Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Unterschlagung

19. Juli 2022: Vorwurf der Unterschlagung im Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt

Unser Mandant war als Sicherheitsmitarbeiter bei der Deutschen Bahn tätig. Er soll im Rahmen seiner Streifentätigkeit eine verlorene Geldbörse gefunden und an sich genommen haben. Die Geldbörse wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt im Fundbüro abgegeben, sodass eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen unseren Mandanten gestellt wurde. Zudem wurde unser Mandant aufgrund des Vorfalls gekündigt.

Mit der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte erhalten hatte, besprach er diese mit unseren Mandanten und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Zur Begründung führte er an, dass unser Mandant nach dem Fund der Geldbörse noch zu einer Auseinandersetzung auf dem Bahnhof gerufen wurde. Hier kam es zu einer Festnahme, bei der sich der Betroffene nicht unerheblich gegen unseren Mandanten gewehrt hatte. Unser Mandant vermutete, die Geldbörse dabei selbst verloren zu haben. Zudem trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass die Kündigung der Deutschen Bahn vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand hatte und für rechtswidrig erklärt wurde. Die Amtsanwaltschaft war daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Der Vorteil für unseren Mandanten ist daran, dass er sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen darf und eine öffentlich stattfindende Hauptverhandlung vor dem Strafgericht umgehen konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

22. November 2021: Vorwurf der Unterschlagung von Geräten in Höhe von 15.000,00 € - Einstellung mangels Tatnachweises

Bei unserem Mandanten waren im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere hochwertige Elektrogeräte im Wert von insgesamt 15.000 € aufgefunden worden. Nach Prüfung der Eigentumslage stellte sich heraus, dass die Elektrogeräte dem ehemaligen Arbeitgeber unseres Mandanten gehören. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete gegen unseren Mandanten daher ein Verfahren wegen Unterschlagung ein.

Unser Mandant suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte bei der Staatsanwaltschaft Berlin zunächst Akteneinsicht, um anschließend die Aktenlage mit unserem Mandanten besprechen zu können. Dabei offenbarte sich, dass unser Mandant als ehemaliger Mitarbeiter für den Verkauf der Geräte zuständig gewesen ist. In einem ausführlichen Schriftsatz argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant dazu berechtigt war, die Geräte bei sich zuhause zu besitzen. Dabei verwies er insbesondere darauf, dass der ehemalige Arbeitgeber unseres Mandanten keine Rückgabe der Elektrogeräte gefordert hatte. Rechtsanwalt Dietrich stellte bei der Staatsanwaltschaft Berlin aus diesem Grund einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren wegen Unterschlagung schließlich mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

11. Oktober 2021: Strafverfahren wegen versuchter Unterschlagung im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen versuchter Unterschlagung ermittelte. Unser Mandant ist als Fahrausweiskontrolleur für einen Sicherheitsdienst tätig und wurde von einem Fahrgast belastet, der behauptete, unser Mandant habe ihm im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle für die S-Bahn Berlin angeboten, das erhöhte Beförderungsentgelt unter Verzicht auf die Angaben der Personalien auch bar bezahlen zu können, wobei er keine Quittung ausstellen würde.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant dem Fahrgast lediglich entsprechend den Vorgaben erklärt hatte, dass die Personalien nicht aufgenommen würden, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt noch vor Ort bar bezahlt wird. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Fahrgast auch behauptete, dass unser Mandant ihm mit einer Anzeige wegen Schwarzfahrens gedroht hatte, sollte die Barzahlung ausbleiben. Mit der Anzeige habe sich der Fahrgast daher offensichtlich für eine Vorwärtsverteidigung entschieden, um von seinem eigenen Fehlverhalten abzulenken und eine Eintragung wegen Schwarzfahrens zu verhindern. Die Amtsanwaltschaft Berlin schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

22. Juli 2021: Vorwurf der Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Unterschlagung. Angezeigt wurde sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, da sie ein ihr überlassenes Handy nicht wieder zurückgeben wollte. Der ehemalige Arbeitgeber behauptete diesbezüglich, dass das Handy unserer Mandantin ihr lediglich als Diensthandy übergeben wurden sei und nach deren Kündigung zurückzugeben sei.

Das Amtsgericht Tiergarten ordnete eine Durchsuchung der Wohnung unserer Mandantin an, bei der das infrage stehende Handy auch aufgefunden wurde. Unsere Mandantin kontaktierte daraufhin umgehend Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und beantragte dann bei der Amtsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich den wahren Sachverhalt darstellen und die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich davon überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung und Urkundenfälschung

15. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage bei Unterschlagung und Urkundenfälschung trotz Geständnisses

Da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung ermittelte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um die Verteidigung in ihrem Fall. Unsere Mandantin hatte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fahrausweisprüferin Fahrgästen bei festgestellten Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen einen Beleg eines gefälschten Quittungsblock über die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von jeweils 60,00 € überreicht und das Geld für sich behalten.

Diesen Vorwurf hatte unsere Mandantin gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber schriftlich eingeräumt. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin an, dass Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Auch legte er die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin zur Tatzeit dar. Die Staatsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

27. August 2020: Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Wegen eines Unterschlagungsvorwurfs wurde gegen unsere Mandantin in Potsdam ermittelt. Unsere Mandantin war als Sachbearbeiterin bei einem Unternehmen für professionelle Küchengerätschaften tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit bearbeitete sie einen Vorgang, bei dem ein Mitarbeiter der gleichen Firma Gerätschaften für den privaten Gebrauch kaufen wollte. Zu diesem Zweck soll er unserer Mandantin Bargeld gegeben haben, welches diese aber nicht an die Firma weitergeleitet haben soll. Stattdessen soll sie das Geld für sich behalten haben. Unsere Mandantin wurde dann vom Käufer der Gerätschaften angezeigt.

Neben dem Anzeigenden wurde unser Mandantin durch eine Zeugin, die ein Verkaufsgespräch zwischen unserer Mandantin und dem Anzeigenden beobachtet haben soll, belastet. Mit einer Vorladung der Polizei Brandenburg suchte unsere Mandantin dann Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte dieser Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gewissenhaft aus. In seinem Schriftsatz zog Rechtsanwalt Dietrich dabei sowohl die Zeugenaussage als auch die Aussage des Anzeigenden in Zweifel. Die Zeugin hatte lediglich gesehen wie sich beide unterhalten haben, jedoch nicht welchen Inhalt die Konversation hatte. Auch erschien fragwürdig, dass der Anzeigende unmittelbar nach Ende dieses Gesprächs auf die Zeugin zuging und ihr detailreich von diesem Gespräch berichtete. Vor dem Hintergrund, dass der Anzeigende von seiner Firma gekündigt worden war und daher versuchte von eigenem Fehlverhalten abzulenken, teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Potsdam seine Bedenken hinsichtlich einer zu erwartenden Verurteilung mit. Zu offensichtlich erschien, dass sich der Anzeigende durch sein Gespräch mit der Zeugin eine für ihn günstige Situation schaffen wollte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung von Beförderungsentgelt

25. Mai 2020: Einstellung der Strafverfolgung wegen Unterschlagung von Beförderungsentgelt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinschaftlich mit zwei weiteren Beschuldigten während einer Fahrkartenkontrolle, die sie im Auftrag der BVG durchgeführt hatten, das von einem Fahrgast entrichtete erhöhte Beförderungsentgelt nicht ordnungsgemäß abgerechnet und somit unterschlagen zu haben.

Unser Mandant wandte sich nach Erhalt einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser nahm zunächst Akteneinsicht und regte dann an, das Verfahren gem. § 153 a StPO einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass es schon an dem hinreichenden Tatverdacht fehle, da es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die Beschuldigten zusammengearbeitet haben. Für die beiden anderen Personen, die nicht direkt am Bezahlvorgang beteiligt gewesen sind, muss nicht ersichtlich gewesen sein, dass die Person den Kontrollvorgang lediglich fingiert und den Betrag nicht ordnungsgemäß abgerechnet hatte. Wem das Geld tatsächlich übergeben wurde, konnte aber nicht eindeutig geklärt werden. Daher sei eine Verurteilung nicht zu erwarten und eine Einstellung gegen eine Zahlungsauflage angebracht. Die Staatsanwaltschaft sah zwar einen hinreichenden Tatverdacht, aber ist schließlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich gefolgt, sodass das Verfahren unseres Mandanten gegen Zahlung von 300,00 € eingestellt wurde.