Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

11. Juni 2021: Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafen

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt wurde. Hintergrund dessen war, dass unser Mandant ein Fahrzeug erworben hatte und dieses nach Berlin überführen wollte. Hierzu soll er ein selbst hergestelltes Überführungskennzeichen angebracht und das Fahrzeug gebraucht haben, obwohl hierfür die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht bestand. Ihm wurde daher neben Urkundenfälschung auch der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. Zudem war unser Mandant vielfach vorbestraft.

Angesichts der Höhe der in dem Strafbefehl angesetzten Geldstrafe hatte sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Dieser hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und gegenüber dem Amtsgericht Hof angeregt, das Verfahren einzustellen. Das Gericht war allerdings angesichts der teils einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten hierzu vorerst nicht bereit. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an das Gericht, um die entlastenden Umstände vorzutragen. Insbesondere führte er an, dass die Vorstrafen unseres Mandanten bereits mehrere Jahre zurücklagen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant die hohe Geldstrafe nicht bewältigen könne. Das Gericht beharrte zwar darauf, dass die festgesetzte Strafe angemessen sei, war dennoch dazu bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine deutlich geringere Geldauflage einzustellen.

Dem Einstellungsbeschluss fügte das Amtsgericht Hof bei: „Das Gericht weist darauf hin, dass es sich um ein außergewöhnliches Entgegenkommen der Staatsanwaltschaft handelt. Es liegt nicht nur ein Pflichtversicherungsverstoß, sondern auch eine Urkundenfälschung vor. Die hierfür festgesetzte Strafe von 150 Tagessätzen ist schuld- und tatangemessen. Grundsätzlich wird ein solches Verfahren nicht nach § 153a StPO eingestellt.“

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

31. Mai 2021: Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Urkundenfälschung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) und Urkundenfälschung ermittelte. Er soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Bei der Fahrkartenkontrolle soll er dann eine verfälschte Fahrkarte vorgezeigt haben, bei der der ursprüngliche Gültigkeitszeitraum wegradiert worden war.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste dann einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderem vor, dass unser Mandant seine Fahrkarten über seinen Arbeitgeber bezieht und dass die festgestellten Auffälligkeiten der Fahrkarte durch Abreibungen oder Veränderungen an dem Ticket entstanden sein könnten. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die in der Ermittlungsakte befindliche Kurzbewertung des angeblich verfälschten Fahrtickets keinen gutachterlichen Charakter aufweist und somit nicht geklärt sei, ob die Fahrkarte tatsächlich verfälscht ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt

Nachdem unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn Berlin ein verfälschtes Semesterticket vorzeigte, ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betrugs, Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. Unsere Mandantin suchte daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. März 2021: Vorwurf der Urkundenfälschung und des Sozialbetruges – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte gegen unseren Mandanten wegen einer Urkundenfälschung. Unser Mandant soll dem Sozialamt einen gefälschten Mietvertrag vorgelegt haben, auf dessen Grundlage das Amt die Miete und Kaution an unseren Mandanten ausgezahlt habe. Infolgedessen wurde er auch wegen eines vermeintlichen Sozialleistungsbetruges angezeigt.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen. In dem an die Staatsanwaltschaft Münster gerichteten Schreiben bestritt er zunächst den Tatvorwurf. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der von unserem Mandanten vorgelegten Unterlagen. Als im Laufe der Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen in Bezug auf die Wohnsituation unseres Mandanten ermittelt wurden, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Er wies dabei darauf hin, dass es sich bei dem in Frage stehenden Mietverhältnis auch um ein Untermietverhältnis gehandelt haben könnte. Es sei daher nicht auszuschließen, dass unser Mandant zur Auszahlung der Leistungen durch das Sozialamt berechtigt gewesen ist. So konnte auch der Vorwurf des Betruges beseitigt werden. Angesichts dessen war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung und Urkundenfälschung

15. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage bei Unterschlagung und Urkundenfälschung trotz Geständnisses

Da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung ermittelte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um die Verteidigung in ihrem Fall. Unsere Mandantin hatte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fahrausweisprüferin Fahrgästen bei festgestellten Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen einen Beleg eines gefälschten Quittungsblock über die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von jeweils 60,00 € überreicht und das Geld für sich behalten.

Diesen Vorwurf hatte unsere Mandantin gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber schriftlich eingeräumt. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin an, dass Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Auch legte er die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin zur Tatzeit dar. Die Staatsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

19. Februar 2021: Urkundenfälschung – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Hintergrund war, dass unser Mandant bei einer Zeitarbeitsfirma per Mail eine Bewerbung eingereicht und Arbeitszeugnisse angehängt hatte, die ihm tatsächlich gar nicht oder mit einem anderen Inhalt ausgestellt wurden. Problematisch war, dass der Bearbeiterin der Name unseres Mandanten sofort bekannt vorkam und ihr nach einer kurzen Recherche auffiel, dass unser Mandant bereits vor fünf Jahren dadurch aufgefallen war, falsche Arbeitszeugnisse und Zeugnisse eingereicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz hatte damals gegen unseren Mandanten ermittelt und das Verfahren nach einem umfangreichen Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Erneut wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft noch einmal an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich brachte bei der Staatsanwaltschaft sowohl rechtliche als auch tatsächliche Aspekte zur Verteidigung unseres Mandanten vor. So hatte unser Mandant die Zeugnisse nach der Ermittlungsakte lediglich als Kopien versendet, die schon keine Urkundenqualität haben. Außerdem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant nicht vermittelt wurde und deshalb auch kein Schaden entstanden ist, der für einen Anstellungsbetrug erforderlich wäre. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war erleichtert, das Strafverfahren noch einmal ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

17. Februar 2021: Betrug und Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Die Postbank hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser bei der Beantragung eines Kredites gefälschte Gehaltsnachweise und Kontoauszüge vorlegte. Die Ermittlungsbehörde war der Ansicht, dass unser Mandant durch die Vorlage der gefälschten Unterlagen über seine Zahlungsfähigkeit täuschen wollte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.

Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen. Durch geschickte Darstellung des Geschehnisses gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Vorwürfe der Urkundenfälschung zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einstellung des Verfahrens wegen Betruges jedoch zunächst ab. Sie argumentierte mit der Absicht unseres Mandanten, die Bank über seine Zahlungsfähigkeit zu täuschen und erließ einen Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.

In einem zweiten Schriftsatz setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit dem Amtsgericht in Verbindung und regte erneut an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt dar. Unser Mandant hatte trotz manipulierter Nachweise die Absicht, die Raten bei Fälligkeit zu begleichen. Zudem hatte Rechtsanwalt Dietrich die seit Verfahrensbeginn schwierige Lebenssituation unseres Mandanten offengelegt. Das Gericht konnte schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren außergerichtlich gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.