Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und schwere Körperverletzung

27. Juli 2023: Vergewaltigung und Körperverletzung von Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unser Mandant wurde durch die Polizei beschuldigt, seine Ex-Freundin mehrmals geschlagen und vergewaltigt zu haben. Erschüttert über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach umfangreicher Auswertung der Akte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und erreichte, dass das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde und nur noch ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erlassen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und argumentierte dabei unter anderem mit den Unklarheiten in den Aussagen der Ex-Freundin. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Verletzungen nicht vom Arzt attestiert wurden, sowie keine anderen aussagekräftigen Beweise vorliegen.

Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren schließlich

im Hauptverfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

17. Mai. 2023: Vergewaltigung im Schlaf – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde Vorgeworfen mit einer Frau, die er über einen Escort-Service kennenlernte, vergewaltigt zu haben. Diese sagte aus, dass unser Mandant mit ihr Geschlechtsverkehr hatte während die schlief. Außerdem soll er davon Aufnahmen gemacht haben, mit derer Veröffentlichung er anschließend gedroht haben soll. Diese reichte sie bei ihrer Anzeige mit ein.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen. Bei der Auswertung des Videos gab es Hinweise darauf, dass die Frau nicht schlief, wodurch Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an ihrer Aussage erregen konnte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

15. September 2022: Strafverfahren wegen Vergewaltigung mangels Tatnachweis eingestellt

Die Mutter unseres jugendlichen Mandanten hatte von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Der Vorladung war zu entnehmen, dass ihrem Sohn Vergewaltigung im besonders schweren Fall vorgeworfen wurde. Sofort wandte sich die Mutter an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres Sohnes.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger des Sohnes an und beantragte Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant von einem Mädchen aus seiner Klasse stark belastet wurde. Sie hatte behauptet, dass unser Mandant gegen ihren Willen in sie eingedrungen sein soll. Zwar habe sie den Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten zunächst gewollt. Als sie dann jedoch Schmerzen verspürte, soll sie ihn aufgefordert haben, den Geschlechtsverkehr zu beenden. Dem soll unser Mandant nicht nachgekommen sein.

Aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Widersprüche in der Aussage der Zeugin herausarbeiten. Zudem stellte sich heraus, dass die Zeugin schon vor dem Vorfall Nacktbilder an andere Jungen verschickt hatte. Zum Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten war es gekommen, weil der Freund der Zeugin noch keinen Sex mit ihr haben wollte. Die Zeugin hatte sich daraufhin mit unserem Mandanten zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs verabredet. Offenbar wollte die Zeugin dies gegenüber der Polizei nicht zugeben, da sie Angst vor der Reaktion ihrer Eltern hatte. Rechtsanwalt Dietrich besprach seine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin mit der Staatsanwaltschaft und überzeugte diese davon, dass eine Verurteilung unseres Mandanten nicht zu erreichen sein würde. Nach dem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung

19. April 2021: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung – Freispruch nach mehrtägiger Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung. Ihm wurde vorgeworfen, ein ihm bekanntes 14-jähriges Mädchen unter Androhung der Verbreitung von ausgetauschten Nachrichten, sexuell genötigt und ins Gesicht geschlagen zu haben. Zudem soll er einer 18-Jährigen, mit der er zuvor Nachrichten ausgetauscht hatte, gedroht haben, ein Foto von ihr zu veröffentlichen und sie daraufhin mehrfach vergewaltigt und körperlich misshandelt haben.

Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Berlin Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Zuvor hatte unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich genommen und ihn gebeten, ihn in der Hauptverhandlung zu verteidigen.  Nach Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft zugesandten Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich Widersprüche in den Aussagen der Zeuginnen herausarbeiten. In der mehrtägigen Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, diese Widersprüche vor dem Gericht vorzutragen. Er konnte so die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen entkräften. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass etwaige andere Beweise fehlten, um die Tatbegehung mit Sicherheit nachzuweisen. So stimmte etwa die DNA-Probe unseres Mandanten nicht mit den auf der Kleidung der Zeugin aufgefundenen männlichen DNA-Spuren überein. Dem Gericht war es daher nicht möglich, unserem Mandanten die Tat nachzuweisen. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen. 

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

17. Dezember 2020: Vergewaltigung – Freispruch in Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten war wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und schweren sexuellen Nötigung von der Berliner Polizei ermittelt worden. Ihm wurde von seiner damaligen Freundin zur Last gelegt, dass er sie in seiner Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde gewaltsam zum Geschlechtsverkehr genötigt haben soll. Kurze Zeit später vertraute sich die Freundin bezüglich des Geschehens ihrem Umfeld an.

Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet und umfangreiche Ermittlungen gegen unseren Mandanten als Beschuldigten veranlasst. Als Beweismittel wurden dabei unter anderem ein ärztlicher Befundbericht über die Freundin, ein Sicherstellungsprotokoll, welches im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei unserem Mandanten erstellt worden war sowie entsprechende DNA-Probeentnahmen der beiden zusammengetragen. Neben der polizeilichen Aussage der Freundin belastete unseren Mandanten auch eine eigene Einlassung gegenüber einem Polizeibeamten während der Wohnungsdurchsuchung, in der er den Geschlechtsverkehr zugab, schwer. Mit einer Beschuldigtenvorladung suchte unser Mandant schließlich Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht und wertete die umfangreichen Ermittlungsergebnisse aus. Angesicht der Beweislage erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB. Vom Amtsgericht Tiergarten wurde sodann ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere zahlreiche Widersprüche in der polizeilichen Aussage der Freundin und deren Aussage in der mündlichen Verhandlung herausarbeiten. Der Vorwurf, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich stattgefunden habe und das unser Mandant gewaltsam handelte, konnte so von Rechtsanwalt Dietrich ausgeräumt werden. Deshalb musste unser Mandant vom Vorwurf der Vergewaltigung durch das Amtsgericht Tiergarten freigesprochen werden. Angesicht der Straferwartung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in einem solchen Fall war unser Mandant sehr erleichtert über diesen Verfahrensausgang.

Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung

02. Oktober 2020: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Weil er sich seinem Neffen gegenüber sexuell übergriffig verhalten haben soll, wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin geführt. Unser Mandant soll seinen Neffen dabei in Berlin-Neukölln sexuell motiviert angefasst und dazu veranlasst haben, sich an seinem Geschlechtsteil selbst zu berühren. Auch wurde ihm vorgeworfen, seinen Neffen zum aktiven Oralverkehr gezwungen zu haben. Diese Aussagen machte der minderjährige Junge gegenüber der Polizei, nachdem er seiner Mutter zuvor von dem Vorfall erzählt hatte. Auch der Bruder des Neffen konnte diesen Vorfalls zeugenschaftlich bestätigen. Über die Vorladung als Beschuldigter in einem Verfahren wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall war unser Mandant dementsprechend schockiert.

Umgehend suchte er deshalb die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich gleich als Strafverteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation besonders auf die widersprüchlichen Zeugenaussagen des Geschädigten sowie seines Bruders. Beide konnten den Tathergang nicht lückenlos wiedergeben. Dadurch konnten strafrechtlich relevante Handlungen nicht hinreichend bestimmt und unserem Mandanten nicht eindeutig zugeordnet werden. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, der Neffe handelte aus Motiven der Rache oder Aufmerksamkeit. Auch hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich mit aller Klarheit hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen von Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften und stellte das Verfahren, antragsgemäß, mangels Tatnachweis ein. Darüber war unser Mandant sehr erleichtert, da er in der Vergangenheit wegen zwei weiterer Vergehen verurteilt worden und nun seit langer Zeit straflos geblieben war.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung/ schwere sexuelle Nötigung

25. September 2019: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdacht

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine minderjährige Jugendliche in Berlin-Moabit in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Unser Mandant hatte das Mädchen über das Internet kennengelernt. Nach intensivem schriftlichem Kontakt zwischen beiden kam es im November 2016 zum ersten Treffen. Unser Mandant holte seine Bekanntschaft aus einem Randbezirk Berlins ab, ging mit ihr spazieren und anschließend zu ihm nach Hause in Berlin-Moabit. Die Bekanntschaft unseres Mandanten blieb über Nacht. Am nächsten Morgen soll unser Mandant den Beischlaf gegen den Willen und trotz Gegenwehr seiner Bekanntschaft an ihr vollzogen haben. Zudem soll er sie gebissen sowie am Hals gewürgt haben.

Unser Mandant war sehr besorgt, als er die Vorladung als Beschuldigter einer Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhielt. Er suchte dann umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Den Schilderungen unseres Mandanten zufolge handelte es sich um zweimaligen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dieser fand am Abend und insbesondere auch am Morgen statt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt hatte, erhielt er auch Zugang zu den Aussagen der Bekanntschaft unseres Mandanten. Diese waren sehr umfangreich, an den entscheidenden Stellen, die Vergewaltigung betreffend, jedoch widersprüchlich und insgesamt unglaubwürdig. So konnte die Bekanntschaft nicht beschreiben, wie die Vergewaltigung am Morgen abgelaufen sein soll. Die Widersprüche und falschen Beschuldigungen gegen unseren Mandanten arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz heraus. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin kam diesem Antrag nach und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.