Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung
20. August 2024: Strafverfahren wegen Vergewaltigung – Freispruch in der Hauptverhandlung
Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Unser Mandant hatte daraufhin Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn gebeten, ihn in dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten zu verteidigen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Unstimmigkeiten in der Zeugenaussage der Frau hinweisen und das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon überzeugen, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hatte. Rechtsanwalt Dietrich trug auch vor, dass unser Mandant den Geschlechtsverkehr bei seiner Aussage gegenüber der Polizei ursprünglich nur deshalb bestritten hatte, da er verheiratet ist und nicht wollte, dass seine Ehefrau von seinem Seitensprung erfährt.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach unseren Mandanten daher von dem Vorwurf der Vergewaltigung frei. Angesichts der Straferwartung von mindestens zwei Jahren in einem solchen Fall war unser Mandant sehr erleichtert über diesen Verfahrensausgang.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung
23. April 2024: Strafverfahren wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Mit der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, indem er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts beantragte.
Hierfür legte er zahlreiche Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen dar. In diesem Zusammenhang nannte Rechtsanwalt Dietrich auch diverse Gründe, die dafür sprachen, dass das vermeintliche Opfer ihre Aussagen bereits musterhaft vorher vorbereitet hatte. Daneben entkräftete Rechtsanwalt Dietrich argumentativ die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen. Auf diesem Wege erläuterte Rechtsanwalt Dietrich auch den tatsächlichen Geschehensablauf.
Ferner wies er in seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin auf unzählige Schwierigkeiten in der Beweisführung hin, da unter anderem keine Spuren gesicherten wurden, die für unseren Mandanten belastend sein könnten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Rechtsanwalt Dietrich konnte mit seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin erreichen, dass das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall eingestellt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung im besonders schweren Fall
12. Februar 2024: Versuchte Vergewaltigung an einer ehemaligen Arbeitskollegin – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst den tatsächlichen Geschehensablauf dar. In diesem Zusammenhang führte er glaubhaft die eigentliche Intention des vermeintlich geschädigten Opfers bezüglich des Treffens mit unserem Mandanten aus und zeigte auf diesem Wege mithilfe zahlreicher Beweismittel aus der Ermittlungsakte, dass unser Mandant vielmehr selbst Opfer einer Falschbeschuldigung war. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und schwere Körperverletzung
27. Juli 2023: Vergewaltigung und Körperverletzung von Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach umfangreicher Auswertung der Akte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und erreichte, dass das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde und nur noch ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erlassen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und argumentierte dabei unter anderem mit den Unklarheiten in den Aussagen der Ex-Freundin. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Verletzungen nicht vom Arzt attestiert wurden, sowie keine anderen aussagekräftigen Beweise vorliegen.
Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren schließlich
im Hauptverfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.
Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung
17. Mai. 2023: Vergewaltigung im Schlaf – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen. Bei der Auswertung des Videos gab es Hinweise darauf, dass die Frau nicht schlief, wodurch Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an ihrer Aussage erregen konnte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung
15. September 2022: Strafverfahren wegen Vergewaltigung mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger des Sohnes an und beantragte Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant von einem Mädchen aus seiner Klasse stark belastet wurde. Sie hatte behauptet, dass unser Mandant gegen ihren Willen in sie eingedrungen sein soll. Zwar habe sie den Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten zunächst gewollt. Als sie dann jedoch Schmerzen verspürte, soll sie ihn aufgefordert haben, den Geschlechtsverkehr zu beenden. Dem soll unser Mandant nicht nachgekommen sein.
Aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Widersprüche in der Aussage der Zeugin herausarbeiten. Zudem stellte sich heraus, dass die Zeugin schon vor dem Vorfall Nacktbilder an andere Jungen verschickt hatte. Zum Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten war es gekommen, weil der Freund der Zeugin noch keinen Sex mit ihr haben wollte. Die Zeugin hatte sich daraufhin mit unserem Mandanten zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs verabredet. Offenbar wollte die Zeugin dies gegenüber der Polizei nicht zugeben, da sie Angst vor der Reaktion ihrer Eltern hatte. Rechtsanwalt Dietrich besprach seine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin mit der Staatsanwaltschaft und überzeugte diese davon, dass eine Verurteilung unseres Mandanten nicht zu erreichen sein würde. Nach dem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung
19. April 2021: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung – Freispruch nach mehrtägiger Hauptverhandlung
Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Berlin Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Zuvor hatte unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich genommen und ihn gebeten, ihn in der Hauptverhandlung zu verteidigen. Nach Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft zugesandten Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich Widersprüche in den Aussagen der Zeuginnen herausarbeiten. In der mehrtägigen Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, diese Widersprüche vor dem Gericht vorzutragen. Er konnte so die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen entkräften. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass etwaige andere Beweise fehlten, um die Tatbegehung mit Sicherheit nachzuweisen. So stimmte etwa die DNA-Probe unseres Mandanten nicht mit den auf der Kleidung der Zeugin aufgefundenen männlichen DNA-Spuren überein. Dem Gericht war es daher nicht möglich, unserem Mandanten die Tat nachzuweisen. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.