Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf
18. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf – Einstellung in Ermittlungsverfahren
Die Anzeigenerstatterin wurde umfangreich von der Polizei vernommen. Der Vernehmungsbeamte kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage glaubwürdig sei. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Er gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Die Anzeigenerstatterin habe wiederholt von ihm verlangt, eine Beziehung mit ihm einzugehen. Dies habe unser Mandant abgelehnt. Deshalb sei die Anzeige wegen Vergewaltigung erfolgt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach Akteneinsicht in einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er auf die Ungereimtheiten der Aussage der Anzeigenerstatterin hinwies. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso
06. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso - Einstellung
Unser Mandant soll sich über die Ablehnung hinweggesetzt haben. Die Anzeigenerstatterin konnte gegenüber Ärzten mehrere Verletzungen vorweisen. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich das Beweisergebnis mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierbei herausarbeiten, dass es offensichtlich zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, bei dem ebenfalls einvernehmlich auch SM-Spiele angewendet worden sind. In einer Einlassung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass offensichtlich bei der Anzeigenerstatterin nach dem einvernehmlichen Sexualverkehr ein Bewusstseinswandel eingesetzt habe, der dazu geführt habe, dass die Anzeigenerstatterin nachträglich ihr Verhalten abgelehnt habe. Deshalb würde sie nun das Geschehen als Vergewaltigung einordnen. Die Staatsanwaltschaft stellte hierauf das wegen Vergewaltigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung
03. Januar 2019: Vergewaltigung – Freispruch nach vielen Hauptverhandlungstagen
Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant in der Verhandlung keine Angaben zum Tatgeschehen. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das vermeintliche Vergewaltigungsopfer in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Im Plädoyer trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht sah sich deshalb schließlich nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eins Kindes
11. Dezember 2018: Vorwurf Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eins Kindes – Freispruch
In der Verhandlung vor dem Landgericht stellte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Anträge, insbesondere rügte er die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts. Inhaltliche Angaben machte unser Mandant nicht. Vielmehr berief sich Rechtsanwalt Dietrich auf von den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gemachten, sich teilweise widersprechenden Angaben. Nach diesen sei es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen. In der Vernehmung der Bekannten vor dem Landgericht Berlin kamen zahlreiche Widersprüche zum Vorschein. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Bekannte offensichtlich mit dem Flüchtigen eine Beziehung haben wollte und dies vom Flüchtigen abgelehnt worden sei. Auch wollte die Bekannte immer noch eine Beziehung zum Flüchtigen aufnehmen. Deshalb konnte das Landgericht schließlich nicht ausschließen, dass die Anzeige nur aus Rache für die Zurückweisung erfolgt sei. Möglich schien es, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht konnte nicht mehr wegen Vergewaltigung verurteilen. Das Gericht versuchte deshalb die Verurteilung auf den sexuellen Missbrauch eines Kindes zu stützen. Im Namen unseres Mandanten gab Rechtsanwalt Dietrich aber eine Erklärung für unseren Mandanten ab, in der er bestritt, dass unser Mandant das tatsächliche Alter der Bekannten gekannt habe. Das Gericht befragte noch mehrere Zeugen, die Angaben zum Aussehen der Zeugin zum damaligen Zeitpunkt machen sollten. Rechtsanwalt Dietrich legte in seinem Plädoyer da, dass ein Rückschluss auf das tatsächliche Alter der Zeugin und die Kenntnis darüber bei unserem Mandanten so aber nicht möglich sei. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung
17. Oktober 2018: Vergewaltigung – Freispruch nach vielen Hauptverhandlungstagen
Die beiden Angeklagten hatten bereits im Ermittlungsverfahren ohne anwaltliche Beratung sich widersprechende Einlassungen gegenüber der Polizei abgegeben. Deshalb erfolgte die Anklage vor dem Landgericht Berlin. Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant in der Verhandlung keine Angaben zum Tatgeschehen. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das vermeintliche Vergewaltigungsopfer in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Im Plädoyer trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht sah sich deshalb schließlich nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.