Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
19. Mai 2020: Einstellung des Verfahrens bei Fahrerflucht durch Ausparkmanöver
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
06. April 2020: Fahrerflucht – Einstellung mangels Tatnachweis
Unser Mandant erhielt daher eine Beschuldigtenvorladung, mit der er die Kanzleiräume von Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung aufsuchte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen hatte, verfasste er ein umfangreiches Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Zur Begründung führte er an, dass nicht geklärt worden war, wer der tatsächliche Fahrer des Wagens gewesen war. Dass unser Mandant der Fahrer gewesen sein soll, stellte Rechtsanwalt Dietrich als schlichte Vermutung dar. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass der entstandene Schaden auch anderweitig entstanden sein könnte. Der Zeuge, der diese Tat beobachtet haben will, könne für eine diesbezügliche Aussage jedenfalls nicht befragt werden. Weil die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, musste sie das Verfahren antragsgemäß - sehr zur Freude unseres Mandanten - einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Körperverletzung
06. März 2020: Fahrerflucht und Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und konnte in einem ausführlichen Schriftsatz darlegen, dass es zu keinem Unfall gekommen sei. Die vom Radfahrer behaupteten Verletzungen seien insbesondere nicht objektiv nachprüfbar. Vielmehr habe der Radfahrer unserer Mandantin die Vorfahrt genommen und sie dann auch noch beschimpft. Unsere Mandantin sei zunächst stehengeblieben, habe aber Angst bekommen und sei weitergefahren. Diese Einlassung konnte durch die Amtsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
09. Januar 2020: Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Schockiert von dem Geschehen, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Da er schon einmal wegen Fahrerflucht verurteilt wurde, fürchtete er durch die erneute Strafverfolgung ernsthafte Konsequenzen. Außerdem war er als Geschäftsführer eines Unternehmens auf seinen Führerschein angewiesen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich mit der Vorgangsnummer umgehend bei der Polizei an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass unser Mandant den Unfall schon nicht bemerkt haben konnte und den Unfall auch nicht alkoholbedingt verursacht hatte. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein. Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens ein voller Erfolg, da er bei einer Verurteilung mit einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis hätte rechnen müssen. Außerdem bestand die Gefahr eines Fahrverbots, was für unseren Mandanten insbesondere beruflich problematisch gewesen wäre.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Alkohol am Steuer
15. Mai 2019: Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt – Einstellung in Gerichtverhandlung
Das Fahrzeug war auf unsere Mandantin zugelassen und auf den Fotos war eine Frau zu sehen, die große Ähnlichkeit mit unserer Mandantin aufwies. Deshalb suchte die alarmierte Polizei unverzüglich die Anschrift unserer Mandantin auf und fand das beschädigte Unfallfahrzeug vor dem Haus geparkt. Da nach Klingeln niemand öffnete, vermuteten die Beamten eine Notlage. Deshalb betraten sie das Haus über die Verandatür. Im Haus konnte unsere Mandantin stark betrunken angetroffen werden. Unsere Mandantin machte keine Angaben gegenüber der Polizei. Aufgrund der Verdachtslage und der starken Alkoholisierung wurde unserer Mandantin sofort der Führerschein abgenommen. Nach erfolgter Akteneinsicht widersprach Rechtsanwalt Dietrich den Vermutungen der Staatsanwaltschaft. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fotos keinen zwingenden Schluss auf die Fahrereigenschaft unserer Mandantin zuließen. Auch sei das Betreten des Hauses rechtswidrig gewesen, weil kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss eingeholt worden sei. Der sich in der Ermittlungsakte befindliche Hinweis auf eine vermeintliche Notsituation sei nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nur vorgeschoben gewesen. Auch konnte ein Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden. Trotz der zahlreichen Argumente war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Vielmehr wurde nachträglich den Unfallzeugen eine Wahllichtbildvorlage mit unserer Mandantin vorgelegt. Auf dieser wurde unsere Mandantin als Fahrerin identifiziert. In der angesetzten Hauptverhandlung bekräftigte Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken. Auch das Ergebnis der Wahllichtbildvorlage konnte nicht verwertet werden, da unsere Mandantin in der Wahllichtbildvorlage aufgrund der Qualität ihres Fotos von den anderen unbeteiligten Frauen deutlich als gesuchte Person erkennbar war. Rechtsanwalt Dietrich konnte so in der Verhandlung auf eine zu erwartenden lange Verfahrensdauer hinweisen, so dass schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft bereit waren, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin hat noch in der Verhandlung ihren Führerschein zurückerhalten.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
24. August 2018: Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht – Einstellung trotz Schadens von 10.000 €
Gegenüber der Haftpflichtversicherung hatte unsere Mandantin und die Freundin das Geschehen eingeräumt. Diese Einlassung wurde durch die Haftpflichtversicherung an die Polizei weitergegeben. Aufgrund der hohen Schadenssumme erfolgte noch im Ermittlungsverfahren die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und regte eine Verfahrenseinstellung an. Hierzu war die Amtsanwaltschaft aufgrund der Schadenssumme nicht bereit. Vielmehr wurde Anklage erlassen. Rechtsanwalt Dietrich besprach deshalb das Verfahren mit dem zuständigen Richter. Dieser signalisierte nach mehreren Gesprächen die Möglichkeit einer Einstellung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft ebenfalls überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung von lediglich 700,00 € einzustellen. Gedroht hatte eine höhere Geldstrafe und damit ein Eintrag im Bundeszentralregister. Weiterhin sollte nach Auffassung der Amtsanwaltschaft Berlin eine Einziehung der Fahrerlaubnis erfolgen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
12. April 2018: Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort – Einstellung ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit
Mit diesem Strafbefehl kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat um anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich erhob umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl und forderte beim Gericht die Ermittlungsakten an. Unter Bezugnahme auf das Ermittlungsergebnis regte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schreiben deutlich, dass sich die Fahrereigenschaft unseres Mandanten anhand der Zeugenaussagen nicht sicher beweisen lasse. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich nachvollziehbar dar, dass der angegebene Sachschaden bei dem anderen Auto tatsächlich erheblich geringer ausfallen würde. Das Gericht stimmte diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich zu und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit ein. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe musste unser Mandant dadurch nicht zahlen.