Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
08. Januar 2021: Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit der sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte. Unsere Mandantin hatte geplant im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung umfassend zum Geschehen auszusagen. Davon riet Rechtsanwalt Dietrich jedoch ab. Stattdessen setzte er nach erfolgter Akteneinsichtnahme ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Memmingen auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin und einer durch ihre Berufsausübung angespannten Gesamtsituation. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich deutlich die Reue unserer Mandantin und ihr vorbildliches Verhalten während der Ermittlungen der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Memmingen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – anregungsgemäß ein. Tage später ging ein Brief in der Strafrechtkanzlei ein, in dem sich unsere Mandantin nachdrücklich für die gelungene Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Dietrich bedankte. Über den Verfahrensausgang hinaus hatte Rechtsanwalt Dietrich durch seine unverstellte „Berliner Art“ erreicht, dass sich unsere Mandantin nicht mehr als schlechter Mensch fühlte und so ihr Selbstwertgefühl wieder aufgebaut wurde („Sie sind der beste Anwalt mit Herz und Humor“)
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
07. Dezember 2020: Urkundenfälschung – Einstellung
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Betrug, Beförderungserschleichung
29. Oktober 2020: Fälschung eines Semestertickets – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft aufgenommen hatte, regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Rechtsanwalt Dietrich wies in einer umfangreichen Stellungnahme auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber den Kontrollpersonen und ihre persönlichen Verhältnisse hin. Zudem verwies er auf die geringe Schuld unserer Mandantin, da die Fälschung des Tickets für das Kontrollpersonal leicht zu erkennen gewesen und der entstandene Schaden als gering zu beurteilen ist. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich die Anwaltschaft davon überzeugen, dass der berufliche Werdegang unserer Mandantin durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt werden würde.
Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung darstellte.
Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage ein. So gilt unsere Mandantin in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiterhin als unbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug
09. Juni 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens
Umgehend legte Rechtsanwalt Dietrich nach seiner Mandatierung Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach anschließender Aktenauswertung verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben, in welchem er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gegenüber dem Amtsgericht Bernau bei Berlin anregte. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unseres Mandanten. Unser Mandant hatte sich während der Kontrolle sehr freundlich verhalten und auch das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich bezahlt. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den von unserem Mandanten erzeugten geringen Schaden. Angesichts dieser Einlassungen war das Amtsgericht Bernau bei Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da durch das Vorgehen von Rechtsanwalt Dietrich eine mit einem Strafbefehl verbundene Verurteilung zu einer Geldstrafe und Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
26. Mai 2020; Urkundenfälschung bei einem Fahrausweis – Einstellung gegen Geldauflage
Nachdem sie von der Bundespolizei einen Äußerungsbogen zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich der kriminaltechnische Untersuchungsbericht bezüglich des vermeintlich gefälschten Fahrausweises auf. Von den Fahrausweiskontrolleuren war angegeben worden, dass die angebliche Fälschung gut sichtbar gewesen sei. Aus dem Untersuchungsbericht ergab sich ein gegenteiliger Befund. Dieses unberücksichtigt gebliebene Ergebnis teilte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft Berlin in seinem Schriftsatz mit. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass der Fahrausweis unserer Mandantin von einer dritten Person, die die Echtheit des Ausweises glaubhaft versicherte, zum Kauf angeboten worden war. Insgesamt war die Schuld unserer Mandantin nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich, in Anbetracht der verschiedenen Umstände, als gering zu betrachten, weswegen Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anregte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
18. Mai 2020: Urkundenfälschung durch Radierung eines Fahrscheins - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem unser Mandant einen entsprechenden Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin regte er dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Für eine Einstellung sprachen dabei vor allem das freundliche Verhalten unseres Mandanten während der Kontrolle und die geringe Schuld unseres Mandanten. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich den geringen Schaden, der der BVG entstanden ist, sowie die von unserem Mandanten bereits bezahlten zivilrechtlichen Kosten an. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Eine Verurteilung konnte so verhindert werden.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung - Schwarzfahren
23. April 2020: Urkundenfälschung und Schwarzfahren durch gefälschtes Semesterticket – Einstellung
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Mandatierung übernommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, schickte er einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich regte darin die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an und argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unserer Mandantin. So führte Rechtsanwalt Dietrich das freundliche Verhalten unserer Mandantin während der Kontrolle, die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes und die guten sozialen Prognosen unserer Mandantin aus. Angesichts dieser Einlassungen war die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darüber war unsere Mandantin angesichts ihres weiteren Berufswegs sehr erleichtert.