Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

19. Dezember 2019: Urkundenfälschung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis

Im Zuge seiner Streife in Berlin Prenzlauer-Berg fiel einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Anwohnerparkausweis mit einem vermeintlich manipulierten Gültigkeitsdatum in einem geparkten Auto auf. Das Ordnungsamt stellte wegen Urkundenfälschung eine Strafanzeige bei der Polizei, die als Halter des Fahrzeugs ein Unternehmen ermittelte. Auf Nachfrage der Polizei teilte das Unternehmen die Personalien unseres Mandanten als Nutzer des Fahrzeugs mit. Gleichzeitig leitete das Unternehmen die E-Mail der Polizei an unseren Mandanten weiter, der Rechtsanwalt Dietrich noch am selben Tag in der Kanzlei zum Erstgespräch aufsuchte.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteinsicht. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Vorfall nicht hinreichend dokumentiert hatten. Hierauf stützte Rechtsanwalt Dietrich seine Verteidigung. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unserem Mandanten die Manipulation des Anwohnerparkausweises in einer Hauptverhandlung mit Hilfe der vorhandenen Beweismittel vermutlich nur schwer nachgewiesen werden kann. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung bei einem Semesterticket

23. September 2019: Verfahrenseinstellung bei Fälschung eines Semestertickets

Ende 2016 wurde gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er mit einem gefälschten Semesterticket S-Bahn in Richtung des S-Bahnhofes Ostkreuz gefahren sei.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Das von unserem Mandanten gefälschte Semesterticket war jedoch auf sehr auffällige Weise manipuliert worden, sodass das Bahnpersonal die Fälschung als solche auch sehr gut und direkt erkennen konnte. Dadurch könne unserem Mandanten kein schwerer Schuldvorwurf gemacht werden. Auch hatte das Bahnpersonal vermerkt, dass sich unser Mandant sehr kooperativ verhalten haben soll. Des Weiteren seien die Lebensumstände unseres Mandanten, der sich als Student in einer finanziell schwierigen Lage befinde, unberücksichtigt geblieben. Auf diese Umstände verwies Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Der Anregung wurde jedoch nicht gefolgt, da in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt worden waren. Stattdessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, der ihn zu einer Geldstrafe verurteilte. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch ein. In der Hauptverhandlung wirkte Rechtsanwalt Dietrich nochmals in einem persönlichen Gespräch sowohl auf das Gericht als auch auf die Staatsanwaltschaft ein. Hierin konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich von einer Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Verstoß gegen Arzneimittelgesetz

11. September 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt, weil er eine nicht unerhebliche Anzahl an Privatrezepten auf seinen Namen ausgestellt hatte, obwohl er die Berechtigung dazu nicht hatte. Unser Mandant hat die Rezepte dann in Apotheken eingelöst und die entsprechenden verschreibungspflichtigen Medikamente erhalten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Sein Verhalten war zurückzuführen auf die von unserem Mandanten über Jahre entwickelte Abhängigkeit von Beruhigungsmitteln. Diese hatte unser Mandant aufgrund einer diagnostizierten Panikerkrankung verschrieben bekommen, konnte sich allerdings von diesen Mitteln nicht mehr selbstständig lösen.

Nachdem unser Mandanten Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht hatte, wies dieser in einem umfangreichen Schriftsatz auf die unberücksichtigt gebliebenen Umstände dieses Falls hin. Zum einen wurde nicht beachtet, dass unser Mandant die Rezepte nur zum Eigengebrauch erstellt hatte, wodurch eine Weitergabe und eventuelle Fremdschädigung ausgeschlossen werden konnte. Auch die Bezahlung der Medikamente bewerkstelligte unser Mandant auf seine eigenen Kosten. Dadurch konnte ein finanzieller Schaden ausgeschlossen werden. Zu berücksichtigen war auch der zeitliche Aspekt. Die unserem Mandanten vorgeworfenen Taten lagen teilweise bereits mehrere Jahre zurück. Seitdem hatte sich unser Mandant bereits einer Suchtentwöhnung unterzogen und seine Lebensverhältnisse positiv geordnet. Rechtanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, da unserem Mandanten insofern und im Hinblick auf seine Suchterkrankung kein schwerer Schuldvorwurf gemacht werden könnte. Die Staatsanwaltschaft erhöhte die Geldauflage zwar, folgte im Übrigen aber der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung

26. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Krediterlangungsbetrug und Urkundenfälschung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Meiningen Anfang 2016 wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und versuchten Betruges ermittelt. Unser Mandant soll versucht haben, einen Kredit bei einer großen deutschen Bank zu erlangen. Durch falsche Gehaltsnachweise soll er dabei versucht haben, über seine Kreditwürdigkeit zu täuschen.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn wegen dieser schweren Vorwürfe ermittelt wird, übertrug er Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich das Mandat. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zuerst Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass die Gehaltsnachweise unseres Mandanten als Fotokopie eingereicht worden waren. Für Rechtsanwalt Dietrich erschien es daher mehr als fragwürdig, dass gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung ermittelt wird, wenn gar keine Urkunde vorliegt. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich nicht erkennen, dass unser Mandant darüber täuschen wollte, den Kredit nicht mehr zurückzuzahlen. Ein solcher Nachweis konnte von der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht zweifelsfrei erbracht werden. Daher setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, der die genannten Bedenken gezielt zum Ausdruck brachte. Des Weiteren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft Meiningen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. August 2019: Gebrauch eine gefälschten über E-Bay Kleinanzeigen erworbenen Monatsmarke - Einstellung

Auf dem U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin Mitte wurde unsere Mandantin bei einer Fahrkartenkontrolle mit einem gefälschten Monatsticket angetroffen. Das Blankoticket stammte aus einem Einbruch. Unsere Mandantin war hierüber sehr überrascht, da sie das Ticket über E-Bay Kleinanzeigen erworben hatte. Dies teilte sie dem Kontrolleuer mit. Trotz dieser Angaben wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung vom LKA Berlin meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich klärte unsere Mandantin zunächst über die Hintergründe der Strafsache auf. Insbesondere ist es für die Polizei schwierig, an die Hintermänner zu gelangen. Deshalb konzentriert man sich in Berlin zunächst auf die Erwerber der Monatsmarken. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, dessen Inhalt zu vergleichbaren Fällen keine Besonderheiten aufwies. Das Problem in diesen Fällen ist, dass die unbedachten Äußerungen eines Mandanten dazu führen können, dass man Kronzeuge in dem Verfahren gegen etwaige Personen werden kann, die berufsmäßig in Verkaufsstellen der BVG einbrechen. Diese Personen würden dann die vollständigen Kontaktdaten eines Mandanten erhalten. In der Regel befürchten dann Mandanten Repressalien. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann umrissartig einen Sachverhalt darstellen, der zum Ausschluss der Strafbarkeit, aber nicht zu Überführung des Verkäufers führte. Diese Angaben reichten, dass das gegen unsere Mandantin geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt worden ist.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung / Betrug

19. August 2019: Verfahrenseinstellung bei gefälschter BahnCard 100

Auf dem Nachhauseweg geriet unser Mandant in einer S-Bahn-Linie in Berlin-Neukölln in eine Fahrscheinkontrolle. Dem Fahrausweisprüfer soll unser Mandant dabei eine gefälschte BahnCard 100 als Fahrschein vorgezeigt haben.

Unser Mandant ist britischer Staatsangehöriger und suchte Rechtsanwalt Dietrich bereits mit der Aufforderung, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, auf. Schon hier beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und bat darum, das entsprechende Schreiben der Polizei Berlin zu übergeben. Sodann wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Eine Ermittlungsakte war Rechtsanwalt Dietrich noch immer nicht übermittelt worden. Daher beantragte er erneut Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Erhalt und Durchsicht der Akten verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Amtsanwaltschaft Berlin dazu anregen sollte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund des Brexits hatte unser Mandant große Angst, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu müssen. Er hatte daher einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt und sich ein berufliches Standbein aufgebaut. Folglich fürchtete unser Mandant angesichts des Verfahrens auch um die Verwehrung der deutschen Staatsbürgerschaft. Jedoch konnte die Amtsanwaltschaft Berlin der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

12. Juli 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei missbräuchlicher Verwendung eines polizeilichen Dienstsiegels

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Dienstsiegel der Polizei dazu genutzt zu haben, einen Antrag auf Telekommunikationsbevorrechtigung für zwei Telefonnummern zu stellen. Durch die Bevorrechtigung werden dem Berechtigten Anschlüsse und Übertragungswege vorrangig bereitgestellt sowie Verbindungen ins Mobilfunknetz vorrangig hergestellt. Dies führt beim Berechtigten zu einem deutlich besseren Empfang. Da dies jedoch unautorisiert geschehen sein soll, wurde unser Mandant der Urkundenfälschung verdächtigt. Zusätzlich soll er für den Antrag notwendige Unterschriften gefälscht haben.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. In einem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich dabei herausstellen, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten schwer erbracht werden könne. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht nachvollziehbar hervor, wie unser Mandant den Antrag manipuliert haben soll. Auch bestünden erhebliche Zweifel daran, ob es sich überhaupt um eine Urkunde handeln könne. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.