Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr

23. Juli 2024: Schlägerei und Abbremsen eines anderen Fahrers in Neukölln – Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm vorgeworfen wurde, er habe eine Körperverletzung eine Nötigung im Straßenverkehr begangen. Hintergrund des Vorwurfs war, dass es auf einer Tankstelle in Berlin Neukölln zu einer Schlägerei gekommen war. Unser Mandant war auf der Tankstelle auf einen verfeindeten Bekannten getroffen, woraufhin er sofort begonnen haben soll, auf diesen einzuschlagen. Zeugen hatten gegenüber der Polizei ausgesagt, dass unser Mandant seinem Bekannten mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Nachdem sich die Schlägerei aufgelöst hatte, soll unser Mandant seinem Bekannten hinter her gefahren sein und mit seinem Fahrzeug vor das Fahrzeug seines Bekannten gewechselt haben, um diesen zum Anhalten zu zwingen. Anschließend soll unser Mandant erneut unvermittelt auf seinen Bekannten eingeschlagen haben. Auch hierzu gab es mehrere Zeugenaussagen. Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich daher, ihn in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse einzusehen und auszuwerten. Anschließend wandte Rechtsanwalt Dietrich sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür stellte er das Geschehen am Tag des Vorfalls richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass die Aggressivität von dem Bekannten unseres Mandanten ausgegangen war und sich unser Mandant lediglich verteidigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

21. Mai 2024: Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Polizei Berlin gegen ihn wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ermittelte. Er soll auf der Getraudenstraße in Berlin bei einem Fahrstreifenwechsel mit seinem Pkw das vor ihm fahrende Fahrzeug gestreift haben, wobei es zu einem Zusammenstoß mit Sachschaden gekommen sein soll. Anschließend soll sich unser Mandant unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Hierfür entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die unseren Mandanten belastenden Beweise ausführlich und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf. Daraufhin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

22. März 2024: Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – Verfahren ohne Auflagen eingestellt

Nachdem der Besitzer eines Kraftfahrzeugs diverse Kratzer an seinem Fahrzeug festgestellt hatte, erstatte er umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei. Nach dem Erhalt eines anonymen Hinweises, ermittelte die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen unsere Mandantin wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Unsere Mandantin soll in Treptow mit ihrem Fahrzeug das geparkten Fahrzeug des Geschädigten gestreift und somit einen Verkehrsunfall verursacht haben. Anschließend soll sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.

Daher nahm unsere Mandantin Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Göttingen. In diesem Schreiben regte er die Einstellung des Verfahrens an. Hierbei stützte er sich insbesondere auf die geringe Schuld unserer Mandantin und legte diese glaubhaft dar. Auch nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe dafür, warum kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Verfahrens bestünde. Die Staatsanwaltschaft Göttingen folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin ohne Geldauflage ein.

Für unsere Mandantin, die zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war das gegen sie geführte Verfahren psychisch sehr belastend. Aus diesem Grund war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung für sie

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsunfall mit Sachschaden und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

14. November 2023: Verkehrsunfall – Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gegen ein geparktes Fahrzeug in Berlin-Kreuzberg gefahren zu sein und sich dann vom Unfallort entfernt zu haben. Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakten regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass nur geringe Kratzer am Auto sichtbar waren und ein kleiner Zusammenstoß auch leicht unbemerkt bleibt. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant den Unfallort lediglich verlassen hat, um eine größere Parklücke aufzusuchen.

Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

05. Oktober 2023: Überquerung der Gleise vor einem heranfahrenden Zug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Gleise in unmittelbarer Nähe eines heranfahrenden Zuges überquert zu haben. Infolgedessen musste der Zug eine starke Bremsung durchführen.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den tatsächlichen Geschehensablauf dar.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

14. März 2023: Unfallflucht nach Beschädigung eines anderen Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Unfallflucht von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall in Berlin-Kreuzberg verursacht zu haben und sich anschließend vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen. Das sagte ein Zeuge aus, der sich das auf unseren Mandanten zugelassene Kennzeichen merkte. Außerdem gab dieser eine Beschreibung des Fahrers ab, die auf unseren Mandanten zutraf.

In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass es sich nach der Beschreibung des Zeugens nicht um das Fahrzeug unseres Mandanten handeln konnte. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Widersprüche in der Beweisführung. Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl

09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mitarbeiter eines Supermarkts sollen unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Ware in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen den Markt verließ. Daraufhin sprachen die Mitarbeiter unsere Mandantin auf den Vorfall an und stellten sich vor ihren Wagen, woraufhin sie weiter gefahren sein soll. Mit Videomaterial gingen die Mitarbeiter des Supermarkts später zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.