Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

14. März 2023: Unfallflucht nach Beschädigung eines anderen Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Unfallflucht von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall in Berlin-Kreuzberg verursacht zu haben und sich anschließend vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen. Das sagte ein Zeuge aus, der sich das auf unseren Mandanten zugelassene Kennzeichen merkte. Außerdem gab dieser eine Beschreibung des Fahrers ab, die auf unseren Mandanten zutraf.

In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass es sich nach der Beschreibung des Zeugens nicht um das Fahrzeug unseres Mandanten handeln konnte. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Widersprüche in der Beweisführung. Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.

Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht und Fahrerlaubnisentzug

04. Oktober 2022: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ohne Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin soll beim Ausparken eines Transporters ein stehendes Fahrzeug berührt haben, wodurch dieses beschädigt worden sein soll. Aufmerksame Zeugen hatten sich das Kennzeichen des Transporters notiert und den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein, in dessen Verlauf ihr auch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.

Da sie auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen war, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Beim Durcharbeiten der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass das Gericht von einem zu hohen Schaden an dem parkenden Auto ausgegangen war. Es hätte unserer Mandantin die Fahrerlaubnis also nicht entziehen dürfen. Zudem war nach der Akte nicht klar, ob die festgestellten Schäden an den Fahrzeugen überhaupt von einer Kollision hätten kommen können. Beide Fahrzeuge waren bereits einige Jahre alt und wiesen eine Reihe von Vorschäden auf.

In einem umfangreichen Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, das Verfahren einzustellen. Da Rechtsanwalt Dietrich in Aussicht stellte, bei einer Einstellung des Verfahrens auf Entschädigungsansprüche wegen der rechtswidrigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu verzichten, folgte das Gericht seinem Antrag und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage ein. Zudem erhielt unsere Mandantin nur wenige Tage danach ihren Führerschein zurück.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

30. November 2021: Verfahrenseinstellung trotz Unfallflucht und Totalschaden am fremden Fahrzeug

Bei einem Wendemanöver in Berlin-Reinickendorf soll unser Mandant gegen ein fremdes parkendes Fahrzeug gefahren sein. Das laut hörbare Knirschen sowie den Aufprall hatten auch zwei unbeteiligte Zeugen bemerkt. Diese sollen den Fahrzeugführer anschließend dabei beobachtet haben, wie er lediglich sein eigenes Auto begutachtete und den Unfallort ohne weitere Maßnahmen verließ. Durch den Unfall entstand an dem parkenden Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher wegen Unfallflucht

Als sich die Polizei im Zuge der Ermittlungsarbeit nach dem Fahrzeughalter erkundigt hatte, soll die Lebensgefährtin unseres Mandanten eingeräumt haben, dass unser Mandant zum Zeitpunkt der beobachteten Unfallflucht das Auto genutzt hatte. Auch stimmten die Angaben der Zeugen über das Erscheinungsbild des Fahrzeugführers mit dem unseres Mandanten überein. Nachdem unserem Mandanten die Vorladung als Beschuldigter zugestellt wurde, hatte er Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach seiner Mandatierung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung. Er argumentierte für eine Einstellung des Verfahrens, da sich unser Mandant nachdem er über den gegen ihn erhobenen Vorwurf erfahren hatte, kooperativ verhalten hatte. Die Schuld unseres Mandanten sei unter anderem deshalb als vergleichsweise gering anzusehen. Aus diesem Grund wurde das Verfahren auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer Schadenswiedergutmachung eingestellt.

30. September 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Unfallflucht und Aufhebung der Fahrerlaubnisentziehung trotz mehrerer Vorstrafen

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren Mandanten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort angeklagt und ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Er soll im Stadtverkehr mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, daraufhin beschleunigt und davongefahren sein. Dies sollen neben dem Fahrer des anderen Pkws auch mehrere Beifahrer und ein unbeteiligter Zeuge beobachtet haben. An dem anderen Pkw entstand ein Schaden in Höhe von 5.000,00 €.  Deshalb wurde der Führerschein unseres Mandanten sichergestellt und seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Zudem war unser Mandant bereits mehrfach vorbestraft, insbesondere wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Betruges in zwei Fällen.

Er beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich erklärte vor Gericht die Situation aus der Sicht unseres Mandanten und regte an, das Verfahren einzustellen und die Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben. Das Amtsgericht Tiergarten war aufgrund der Stellungnahme durch Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und einer geringen Geldauflage einzustellen. Auch hat unser Mandant noch in der Verhandlung seine Fahrerlaubnis zurückerhalten sowie seinen sichergestellten Führerschein wieder ausgehändigt bekommen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht / Unfallflucht

19. August 2021: Fahrerflucht / Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens

Durch Anklageschrift der Amtsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Unfallflucht vorgeworfen. In Berlin Reinickendorf hatte er mit seinem Taxi ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug beschädigt und war davongefahren. Am anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von fast 3.000,00 €.

Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht auf und verwies auf das fortgeschrittene Alter unseres Mandanten. Auch konnte Rechtsanwalt darlegen, dass unser Mandant mittlerweile aufgehört hatte, Taxi zu fahren. In der vom Gericht angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals auf die entlastenden Umstände. Deshalb war das Amtsgericht bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

05. Juli 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Unfallflucht und einem Schaden von beinahe 1.500,00 €

Ein Zeuge hatte unseren Mandanten dabei beobachtet, wie er die Tür seines Fahrzeuges geöffnet und dabei gegen das neben ihm parkende Auto gestoßen haben soll. Hierdurch soll an dem fremden Fahrzeug ein Schaden in Höhe von fast 1.500,00 € entstanden sein. Nachdem unser Mandant versucht haben soll, den Schaden wegzuwischen, habe er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelte daher wegen Unfallflucht.

Da unserem Mandanten unklar war, wie er gegen die erhobenen Tatvorwürfe vorzugehen hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft Kempten in Verbindung und schilderte in einem umfangreichen Schreiben den Hergang des Geschehens. Da Rechtsanwalt Dietrich auch auf die persönlichen Umstände unseres Mandanten und den etwaigen Folgen einer Verurteilung für die Ausübung seines Berufes hinwies, war die Staatsanwaltschaft Kempten bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

27. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - mangels Tatnachweises eingestellt

Da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort ermittelte, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem von ihr gemieteten Fahrzeug einen Verkehrsunfall mit einem anderen Auto verursacht, und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die erforderlichen Feststelllungen ermöglicht zu haben.

Beim Durcharbeiten der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach seiner Auffassung nicht ermittelt werden konnte, wer den Mietwagen tatsächlich geführt hatte. Unsere Mandantin war von der Autovermietung lediglich als Mieterin angegeben worden. Auch hatte die Autovermietung an dem Mietwagen keinen Schaden feststellen können, während der Schaden an dem anderen Auto mehrere hundert Euro betragen haben soll, sodass fraglich sei, ob das mit den Daten unserer Mandantin angemietete Fahrzeug tatsächlich an dem Verkehrsunfall beteiligt war. Mit einem Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit Erfolg. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.