Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug
04. November 2016: Fälschung eines Semestertickets - Einstellung im Ermittlungsverfahren
Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Akteneinsicht und bereitete gemeinsam mit unserer Mandantin eine Stellungnahme vor. Hierin verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das freundliche und kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber dem Zugpersonal. Auch verwendete unsere Mandantin kein Spezial- sondern normales Druckerpapier, was aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich für eine geringe kriminelle Energie spreche. Schließlich verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Universität Fälschungen begünstigte, da sie auf Hologramme oder sonstige Sicherheitsmerkmale verzichte. All dies spreche für eine geringe Schuld.
Die Staatsanwaltschaft Mainz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage im Ermittlungsverfahren ein. Unsere Mandantin war sehr erleichtert darüber, dass sie weiterhin als nicht vorbestraft gilt.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Schwarzfahren / Betrug
29. August 2016: Schwarzfahren mit gefälschter Bahncard 100 - Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Um eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrug und Erschleichen von Leistungen zu verhindern, schlug Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft vor, einen kooperativen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen. Rechtsanwalt Dietrich verwies unter anderem darauf, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle gegenüber dem Personal freundlich und kooperativ verhalten und die Bahncard freiwillig herausgegeben hatte. Zudem habe er seinen korrekten Daten angegeben, was die Feststellung erheblich erleichtert hatte, und den erhöhten Fahrpreis für die zurückgelegte Fahrstrecke gezahlt.
Im Ergebnis stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiter als unbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung
18. Mai 2016: Einstellung des Strafverfahrens wegen Verwendung eines manipulierten Fahrscheins
Mit dem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe plus Verfahrenskosten verurteilt.
Nun wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm unmittelbar Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf. Von der ursprünglich vom Mandanten gewählten Einlassung konnte zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht mehr abgewichen werden. Allerdings gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Verfahrensbeteiligten mündlich und in einem ausführlichen Schriftsatz davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung der Angelegenheit bedeutete. Hierzu verwies er insbesondere auf die Umstände der S-Bahnfahrt und die persönlichen Verhältnisse unseres Mandanten. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich entsprechend der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich gegen eine Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
11. Februar 2016: Urkundenfälschung - Einstellung bei Verwenden einer gefälschten HU-Plakette
Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da unser Mandant nach der Vorladung durch die Polizei, zu der er nicht erschien, in den folgenden fünf Monaten nichts mehr von der Polizei hörte, ging er davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt habe. Die Polizei hatte die Sache jedoch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die nun erfolgreich den Erlass eines Strafbefehls gegen unseren Mandanten beantragt hatte. Danach sollte unser Mandant eine hohe Geldstrafe zahlen, zudem wurde ihm verboten, für die Dauer von einem Monat im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen.
Mit der Ausfertigung des Strafbefehls wandte sich unser Mandant nun an Rechtsanwalt Dietrich, der umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte und Akteneinsicht beantragte. Im Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich heraus, dass ein Verwandter unserem Mandanten angeboten hatte, für ihn die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges beim TÜV durchführen zu lassen. Aufgrund Zeitmangels hatte unser Mandant eingewilligt und seinem Verwandten für die Vornahme der Begutachtung auch etwas gezahlt.
Rechtsanwalt Dietrich konnte dann die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant von den Fälschungen nichts wusste, da er davon ausging, dass eine ordnungsgemäße HU-Abnahme des Lkw erfolgt war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein, so dass auch das Fahrverbot gegen unseren Mandanten entfiel.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
22. Januar 2016: Urkundenfälschung - Einstellung des Strafverfahrens wegen Verwenden einer gefälschten Feinstaub-Plakette
Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Unser Mandant versuchte zunächst, den Vorwurf durch eine schriftliche Aussage gegenüber der Polizei zu entkräften. Ungeachtet der Einlassung unseres Mandanten ist der Vorgang nach Abschluss der Ermittlungen jedoch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, die den Erlass eines Strafbefehls gegen unseren Mandanten erwirkte. Nach dem Strafbefehl hätte unser Mandant eine hohe Geldstrafe zahlen müssen.
Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakten. Aus den Akten ging hervor, dass unser Mandant in seiner schriftlichen Äußerung einen zu seiner teilweisen Entlastung führenden Sachverhalt vorgetragen hatte. Die Äußerung unseres Mandanten war von der Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch nicht hinreichend gewürdigt worden. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daher umgehend an die Staatsanwaltschaft, um auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass das Fahrzeug während eines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes unseres Mandanten aufgrund seiner Ladekapazitäten und der Möglichkeit, einen Anhänger an dem Fahrzeug verwenden zu können, von mehreren Freunden unseres Mandanten mit dessen Einverständnis genutzt worden sei, sodass unserem Mandanten nicht nachgewiesen werden könne, dass er die gefälschte Plakette an dem Fahrzeug angebracht hatte. Die Staatsanwaltschaft machte die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich zum Bestandteil ihrer Abwägungen und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein. Damit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
18. September 2015: Urkundenfälschung - Bewährungsstrafe trotz einschlägigen Bewährungsbruchs
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung / Untreue / Diebstahl
29. Juni 2015: Vorwurf Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Diebstahl - Freispruch
Die gefälschte Kündigung und die Aussagen einer ehemaligen Freundin unsere Mandantin belasteten unsere Mandantin stark.
Die ehemalige Freundin bestätigte, bei dem Gespräch zwischen Mandantin und ehemaligen Lebenspartner anwesend gewesen zu sein. Unsere Mandantin hatte auch die Buchhaltung für den Betrieb ihres ehemaligen Lebenspartners übernommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll sie fast 15.000,00 - veruntreut haben. Die Beträge wurden an drei Tagen vom Geschäftskonto auf das Konto unsere Mandantin überwiesen. Nach der Trennung von ihrem ehemaligen Lebenspartner soll unsere Mandantin noch Gegenstände im Werte von mehreren tausend Euros aus der Firma entwendet haben. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin intensiv auf die anstehende Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass sich unsere Mandantin entgegen der Ausführungen des ehemaligen Lebensfährten von ihm getrennt habe. Da der Lebensgefährte diese Trennung nicht verkraftet habe, habe er angefangen, unsere Mandantin zu stalken und ihr Straftaten vorzuwerfen. Auch habe er die ehemalige Freundin unserer Mandantin wohl bestochen. Es lag somit keine Urkundenfälschung und Betrug vor. Die Überweisungen seien erfolgt, weil der Lebensgefährte Verbindlichkeiten gegenüber unsere Mandantin in dieser Höhe hatte. Eine Untreue habe somit nicht vorlegen, vielmehr sei lediglich die Forderung erfüllt worden. Auch lag kein Diebstahl vor, da unsere Mandantin nur ihr gehörige Gegenstände aus der Firma mit nach Hause genommen habe.