Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung und Urkundenfälschung

15. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage bei Unterschlagung und Urkundenfälschung trotz Geständnisses

Da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung ermittelte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um die Verteidigung in ihrem Fall. Unsere Mandantin hatte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fahrausweisprüferin Fahrgästen bei festgestellten Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen einen Beleg eines gefälschten Quittungsblock über die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von jeweils 60,00 € überreicht und das Geld für sich behalten.

Diesen Vorwurf hatte unsere Mandantin gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber schriftlich eingeräumt. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin an, dass Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Auch legte er die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin zur Tatzeit dar. Die Staatsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

19. Februar 2021: Urkundenfälschung – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Hintergrund war, dass unser Mandant bei einer Zeitarbeitsfirma per Mail eine Bewerbung eingereicht und Arbeitszeugnisse angehängt hatte, die ihm tatsächlich gar nicht oder mit einem anderen Inhalt ausgestellt wurden. Problematisch war, dass der Bearbeiterin der Name unseres Mandanten sofort bekannt vorkam und ihr nach einer kurzen Recherche auffiel, dass unser Mandant bereits vor fünf Jahren dadurch aufgefallen war, falsche Arbeitszeugnisse und Zeugnisse eingereicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz hatte damals gegen unseren Mandanten ermittelt und das Verfahren nach einem umfangreichen Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Erneut wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft noch einmal an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich brachte bei der Staatsanwaltschaft sowohl rechtliche als auch tatsächliche Aspekte zur Verteidigung unseres Mandanten vor. So hatte unser Mandant die Zeugnisse nach der Ermittlungsakte lediglich als Kopien versendet, die schon keine Urkundenqualität haben. Außerdem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant nicht vermittelt wurde und deshalb auch kein Schaden entstanden ist, der für einen Anstellungsbetrug erforderlich wäre. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war erleichtert, das Strafverfahren noch einmal ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

17. Februar 2021: Betrug und Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Die Postbank hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser bei der Beantragung eines Kredites gefälschte Gehaltsnachweise und Kontoauszüge vorlegte. Die Ermittlungsbehörde war der Ansicht, dass unser Mandant durch die Vorlage der gefälschten Unterlagen über seine Zahlungsfähigkeit täuschen wollte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.

Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen. Durch geschickte Darstellung des Geschehnisses gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Vorwürfe der Urkundenfälschung zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einstellung des Verfahrens wegen Betruges jedoch zunächst ab. Sie argumentierte mit der Absicht unseres Mandanten, die Bank über seine Zahlungsfähigkeit zu täuschen und erließ einen Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.

In einem zweiten Schriftsatz setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit dem Amtsgericht in Verbindung und regte erneut an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt dar. Unser Mandant hatte trotz manipulierter Nachweise die Absicht, die Raten bei Fälligkeit zu begleichen. Zudem hatte Rechtsanwalt Dietrich die seit Verfahrensbeginn schwierige Lebenssituation unseres Mandanten offengelegt. Das Gericht konnte schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren außergerichtlich gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

08. Januar 2021: Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Memmingen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen unsere Mandantin geführt. Sie hatte einen Beschwerdebrief an ihre Hausverwaltung geschrieben und als Unterzeichnerin nicht sich selbst, sondern den Namen einer Nachbarin angegeben. Die Nachbarin erstattete daraufhin bei der Polizei zunächst Anzeige gegen Unbekannt. Auf Nachfrage durch die Polizei bei der Nachbarin konnte ermittelt werden, dass unsere Mandantin den Brief verfasst haben könnte. Die Polizeibeamten suchten daher unsere Mandantin auf und befragten sie zum Sachverhalt. Dazu befragt räumte unsere Mandantin den Tatvorwurf umgehend ein.

Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit der sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte. Unsere Mandantin hatte geplant im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung umfassend zum Geschehen auszusagen. Davon riet Rechtsanwalt Dietrich jedoch ab. Stattdessen setzte er nach erfolgter Akteneinsichtnahme ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Memmingen auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin und einer durch ihre Berufsausübung angespannten Gesamtsituation. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich deutlich die Reue unserer Mandantin und ihr vorbildliches Verhalten während der Ermittlungen der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Memmingen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – anregungsgemäß ein. Tage später ging ein Brief in der Strafrechtkanzlei ein, in dem sich unsere Mandantin nachdrücklich für die gelungene Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Dietrich bedankte. Über den Verfahrensausgang hinaus hatte Rechtsanwalt Dietrich durch seine unverstellte „Berliner Art“ erreicht, dass sich unsere Mandantin nicht mehr als schlechter Mensch fühlte und so ihr Selbstwertgefühl wieder aufgebaut wurde („Sie sind der beste Anwalt mit Herz und Humor“)

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

07. Dezember 2020: Urkundenfälschung – Einstellung

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung von der Polizei Berlin geführt, weil sie in Berlin-Mitte mit einem manipulierten Berlinpass mit der S-Bahn gefahren ist. Einen gültigen Fahrschein hatte unsere Mandantin ebenfalls nicht vorgezeigt. Die Fahrausprüfer schrieben daraufhin eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung. Mit einer Benachrichtigung, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, begab sich unsere Mandantin zu Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Betrug, Beförderungserschleichung

29. Oktober 2020: Fälschung eines Semestertickets – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Die S-Bahn Berlin erstattete gegen unsere Mandantin Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, Betruges und Beförderungserschleichung. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin auf der Höhe der Haltestelle Grünbergallee ein manipuliertes Semesterticket vorgezeigt zu haben. Unsere Mandantin soll das Semesterticket zuvor durch Überkleben manipuliert haben.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft aufgenommen hatte, regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Rechtsanwalt Dietrich wies in einer umfangreichen Stellungnahme auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber den Kontrollpersonen und ihre persönlichen Verhältnisse hin. Zudem verwies er auf die geringe Schuld unserer Mandantin, da die Fälschung des Tickets für das Kontrollpersonal leicht zu erkennen gewesen und der entstandene Schaden als gering zu beurteilen ist. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich die Anwaltschaft davon überzeugen, dass der berufliche Werdegang unserer Mandantin durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt werden würde.
Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung darstellte.
Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage ein. So gilt unsere Mandantin in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiterhin als unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

09. Juni 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung auf. Er soll bei einer Fahrtkartenkontrolle in Richtung S-Bahnhof Röntgental mit einem manipulierten Fahrschein angetroffen worden sein. Der Fahrschein soll dabei in der Art und Weise bearbeitet worden sein, dass unser Mandant den vorherigen Stempel wegradiert haben soll, um dort anschließend einen neuen und gültigen Stempel zu platzieren.

 Umgehend legte Rechtsanwalt Dietrich nach seiner Mandatierung Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach anschließender Aktenauswertung verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben, in welchem er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gegenüber dem Amtsgericht Bernau bei Berlin anregte. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unseres Mandanten. Unser Mandant hatte sich während der Kontrolle sehr freundlich verhalten und auch das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich bezahlt. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den von unserem Mandanten erzeugten geringen Schaden. Angesichts dieser Einlassungen war das Amtsgericht Bernau bei Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da durch das Vorgehen von Rechtsanwalt Dietrich eine mit einem Strafbefehl verbundene Verurteilung zu einer Geldstrafe und Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.