Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

27. März 2020: Urkundenfälschung – Einstellung gegen Geldauflage

Während eines Verbundeinsatzes von Polizei, Zoll und Ordnungsamt war unsere Mandantin mit einem ausländischen Personalausweis in Berlin-Britz angetroffen worden, den sie manipuliert bzw. gefälscht haben soll. Nachdem der Personalausweis beschlagnahmt wurde, konnte eindeutig festgestellt werden, dass es sich bei dem Ausweis um eine Fälschung handelte. Gegen unsere Mandantin wurde daher von der Berliner Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Weiterhin bestand der Verdacht, dass sich unsere Mandantin unerlaubt in Deutschland aufhalte.

Mit einer entsprechenden Beschuldigtenvorladung suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, nachdem er Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte. In seinem Schriftsatz ging er vor allem auf die Gutgläubigkeit ein, mit der unsere Mandantin den Personalausweis über eine Vermittlungsagentur erworben hatte. Einen Unterschied gegenüber einem originalen und behördlichen Dokument hatte sie nicht erkennen können. Zudem enthielt ein weiterer echter Pass unserer Mandantin dieselben Daten, die auch auf dem vermeintlich gefälschten Dokument angegeben waren. Zusätzlich ergab sich aus dem weiteren Dokument auch, dass unsere Mandantin ein gültiges Visum nicht überschritten hatte. Den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich folgte die Staatsanwaltschaft Berlin und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Berlin Pass gefälscht

09. März 2020: Berlin Pass gefälscht – Einstellung des Strafverfahrens

Unsere Mandantin wurde mit einem gefälschten Berlin Pass in der S-Bahn angetroffen. Das Vorzeigen eines gefälschten Berlin Passes wird strafrechtlich als Urkundenfälschung und Betrug verfolgt. Darüber hatte sich unsere Mandantin vorher keine Gedanken gemacht.

Unmittelbar nach der Feststellung meldete sie sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit Ihrer Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Berliner S-Bahn als Strafverteidiger an. So konnte verhindert werden, dass die Polizei Kontakt mit unserer Mandantin aufnahm. Vielmehr bekam Rechtsanwalt Dietrich unmittelbar die Ermittlungsakte, die er mit unserer Mandantin besprach. Im Anschluss wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die zuständige Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem persönlichen Gespräch gegenüber der Amtsanwältin darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unserer Mandantin gehandelt habe. Deshalb war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Gedroht eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerbehindertenausweis gefälscht

04. März 2020: Schwerbehindertenausweis gefälscht – Einstellung mangels Tatnachweis

Durch das Landeskriminalamt in Berlin (LKA) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde in der Windschutzscheibe des Fahrzeuges unseres Mandanten in Berlin Mitte ein Schwerbehindertenausweis festgestellt, der in einer Parkraumbewirtschaftungszone zum unentgeltlichen Parken berechtigt hätte. Den Mitarbeitern kamen Zweifel an der Echtheit des Schwerbehindertenausweises. Deshalb ließen sie dessen Daten überprüfen. Hier kam heraus, dass der Ausweis tatsächlich gefälscht war. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Im Anschluss daran gab er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine Stellungnahme ab, in welcher er rechtliche Bedenken erhob. Insbesondere zweifelte Rechtsanwalt Dietrich an, dass es sich bei dem vermeintlichen Schwerbehindertenausweis um eine Urkunde handeln würde, da nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Kopie verwendet worden sei. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Beweisschwierigkeiten hin. Entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich wurde deshalb das Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt. 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

24. Februar 2020: Urkundenfälschung – Einstellung des Strafverfahrens

Unser Mandant wurde in der U-Bahn in Berlin mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen. Wenige Wochen später bekam er eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei, in der ihm eröffnet wurde, dass ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betruges gegen ihn geführt wurde. Mit der Vorladung der Polizei suchte unser Mandant sogleich Rechtsanwalt Dietrich auf.

Dieser erklärte unserem Mandanten, dass er keinesfalls zu dem Termin bei der Polizei erscheinen muss und beantragte direkt nach dem Gespräch Akteneinsicht. Auch aufgrund des Umstände, dass unser Mandant vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft mit einem aussagekräftigen Schreiben von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage überzeugen. Für unseren Mandanten war dies sehr bedeutsam, da er trotz seines Bachelorstudiums im Bereich International Business bereits Schwierigkeiten hatte, einen Job zu finden und nun fürchtete, dass seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betruges weiter sinken würden. Darum muss er sich nun keine Sorgen mehr machen.

Fachanwalt Strafrecht: Fälschung von BVG Ticket

29. Januar 2020: Fälschung von BVG Ticket – Einstellung

Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle durch die Berliner Verkehrsbetriebe legte unser Mandant einen Fahrschein vor, der im unteren Bereich mehrmals abgestempelt gewesen ist. Auf die schriftliche Äußerungsmöglichkeit hatte unser Mandant vorgetragen, diese Fahrkarte von einem Unbekannten erworben zu haben. Hierbei habe er nicht gemerkt, dass der Fahrschein bereits wiederholt abgestempelt war. Unser Mandant hoffte, dass sich das Verfahren so erledigten würde.

Stattdessen wurde ihm ein Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Betrug zugestellt. Mit dem Strafbefehl wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte und Akteneinsicht beantragte. Durch die Akteneinsicht erfuhr Rechtsanwalt Dietrich, dass bereits die Polizei Zweifel an der Einlassung unseres Mandanten hatte. Rechtsanwalt versuchte zunächst außerhalb der Hauptverhandlung eine Verfahrenseinstellung mit der Amtsanwaltschaft Berlin abzusprechen. Hierzu war diese aufgrund der vermeintlich erfundenen Einlassung unseres Mandanten nicht bereit. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich die missglückte Stellungnahme unseres Mandanten nochmals graderücken. Deshalb waren in der Hauptverhandlung schließlich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. Januar 2020: Urkundenfälschung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, die Unterschrift seiner verstorbenen Ehefrau auf ihrem Testament gefälscht zu haben. Die Strafanzeige gegen unseren Mandanten wurde durch das Erbschaftsgericht nach Einholung eines Schriftgutachtens erstattet. Denn das Gutachten hatte ergeben, dass die Unterschrift des Testaments nicht von der verstorbenen Ehefrau unseres Mandanten stammte.

Da unser Mandant als Alleinerbe in dem Testament eingesetzt wurde, richtete sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft gegen ihn. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Nach der Auswertung der strafrechtlichen Ermittlungsakte und der Gerichtsakte des zivilrechtlichen Verfahrens über die Wirksamkeit des Testaments, stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Staatsanwaltschaft der Nachweis einer Urkundefälschung nicht ohne weiteres gelingen würde. Vielmehr drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass unser Mandant von seinen Nachbarn, mit denen er seit einiger Zeit persönliche Konflikte hatte, falsch belastet wurde. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

14. Januar 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatten unseren Mandanten angezeigt, weil dieser in Berlin-Hellersdorf in einem Wagen der U-Bahnlinie U5 mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen wurde. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges und Urkundenfälschung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich wies unseren Mandanten darauf hin, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und beantrage sogleich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten hin, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war und im Falle einer Verurteilung um persönliche und berufliche Konsequenzen fürchtete. Zudem hatte unser Mandant umgehend das regelmäßig von der BVG geforderte erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt, sodass der BVG kein Schaden entstanden war. Die Amtsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant kann sich nach der Einstellung des Verfahrens weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Denn eine Aufnahme der Einstellung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht.