Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: versuchter Betrug und Urkundenfälschung

05. Dezember 2023: Versuchter Betrug durch Urkundenfälschung eines Fahrausweises - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Nachdem unserem Mandaten eine Strafanzeige wegen versuchtem Betrug und Urkundenfälschung zuging, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich für rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Fahrausweis gefälscht zu haben, indem er das alte Datum wegradiert haben soll, um ihn mit einem aktuellen Datum zu stempeln.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Dabei wies er auf die nicht als schwer zu bewertende Schuld hin. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

21. September 2023: Fälschung eines Parkausweises – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Bewohnerparkausweis selbst handschriftlich für die nächsten zwei Jahre verlängert zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich regte nach Durchsicht der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dabei legte er ausführlich dar, dass es im Zuge der Corona-Pandemie häufig zu Terminengpässen in den Bürgerämtern gekommen ist und es sich folglich schwer gestaltete, einen Parkausweis zu erneuern.

Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

18. Juli 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung von der Polizei Berlin erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Bewohnerparkausweis gefälscht zu haben. Das wurde von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeldet, welcher den angeblich gefälschten Parkausweis fotografierte.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In diesem trug er unter anderem vor, dass die Schuld als eher gering anzusehen ist, da es sich um keine sehr hohen Parkgebühren handelt, die angefallen wären.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

25. Mai. 2023: Vorlegen eines falschen Rezepts in der Apotheke – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen ein gefälschtes Rezept für Tabletten gegen Schlafstörungen in der Apotheke vorgezeigt und sich dadurch wegen Urkundenfälschung und Betrugs strafbar gemacht zu haben. Die Apothekerin hegte auf Grund des fehlenden Arztstempels Zweifel an dem Rezept. Bei einer Rücksprache mit der Arztpraxis konnte außerdem festgestellt werden, dass es die Konstellation an Ärzten, die auf dem Rezept zu erkennen war, seit Jahren nicht mehr gibt. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant anschließend an Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant das Rezept von einem befreundeten Arzt bekam, der einst in der Praxis arbeitete. Auf Grund seiner Approbation ging unser Mandant davon aus, dass dieser Rezepte ausstellen darf. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs hier ausscheidet, da es sich um kein Kassenrezept handelt.

Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, die daraufhin das wegen Urkundefälschung und Betruges geführte Verfahren einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

09. Mai. 2023: Gefälschter Corona Impfausweis – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld

Unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, einen gefälschten Impfausweis gebraucht zu haben. Als sie sich bei der Apotheke einen QR Code für einen digitalen Impfausweis abholen wollte, konnte die Apothekerin die Chargennummer der Impfung nicht im System finden. Unsere Mandantin suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass die Impfung nicht ausgeführt wurde und es sich stattdessen um einen Systemfehler mit der Chargennummer handelt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

03. Mai. 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt,  eine Urkundenfälschung begangen zu haben. Durch eine an sein Auto angebrachte Vignette war er ohne weitere Gebühren berechtigt, in einem bestimmten Bereich zu parken. Bei einer Kontrolle der Bewohnerparkausweise sah die Vignette unseres Mandanten deutlich verändert aus. Eine anschließende Abfrage ergab, dass diese für ein anderes Kennzeichen zugelassen war. Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft erregte Rechtsanwalt Dietrich zum einen Zweifel daran, ob es sich vorliegend um eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt und legte außerdem dar, dass nicht geklärt ist, wer diese an das Auto unseres Mandanten anbrachte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Urkundenfälschung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. Februar 2023: Fälschung eines Fahrausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Bei einer Fahrausweiskontrolle in der Regionalbahn, stellte der Fahrkartenkontrolleur die Überschreibung des ursprünglichen Datums auf der Fahrkarte unseres Mandanten fest und befand das Ticket für ungültig und zog es ein. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und Betruges.

Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten darlegte. Demnach handelte es sich bei dem Ticket um ein Freifahrt-Ticket, welches von Mitarbeitern  der Deutschen Bahn und deren berechtigten Angehörigen genutzt werden kann. Da den Mitarbeitern jedoch nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung zusteht, korrigierte unser Mandant das zuvor falsch eingetragene Datum. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass das Ticket noch nicht abgestempelt war, was gegen die Annahme spricht, unser Mandant hätte das Ticket bereits genutzt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.