Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung
17. Dezember 2020: Vergewaltigung – Freispruch in Hauptverhandlung
Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet und umfangreiche Ermittlungen gegen unseren Mandanten als Beschuldigten veranlasst. Als Beweismittel wurden dabei unter anderem ein ärztlicher Befundbericht über die Freundin, ein Sicherstellungsprotokoll, welches im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei unserem Mandanten erstellt worden war sowie entsprechende DNA-Probeentnahmen der beiden zusammengetragen. Neben der polizeilichen Aussage der Freundin belastete unseren Mandanten auch eine eigene Einlassung gegenüber einem Polizeibeamten während der Wohnungsdurchsuchung, in der er den Geschlechtsverkehr zugab, schwer. Mit einer Beschuldigtenvorladung suchte unser Mandant schließlich Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht und wertete die umfangreichen Ermittlungsergebnisse aus. Angesicht der Beweislage erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB. Vom Amtsgericht Tiergarten wurde sodann ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere zahlreiche Widersprüche in der polizeilichen Aussage der Freundin und deren Aussage in der mündlichen Verhandlung herausarbeiten. Der Vorwurf, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich stattgefunden habe und das unser Mandant gewaltsam handelte, konnte so von Rechtsanwalt Dietrich ausgeräumt werden. Deshalb musste unser Mandant vom Vorwurf der Vergewaltigung durch das Amtsgericht Tiergarten freigesprochen werden. Angesicht der Straferwartung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in einem solchen Fall war unser Mandant sehr erleichtert über diesen Verfahrensausgang.
Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung
02. Oktober 2020: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Umgehend suchte er deshalb die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich gleich als Strafverteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation besonders auf die widersprüchlichen Zeugenaussagen des Geschädigten sowie seines Bruders. Beide konnten den Tathergang nicht lückenlos wiedergeben. Dadurch konnten strafrechtlich relevante Handlungen nicht hinreichend bestimmt und unserem Mandanten nicht eindeutig zugeordnet werden. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, der Neffe handelte aus Motiven der Rache oder Aufmerksamkeit. Auch hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich mit aller Klarheit hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen von Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften und stellte das Verfahren, antragsgemäß, mangels Tatnachweis ein. Darüber war unser Mandant sehr erleichtert, da er in der Vergangenheit wegen zwei weiterer Vergehen verurteilt worden und nun seit langer Zeit straflos geblieben war.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung/ schwere sexuelle Nötigung
25. September 2019: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdacht
Unser Mandant war sehr besorgt, als er die Vorladung als Beschuldigter einer Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhielt. Er suchte dann umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Den Schilderungen unseres Mandanten zufolge handelte es sich um zweimaligen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dieser fand am Abend und insbesondere auch am Morgen statt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt hatte, erhielt er auch Zugang zu den Aussagen der Bekanntschaft unseres Mandanten. Diese waren sehr umfangreich, an den entscheidenden Stellen, die Vergewaltigung betreffend, jedoch widersprüchlich und insgesamt unglaubwürdig. So konnte die Bekanntschaft nicht beschreiben, wie die Vergewaltigung am Morgen abgelaufen sein soll. Die Widersprüche und falschen Beschuldigungen gegen unseren Mandanten arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz heraus. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin kam diesem Antrag nach und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf
18. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf – Einstellung in Ermittlungsverfahren
Die Anzeigenerstatterin wurde umfangreich von der Polizei vernommen. Der Vernehmungsbeamte kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage glaubwürdig sei. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Er gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Die Anzeigenerstatterin habe wiederholt von ihm verlangt, eine Beziehung mit ihm einzugehen. Dies habe unser Mandant abgelehnt. Deshalb sei die Anzeige wegen Vergewaltigung erfolgt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach Akteneinsicht in einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er auf die Ungereimtheiten der Aussage der Anzeigenerstatterin hinwies. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso
06. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso - Einstellung
Unser Mandant soll sich über die Ablehnung hinweggesetzt haben. Die Anzeigenerstatterin konnte gegenüber Ärzten mehrere Verletzungen vorweisen. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich das Beweisergebnis mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierbei herausarbeiten, dass es offensichtlich zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, bei dem ebenfalls einvernehmlich auch SM-Spiele angewendet worden sind. In einer Einlassung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass offensichtlich bei der Anzeigenerstatterin nach dem einvernehmlichen Sexualverkehr ein Bewusstseinswandel eingesetzt habe, der dazu geführt habe, dass die Anzeigenerstatterin nachträglich ihr Verhalten abgelehnt habe. Deshalb würde sie nun das Geschehen als Vergewaltigung einordnen. Die Staatsanwaltschaft stellte hierauf das wegen Vergewaltigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung
03. Januar 2019: Vergewaltigung – Freispruch nach vielen Hauptverhandlungstagen
Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant in der Verhandlung keine Angaben zum Tatgeschehen. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das vermeintliche Vergewaltigungsopfer in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Im Plädoyer trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht sah sich deshalb schließlich nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eins Kindes
11. Dezember 2018: Vorwurf Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eins Kindes – Freispruch
In der Verhandlung vor dem Landgericht stellte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Anträge, insbesondere rügte er die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts. Inhaltliche Angaben machte unser Mandant nicht. Vielmehr berief sich Rechtsanwalt Dietrich auf von den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gemachten, sich teilweise widersprechenden Angaben. Nach diesen sei es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen. In der Vernehmung der Bekannten vor dem Landgericht Berlin kamen zahlreiche Widersprüche zum Vorschein. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Bekannte offensichtlich mit dem Flüchtigen eine Beziehung haben wollte und dies vom Flüchtigen abgelehnt worden sei. Auch wollte die Bekannte immer noch eine Beziehung zum Flüchtigen aufnehmen. Deshalb konnte das Landgericht schließlich nicht ausschließen, dass die Anzeige nur aus Rache für die Zurückweisung erfolgt sei. Möglich schien es, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht konnte nicht mehr wegen Vergewaltigung verurteilen. Das Gericht versuchte deshalb die Verurteilung auf den sexuellen Missbrauch eines Kindes zu stützen. Im Namen unseres Mandanten gab Rechtsanwalt Dietrich aber eine Erklärung für unseren Mandanten ab, in der er bestritt, dass unser Mandant das tatsächliche Alter der Bekannten gekannt habe. Das Gericht befragte noch mehrere Zeugen, die Angaben zum Aussehen der Zeugin zum damaligen Zeitpunkt machen sollten. Rechtsanwalt Dietrich legte in seinem Plädoyer da, dass ein Rückschluss auf das tatsächliche Alter der Zeugin und die Kenntnis darüber bei unserem Mandanten so aber nicht möglich sei. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.