Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung

26. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Krediterlangungsbetrug und Urkundenfälschung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Meiningen Anfang 2016 wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und versuchten Betruges ermittelt. Unser Mandant soll versucht haben, einen Kredit bei einer großen deutschen Bank zu erlangen. Durch falsche Gehaltsnachweise soll er dabei versucht haben, über seine Kreditwürdigkeit zu täuschen.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn wegen dieser schweren Vorwürfe ermittelt wird, übertrug er Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich das Mandat. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zuerst Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass die Gehaltsnachweise unseres Mandanten als Fotokopie eingereicht worden waren. Für Rechtsanwalt Dietrich erschien es daher mehr als fragwürdig, dass gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung ermittelt wird, wenn gar keine Urkunde vorliegt. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich nicht erkennen, dass unser Mandant darüber täuschen wollte, den Kredit nicht mehr zurückzuzahlen. Ein solcher Nachweis konnte von der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht zweifelsfrei erbracht werden. Daher setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, der die genannten Bedenken gezielt zum Ausdruck brachte. Des Weiteren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft Meiningen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. August 2019: Gebrauch eine gefälschten über E-Bay Kleinanzeigen erworbenen Monatsmarke - Einstellung

Auf dem U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin Mitte wurde unsere Mandantin bei einer Fahrkartenkontrolle mit einem gefälschten Monatsticket angetroffen. Das Blankoticket stammte aus einem Einbruch. Unsere Mandantin war hierüber sehr überrascht, da sie das Ticket über E-Bay Kleinanzeigen erworben hatte. Dies teilte sie dem Kontrolleuer mit. Trotz dieser Angaben wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung vom LKA Berlin meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich klärte unsere Mandantin zunächst über die Hintergründe der Strafsache auf. Insbesondere ist es für die Polizei schwierig, an die Hintermänner zu gelangen. Deshalb konzentriert man sich in Berlin zunächst auf die Erwerber der Monatsmarken. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, dessen Inhalt zu vergleichbaren Fällen keine Besonderheiten aufwies. Das Problem in diesen Fällen ist, dass die unbedachten Äußerungen eines Mandanten dazu führen können, dass man Kronzeuge in dem Verfahren gegen etwaige Personen werden kann, die berufsmäßig in Verkaufsstellen der BVG einbrechen. Diese Personen würden dann die vollständigen Kontaktdaten eines Mandanten erhalten. In der Regel befürchten dann Mandanten Repressalien. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann umrissartig einen Sachverhalt darstellen, der zum Ausschluss der Strafbarkeit, aber nicht zu Überführung des Verkäufers führte. Diese Angaben reichten, dass das gegen unsere Mandantin geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt worden ist.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung / Betrug

19. August 2019: Verfahrenseinstellung bei gefälschter BahnCard 100

Auf dem Nachhauseweg geriet unser Mandant in einer S-Bahn-Linie in Berlin-Neukölln in eine Fahrscheinkontrolle. Dem Fahrausweisprüfer soll unser Mandant dabei eine gefälschte BahnCard 100 als Fahrschein vorgezeigt haben.

Unser Mandant ist britischer Staatsangehöriger und suchte Rechtsanwalt Dietrich bereits mit der Aufforderung, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, auf. Schon hier beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und bat darum, das entsprechende Schreiben der Polizei Berlin zu übergeben. Sodann wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Eine Ermittlungsakte war Rechtsanwalt Dietrich noch immer nicht übermittelt worden. Daher beantragte er erneut Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Erhalt und Durchsicht der Akten verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Amtsanwaltschaft Berlin dazu anregen sollte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund des Brexits hatte unser Mandant große Angst, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu müssen. Er hatte daher einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt und sich ein berufliches Standbein aufgebaut. Folglich fürchtete unser Mandant angesichts des Verfahrens auch um die Verwehrung der deutschen Staatsbürgerschaft. Jedoch konnte die Amtsanwaltschaft Berlin der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

12. Juli 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei missbräuchlicher Verwendung eines polizeilichen Dienstsiegels

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Dienstsiegel der Polizei dazu genutzt zu haben, einen Antrag auf Telekommunikationsbevorrechtigung für zwei Telefonnummern zu stellen. Durch die Bevorrechtigung werden dem Berechtigten Anschlüsse und Übertragungswege vorrangig bereitgestellt sowie Verbindungen ins Mobilfunknetz vorrangig hergestellt. Dies führt beim Berechtigten zu einem deutlich besseren Empfang. Da dies jedoch unautorisiert geschehen sein soll, wurde unser Mandant der Urkundenfälschung verdächtigt. Zusätzlich soll er für den Antrag notwendige Unterschriften gefälscht haben.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. In einem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich dabei herausstellen, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten schwer erbracht werden könne. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht nachvollziehbar hervor, wie unser Mandant den Antrag manipuliert haben soll. Auch bestünden erhebliche Zweifel daran, ob es sich überhaupt um eine Urkunde handeln könne. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, da er mehrere Urkundendelikte begangen haben soll. So soll unser Mandant unter falschem Namen Anzeige gegen eine andere Person erstattet haben und den entsprechenden Zeugenbefragungsbogen dann selbst ausgefüllt und unterschrieben haben. Bei einem weiteren potentiellen Zeugen in der angeblich von unserem Mandanten angezeigten Sache soll er den Zeugenbefragungsbogen ebenfalls selbst ausgefüllt und unterschrieben haben.

Dazu wurde ihm bei diesem zweiten Zeugen die Fälschung einer Vorsorgevollmacht vorgeworfen, indem unser Mandant die Unterschrift des zu Betreuenden manipuliert haben soll. Unser Mandant war als gerichtlicher Betreuer für die beiden Zeugen zuständig, sodass er darüber auch von dem gegen ihn gerichteten Verfahren erfahren hatte. Mit der Zeugenvorladung erschien unser Mandant bei der Strafrechtskanzlei Dietrich und bat um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Rechtsbeistand an und beantragte Akteneinsicht. Die Ermittlungsakte half zunächst dabei einen Überblick über die durchaus verworrene Situation zu gewinnen. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich ein Bild des Sachverhalts verschafft hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfassenden Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Das Verfahren, das unser Mandant unter falschem Namen initiiert haben soll, richtete sich gegen eine Person, die in der Wohnung in Berlin-Wedding bei einem der von unserem Mandanten zu betreuenden Personen eine nicht unerhebliche Sachbeschädigung begangen hatte. Als Zeuge dieses Vorfalls war neben der geschädigten Person die zweite Person, die von unserem Mandanten betreut wurde, von der Polizei Berlin befragt worden. Diese hatte sich zu diesem Vorfall ebenfalls in der Weise geäußert, dass eine Sachbeschädigung von der angezeigten Person begangen worden war. Der Anzeige folgte zwei Jahre später eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser bestritten beide Zeugen, dass sie damals eine Zeugenaussage getätigt, eine Anzeige erstattet oder eine Vorsorgemachtvollmacht zugunsten unseres Mandanten ausgefüllt hatten. In seinem Schriftsatz griff Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte gezielt an. Aufgrund fortgeschrittener Alkoholkrankheiten hatte bei beiden ein zunehmender Gedächtnisverfall eingesetzt. Als Folgeschäden kamen andere die Erinnerungsleistung hemmende Krankheiten hinzu. Rechtsanwalt Dietrich betonte daher insbesondere die Tatsache, dass es den beiden Zeugen schlicht nicht mehr möglich war, sich an die entsprechenden Handlungen zu erinnern. Dies konnte Rechtsanwalt Dietrich durch mehrere ärztliche Gutachten auch belegen. In Bezug auf die Vorsorgevollmacht wurde durch Rechtsanwalt Dietrich darauf hingewiesen, dass diese bei der Bundesnotarkammer wirksam eingetragen worden war. Rechtsanwalt Dietrich betonte zudem, dass unser Mandant seinen „Schützlingen“ lediglich dabei behilflich war, adäquate Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Der Staatsanwaltschaft Berlin war es nicht möglich die Ausführungen zu widerlegen. Sie musste das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatverdachts einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

14. Mai 2019: Verfahrenseinstellung bei Fälschung von Bewohnerparkausweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unser Mandant soll einen Bewohnerparkausweis manipuliert haben. So soll er das Gültigkeitsdatum des Ausweises verfälscht haben.

Während einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Mitte fiel dem Ordnungsamt auf, dass das Gültigkeitsdatum auf den Anfang des Monats datiert war. Üblich ist hingegen, dass Bewohnerausweise bis zum Ende eines jeden Monats gültig sind. Als nächstes wurde die zum Parkausweis gehörende Vignette überprüft. Die Prüfung zu dieser Vignette verlief negativ. Sie war mithin vom Bezirksamt nicht ausgestellt worden. Daraufhin wurde ein Strafantrag gegen den Halter des Fahrzeugs, unseren Mandanten, gestellt. Mit dem Anhörungsbogen der Polizei wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei insbesondere den Tatnachweis gegenüber unserem Mandanten in Frage. Weiterhin streute Rechtsanwalt Dietrich Zweifel, inwiefern unser Mandant das Auto genutzt hatte. Unser Mandant war während der Feststellung der Unregelmäßigkeiten am Parkausweis nicht angetroffen worden. Nach diesen Einwendungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

15. Februar 2019: Fälschung von Arbeitszeugnissen und Zertifikaten – Einstellung

Durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unsere Mandantin hatte sich um eine Stelle in einer Fachschule beworben und hier unterschiedliche Arbeitszeugnisse und Fortbildungszertifikate eingereicht. Diese wurden durch den Schulleiter als Fälschung erkannt und Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.

Unsere Mandantin benötigt für ihre Tätigkeiten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis. Deshalb wandte sie sich nach Erhalt der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Da unsere Mandantin bisher keine Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Strafbarkeit wecken. Zur Vermeidung eines längeren Verfahrens mit ungewissen Ausgang regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.