Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

30. Oktober 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Fälschung von TÜV-Prüfzeichen

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem ihm die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen hatte, TÜV-Prüfzeichen auf Taucherflaschen gefälscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützte ihren Tatvorwurf zunächst auf eine wohl ebenfalls gefälschte Prüfliste, die dem TÜV anonym zugespielt worden war und auf der unser Mandant als Mitarbeiter vermerkt war. Nach der polizeilichen Vernehmung eines Tauchers deuteten mehrere Umstände darauf hin, dass unser Mandant dessen Pressluftflaschen ohne erfolgte Sachverständigenprüfung mit TÜV-Aufklebern versehen hatte.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakten, die er sorgfältig studierte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich eine Schutzschrift für unseren Mandanten, in welcher er die Einstellung des Verfahrens anregte. Darin schilderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die übliche Prozedur bei der Prüfung von Taucherflaschen, die regelmäßig in der Tauchschule unseres Mandanten bis zum nächsten Prüftermin gesammelt wurden. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei auf Routineabläufe hinweisen, die eine gezielte Manipulation durch unseren Mandanten unwahrscheinlich werden ließen. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der möglichen Tatbeteiligten vergrößern und dadurch die Vorwürfe gegen unseren Mandanten weiter abschwächen. Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant die Prüfung von Taucherflaschen in seiner Tauchschule zukünftig nicht weiter betreiben wolle. Auch eine Wiederholungsgefahr bestehe somit nicht. Angesichts dieser Schilderung war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, dass Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Landesjustizkasse einzustellen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung ? Fälschung eines Rezeptes

27. Juli 2017: Urkundenfälschung durch Vorlage eines gefälschten Rezeptes - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant, ein im Wirtschaftsleben erfolgreicher Berliner, ist seit Jahren Patient einer orthopädischen Privatpraxis. Infolge erheblicher beruflicher Belastung erlitt unser Mandant einen Zusammenbruch und wollte rasch ein Psychopharmakon im Internet bestellen. Hierzu fälschte er ein Rezept der orthopädischen Privatpraxis und reichte es postalisch bei einer Versandapotheke ein. Entsprechend wurde ihm durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Urkundenfälschung vorgeworfen.

Nachdem unser Mandant vom gegen ihn geführten Strafverfahren erfuhr, nahm er unmittelbar Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich empfahl unserem Mandanten, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zu machen, und nahm Akteneinsicht.

In einem ausführlichen Schriftsatz weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Nachweisbarkeit der Urkundenfälschung und verwies zudem auf den Zusammenbruch unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich regte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer sehr niedrigen Geldauflage an.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) war hierzu schließlich nach mehreren zusätzlich geführten Telefonaten bereit.

Unser erleichterter Mandant schrieb Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Brief unter anderem: - Hiermit bedanke ich mich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für das von Ihnen für mich erzielte Ergebnis!?

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug

27. Januar 2017: Gefälschtes Semesterticket - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unserer bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandantin wurde vorgeworfen, in Berlin die S-Bahn genutzt zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Stattdessen soll unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle ein Semesterticket vorgezeigt haben, welches sie durch überkleben manipuliert haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf ihr aufgrund dieser Handlungen Erschleichen von Leistungen, Betrug und Urkundenfälschung vor.

Rechtsanwalt Dietrich nahm frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft auf und regte mit Hinweis auf den geringen Schaden und den kooperativen Umgang unserer Mandantin mit dem Kontrollpersonal die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Leider war die Amtsanwaltschaft jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr stellte sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. In diesem wurde unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe verurteilt. Nach Rücksprache mit unserer Mandantin legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Das Amtsgericht ging davon aus, die Angelegenheit aufgrund der scheinbar klaren Beweislage schnell erledigen zu können. Rechtsanwalt Dietrich verlangsamte jedoch das Verfahren, indem er zahlreiche Anträge stellte. Zudem verwies er auf eine Rückenverletzung, die unsere Mandantin während eines Auslandsaufenthalts erlitten hatte und die in Deutschland operativ behandelt werden musste.

Das Amtsgericht zeigte sich schließlich gesprächsbereit und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, deren Höhe jener des Strafbefehls entsprach, ein. Dies hatte Rechtsanwalt Dietrich bereits seit Beginn des Ermittlungsverfahrens vorgeschlagen.

Gegenüber der Verurteilung durch Strafbefehl oder Urteil in der Hauptverhandlung war die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für unsere Mandantin sehr vorteilhaft. Insbesondere gilt sie im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Zudem muss sie die Verfahrenskosten nicht zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Betrug / Erschleichen von Leistungen

08. Dezember 2016: Urkundenfälschung an Trägerkarte - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde an der S-Bahn-Station Hackescher Markt in Berlin von Kontrolleuren der S-Bahn Berlin GmbH gebeten, einen Fahrausweis vorzuzeigen. Unsere Mandantin verfügte über ein Azubiticket. Allerdings war der Gültigkeitsvermerk - Gültig bis: 30.09.2016? auf der Trägerkarte offensichtlich überschrieben. Welches Datum ursprünglich dort stand, war mit bloßen Augen nicht zu erkennen.

Die S-Bahn Berlin GmbH ging von einer Manipulation an der Trägerkarte aus und erstattete Strafanzeige.

Im Rahmen einer Bewertung der Polizeiinspektion Angermünde wurde sodann mittels Mikroskopaufnahme festgestellt, dass die ursprüngliche Datumsangabe - 01.04.2016? gelautet haben müsste. Damit wäre die Trägerkarte nicht mehr gültig gewesen. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserer Mandantin daher Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen vor.

Unsere Mandantin ging zunächst davon aus, sich selbst verteidigen zu können. Sie argumentierte, dass nicht sie die Veränderung vorgenommen habe, sondern ein Auszubildender der S-Bahn-Berlin GmbH am Bahnhof Südkreuz, bei dem sie die Trägerkarte beantragt hatte. Der Auszubildende habe sich zunächst im Datum geirrt und - 01.10.2016? auf der Trägerkarte notiert, die Gültigkeitsdauer jedoch nach Bemerken des Fehlers um einen Tag verkürzt. Nach dieser Version wäre die Trägerkarte gültig gewesen. Außerdem benannte unsere Mandantin einen Zeugen der S-Bahn Berlin GmbH, der ihr gegenüber erklärt haben soll, dass dieser Azubi in der Vergangenheit viele Fehler gemacht habe.

Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte der Einlassung unserer Mandantin aufgrund der Einschätzung der Polizeiinspektion Angermünde keinen Glauben und beantragte den Erlass eines Strafbefehls. Daher beauftragte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

In der nachfolgenden Hauptverhandlung wurde der von der Mandantin benannte Zeuge gehört. Leider gab er an, sich nicht an seine Aussage erinnern zu können. Der Azubi habe stets zuverlässig gearbeitet und ein Überschreiben sei nach den Regularien der S-Bahn Berlin GmbH ohnehin unzulässig. Da eine Verurteilung aufgrund der Bewertung der Bundespolizeiinspektion Angermünde und der Aussage des von der Mandantin benannten Zeugen sehr wahrscheinlich war, besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit Gericht und Amtsanwaltschaft. Die Beteiligten einigten sich darauf, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage noch in der Hauptverhandlung einzustellen. So konnte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Erschleichen von Leistungen verhindert werden. Somit gilt unsere Mandantin weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug

04. November 2016: Fälschung eines Semestertickets - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Regionalexpress auf der Strecke Worms-Mainz im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle ein gefälschtes Semesterticket vorgezeigt zu haben, um so den Fahrpreis einzusparen. Durch herbeigerufene Bundespolizisten wurde unsere Mandantin zum Bundespolizeirevier Mainz verbracht. Dort fanden die Bundespolizisten bei einer Durchsuchung unserer Mandantin weitere gefälschte, abgelaufene Semestertickets. Aufgrund dieses Fundes gingen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass unsere Mandantin bereits seit vielen Jahren mit gefälschten Semestertickets öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Akteneinsicht und bereitete gemeinsam mit unserer Mandantin eine Stellungnahme vor. Hierin verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das freundliche und kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber dem Zugpersonal. Auch verwendete unsere Mandantin kein Spezial- sondern normales Druckerpapier, was aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich für eine geringe kriminelle Energie spreche. Schließlich verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Universität Fälschungen begünstigte, da sie auf Hologramme oder sonstige Sicherheitsmerkmale verzichte. All dies spreche für eine geringe Schuld.

Die Staatsanwaltschaft Mainz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage im Ermittlungsverfahren ein. Unsere Mandantin war sehr erleichtert darüber, dass sie weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Schwarzfahren / Betrug

29. August 2016: Schwarzfahren mit gefälschter Bahncard 100 - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, während einer Fahrt mit dem ICE zwischen Berlin und Hannover zum Nachweis der Entrichtung des Fahrpreises eine Bahncard 100 vorgelegt zu haben, die komplett gefälscht gewesen sein soll. Unser Mandant soll hierzu die abgelaufene Bahncard seiner Lebensgefährtin verwendet und mit neuer Folie und neuen Daten bedruckt haben. Dass unser Mandant beruflich Folienbeschichtungen herstellt, stützte den Verdacht der Urkundenfälschung zusätzlich.

Um eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrug und Erschleichen von Leistungen zu verhindern, schlug Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft vor, einen kooperativen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen. Rechtsanwalt Dietrich verwies unter anderem darauf, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle gegenüber dem Personal freundlich und kooperativ verhalten und die Bahncard freiwillig herausgegeben hatte. Zudem habe er seinen korrekten Daten angegeben, was die Feststellung erheblich erleichtert hatte, und den erhöhten Fahrpreis für die zurückgelegte Fahrstrecke gezahlt.

Im Ergebnis stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiter als unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung

18. Mai 2016: Einstellung des Strafverfahrens wegen Verwendung eines manipulierten Fahrscheins

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, er hätte im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle einen entwerteten Fahrschein vorgezeigt, dessen ursprünglicher Stempelaufdruck entfernt worden sein soll. Dies ist als Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen (sog. - Schwarzfahren?) strafbar.

Unser Mandant ging davon aus, dass er sich gegen diesen Vorwurf selbst verteidigen könnte und schrieb selbst an die Staatsanwaltschaft. Diese schenkte den Ausführungen unseres Mandanten keinen Glauben und beantragte den Erlass eines Strafbefehls.

Mit dem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe plus Verfahrenskosten verurteilt.

Nun wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm unmittelbar Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf. Von der ursprünglich vom Mandanten gewählten Einlassung konnte zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht mehr abgewichen werden. Allerdings gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Verfahrensbeteiligten mündlich und in einem ausführlichen Schriftsatz davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung der Angelegenheit bedeutete. Hierzu verwies er insbesondere auf die Umstände der S-Bahnfahrt und die persönlichen Verhältnisse unseres Mandanten. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich entsprechend der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich gegen eine Geldauflage ein.