Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsunfall mit Sachschaden und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

14. November 2023: Verkehrsunfall – Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gegen ein geparktes Fahrzeug in Berlin-Kreuzberg gefahren zu sein und sich dann vom Unfallort entfernt zu haben. Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakten regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass nur geringe Kratzer am Auto sichtbar waren und ein kleiner Zusammenstoß auch leicht unbemerkt bleibt. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant den Unfallort lediglich verlassen hat, um eine größere Parklücke aufzusuchen.

Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

05. Oktober 2023: Überquerung der Gleise vor einem heranfahrenden Zug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Gleise in unmittelbarer Nähe eines heranfahrenden Zuges überquert zu haben. Infolgedessen musste der Zug eine starke Bremsung durchführen.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den tatsächlichen Geschehensablauf dar.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

14. März 2023: Unfallflucht nach Beschädigung eines anderen Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Unfallflucht von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall in Berlin-Kreuzberg verursacht zu haben und sich anschließend vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen. Das sagte ein Zeuge aus, der sich das auf unseren Mandanten zugelassene Kennzeichen merkte. Außerdem gab dieser eine Beschreibung des Fahrers ab, die auf unseren Mandanten zutraf.

In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass es sich nach der Beschreibung des Zeugens nicht um das Fahrzeug unseres Mandanten handeln konnte. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Widersprüche in der Beweisführung. Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl

09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mitarbeiter eines Supermarkts sollen unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Ware in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen den Markt verließ. Daraufhin sprachen die Mitarbeiter unsere Mandantin auf den Vorfall an und stellten sich vor ihren Wagen, woraufhin sie weiter gefahren sein soll. Mit Videomaterial gingen die Mitarbeiter des Supermarkts später zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

23. November 2022: Blockade eines Fahrzeugs mit dem Fahrrad – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich mit ihrem Fahrrad auf die Fahrbahn gestellt zu haben, um den Zeugen an der Weiterfahrt zu hindern. Im Folgenden soll sie ihn als „Arschloch“ und „Spinner“ beleidigt haben. Vor Ort gab der Zeuge an, dass er sich durch die Blockade genötigt gefühlt hat und stellte eine Strafanzeige.

Als unsere Mandantin daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. In einem Schriftsatz führte er aus, warum nach dem Inhalt der Ermittlungsakte der Tatbestands der Nötigung (§ 240 StGB) nicht vorliegt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die vorgeworfene Beleidigung lediglich auf den Aussagen des sich genötigt gefühlten Zeugen basiert und in der Ermittlungsakte keinerlei Stütze findet.

Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht und Fahrerlaubnisentzug

04. Oktober 2022: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ohne Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin soll beim Ausparken eines Transporters ein stehendes Fahrzeug berührt haben, wodurch dieses beschädigt worden sein soll. Aufmerksame Zeugen hatten sich das Kennzeichen des Transporters notiert und den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein, in dessen Verlauf ihr auch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.

Da sie auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen war, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Beim Durcharbeiten der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass das Gericht von einem zu hohen Schaden an dem parkenden Auto ausgegangen war. Es hätte unserer Mandantin die Fahrerlaubnis also nicht entziehen dürfen. Zudem war nach der Akte nicht klar, ob die festgestellten Schäden an den Fahrzeugen überhaupt von einer Kollision hätten kommen können. Beide Fahrzeuge waren bereits einige Jahre alt und wiesen eine Reihe von Vorschäden auf.

In einem umfangreichen Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, das Verfahren einzustellen. Da Rechtsanwalt Dietrich in Aussicht stellte, bei einer Einstellung des Verfahrens auf Entschädigungsansprüche wegen der rechtswidrigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu verzichten, folgte das Gericht seinem Antrag und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage ein. Zudem erhielt unsere Mandantin nur wenige Tage danach ihren Führerschein zurück.

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / Fahren ohne Fahrerlaubnis

10. März 2022: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen – trotz offener Bewährungsstrafen erneute Bewährung erreicht

Unser Mandant war bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Straftaten verurteilt worden. Es gab bereits zwei offene Bewährungen, maßgeblich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und anderer Vorsatztaten, beispielsweise wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dann erhob die Staatsanwaltschaft Stendal erneut Anklage gegen unseren Mandanten – wiederum wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen.

Es gab zahlreiche Beweismittel, die den Tatvorwurf stützten. Zudem belasteten mehrere Zeugen unseren Mandanten schwer. Die Staatsanwaltschaft Stendal erhob die Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Burg, weil eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum stand. In der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Situation für unseren Mandanten trotz aller gegen ihn sprechenden Umstände günstig zu beeinflussen. Durch seine Verteidigungsstrategie konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon zu überzeugen, dass eine erneute Bewährungsstrafe hier eine ausreichende Sanktion für das angeklagte Verhalten sei. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.