Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht / Unfallflucht
19. August 2021: Fahrerflucht / Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens
Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht auf und verwies auf das fortgeschrittene Alter unseres Mandanten. Auch konnte Rechtsanwalt darlegen, dass unser Mandant mittlerweile aufgehört hatte, Taxi zu fahren. In der vom Gericht angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals auf die entlastenden Umstände. Deshalb war das Amtsgericht bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
05. Juli 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Unfallflucht und einem Schaden von beinahe 1.500,00 €
Da unserem Mandanten unklar war, wie er gegen die erhobenen Tatvorwürfe vorzugehen hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft Kempten in Verbindung und schilderte in einem umfangreichen Schreiben den Hergang des Geschehens. Da Rechtsanwalt Dietrich auch auf die persönlichen Umstände unseres Mandanten und den etwaigen Folgen einer Verurteilung für die Ausübung seines Berufes hinwies, war die Staatsanwaltschaft Kempten bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
27. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - mangels Tatnachweises eingestellt
Beim Durcharbeiten der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach seiner Auffassung nicht ermittelt werden konnte, wer den Mietwagen tatsächlich geführt hatte. Unsere Mandantin war von der Autovermietung lediglich als Mieterin angegeben worden. Auch hatte die Autovermietung an dem Mietwagen keinen Schaden feststellen können, während der Schaden an dem anderen Auto mehrere hundert Euro betragen haben soll, sodass fraglich sei, ob das mit den Daten unserer Mandantin angemietete Fahrzeug tatsächlich an dem Verkehrsunfall beteiligt war. Mit einem Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit Erfolg. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
04. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mangels Tatnachweises eingestellt
Nachdem unserer Mandantin die Vorladung als Beschuldigte zugestellt wurde, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte in einem Schriftsatz für eine Einstellung des Verfahrens. Er trug insbesondere vor, dass unsere Mandantin vormittags vor dem Auto geparkt hatte, der Halter des beschädigten Fahrzeugs den Schaden allerdings erst am Abend bemerkt hat und somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich der Schaden zu einem späteren Zeitpunkt ereignet hat. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Halter des beschädigten Fahrzeugs selbst angegeben hatte, dass er sein Auto nachmittags umgeparkt hatte und ihm Schäden hierbei noch nicht aufgefallen waren. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
16. April 2021: Unfallflucht mit Schaden in Höhe von 800,00 € - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises
Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
18. März 2021: Vorwurf des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass eine Kollision unseres Mandanten mit einem anderen Fahrzeug nicht nachweisbar sei. Er wies insbesondere darauf hin, dass an dem von unserem Mandanten geführten Fahrzeug keine Unfallspuren festgestellt worden waren. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant von einer Zeugin belastet worden war, die sich einige Fahrzeuge hinter dem Geschehen befand und es daher zweifelhaft sei, ob diese das Geschehen überhaupt hat wahrnehmen können. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Fahrerflucht mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
17. September 2020: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) – Einstellung des Verfahrens
Nach Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich aus dem Sachverhalt herausarbeiten, dass die Möglichkeit besteht, dass unsere Mandantin lediglich an einem der Unfälle beteiligt gewesen ist. Bei diesem soll unsere Mandantin vor Ort gewesen sein und eine polizeiliche Vernehmung gemacht haben. Von einem zeitlich davor liegenden zweiten Unfall, bei dem sie Fahrerflucht begangen haben soll, wusste unsere Mandantin nichts. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb beim Gericht an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei den Tathergang gegenüber dem Gericht dergestalt schildern, dass nicht sicher davon ausgegangen werden konnte, dass unsere Mandantin bei dem Unfall mit Fahrerflucht das Fahrzeug geführt hatte. Auch die Widersprüche in der Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich klarstellen.
Das Gericht konnte infolgedessen nicht mehr sicher ausschließen, dass unsere Mandantin nicht selbst in dem Fahrzeug gefahren ist und war deshalb bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300,00 € einzustellen.