Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. Februar 2023: Fälschung eines Fahrausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Bei einer Fahrausweiskontrolle in der Regionalbahn, stellte der Fahrkartenkontrolleur die Überschreibung des ursprünglichen Datums auf der Fahrkarte unseres Mandanten fest und befand das Ticket für ungültig und zog es ein. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und Betruges.

Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten darlegte. Demnach handelte es sich bei dem Ticket um ein Freifahrt-Ticket, welches von Mitarbeitern  der Deutschen Bahn und deren berechtigten Angehörigen genutzt werden kann. Da den Mitarbeitern jedoch nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung zusteht, korrigierte unser Mandant das zuvor falsch eingetragene Datum. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass das Ticket noch nicht abgestempelt war, was gegen die Annahme spricht, unser Mandant hätte das Ticket bereits genutzt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

29. September 2022: Gefälschter Behindertenausweises im Auto ausgelegt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Das Ordnungsamt war auf ein parkendes Auto aufmerksam geworden, in dem ein auffälliger Behindertenausweis lag. Es handelte sich nicht um einen originalen, sondern einen kopierten Behindertenausweis, bei dem ein Hologramm nachträglich aufgeklebt war. Unser Mandant wurde an dem Auto angetroffen und zu dem Behindertenausweis befragt. Der Ausweis gehörte nicht ihm, sondern seinem Vater. Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, den Ausweis gefälscht und in das Auto gelegt zu haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger für unseren Mandanten an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach dem Erhalt der Akte führte Rechtsanwalt Dietrich ein Gespräch mit unserem Mandanten und erklärte ihm das weitere Vorgehen. Nach der Akte war der Behindertenausweis eindeutig verfälscht. Da es sich allerdings um eine Kopie handelte, die verändert worden war, zweifelte Rechtsanwalt Dietrich die Urkundeneigenschaft des Ausweises an. Zudem konnte er herausarbeiten, dass in einer Hauptverhandlung nur schwer geklärt werden kann, wer den Behindertenparkausweis in das Auto gelegt hatte. Das Auto wurde nicht nur von unserem Mandanten, sondern von der ganzen Familie genutzt. Mit diesen Argumenten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft. Diese war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

31. August 2022: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Cottbus führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Er soll den Tachowert eines Fahrzeugs manipuliert und das Scheckheft verfälscht haben. Das Fahrzeug soll danach weiter veräußert worden sein. Die Manipulation am Tachowert fiel auf, nachdem das Fahrzeug bei dem neuen Eigentümer Öl verloren hatte. Der Verkäufer des Fahrzeugs beschuldigte unseren Mandanten, die Manipulation an dem Tacho vorgenommen zu haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte übersenden. Nach Auswertung der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Er trug vor, dass unser Mandant zwar in seiner Freizeit Fahrzeuge und deren Tachos repariert. Dazu seien im Einzelfall auch Korrekturen am Tachowert erforderlich. Da es sich allerdings um notwendige Reparaturen handelte, seien diese keinesfalls illegal. Es sei auch noch nie zu Beanstandungen gekommen. Unserem Mandanten waren zudem weder der Käufer noch der Verkäufer des Fahrzeugs bekannt. Allerdings war der Verkäufer des Fahrzeugs ausweislich seines Facebook-Profils bei der Dekra tätig. Er hatte also viele Kontakte zu Personen, die technisch in der Lage gewesen wären, Tachos zu verfälschen. Dass unser Mandant den Tacho verfälscht hatte, war deshalb für Rechtsanwalt Dietrich nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung

23. August 2022: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung im Ermittlungsverfahren eingestellt

Eine Bank hatte bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Sie war von einem Autohaus um die Gewährung eines Kredits zur Finanzierung eines Fahrzeugs gebeten worden. Bei Durchsicht der dazugehörigen Unterlagen war aufgefallen, dass der abgegebene Personalausweis und Aufenthaltstitel verändert waren. Da es sich um Ausweisdokumente von unserem Mandanten handelte, wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass nicht nachweisbar sein würde, ob unser Mandant die Unterlagen eingereicht oder gefälscht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch noch keinen Nachweis darüber geführt, dass sich unser Mandant überhaupt für ein Auto interessiert und einen Kredit zur Finanzierung eines solchen beantragt hatte. Offenbar sah die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde mangels Tatnachweis eingestellt. Unser Mandant war über die schnelle Verfahrensbeendigung sehr erleichtert.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

12. Mai 2022: Gefälschter Corona Impfausweis – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld

Unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, einen gefälschten Impfausweis gebraucht zu haben. Als sie sich bei der Apotheke einen QR Code für einen digitalen Impfausweis abholen wollte, konnte die Apothekerin die Chargennummer der Impfung nicht im System finden. Unsere Mandantin suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass die Impfung nicht ausgeführt wurde und es sich stattdessen um einen Systemfehler mit der Chargennummer handelt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

27. April 2022: Falsche Empfehlungsschreiben beim LaGeSo eingereicht - Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant hatte beim LaGeSo die Erteilung seiner Approbation als Arzt beantragt. Er hatte in Syrien Medizin studiert und war bereits seit einigen Jahren in Deutschland, um hier bei diversen Ärzten zu hospitieren. Im Zuge des Antrags fielen dem LaGeSO Empfehlungsschreiben von Ärzten auf, die nicht unterschrieben waren und Schreibfehler enthielten. Der Antrag auf Erteilung der Approbation wurde daraufhin abgelehnt und ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

In Sorge um seine Zukunft als Arzt in Deutschland kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei Auswertung der Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin bereits den Entwurf eines Strafbefehls gefertigt und diesen dem Amtsgericht übersandt hatte. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht zu erlassen und das Verfahren einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass einige der Ärzte bereit waren, die Hospitation seines Mandanten zu bestätigen. Außerdem zweifelte Rechtsanwalt Dietrich die Urkundenqualität der Schreiben an und legte dar, dass eine Verurteilung sowohl beruflich als auch aufenthaltsrechtlich erhebliche Konsequenzen für unseren Mandanten haben würde. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

11. Januar 2022: Einstellung bei Fälschung einer ärztlichen Bescheinigung trotz Geständnis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine verfälschte ärztliche Bescheinigung eingereicht zu haben, um seine Abwesenheit vom Unterricht zu entschuldigen. Dies räumte er gegenüber der Polizei auch ein. Das Amtsgericht Hannover verurteilte unseren Mandanten, unter Beteiligung eines anderen Rechtsanwaltes, daher zunächst wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe.

Als sich unser Mandant daraufhin dann an Rechtsanwalt Dietrich wandte, legte Rechtsanwalt Dietrich gegen dieses Urteil umgehend Berufung ein und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an das Landgericht Hannover. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass es äußerst zweifelhaft sei, dass die Tat unserem Mandanten nachgewiesen werden könne. Rechtsanwalt Dietrich trug außerdem vor, dass nicht unser Mandant, sondern vielmehr seine ehemalige Lebensgefährtin die Atteste gefälscht hatte, da sie seine berufliche Karriere torpedieren wollte. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auch darauf hin, dass einige Beweismittel teilweise nicht verwertbar seien. Insbesondere die Vernehmung und das Geständnis unseres Mandanten durch die Polizei können nicht verwertet werden, da wohl eine ordnungsgemäße Belehrung unseres Mandanten zuvor unterblieben war. Das Landgericht Hannover war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.