Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

08. Januar 2021: Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Memmingen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen unsere Mandantin geführt. Sie hatte einen Beschwerdebrief an ihre Hausverwaltung geschrieben und als Unterzeichnerin nicht sich selbst, sondern den Namen einer Nachbarin angegeben. Die Nachbarin erstattete daraufhin bei der Polizei zunächst Anzeige gegen Unbekannt. Auf Nachfrage durch die Polizei bei der Nachbarin konnte ermittelt werden, dass unsere Mandantin den Brief verfasst haben könnte. Die Polizeibeamten suchten daher unsere Mandantin auf und befragten sie zum Sachverhalt. Dazu befragt räumte unsere Mandantin den Tatvorwurf umgehend ein.

Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit der sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte. Unsere Mandantin hatte geplant im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung umfassend zum Geschehen auszusagen. Davon riet Rechtsanwalt Dietrich jedoch ab. Stattdessen setzte er nach erfolgter Akteneinsichtnahme ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Memmingen auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin und einer durch ihre Berufsausübung angespannten Gesamtsituation. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich deutlich die Reue unserer Mandantin und ihr vorbildliches Verhalten während der Ermittlungen der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Memmingen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – anregungsgemäß ein. Tage später ging ein Brief in der Strafrechtkanzlei ein, in dem sich unsere Mandantin nachdrücklich für die gelungene Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Dietrich bedankte. Über den Verfahrensausgang hinaus hatte Rechtsanwalt Dietrich durch seine unverstellte „Berliner Art“ erreicht, dass sich unsere Mandantin nicht mehr als schlechter Mensch fühlte und so ihr Selbstwertgefühl wieder aufgebaut wurde („Sie sind der beste Anwalt mit Herz und Humor“)

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

07. Dezember 2020: Urkundenfälschung – Einstellung

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung von der Polizei Berlin geführt, weil sie in Berlin-Mitte mit einem manipulierten Berlinpass mit der S-Bahn gefahren ist. Einen gültigen Fahrschein hatte unsere Mandantin ebenfalls nicht vorgezeigt. Die Fahrausprüfer schrieben daraufhin eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung. Mit einer Benachrichtigung, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, begab sich unsere Mandantin zu Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Betrug, Beförderungserschleichung

29. Oktober 2020: Fälschung eines Semestertickets – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Die S-Bahn Berlin erstattete gegen unsere Mandantin Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, Betruges und Beförderungserschleichung. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin auf der Höhe der Haltestelle Grünbergallee ein manipuliertes Semesterticket vorgezeigt zu haben. Unsere Mandantin soll das Semesterticket zuvor durch Überkleben manipuliert haben.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft aufgenommen hatte, regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Rechtsanwalt Dietrich wies in einer umfangreichen Stellungnahme auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber den Kontrollpersonen und ihre persönlichen Verhältnisse hin. Zudem verwies er auf die geringe Schuld unserer Mandantin, da die Fälschung des Tickets für das Kontrollpersonal leicht zu erkennen gewesen und der entstandene Schaden als gering zu beurteilen ist. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich die Anwaltschaft davon überzeugen, dass der berufliche Werdegang unserer Mandantin durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt werden würde.
Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung darstellte.
Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage ein. So gilt unsere Mandantin in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiterhin als unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

09. Juni 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung auf. Er soll bei einer Fahrtkartenkontrolle in Richtung S-Bahnhof Röntgental mit einem manipulierten Fahrschein angetroffen worden sein. Der Fahrschein soll dabei in der Art und Weise bearbeitet worden sein, dass unser Mandant den vorherigen Stempel wegradiert haben soll, um dort anschließend einen neuen und gültigen Stempel zu platzieren.

 Umgehend legte Rechtsanwalt Dietrich nach seiner Mandatierung Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach anschließender Aktenauswertung verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben, in welchem er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gegenüber dem Amtsgericht Bernau bei Berlin anregte. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unseres Mandanten. Unser Mandant hatte sich während der Kontrolle sehr freundlich verhalten und auch das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich bezahlt. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den von unserem Mandanten erzeugten geringen Schaden. Angesichts dieser Einlassungen war das Amtsgericht Bernau bei Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da durch das Vorgehen von Rechtsanwalt Dietrich eine mit einem Strafbefehl verbundene Verurteilung zu einer Geldstrafe und Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

26. Mai 2020; Urkundenfälschung bei einem Fahrausweis – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen eines vermeintlich manipulierten Fahrausweises wurden gegen unsere Mandantin Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung von der Bundespolizeidirektion Berlin geführt. Auf einer Regionalbahnfahrt in Richtung Ostbahnhof soll sie während einer Fahrscheinkontrolle in Berlin-Friedrichshain einen mechanisch manipulierten Fahrausweis vorgezeigt haben. Der Fahrausweis soll in der Weise manipuliert gewesen sein, dass der vorherige Stempel entfernt wurde, um die freiwerdende Stempelfläche erneut stempeln zu können.

Nachdem sie von der Bundespolizei einen Äußerungsbogen zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich der kriminaltechnische Untersuchungsbericht bezüglich des vermeintlich gefälschten Fahrausweises auf. Von den Fahrausweiskontrolleuren war angegeben worden, dass die angebliche Fälschung gut sichtbar gewesen sei. Aus dem Untersuchungsbericht ergab sich ein gegenteiliger Befund. Dieses unberücksichtigt gebliebene Ergebnis teilte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft Berlin in seinem Schriftsatz mit. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass der Fahrausweis unserer Mandantin von einer dritten Person, die die Echtheit des Ausweises glaubhaft versicherte, zum Kauf angeboten worden war. Insgesamt war die Schuld unserer Mandantin nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich, in Anbetracht der verschiedenen Umstände, als gering zu betrachten, weswegen Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anregte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

18. Mai 2020: Urkundenfälschung durch Radierung eines Fahrscheins - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Berlin wurde unserem Mandanten sonstiger Betrug bzw. Urkundenfälschung vorgeworfen. Unser Mandant soll mit einem gefälschten Fahrausweis in einem Bus in Berlin-Wilmersdorf angetroffen worden sein. Der Fahrausweis soll dabei in der Weise bearbeitet worden sein, dass der vorherige Entwertungsstempel wegradiert worden war, um Platz für eine erneute Stempelung zu bieten. Diese Radierung war dem Kontrolleur aufgefallen, weswegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anzeige gegen unseren Mandanten erstattete.

Nachdem unser Mandant einen entsprechenden Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin regte er dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Für eine Einstellung sprachen dabei vor allem das freundliche Verhalten unseres Mandanten während der Kontrolle und die geringe Schuld unseres Mandanten. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich den geringen Schaden, der der BVG entstanden ist, sowie die von unserem Mandanten bereits bezahlten zivilrechtlichen Kosten an. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Eine Verurteilung konnte so verhindert werden.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung - Schwarzfahren

23. April 2020: Urkundenfälschung und Schwarzfahren durch gefälschtes Semesterticket – Einstellung

Die Bundespolizei Berlin ermittelte gegen unsere aus Brandenburg stammende Mandantin, weil sie an der Haltestellte „Treptower Park“ von Kontrolleuren der Deutschen Bahn beim Schwarzfahren festgestellt worden war. Sie soll den Kontrolleuren ein Semesterticket vorgezeigt haben, dass anhand des Hologramm-Bildes eindeutig als Fälschung erkennbar war. Daher wurde ihr zudem der Vorwurf der Urkundenfälschung gemacht. Der Vorgang wurde dann zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) übersandt.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Mandatierung übernommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, schickte er einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich regte darin die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an und argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unserer Mandantin. So führte Rechtsanwalt Dietrich das freundliche Verhalten unserer Mandantin während der Kontrolle, die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes und die guten sozialen Prognosen unserer Mandantin aus. Angesichts dieser Einlassungen war die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darüber war unsere Mandantin angesichts ihres weiteren Berufswegs sehr erleichtert.