Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

18. September 2015: Urkundenfälschung - Bewährungsstrafe trotz einschlägigen Bewährungsbruchs

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem er verhaftet worden war. Er hatte mit einem gefälschten Pass zwei Konten eröffnet, um über diese Konten illegale Gelder zu erhalten. Man hatte unseren Mandanten aufgrund von Fingerabdrücken auf den Kontounterlagen und anhand von Fotos identifiziert. Unser Mandant hatte die Taten innerhalb von zwei Wochen nach seiner letzten Verurteilung begangen. Hintergrund dieser Verurteilung waren gleichartige Taten. Unser Mandant hatte hier eine zehnmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Davor wurde unser Mandant bereits 11 Mal, z.B. wegen Betruges, Drogenbesitzes, Wohnungseinbruchsdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war im Ermittlungsverfahren nicht bereit, unseren Mandanten haftzuverschonen. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung von mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe und Fluchtgefahr aus. Unser Mandant war bereits über längere Zeit nicht polizeilich gemeldet. Nach Anklagerhebung vor dem Schöffenbericht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin. Insbesondere legte er dar, dass nicht mit einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren zu rechnen sei. Deshalb wurde die Anklage lediglich vor dem Strafrichter eröffnet. Auch konnte nicht von einer Fluchtgefahr ausgegangen werden, da sich unser Mandant bei Verwandten anmelden konnte. Deshalb war das Gericht bereit, unseren Mandanten haftzuverschonen. Nach der Entlassung aus der Haft kümmerte sich unser Mandant auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich um eine Weiterbildungsmaßnahme. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich die Lebenssituation unseres Mandanten deutlich verbessert habe, er nun regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind hält und die Weiterbildungsmaßnahme durchführt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten deshalb lediglich zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung / Untreue / Diebstahl

29. Juni 2015: Vorwurf Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Diebstahl - Freispruch

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem sie eine Anklage wegen Betrug , Urkundenfälschung, Diebstahl und Untreue erhalten hatte. Dieser Anklage lag zugrunde, dass unsere Mandantin von ihrem ehemaligen Lebensgefährten angezeigt worden war, mehrere Straftaten zu seinen Lasten begangen zu haben. Der ehemalige Lebensgefährte soll z.B. unserer Mandantin 4.000,00 - übergeben haben, weil sie ihm eine gefälschte Kündigung ihres Wohnungsvermieters wegen Zahlungsrückständen vorgelegt habe. Durch die Übergabe des Geldes sollte die Kündigung abgewendet werden. In Wirklichkeit bestanden keine Zahlungsrückstände.

Die gefälschte Kündigung und die Aussagen einer ehemaligen Freundin unsere Mandantin belasteten unsere Mandantin stark.

Die ehemalige Freundin bestätigte, bei dem Gespräch zwischen Mandantin und ehemaligen Lebenspartner anwesend gewesen zu sein. Unsere Mandantin hatte auch die Buchhaltung für den Betrieb ihres ehemaligen Lebenspartners übernommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll sie fast 15.000,00 - veruntreut haben. Die Beträge wurden an drei Tagen vom Geschäftskonto auf das Konto unsere Mandantin überwiesen. Nach der Trennung von ihrem ehemaligen Lebenspartner soll unsere Mandantin noch Gegenstände im Werte von mehreren tausend Euros aus der Firma entwendet haben. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin intensiv auf die anstehende Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass sich unsere Mandantin entgegen der Ausführungen des ehemaligen Lebensfährten von ihm getrennt habe. Da der Lebensgefährte diese Trennung nicht verkraftet habe, habe er angefangen, unsere Mandantin zu stalken und ihr Straftaten vorzuwerfen. Auch habe er die ehemalige Freundin unserer Mandantin wohl bestochen. Es lag somit keine Urkundenfälschung und Betrug vor. Die Überweisungen seien erfolgt, weil der Lebensgefährte Verbindlichkeiten gegenüber unsere Mandantin in dieser Höhe hatte. Eine Untreue habe somit nicht vorlegen, vielmehr sei lediglich die Forderung erfüllt worden. Auch lag kein Diebstahl vor, da unsere Mandantin nur ihr gehörige Gegenstände aus der Firma mit nach Hause genommen habe.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. August 2014: Einstellung bei Vorwurf des Anstellungsbetruges durch Fälschung eines Diplomzeugnisses

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Diplomzeugnis einer Fachhochschule gefälscht zu haben. Unter Vorlage des gefälschten Zeugnisses habe er sich bei einem Wirtschaftsverband auf eine Stelle als Arbeitswissenschaftler beworben und sich dabei als - Diplom-Ingenieur (FH)? für Maschinenbau ausgegeben. Nachdem unser Mandant seine Tätigkeit als Arbeitswissenschaftler bereits für einige Monate aufgenommen hatte, erhielt sein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter einen Hinweises, dass etwas mit den Bewerbungsunterlagen unseres Mandanten nicht in Ordnung sein könnte. Der Wirtschaftsverband fragte daraufhin bei der Fachhochschule an, ob unser Mandant dort eine Diplom-Prüfung zum Maschinenbau-Ingenieur (FH) erfolgreich abgelegt habe. Die Fachhochschule teilte mit, dass unser Mandant dort weder Studierender gewesen sei, noch einen entsprechenden Abschluss gemacht habe. In der Folge wurde unserem Mandanten gekündigt und gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Anstellungsbetruges eingeleitet. Auf Beschluss des Amtsgerichts Hamburg wurde zudem seine Wohnung durchsucht. Daraufhin wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Hamburg dar, dass unser Mandant ungeachtet des Fehlens des Diploms durch seine sonstige Ausbildung und langjährig erworbenen Fähigkeiten für die Stelle qualifiziert war. Zudem habe unser Mandant die im Rahmen der Anstellung bei dem Wirtschaftsverband erforderliche Arbeitsleistung auch erbracht. Ein Betrug liege daher nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hat sich von dieser Argumentation überzeugen lassen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Dadurch konnte auch erreicht werden, dass unser Mandant, der begeisterter Jäger ist, seinen Jagdschein behalten konnte. Im Falle einer Verurteilung hätte er mit dem Entzug seines Jagdscheins rechnen müssen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

29. Juli 2014: Einstellung bei Verwendung eines manipulierten Fahrscheins

Bei einer Fahrkartenkontrolle in der Ringbahnlinie S41 soll unser Mandant einen gefälschten Fahrausweis vorgezeigt haben. Nach Angaben des Kontrolleurs habe der Fahrschein Radierspuren im Stempelfeld ausgewiesen. Entsprechend erstattete die S-Bahn Berlin GmbH gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und stellte Strafantrag wegen Beförderungserschleichung. Der Vorgang wurde an die Amtsanwaltschaft Berlin weitergeleitet. Diese nahm strafrechtliche Ermittlungen auf. Unser Mandant stieß bei seiner Suche nach Hilfe im Internet auf das Angebot eines kostenfreien Kontaktgesprächs in der Kanzlei von Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund des Gesprächs beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich machte in einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Zweifel hinsichtlich des Vorwurfs des Manipulierens des Fahrausweises durch unseren Mandanten geltend. Er führte aus, dass unser Mandant den Fahrausweis nicht selbst gefälscht habe, sondern ihm die ungestempelte Fahrkarte am Einsteigebahnhof von einem Fremden angeboten worden war. Zur Erleichterung unseres Mandanten wurde das Verfahren daraufhin von der Amtsanwaltschaft gegen Zahlung einen geringen Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

18. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf der Fälschung eines Prüfungszeugnisses

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer gefälscht zu haben. Unter Vorlage des gefälschten Zeugnisses habe er sich dann bei einer Logistikfirma auf eine Stelle als Speditionsleiter beworben und sich dabei als - Geprüfter Technischer Betriebswirt? ausgegeben. Nach Verdachtsanfrage durch die Logistikfirma teilte die Industrie- und Handelskammer mit, dass unser Mandat bei ihr weder den Abschluss zum - Geprüften Technischen Betriebswirt? abgelegt habe noch ein entsprechendes Zeugnis auf seinen Namen ausgestellt worden sei. In der Folge wurde gegen unseren Mandanten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf Beschluss des Amtsgerichts seine Wohnung durchsucht. Daraufhin wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant steht noch am Anfang seines Berufsweges. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft in einem Schriftsatz davon überzeugen, dass der weitere Werdegang unseres Mandanten durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt wäre. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin von der Erhebung einer Anklage abgesehen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

4. Juli 2014: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei Urkundenfälschung

Unsere Mandantin wurde am S-Bahnhof Springpfuhl von Fahrkartenkontrolleuren der S-Bahn-Berlin GmbH kontrolliert. Dabei wurde ihr vorgeworfen, sie habe ihren Fahrausweis mit einem Stück Klebestreifen manipuliert. Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin durch. Unsere Mandantin wandte sich an Herrn Rechtsanwalt Dietrich.

Herr Dietrich nahm sofort Kontakt zur Amtsanwaltschaft auf und beantragte, dass das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung eines geringen Geldbetrags einzustellen sei.

In einem Schreiben verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass sich unsere Mandantin bei der Kontrolle kooperativ verhalten habe und unsere Mandantin nicht vorbestraft sei. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, wie stark das Strafverfahren unsere Mandantin psychisch belastete.

Die Amtsanwaltschaft stellt daraufhin das Verfahren wegen Urkundenfälschung endgültig ein. Dies hat zur Folge, dass unsere Mandantin nicht bestraft wird und auch keine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt.

Aus einem Brief unserer Mandantin an Herrn Rechtsanwalt Dietrich: - ? und möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mir alles gut und verständlich erklärt haben und auch, dass sie sehr menschlich geblieben sind. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen und Sie als freundlichen, kompetenten Anwalt in Erinnerung behalten. Vielen Dank.?

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

11. Juni 2014: Einstellung bei Fälschung eines Abiturzeugnisses

Unsere Mandantin meldete sich telefonisch in unserer Kanzlei, nachdem gegen sie durch die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet worden ist. In diesem Verfahren wurde ihr vorgeworfen, ein Abiturzeugnis gefälscht zu haben . Mit diesem gefälschten Zeugnis hatte sich unsere Mandantin an einer Universität beworben. Mittlerweile war unsere Mandantin Angestellte im öffentlichen Dienst und befürchtete dienstrechtliche Konsequenzen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht.

Im Anschluss daran regte er nach Rücksprache mit unserer Mandantin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die Schuld unserer Mandantin nicht als hoch einzustufen wäre und das Strafverfolgungsinteresse durch Geldzahlung beseitigt werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam war mit diesem Vorschlag einverstanden und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert, da erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen gedroht haben.