Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung von Beförderungsentgelt

25. Mai 2020: Einstellung der Strafverfolgung wegen Unterschlagung von Beförderungsentgelt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinschaftlich mit zwei weiteren Beschuldigten während einer Fahrkartenkontrolle, die sie im Auftrag der BVG durchgeführt hatten, das von einem Fahrgast entrichtete erhöhte Beförderungsentgelt nicht ordnungsgemäß abgerechnet und somit unterschlagen zu haben.

Unser Mandant wandte sich nach Erhalt einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser nahm zunächst Akteneinsicht und regte dann an, das Verfahren gem. § 153 a StPO einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass es schon an dem hinreichenden Tatverdacht fehle, da es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die Beschuldigten zusammengearbeitet haben. Für die beiden anderen Personen, die nicht direkt am Bezahlvorgang beteiligt gewesen sind, muss nicht ersichtlich gewesen sein, dass die Person den Kontrollvorgang lediglich fingiert und den Betrag nicht ordnungsgemäß abgerechnet hatte. Wem das Geld tatsächlich übergeben wurde, konnte aber nicht eindeutig geklärt werden. Daher sei eine Verurteilung nicht zu erwarten und eine Einstellung gegen eine Zahlungsauflage angebracht. Die Staatsanwaltschaft sah zwar einen hinreichenden Tatverdacht, aber ist schließlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich gefolgt, sodass das Verfahren unseres Mandanten gegen Zahlung von 300,00 € eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung

13. Januar 2020: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Arbeit

Unser Mandant war geschockt, als er von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter sexueller Nötigung erhielt und wandte sich mit der Vorladung umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Bereits bei der Auswertung der Ermittlungsakte kamen Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin. Diese behauptete, unser Mandant habe sie nach nicht unerheblichem gemeinsamen Alkoholkonsum mit in seine Wohnung nach Berlin-Kreuzberg genommen und hier versucht, sie zu küssen und ihre Brüste zu berühren. Außerdem soll unser Mandant die Handtasche der Frau versteckt haben.

Der Grund, warum die Staatsanwaltschaft trotz der teilweise widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin gegen unseren Mandanten ermittelte, wurde Rechtsanwalt Dietrich schnell klar – aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant bereits vorbestraft war und sein Bundeszentralregisterauszug sieben Eintragungen aufwies. Obwohl Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass unser Mandant die Tatvorwürfe bestreitet, regte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten an. In diesem wurde unserem Mandanten zwar nicht mehr eine versuchte sexuelle Nötigung, aber immerhin noch eine Unterschlagung der Handtasche vorgeworfen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl umgehend Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser Verhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, Zweifel an dem Aussagegehalt der Anzeigeerstatterin zu säen. So erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz dessen Vorstrafen auch hinsichtlich der Unterschlagung gegen die Ableistung weniger Sozialstunden eingestellt wurde.