Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Fälschung von BVG Ticket

29. Januar 2020: Fälschung von BVG Ticket – Einstellung

Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle durch die Berliner Verkehrsbetriebe legte unser Mandant einen Fahrschein vor, der im unteren Bereich mehrmals abgestempelt gewesen ist. Auf die schriftliche Äußerungsmöglichkeit hatte unser Mandant vorgetragen, diese Fahrkarte von einem Unbekannten erworben zu haben. Hierbei habe er nicht gemerkt, dass der Fahrschein bereits wiederholt abgestempelt war. Unser Mandant hoffte, dass sich das Verfahren so erledigten würde.

Stattdessen wurde ihm ein Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Betrug zugestellt. Mit dem Strafbefehl wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte und Akteneinsicht beantragte. Durch die Akteneinsicht erfuhr Rechtsanwalt Dietrich, dass bereits die Polizei Zweifel an der Einlassung unseres Mandanten hatte. Rechtsanwalt versuchte zunächst außerhalb der Hauptverhandlung eine Verfahrenseinstellung mit der Amtsanwaltschaft Berlin abzusprechen. Hierzu war diese aufgrund der vermeintlich erfundenen Einlassung unseres Mandanten nicht bereit. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich die missglückte Stellungnahme unseres Mandanten nochmals graderücken. Deshalb waren in der Hauptverhandlung schließlich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. Januar 2020: Urkundenfälschung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, die Unterschrift seiner verstorbenen Ehefrau auf ihrem Testament gefälscht zu haben. Die Strafanzeige gegen unseren Mandanten wurde durch das Erbschaftsgericht nach Einholung eines Schriftgutachtens erstattet. Denn das Gutachten hatte ergeben, dass die Unterschrift des Testaments nicht von der verstorbenen Ehefrau unseres Mandanten stammte.

Da unser Mandant als Alleinerbe in dem Testament eingesetzt wurde, richtete sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft gegen ihn. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Nach der Auswertung der strafrechtlichen Ermittlungsakte und der Gerichtsakte des zivilrechtlichen Verfahrens über die Wirksamkeit des Testaments, stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Staatsanwaltschaft der Nachweis einer Urkundefälschung nicht ohne weiteres gelingen würde. Vielmehr drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass unser Mandant von seinen Nachbarn, mit denen er seit einiger Zeit persönliche Konflikte hatte, falsch belastet wurde. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

14. Januar 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatten unseren Mandanten angezeigt, weil dieser in Berlin-Hellersdorf in einem Wagen der U-Bahnlinie U5 mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen wurde. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges und Urkundenfälschung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich wies unseren Mandanten darauf hin, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und beantrage sogleich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten hin, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war und im Falle einer Verurteilung um persönliche und berufliche Konsequenzen fürchtete. Zudem hatte unser Mandant umgehend das regelmäßig von der BVG geforderte erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt, sodass der BVG kein Schaden entstanden war. Die Amtsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant kann sich nach der Einstellung des Verfahrens weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Denn eine Aufnahme der Einstellung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

19. Dezember 2019: Urkundenfälschung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis

Im Zuge seiner Streife in Berlin Prenzlauer-Berg fiel einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Anwohnerparkausweis mit einem vermeintlich manipulierten Gültigkeitsdatum in einem geparkten Auto auf. Das Ordnungsamt stellte wegen Urkundenfälschung eine Strafanzeige bei der Polizei, die als Halter des Fahrzeugs ein Unternehmen ermittelte. Auf Nachfrage der Polizei teilte das Unternehmen die Personalien unseres Mandanten als Nutzer des Fahrzeugs mit. Gleichzeitig leitete das Unternehmen die E-Mail der Polizei an unseren Mandanten weiter, der Rechtsanwalt Dietrich noch am selben Tag in der Kanzlei zum Erstgespräch aufsuchte.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteinsicht. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Vorfall nicht hinreichend dokumentiert hatten. Hierauf stützte Rechtsanwalt Dietrich seine Verteidigung. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unserem Mandanten die Manipulation des Anwohnerparkausweises in einer Hauptverhandlung mit Hilfe der vorhandenen Beweismittel vermutlich nur schwer nachgewiesen werden kann. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung bei einem Semesterticket

23. September 2019: Verfahrenseinstellung bei Fälschung eines Semestertickets

Ende 2016 wurde gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er mit einem gefälschten Semesterticket S-Bahn in Richtung des S-Bahnhofes Ostkreuz gefahren sei.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Das von unserem Mandanten gefälschte Semesterticket war jedoch auf sehr auffällige Weise manipuliert worden, sodass das Bahnpersonal die Fälschung als solche auch sehr gut und direkt erkennen konnte. Dadurch könne unserem Mandanten kein schwerer Schuldvorwurf gemacht werden. Auch hatte das Bahnpersonal vermerkt, dass sich unser Mandant sehr kooperativ verhalten haben soll. Des Weiteren seien die Lebensumstände unseres Mandanten, der sich als Student in einer finanziell schwierigen Lage befinde, unberücksichtigt geblieben. Auf diese Umstände verwies Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Der Anregung wurde jedoch nicht gefolgt, da in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt worden waren. Stattdessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, der ihn zu einer Geldstrafe verurteilte. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch ein. In der Hauptverhandlung wirkte Rechtsanwalt Dietrich nochmals in einem persönlichen Gespräch sowohl auf das Gericht als auch auf die Staatsanwaltschaft ein. Hierin konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich von einer Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Verstoß gegen Arzneimittelgesetz

11. September 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt, weil er eine nicht unerhebliche Anzahl an Privatrezepten auf seinen Namen ausgestellt hatte, obwohl er die Berechtigung dazu nicht hatte. Unser Mandant hat die Rezepte dann in Apotheken eingelöst und die entsprechenden verschreibungspflichtigen Medikamente erhalten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Sein Verhalten war zurückzuführen auf die von unserem Mandanten über Jahre entwickelte Abhängigkeit von Beruhigungsmitteln. Diese hatte unser Mandant aufgrund einer diagnostizierten Panikerkrankung verschrieben bekommen, konnte sich allerdings von diesen Mitteln nicht mehr selbstständig lösen.

Nachdem unser Mandanten Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht hatte, wies dieser in einem umfangreichen Schriftsatz auf die unberücksichtigt gebliebenen Umstände dieses Falls hin. Zum einen wurde nicht beachtet, dass unser Mandant die Rezepte nur zum Eigengebrauch erstellt hatte, wodurch eine Weitergabe und eventuelle Fremdschädigung ausgeschlossen werden konnte. Auch die Bezahlung der Medikamente bewerkstelligte unser Mandant auf seine eigenen Kosten. Dadurch konnte ein finanzieller Schaden ausgeschlossen werden. Zu berücksichtigen war auch der zeitliche Aspekt. Die unserem Mandanten vorgeworfenen Taten lagen teilweise bereits mehrere Jahre zurück. Seitdem hatte sich unser Mandant bereits einer Suchtentwöhnung unterzogen und seine Lebensverhältnisse positiv geordnet. Rechtanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, da unserem Mandanten insofern und im Hinblick auf seine Suchterkrankung kein schwerer Schuldvorwurf gemacht werden könnte. Die Staatsanwaltschaft erhöhte die Geldauflage zwar, folgte im Übrigen aber der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung

26. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Krediterlangungsbetrug und Urkundenfälschung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Meiningen Anfang 2016 wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und versuchten Betruges ermittelt. Unser Mandant soll versucht haben, einen Kredit bei einer großen deutschen Bank zu erlangen. Durch falsche Gehaltsnachweise soll er dabei versucht haben, über seine Kreditwürdigkeit zu täuschen.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn wegen dieser schweren Vorwürfe ermittelt wird, übertrug er Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich das Mandat. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zuerst Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass die Gehaltsnachweise unseres Mandanten als Fotokopie eingereicht worden waren. Für Rechtsanwalt Dietrich erschien es daher mehr als fragwürdig, dass gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung ermittelt wird, wenn gar keine Urkunde vorliegt. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich nicht erkennen, dass unser Mandant darüber täuschen wollte, den Kredit nicht mehr zurückzuzahlen. Ein solcher Nachweis konnte von der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht zweifelsfrei erbracht werden. Daher setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, der die genannten Bedenken gezielt zum Ausdruck brachte. Des Weiteren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft Meiningen.