Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
04. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mangels Tatnachweises eingestellt
Nachdem unserer Mandantin die Vorladung als Beschuldigte zugestellt wurde, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte in einem Schriftsatz für eine Einstellung des Verfahrens. Er trug insbesondere vor, dass unsere Mandantin vormittags vor dem Auto geparkt hatte, der Halter des beschädigten Fahrzeugs den Schaden allerdings erst am Abend bemerkt hat und somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich der Schaden zu einem späteren Zeitpunkt ereignet hat. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Halter des beschädigten Fahrzeugs selbst angegeben hatte, dass er sein Auto nachmittags umgeparkt hatte und ihm Schäden hierbei noch nicht aufgefallen waren. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
16. April 2021: Unfallflucht mit Schaden in Höhe von 800,00 € - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises
Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
18. März 2021: Vorwurf des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass eine Kollision unseres Mandanten mit einem anderen Fahrzeug nicht nachweisbar sei. Er wies insbesondere darauf hin, dass an dem von unserem Mandanten geführten Fahrzeug keine Unfallspuren festgestellt worden waren. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant von einer Zeugin belastet worden war, die sich einige Fahrzeuge hinter dem Geschehen befand und es daher zweifelhaft sei, ob diese das Geschehen überhaupt hat wahrnehmen können. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Fahrerflucht mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
17. September 2020: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) – Einstellung des Verfahrens
Nach Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich aus dem Sachverhalt herausarbeiten, dass die Möglichkeit besteht, dass unsere Mandantin lediglich an einem der Unfälle beteiligt gewesen ist. Bei diesem soll unsere Mandantin vor Ort gewesen sein und eine polizeiliche Vernehmung gemacht haben. Von einem zeitlich davor liegenden zweiten Unfall, bei dem sie Fahrerflucht begangen haben soll, wusste unsere Mandantin nichts. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb beim Gericht an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei den Tathergang gegenüber dem Gericht dergestalt schildern, dass nicht sicher davon ausgegangen werden konnte, dass unsere Mandantin bei dem Unfall mit Fahrerflucht das Fahrzeug geführt hatte. Auch die Widersprüche in der Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich klarstellen.
Das Gericht konnte infolgedessen nicht mehr sicher ausschließen, dass unsere Mandantin nicht selbst in dem Fahrzeug gefahren ist und war deshalb bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300,00 € einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
19. Mai 2020: Einstellung des Verfahrens bei Fahrerflucht durch Ausparkmanöver
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
06. April 2020: Fahrerflucht – Einstellung mangels Tatnachweis
Unser Mandant erhielt daher eine Beschuldigtenvorladung, mit der er die Kanzleiräume von Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung aufsuchte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen hatte, verfasste er ein umfangreiches Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Zur Begründung führte er an, dass nicht geklärt worden war, wer der tatsächliche Fahrer des Wagens gewesen war. Dass unser Mandant der Fahrer gewesen sein soll, stellte Rechtsanwalt Dietrich als schlichte Vermutung dar. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass der entstandene Schaden auch anderweitig entstanden sein könnte. Der Zeuge, der diese Tat beobachtet haben will, könne für eine diesbezügliche Aussage jedenfalls nicht befragt werden. Weil die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, musste sie das Verfahren antragsgemäß - sehr zur Freude unseres Mandanten - einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Körperverletzung
06. März 2020: Fahrerflucht und Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und konnte in einem ausführlichen Schriftsatz darlegen, dass es zu keinem Unfall gekommen sei. Die vom Radfahrer behaupteten Verletzungen seien insbesondere nicht objektiv nachprüfbar. Vielmehr habe der Radfahrer unserer Mandantin die Vorfahrt genommen und sie dann auch noch beschimpft. Unsere Mandantin sei zunächst stehengeblieben, habe aber Angst bekommen und sei weitergefahren. Diese Einlassung konnte durch die Amtsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.