugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Dietrich folgte dem Antrag und stellte beide Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
28. Juni 2019: Einstellung des Verfahrens bei Online-Erwerb von 400 g. Amphetaminen bei „shiny flakes“ sowie Verdacht des Handels
Bei der Durchsuchung stellten die Beamten mehrere szenetypische Tütchen mit diversen synthetischen Drogen wie Amphetamin, Kokain, Crystal Meth und MDMA sowie zwei Injektionsfläschen des Arzneimittels Ketanest sicher. Des Weiteren fanden sie mehrere Cannabisjungpflanzen und Setzlinge sowie diverses Zubehör zum Cannabisanbau vor. Bei der Dursuchung äußerte unser Mandant zudem gegenüber der Polizei, dass zumindest die Cannabispflanzen ihm gehören.
Wegen dieser stark belastenden Tatvorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit „shiny flakes“ übernommen. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht sicher erwiesen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel bestellt habe und eine Zuordnung der in der Wohnung aufgefundenen Betäubungsmittel zu unserem Mandanten ebenso wenig möglich sei. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens an, obwohl unser Mandant bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden war. Trotz einschlägiger Vorstrafen unseres Mandanten wurde das Strafverfahren aufgrund des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG (Chrystel Meth)
08. Mai 2019: Erwerb von Drogen – Freispruch vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Problematisch war, dass unser Mandant aufgrund einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Bewährung stand. Rechtsanwalt Dietrich beantrage bereits im Ermittlungsverfahren, die Strafsache einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies auf bestehende Beweisschwierigkeiten hin. Trotz der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Einlassung wurde durch die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage vor dem Amtsgericht Brandenburg erhoben. In der durchgeführten Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung für unseren Mandanten ab, in welcher er wieder den Vorwurf bestritt. Rechtsanwalt Dietrich stellte auch weiterhin Alternativsachverhalte dar. Schließlich konnte das Amtsgericht Brandenburg nicht mehr sicher sagen, ob unser Mandant tatsächlich die Betäubungsmittel erworben hatte. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG
30. April 2019: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch
Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.