Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, da er mehrere Urkundendelikte begangen haben soll. So soll unser Mandant unter falschem Namen Anzeige gegen eine andere Person erstattet haben und den entsprechenden Zeugenbefragungsbogen dann selbst ausgefüllt und unterschrieben haben. Bei einem weiteren potentiellen Zeugen in der angeblich von unserem Mandanten angezeigten Sache soll er den Zeugenbefragungsbogen ebenfalls selbst ausgefüllt und unterschrieben haben.

Dazu wurde ihm bei diesem zweiten Zeugen die Fälschung einer Vorsorgevollmacht vorgeworfen, indem unser Mandant die Unterschrift des zu Betreuenden manipuliert haben soll. Unser Mandant war als gerichtlicher Betreuer für die beiden Zeugen zuständig, sodass er darüber auch von dem gegen ihn gerichteten Verfahren erfahren hatte. Mit der Zeugenvorladung erschien unser Mandant bei der Strafrechtskanzlei Dietrich und bat um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Rechtsbeistand an und beantragte Akteneinsicht. Die Ermittlungsakte half zunächst dabei einen Überblick über die durchaus verworrene Situation zu gewinnen. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich ein Bild des Sachverhalts verschafft hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfassenden Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Das Verfahren, das unser Mandant unter falschem Namen initiiert haben soll, richtete sich gegen eine Person, die in der Wohnung in Berlin-Wedding bei einem der von unserem Mandanten zu betreuenden Personen eine nicht unerhebliche Sachbeschädigung begangen hatte. Als Zeuge dieses Vorfalls war neben der geschädigten Person die zweite Person, die von unserem Mandanten betreut wurde, von der Polizei Berlin befragt worden. Diese hatte sich zu diesem Vorfall ebenfalls in der Weise geäußert, dass eine Sachbeschädigung von der angezeigten Person begangen worden war. Der Anzeige folgte zwei Jahre später eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser bestritten beide Zeugen, dass sie damals eine Zeugenaussage getätigt, eine Anzeige erstattet oder eine Vorsorgemachtvollmacht zugunsten unseres Mandanten ausgefüllt hatten. In seinem Schriftsatz griff Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte gezielt an. Aufgrund fortgeschrittener Alkoholkrankheiten hatte bei beiden ein zunehmender Gedächtnisverfall eingesetzt. Als Folgeschäden kamen andere die Erinnerungsleistung hemmende Krankheiten hinzu. Rechtsanwalt Dietrich betonte daher insbesondere die Tatsache, dass es den beiden Zeugen schlicht nicht mehr möglich war, sich an die entsprechenden Handlungen zu erinnern. Dies konnte Rechtsanwalt Dietrich durch mehrere ärztliche Gutachten auch belegen. In Bezug auf die Vorsorgevollmacht wurde durch Rechtsanwalt Dietrich darauf hingewiesen, dass diese bei der Bundesnotarkammer wirksam eingetragen worden war. Rechtsanwalt Dietrich betonte zudem, dass unser Mandant seinen „Schützlingen“ lediglich dabei behilflich war, adäquate Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Der Staatsanwaltschaft Berlin war es nicht möglich die Ausführungen zu widerlegen. Sie musste das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatverdachts einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

14. Mai 2019: Verfahrenseinstellung bei Fälschung von Bewohnerparkausweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unser Mandant soll einen Bewohnerparkausweis manipuliert haben. So soll er das Gültigkeitsdatum des Ausweises verfälscht haben.

Während einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Mitte fiel dem Ordnungsamt auf, dass das Gültigkeitsdatum auf den Anfang des Monats datiert war. Üblich ist hingegen, dass Bewohnerausweise bis zum Ende eines jeden Monats gültig sind. Als nächstes wurde die zum Parkausweis gehörende Vignette überprüft. Die Prüfung zu dieser Vignette verlief negativ. Sie war mithin vom Bezirksamt nicht ausgestellt worden. Daraufhin wurde ein Strafantrag gegen den Halter des Fahrzeugs, unseren Mandanten, gestellt. Mit dem Anhörungsbogen der Polizei wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei insbesondere den Tatnachweis gegenüber unserem Mandanten in Frage. Weiterhin streute Rechtsanwalt Dietrich Zweifel, inwiefern unser Mandant das Auto genutzt hatte. Unser Mandant war während der Feststellung der Unregelmäßigkeiten am Parkausweis nicht angetroffen worden. Nach diesen Einwendungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

15. Februar 2019: Fälschung von Arbeitszeugnissen und Zertifikaten – Einstellung

Durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unsere Mandantin hatte sich um eine Stelle in einer Fachschule beworben und hier unterschiedliche Arbeitszeugnisse und Fortbildungszertifikate eingereicht. Diese wurden durch den Schulleiter als Fälschung erkannt und Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.

Unsere Mandantin benötigt für ihre Tätigkeiten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis. Deshalb wandte sie sich nach Erhalt der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Da unsere Mandantin bisher keine Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Strafbarkeit wecken. Zur Vermeidung eines längeren Verfahrens mit ungewissen Ausgang regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung

14. Januar 2019: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung - niedrige Bewährungsstrafe

Unsere Mandantin hatte mit mehreren gestohlenen EC-Karten 37 Einkäufe im Einzelhandel getätigt. Zum Teil hatte sie EC Kartenbelege mit falschem Namen unterschrieben. Es ist ein Schaden von mehr als 5.000,00 € entstanden. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage vor dem Schöffengericht in Berlin Tiergarten. Unserer Mandantin wurde gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Anklage vor dem Schöffengericht erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft Berlin von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren ausging.

Eine Bewährungsstrafe wäre hier nicht möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich aufgrund der Straferwartung als Pflichtverteidiger beiordnen. In mehreren Gesprächen mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die schlechte wirtschaftliche Situation unsere Mandantin zu den Tatzeitpunkten darstellen. In der angesetzten Verhandlung stellte Rechtsanwalt Dietrich umfassend das Leben unsere Mandantin dar. Insbesondere verwies er auf die deutliche Stabilisierung. Trotz der vielen Taten und des hohen Schadens wurde unsere Mandantin lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

20. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung – Einstellung im Berufungsverfahren

Die BVG in Berlin hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er in einer U-Bahn auf dem Bahnhof Friedrichstraße in Berlin Mitte mit einem gefälschten Fahrschein erwischt worden ist. Er hatte bei der Kontrolle einen InterCity Hotel Zimmerausweis vorgelegt. Dieser gestattet innerhalb des Geltungszeitraumes die Nutzung der BVG. Dieser Ausweis war wiederholt im Gültigkeitszeitraum überschrieben worden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung eingeleitet.

Problematisch war, dass unser Mandant bereits im selben Jahr durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. In diesem Verfahren hatte sich unser Mandant selber verteidigt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war wegen der Vorstrafe nicht bereit, das Verfahren einzustellen, sondern beantragte einen Strafbefehl. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah sich aufgrund der Vorverurteilung nicht in der Lage, das Verfahren einzustellen. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. In der Berufungsverhandlung über zwei Jahre nach dem Tatvorwurf konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass sich unser Mandant stabilisiert habe. Insbesondere mache er gegenwärtig eine Umschulung im sozialen Bereich. Deshalb würde ein weiterer Eintrag im Bundeszentralregister unweigerlich zu beruflichen Konsequenzen führen, da regelmäßig ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Deshalb wurde das Verfahren nach über zwei Jahren eingestell

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

10. November 2017: Fälschung von Bewerbungsunterlagen – Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte sich im Online-Verfahren um eine Anstellung bei einer großen deutschen Bank beworben und dabei unechte Abschlusszeugnisse eingereicht. Aufgrund dessen leitete die Staatsanwaltschaft Itzehoe ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein und ordnete die Durchsuchung der Wohnung an. Jedoch konnten die Behörden den Aufenthaltsort unseres Mandanten zunächst nicht ermitteln. Erst mehrere Monate später wurde unser Mandant bei seiner Einreise am Flughafen München kontrolliert und durch die Bundespolizei festgesetzt. 

Im Zuge der Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der eingereichten Dokumente. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Bank kein Schaden entstanden ist, die Ermittlungsmaßnahmen unseren Mandanten jedoch stark belasteten. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ließ sich auf eine vorläufige Einstellung gem. § 153a StPO ein, forderte als Geldauflage jedoch einen vierstelligen Betrag, der innerhalb von fünf Monaten zu zahlen sein sollte. Aufgrund verschiedener Umstände geriet unser Mandant wenig später aber in Zahlungsschwierigkeiten, sodass die erreichte Verfahrenseinstellung zu scheitern drohte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend an die Staatsanwaltschaft, machte die finanziellen Schwierigkeiten unseres Mandanten deutlich und konnte im Ergebnis eine Wiederaufnahme der Ermittlungen verhindern. Zudem erreichte Rechtsanwalt Dietrich eine Absenkung des monatlich zu zahlenden Betrages. Als unser Mandant wiederholt in Zahlungsverzug geriet, gelang es Rechtsanwalt Dietrich erneut, die Staatsanwaltschaft trotz ihrerseits geäußerter „großer Bedenken“ von einer Fristverlängerung zu überzeugen und die angepasste Ratenzahlung weiterhin zu akzeptierten. Im Ergebnis gelang trotz der schwierigen Umstände mit Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich die endgültige Einstellung des Strafverfahrens.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

02. November 2017: Fälschung des Schulzeugnisses – Verfahrenseinstellung

Unser Mandant hatte sich als Schüler eines Oberstufenzentrums für ein Praktikum beworben und seine Bewerbungsunterlagen per E-Mail eingereicht. Bei der Durchsicht der eingereichten Dokumente stellte eine mit der Praktikumsstelle in Kontakt stehende Lehrerin fest, dass unser Mandant seine Zeugnisnoten „beschönigt“ hatte, um sich bessere Chancen auf den Praktikumsplatz zu verschaffen. Daraufhin erstattete die Schule Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten. In diesem Zusammenhang verlor unser Mandant auch seinen dortigen Ausbildungsplatz.

Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft durchgesehen hatte, beantragte er die Einstellung des Verfahrens. Rechtsanwalt Dietrich gelang es mit seinem Schriftsatz, das scheinbar eindeutige Ermittlungsergebnis begründet in Zweifel zu ziehen. Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass bereits die Urkundenqualität des per E-Mail übersandten Zeugnisses zweifelhaft sei. Zudem wies er daraufhin, dass keinem Beteiligten ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.