Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

05. September 2024: Manipulierter Fahrschein – Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle in einem Zug einen manipulierten Fahrschein vorgelegt zu haben, um zweimal von einer Vergünstigung der Deutschen Bahn profitieren zu können. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin als Verteidiger an und bat um Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, in dem er die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung anregte. Rechtsanwalt Dietrich wies hierfür auf den geringen Schaden hin und trug alle Umstände vor, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen würden. So führte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem aus, dass unser Mandant das Datum des Tagestickets nur überschrieben hatte, da er seine letzte geplante Fahrt absagen musste und das Ticket noch ungenutzt war. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung wegen geringer Schuld – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. Juni 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit

Während einer Fahrausweiskontrolle wurde unser Mandant dabei erwischt, wie er die S-Bahn nutzte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein. Unser Mandant musste deshalb eine Strafe von 60 Euro an die S-Bahn GmbH zahlen. Nach den Aussagen eines Servicemitarbeiters des Kundenzentrums für erhöhtes Beförderungsentgelt der S-Bahn GmbH, legte unser Mandant, um diese hohe Strafe zu umgehen, einige Tage darauf dem Servicemitarbeiter ein manipuliertes Ticket vor. Aus diesem Grund ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges. 

Unser Mandant suchte umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich nach einer sorgfältigen Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin.
In seinem Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem dar, dass ein möglicher Schaden der S-Bahn GmbH, als zu gering zu betrachten sei. Des Weiteren argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Schuld unseres Mandanten als nicht zu schwer zu beurteilen sei. Zusätzlich legte Rechtsanwalt Dietrich Gründe dafür dar, warum kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Verfahrens bestünde.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daraufhin wegen geringer Schuld und mangels öffentlichen Interessen eingestellt. Für unseren Mandanten, der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.

 

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

14. Juni 2024: Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt

14. Juni 2024: Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt
Unser Mandant nahm Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Betruges und Urkundenfälschung ermittelte. Unser Mandant soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, allerdings ohne einen gültigen Fahrausweis zu besitzen. Während einer Fahrkartenkontrolle soll er eine Fahrkarte vorgelegt haben, bei der ein vorheriger Aufdruck jedoch ausradiert und erneut abgestempelt gewesen sein soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, indem er anregte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich auf Schwierigkeiten bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aufmerksam. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich weitere Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Daneben trug er mit der Ermittlungsakte die geringe Schuld unseres Mandanten vor. Deshalb bot Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an, um einen langwidrigen Prozess zu vermeiden.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

23. Mai 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahren ohne Geldauflage eingestellt

Unser Mandant hat auf der Internetseite „Ebay-Kleinanzeigen“ von einem unbekannten Anbieter eine DB Jahreskarte (VBB-Umweltkarte) erworben und mit dieser die U-Bahn in Berlin Mitte genutzt. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle auf der Linie U6 hat unser Mandant die von dem Anbieter erworbene Fahrkarte vorgezeigt. Nach Aussagen des Fahrkontrolleurs soll es sich bei der erworbenen Fahrkarte unseres Mandanten jedoch um einen verfälschten, zuvor gestohlenen Fahrschein gehandelt haben. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung.
Erschrocken über diese Beschuldigung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als seinen Verteidiger. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Rücksprache mit unserem Mandanten mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin.
In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Des Weiteren arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Strafverfahrens gegen unseren Mandanten bestand.
Mit seinem Schreiben überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin. Aus diesem Grund wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Einstellung des Verfahrens erleichterte unseren Mandanten sehr, da er sich unmittelbar vor der Entscheidung seines Einbürgerungsantrags befand.

Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung aufgrund der geringen Schuld unseres Mandanten und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

14. März 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant legte im Rahmen eines Asylantragsverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Reisepass vor. Während der Untersuchung dieses Dokuments durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde jedoch festgestellt, dass einige Seiten aus dem Reisepass fehlten, da diese absichtlich herausgerissen worden waren. Daher wurde unser Mandant von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, eine Urkundenfälschung durch Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde begangen und somit gegen § 267 StGB verstoßen zu haben.

Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant umgehend einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach einem Gespräch beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und kam nach Auswertung der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass ein genügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage mangels hinreichenden Tatverdachts nicht vorlag. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 170 StPO einzustellen.

Mit seinem umfassenden Schriftsatz überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, dass unser Mandant die fehlenden Seiten aus seinem Reisepass nicht entfernt hatte oder diesen nicht zu Täuschungszwecken verwenden wollte. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst glaubhaft dar, dass unser Mandant für die fehlenden Seiten in seinem Reisepass und somit für die Beschädigung des Passes nicht verantwortlich war. Ferner arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass unser Mandant keineswegs selbst für die gezielte Entfernung der fehlenden Seiten verantwortlich war.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Für unseren Mandanten, der einen Asylantrag gestellte hatte, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

11. März 2024: Strafverfahren wegen Tonbandaufnahme einer nichtöffentlichen Verhandlung – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Nachdem unserem Mandanten eine Strafanzeige wegen Tonbandaufnahme einer nichtöffentlichen Verhandlung zuging, wendete er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich für rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine nicht öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – Familiengericht – mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Geldauflage einzustellen. Insbesondere stützte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.

Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, die das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung der angeregten Geldauflage vorläufig einstellte. Nach Erfüllung dieser geringen Auflage wurde das Verfahren sodann endgültig eingestellt, und unser Mandant gilt daher weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenunterdrückung

25. Januar 2024: Veränderung eines Testaments – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen

Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren ohne Auflagen ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Zuvor hatte sich jedoch folgendes ereignet: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenunterdrückung von der Polizei erhalten hatte, suchte unser Mandant mit diesem Schreiben die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Testament seiner Schwägerin vernichtet zu haben. Nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

Nachdem er die Ermittlungsakte gesichtet hatte, arbeitete er sowohl die rechtlichen als auch tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In seinem Schriftsatz führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass es der Feststellung bedürfe, ob es sich bei dem von unserem Mandanten vernichteten Schriftstück tatsächlich um ein Testament gehandelt hat. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Auch wies er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung hin und verneinte argumentativ das Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 153 StPO einstellten.