Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung
14. Januar 2019: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung - niedrige Bewährungsstrafe
Eine Bewährungsstrafe wäre hier nicht möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich aufgrund der Straferwartung als Pflichtverteidiger beiordnen. In mehreren Gesprächen mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die schlechte wirtschaftliche Situation unsere Mandantin zu den Tatzeitpunkten darstellen. In der angesetzten Verhandlung stellte Rechtsanwalt Dietrich umfassend das Leben unsere Mandantin dar. Insbesondere verwies er auf die deutliche Stabilisierung. Trotz der vielen Taten und des hohen Schadens wurde unsere Mandantin lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung
20. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung – Einstellung im Berufungsverfahren
Problematisch war, dass unser Mandant bereits im selben Jahr durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. In diesem Verfahren hatte sich unser Mandant selber verteidigt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war wegen der Vorstrafe nicht bereit, das Verfahren einzustellen, sondern beantragte einen Strafbefehl. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah sich aufgrund der Vorverurteilung nicht in der Lage, das Verfahren einzustellen. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. In der Berufungsverhandlung über zwei Jahre nach dem Tatvorwurf konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass sich unser Mandant stabilisiert habe. Insbesondere mache er gegenwärtig eine Umschulung im sozialen Bereich. Deshalb würde ein weiterer Eintrag im Bundeszentralregister unweigerlich zu beruflichen Konsequenzen führen, da regelmäßig ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Deshalb wurde das Verfahren nach über zwei Jahren eingestell
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
10. November 2017: Fälschung von Bewerbungsunterlagen – Einstellung gegen Geldauflage
Im Zuge der Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der eingereichten Dokumente. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Bank kein Schaden entstanden ist, die Ermittlungsmaßnahmen unseren Mandanten jedoch stark belasteten. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ließ sich auf eine vorläufige Einstellung gem. § 153a StPO ein, forderte als Geldauflage jedoch einen vierstelligen Betrag, der innerhalb von fünf Monaten zu zahlen sein sollte. Aufgrund verschiedener Umstände geriet unser Mandant wenig später aber in Zahlungsschwierigkeiten, sodass die erreichte Verfahrenseinstellung zu scheitern drohte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend an die Staatsanwaltschaft, machte die finanziellen Schwierigkeiten unseres Mandanten deutlich und konnte im Ergebnis eine Wiederaufnahme der Ermittlungen verhindern. Zudem erreichte Rechtsanwalt Dietrich eine Absenkung des monatlich zu zahlenden Betrages. Als unser Mandant wiederholt in Zahlungsverzug geriet, gelang es Rechtsanwalt Dietrich erneut, die Staatsanwaltschaft trotz ihrerseits geäußerter „großer Bedenken“ von einer Fristverlängerung zu überzeugen und die angepasste Ratenzahlung weiterhin zu akzeptierten. Im Ergebnis gelang trotz der schwierigen Umstände mit Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich die endgültige Einstellung des Strafverfahrens.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
02. November 2017: Fälschung des Schulzeugnisses – Verfahrenseinstellung
Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft durchgesehen hatte, beantragte er die Einstellung des Verfahrens. Rechtsanwalt Dietrich gelang es mit seinem Schriftsatz, das scheinbar eindeutige Ermittlungsergebnis begründet in Zweifel zu ziehen. Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass bereits die Urkundenqualität des per E-Mail übersandten Zeugnisses zweifelhaft sei. Zudem wies er daraufhin, dass keinem Beteiligten ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
30. Oktober 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Fälschung von TÜV-Prüfzeichen
Unmittelbar nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakten, die er sorgfältig studierte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich eine Schutzschrift für unseren Mandanten, in welcher er die Einstellung des Verfahrens anregte. Darin schilderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die übliche Prozedur bei der Prüfung von Taucherflaschen, die regelmäßig in der Tauchschule unseres Mandanten bis zum nächsten Prüftermin gesammelt wurden. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei auf Routineabläufe hinweisen, die eine gezielte Manipulation durch unseren Mandanten unwahrscheinlich werden ließen. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der möglichen Tatbeteiligten vergrößern und dadurch die Vorwürfe gegen unseren Mandanten weiter abschwächen. Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant die Prüfung von Taucherflaschen in seiner Tauchschule zukünftig nicht weiter betreiben wolle. Auch eine Wiederholungsgefahr bestehe somit nicht. Angesichts dieser Schilderung war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, dass Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Landesjustizkasse einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung ? Fälschung eines Rezeptes
27. Juli 2017: Urkundenfälschung durch Vorlage eines gefälschten Rezeptes - Einstellung im Ermittlungsverfahren
Rechtsanwalt Dietrich empfahl unserem Mandanten, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zu machen, und nahm Akteneinsicht.
In einem ausführlichen Schriftsatz weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Nachweisbarkeit der Urkundenfälschung und verwies zudem auf den Zusammenbruch unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich regte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer sehr niedrigen Geldauflage an.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) war hierzu schließlich nach mehreren zusätzlich geführten Telefonaten bereit.
Unser erleichterter Mandant schrieb Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Brief unter anderem: - Hiermit bedanke ich mich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für das von Ihnen für mich erzielte Ergebnis!?
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug
27. Januar 2017: Gefälschtes Semesterticket - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich nahm frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft auf und regte mit Hinweis auf den geringen Schaden und den kooperativen Umgang unserer Mandantin mit dem Kontrollpersonal die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Leider war die Amtsanwaltschaft jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr stellte sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. In diesem wurde unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe verurteilt. Nach Rücksprache mit unserer Mandantin legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
Das Amtsgericht ging davon aus, die Angelegenheit aufgrund der scheinbar klaren Beweislage schnell erledigen zu können. Rechtsanwalt Dietrich verlangsamte jedoch das Verfahren, indem er zahlreiche Anträge stellte. Zudem verwies er auf eine Rückenverletzung, die unsere Mandantin während eines Auslandsaufenthalts erlitten hatte und die in Deutschland operativ behandelt werden musste.
Das Amtsgericht zeigte sich schließlich gesprächsbereit und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, deren Höhe jener des Strafbefehls entsprach, ein. Dies hatte Rechtsanwalt Dietrich bereits seit Beginn des Ermittlungsverfahrens vorgeschlagen.
Gegenüber der Verurteilung durch Strafbefehl oder Urteil in der Hauptverhandlung war die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für unsere Mandantin sehr vorteilhaft. Insbesondere gilt sie im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Zudem muss sie die Verfahrenskosten nicht zahlen.