Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Leistungsbetrug

09. September 2021: Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Urkundenfälschung und Leistungsbetrugs ermittelte. Unser Mandant soll mehrmals Leistungsnachweise über seine Tätigkeit als Haushaltshilfe gefälscht haben, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Angezeigt wurde er von der Person, in dessen Haushalt er tätig geworden war, da dieser einige Unterschriften auf den Leistungsnachweisen nicht als seine eigenen wiedererkannt hatte. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass nicht geklärt sei, dass unser Mandant die Unterschriften tatsächlich gefälscht hatte. Zwar sei die Unterschrift auf den Leistungsnachweisen nicht vollkommen identisch mit der abgegebenen Schriftprobe, jedoch seien leichte Abweichungen in der eigenen Handschrift keineswegs ungewöhnlich und oftmals mit den Umständen der Unterschriftsleistung verknüpft. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zunächst nicht nachkommen, war nach einem weiteren Schreiben dann aber von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren schließlich – sehr zur Freude unseres Mandanten – gegen eine Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

03. September 2021: Missbrauch von Autokennzeichen – Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen geringe Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da gegen ihn wegen Urkundenfälschung ermittelt wurde. Bei einer Verkehrskontrolle hatte er eingeräumt, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zu seinem Fahrzeug gehörten. 

Die zugehörigen Kennzeichen hatte er im Fahrzeug mit sich geführt. Noch vor Ort hatte unser Mandant den Beamten dann erklärt, dass es sich bei den zugehörigen Kennzeichen um Saisonkennzeichen handele, die vor kurzem abgelaufen waren. Da er vor der Erneuerung nicht mit abgelaufenen Kennzeichen fahren wollte, hatte er die anderen Kennzeichen angebracht. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Lübeck aber davon überzeugen, dass Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten trotz hinreichenden Tatverdachts gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrügerische Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung

14. Juni 2021: Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung ohne Auflage eingestellt

Die Mutter unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser unter Vorlage gefälschter Einkommensnachweise einen Finanzierungskaufvertrag über ein Fahrzeug im Wert von über 30.000,00 € abgeschlossen hatte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.

Unser Mandant nahm aus diesem Grund Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass die Finanzierung des Pkw jederzeit gesichert war, unser Mandant also niemanden über die Bereitschaft zur Zahlung der Kreditraten getäuscht hatte. Dennoch wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen und ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. In der Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals auf alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen und überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflage einzustellen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

11. Juni 2021: Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafen

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt wurde. Hintergrund dessen war, dass unser Mandant ein Fahrzeug erworben hatte und dieses nach Berlin überführen wollte. Hierzu soll er ein selbst hergestelltes Überführungskennzeichen angebracht und das Fahrzeug gebraucht haben, obwohl hierfür die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht bestand. Ihm wurde daher neben Urkundenfälschung auch der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. Zudem war unser Mandant vielfach vorbestraft.

Angesichts der Höhe der in dem Strafbefehl angesetzten Geldstrafe hatte sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Dieser hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und gegenüber dem Amtsgericht Hof angeregt, das Verfahren einzustellen. Das Gericht war allerdings angesichts der teils einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten hierzu vorerst nicht bereit. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an das Gericht, um die entlastenden Umstände vorzutragen. Insbesondere führte er an, dass die Vorstrafen unseres Mandanten bereits mehrere Jahre zurücklagen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant die hohe Geldstrafe nicht bewältigen könne. Das Gericht beharrte zwar darauf, dass die festgesetzte Strafe angemessen sei, war dennoch dazu bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine deutlich geringere Geldauflage einzustellen.

Dem Einstellungsbeschluss fügte das Amtsgericht Hof bei: „Das Gericht weist darauf hin, dass es sich um ein außergewöhnliches Entgegenkommen der Staatsanwaltschaft handelt. Es liegt nicht nur ein Pflichtversicherungsverstoß, sondern auch eine Urkundenfälschung vor. Die hierfür festgesetzte Strafe von 150 Tagessätzen ist schuld- und tatangemessen. Grundsätzlich wird ein solches Verfahren nicht nach § 153a StPO eingestellt.“

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

31. Mai 2021: Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Urkundenfälschung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) und Urkundenfälschung ermittelte. Er soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Bei der Fahrkartenkontrolle soll er dann eine verfälschte Fahrkarte vorgezeigt haben, bei der der ursprüngliche Gültigkeitszeitraum wegradiert worden war.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste dann einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderem vor, dass unser Mandant seine Fahrkarten über seinen Arbeitgeber bezieht und dass die festgestellten Auffälligkeiten der Fahrkarte durch Abreibungen oder Veränderungen an dem Ticket entstanden sein könnten. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die in der Ermittlungsakte befindliche Kurzbewertung des angeblich verfälschten Fahrtickets keinen gutachterlichen Charakter aufweist und somit nicht geklärt sei, ob die Fahrkarte tatsächlich verfälscht ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt

Nachdem unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn Berlin ein verfälschtes Semesterticket vorzeigte, ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betrugs, Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. Unsere Mandantin suchte daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. März 2021: Vorwurf der Urkundenfälschung und des Sozialbetruges – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte gegen unseren Mandanten wegen einer Urkundenfälschung. Unser Mandant soll dem Sozialamt einen gefälschten Mietvertrag vorgelegt haben, auf dessen Grundlage das Amt die Miete und Kaution an unseren Mandanten ausgezahlt habe. Infolgedessen wurde er auch wegen eines vermeintlichen Sozialleistungsbetruges angezeigt.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen. In dem an die Staatsanwaltschaft Münster gerichteten Schreiben bestritt er zunächst den Tatvorwurf. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der von unserem Mandanten vorgelegten Unterlagen. Als im Laufe der Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen in Bezug auf die Wohnsituation unseres Mandanten ermittelt wurden, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Er wies dabei darauf hin, dass es sich bei dem in Frage stehenden Mietverhältnis auch um ein Untermietverhältnis gehandelt haben könnte. Es sei daher nicht auszuschließen, dass unser Mandant zur Auszahlung der Leistungen durch das Sozialamt berechtigt gewesen ist. So konnte auch der Vorwurf des Betruges beseitigt werden. Angesichts dessen war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.