Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

23. November: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit fast zwei kg Haschisch Handel getrieben hatte. Aufgrund eines Hinweises gegenüber der Polizei wurde kurze Zeit danach abermals die Wohnung unserer Mandantin durchsucht. Hier wurden wieder 500 Gramm Cannabis gefunden, welche zum Verkauf bestimmt waren. Es handelte sich um eine nicht geringe Menge, weshalb ein Verbrechen gem. § 29a BtMG vorlag.

Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.

 

Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe

27. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage erhoben. Sie warf ihm vor, in Berlin Lichtenberg an zwei Tage gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. In beiden Fällen wurden die Verkäufe polizeilich überwacht.

Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln wird grundsätzlich pro Tat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab, in welcher er den Verkauf von Drogen einräumte. Er bestritt aber, dass unser Mandant gewerbsmäßig gehandelt habe. Vielmehr habe unser Mandant lediglich einem Freund geholfen ohne selbst am Verkauf interessiert gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin ging in ihrem Plädoyer von einer Schutzbehauptung aus und beantragte ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Verhängung einer Geldstrafe. Das Gericht war in Übereinstimmung von Rechtsanwalt Dietrich der Auffassung, dass eine Gewerbsmäßigkeit nicht nachweisbar sei. Deshalb wurde unser Mandant lediglich zu 80 Tagessätzen verurteilt.

 

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

14. Juli 2018: Geldstrafe bei Herstellen und Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis

Nachbarn unseres Mandanten hatten der Polizei mitgeteilt, dass es aus der Wohnung unseres Mandanten in Berlin-Kreuzberg stark nach Cannabis riechen würde. Deshalb erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung. Im Rahmen dieser Durchsuchung konnten über 500 Gramm getrocknetes Cannabis und eine Cannabispflanze mit 150 Gramm Blattmaterial durch die Polizei sichergestellt werden. Insgesamt hatte das Cannabis einen Wirkstoffgehalt von über 80 Gramm THC. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm liegt bei Cannabis eine nicht geringe Menge vor. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. Es liegt ein Verbrechen vor.

Unser Mandant hatte sich im Rahmen der Durchsuchung umfassend geständig eingelassen, so dass für eine streitige Verfahrensführung kein Raum mehr vorhanden war. In der Verhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es sich um den ersten Anbau gehandelt hat und unser Mandant über die Qualität selbst überrascht war. Das Cannabis hat unser Mandant nur für den Eigenverbrauch angebaut. Er leide an einer Hautkrankheit, die sich durch den Konsum von Cannabis zurückdrängen lässt. Trotz dieser Ausführungen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass ein minderschwerer Fall vorliegen würde und eine Geldstrafe tat- und schuldangemessen sei. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtmG

19. Juni 2018: Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Unser Mandant stand im Verdacht, in Berlin-Wedding Betäubungsmittel zu verkaufen. Aus diesem Grunde wurde unser Mandant durch die Polizei verdeckt beobachtet und überwacht. Ein vermeintlicher Kunde wurde nach einem Treffen mit unserem Mandanten von der Polizei kontrolliert. Dabei wurden bei dem Mann auch Drogen aufgefunden.

. Dabei wurden bei dem Mann auch Drogen aufgefunden. Bei seiner Vernehmung auf dem Polizeirevier identifizierte der Mann unseren Mandanten auf einer Wahllichtbildvorlage und belastete ihn mit seiner Aussage bezüglich des Erwerbs von Betäubungsmitteln. Gegen unseren Mandanten wurde Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erhoben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Hauptbelastungszeugen in erhebliche Widersprüche zu verwickeln. Rechtsanwalt Dietrich konnte somit die Tatvorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften und beantragte schließlich vor dem Amtsgericht einen Freispruch für unseren Mandanten. Aufgrund der weiteren Zeugenaussagen sowie der Aussagen der Polizeibeamten wurde unser Mandant entgegen dem Antrag verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten Berufung ein. Zu der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht konnte der Hauptbelastungszeuge nicht geladen werden. Rechtsanwalt Dietrich machte daraufhin geltend, dass die notwendige konfrontative Befragung unter diesen Umständen nicht möglich sei. Die bloße Verlesung der früheren Aussagen aus der Verhandlung vor dem Amtsgericht sei für eine Verurteilung ebenfalls nicht ausreichend. Rechtsanwalt Dietrich beantragte abermals, nunmehr vor dem Landgericht Berlin den Freispruch für unseren Mandanten, dem sich das Landgericht anschloss.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln

09. Januar 2018: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts auf unerlaubten Erwerb von synthetischen Drogen und verbotenen Arzneimitteln

Aufgrund von Ermittlungen des Zollfahndungsamtes München geriet unser Mandant in Verdacht, über das Internet verschiedene synthetische Drogen und verbotene Arzneimittel im Gesamtwert von über 400 € aus dem Ausland erworben zu haben. Weil unser 18-jähriger Mandant aus diesem Grunde nicht nur schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Nachteile für seinen weiteren Ausbildungs- und Berufsweg befürchtete, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der zuständigen Ermittlungsbehörde auf und forderte die Ermittlungsakte an, welche er nach Erhalt umfassend auswertete.

Nach Durchsicht der Akte beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schriftsatz darauf hin, dass der Betäubungsmittelerwerb durch unseren Mandanten überhaupt nicht bestätigt wurde, sondern sich allein auf eine Vermutung des Zollamtes in München stützt. Zudem gehe aus der Akte auch nicht hervor, ob es sich bei den beschriebenen Substanzen überhaupt um Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt. Schließlich hob Rechtsanwalt Dietrich noch einmal deutlich hervor, dass bei unserem Mandanten auch keine Betäubungsmittel sichergestellt wurden. Aus diesen Gründen bestehe gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.