Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug
25. Mai. 2023: Vorlegen eines falschen Rezepts in der Apotheke – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant das Rezept von einem befreundeten Arzt bekam, der einst in der Praxis arbeitete. Auf Grund seiner Approbation ging unser Mandant davon aus, dass dieser Rezepte ausstellen darf. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs hier ausscheidet, da es sich um kein Kassenrezept handelt.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, die daraufhin das wegen Urkundefälschung und Betruges geführte Verfahren einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.
09. Mai. 2023: Gefälschter Corona Impfausweis – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass die Impfung nicht ausgeführt wurde und es sich stattdessen um einen Systemfehler mit der Chargennummer handelt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
03. Mai. 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft erregte Rechtsanwalt Dietrich zum einen Zweifel daran, ob es sich vorliegend um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt und legte außerdem dar, dass nicht geklärt ist, wer diese an das Auto unseres Mandanten anbrachte.
Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Urkundenfälschung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug
22. Februar 2023: Fälschung eines Fahrausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten darlegte. Demnach handelte es sich bei dem Ticket um ein Freifahrt-Ticket, welches von Mitarbeitern der Deutschen Bahn und deren berechtigten Angehörigen genutzt werden kann. Da den Mitarbeitern jedoch nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung zusteht, korrigierte unser Mandant das zuvor falsch eingetragene Datum. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass das Ticket noch nicht abgestempelt war, was gegen die Annahme spricht, unser Mandant hätte das Ticket bereits genutzt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
29. September 2022: Gefälschter Behindertenausweises im Auto ausgelegt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage
Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger für unseren Mandanten an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach dem Erhalt der Akte führte Rechtsanwalt Dietrich ein Gespräch mit unserem Mandanten und erklärte ihm das weitere Vorgehen. Nach der Akte war der Behindertenausweis eindeutig verfälscht. Da es sich allerdings um eine Kopie handelte, die verändert worden war, zweifelte Rechtsanwalt Dietrich die Urkundeneigenschaft des Ausweises an. Zudem konnte er herausarbeiten, dass in einer Hauptverhandlung nur schwer geklärt werden kann, wer den Behindertenparkausweis in das Auto gelegt hatte. Das Auto wurde nicht nur von unserem Mandanten, sondern von der ganzen Familie genutzt. Mit diesen Argumenten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft. Diese war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
31. August 2022: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte übersenden. Nach Auswertung der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Er trug vor, dass unser Mandant zwar in seiner Freizeit Fahrzeuge und deren Tachos repariert. Dazu seien im Einzelfall auch Korrekturen am Tachowert erforderlich. Da es sich allerdings um notwendige Reparaturen handelte, seien diese keinesfalls illegal. Es sei auch noch nie zu Beanstandungen gekommen. Unserem Mandanten waren zudem weder der Käufer noch der Verkäufer des Fahrzeugs bekannt. Allerdings war der Verkäufer des Fahrzeugs ausweislich seines Facebook-Profils bei der Dekra tätig. Er hatte also viele Kontakte zu Personen, die technisch in der Lage gewesen wären, Tachos zu verfälschen. Dass unser Mandant den Tacho verfälscht hatte, war deshalb für Rechtsanwalt Dietrich nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung
23. August 2022: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung im Ermittlungsverfahren eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass nicht nachweisbar sein würde, ob unser Mandant die Unterlagen eingereicht oder gefälscht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch noch keinen Nachweis darüber geführt, dass sich unser Mandant überhaupt für ein Auto interessiert und einen Kredit zur Finanzierung eines solchen beantragt hatte. Offenbar sah die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde mangels Tatnachweis eingestellt. Unser Mandant war über die schnelle Verfahrensbeendigung sehr erleichtert.