Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

04. Dezember 2017: Verfahrenseinstellung trotz Unfallflucht mit Sachschaden über 1.000 €

Auf einem engen Straßenabschnitt bei Schöneiche (Brandenburg) war unser Mandant mit einem anderen Auto kollidiert. Bei dem anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von über 1000 Euro. Nach dem Unfall fuhr unser Mandant mit seinem Auto davon, ohne die erforderlichen Angaben zu machen. Dieses Verhalten stellt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB dar. Mehrere Zeugen hatten den Unfallhergang beobachtet und sich das Kennzeichen unseres Mandanten notiert. Zudem konnte unser Mandant bei der Prüfung einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage als Täter identifiziert werden.

Als unser Mandant daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung die Ermittlungsakte an und untersuchte den Akteninhalt. Anschließend regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Obwohl unser Mandant anhand des ermittelten Autokennzeichens sicher als Unfallverursacher festgestellt werden konnte und auch mehrere Zeugen die Unfallflucht unseres Mandanten bestätigten, sodass eine Verurteilung wahrscheinlich war, erreichte Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Unser Mandant war Rechtsanwalt Dietrich sehr dankbar, dass das Strafverfahren trotz der belastenden Umstände mit seiner Hilfe einen derart positiven Abschluss fand.  

Fachanwalt Strafrecht: Freispruch bei Unfallflucht

13. November 2017: Freispruch bei Vorwurf Fahrerflucht und Fremdschaden von fast 3.000,00 €

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim warf unserem Mandanten vor, mit seinem PKW in eine Gartenmauer gefahren zu sein und diese hierdurch zerstört zu haben. Es soll ein Fremdschaden von fast 3.000,00 € entstanden sein. Bereits im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft Hildesheim von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung zu überzeugen.

Aufgrund des für die Staatsanwaltschaft Hildesheim eindeutigen Beweisergebnisses war sie hierzu nicht bereit. Hinzu kamen Vorstrafen unseres Mandanten, insbesondere wegen Trunkenheit im Verkehr (Alkohol am Steuer) und mehrere Eintragungen im Verkehrszentralregister. Deshalb wurde unserem Mandanten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim durch das Amtsgericht Peine die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Polizei nahm unserem Mandanten den Führerschein ab. Weiterhin wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung machte unser Mandant auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich weiterhin keine Angaben. Da sich in der dann durchgeführten Beweisaufnahme ein Tatnachweis als schwierig herausstellte, verlangte die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Vernehmung eines weiteren bisher nicht geladenen Zeugens. Dieser wurde kurzfristig telefonisch nachgeladen und erschien kurze Zeit später beim Gericht. Dieser Zeuge konnte zur Überführung unseres Mandanten nichts beitragen. Deshalb wurde unser Mandant, entsprechend des Antrags von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen. Den Führerschein hat unser Mandant unmittelbar im Gerichtssaal wiedererhalten.