Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
17. September 2020: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) – Einstellung des Verfahrens
Nach Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich aus dem Sachverhalt herausarbeiten, dass die Möglichkeit besteht, dass unsere Mandantin lediglich an einem der Unfälle beteiligt gewesen ist. Bei diesem soll unsere Mandantin vor Ort gewesen sein und eine polizeiliche Vernehmung gemacht haben. Von einem zeitlich davor liegenden zweiten Unfall, bei dem sie Fahrerflucht begangen haben soll, wusste unsere Mandantin nichts. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb beim Gericht an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei den Tathergang gegenüber dem Gericht dergestalt schildern, dass nicht sicher davon ausgegangen werden konnte, dass unsere Mandantin bei dem Unfall mit Fahrerflucht das Fahrzeug geführt hatte. Auch die Widersprüche in der Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich klarstellen.
Das Gericht konnte infolgedessen nicht mehr sicher ausschließen, dass unsere Mandantin nicht selbst in dem Fahrzeug gefahren ist und war deshalb bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300,00 € einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
19. Mai 2020: Einstellung des Verfahrens bei Fahrerflucht durch Ausparkmanöver
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
06. April 2020: Fahrerflucht – Einstellung mangels Tatnachweis
Unser Mandant erhielt daher eine Beschuldigtenvorladung, mit der er die Kanzleiräume von Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung aufsuchte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen hatte, verfasste er ein umfangreiches Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Zur Begründung führte er an, dass nicht geklärt worden war, wer der tatsächliche Fahrer des Wagens gewesen war. Dass unser Mandant der Fahrer gewesen sein soll, stellte Rechtsanwalt Dietrich als schlichte Vermutung dar. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass der entstandene Schaden auch anderweitig entstanden sein könnte. Der Zeuge, der diese Tat beobachtet haben will, könne für eine diesbezügliche Aussage jedenfalls nicht befragt werden. Weil die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, musste sie das Verfahren antragsgemäß - sehr zur Freude unseres Mandanten - einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
18. März 2020: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – Einstellung gegen Geldauflage
Unser Mandant ließ sich bereits vor Ort zu dem Geschehen ein und gab gegenüber der Polizei an, die Kollision gefilmt zu haben. Dass er den Mülleimer auch auf der Straße platziert haben soll, bestritt er hingegen. Nachdem unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhalten hatte, mandatierte er Rechtsanwalt Dietrich. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dazu zog Rechtsanwalt Dietrich in Zweifel, dass die beiden Zeugen unseren Mandanten angesichts der späten Stunde mit Sicherheit erkannt haben können. Weiterhin führte er die geringe Schuld unseres Mandanten aus. Rechtsanwalt Dietrich gab zu bedenken, ob und inwiefern ein kleiner Mülleimer als Hindernis im Straßenverkehr zu werten sei und ein Ausweichmanöver durch den Fahrer in der Situation möglich gewesen wäre. Auch das kooperative Verhalten unseres Mandanten gegenüber der Polizei unterstrich Rechtsanwalt Dietrich im Hinblick auf die geringe Schuld unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Körperverletzung
06. März 2020: Fahrerflucht und Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und konnte in einem ausführlichen Schriftsatz darlegen, dass es zu keinem Unfall gekommen sei. Die vom Radfahrer behaupteten Verletzungen seien insbesondere nicht objektiv nachprüfbar. Vielmehr habe der Radfahrer unserer Mandantin die Vorfahrt genommen und sie dann auch noch beschimpft. Unsere Mandantin sei zunächst stehengeblieben, habe aber Angst bekommen und sei weitergefahren. Diese Einlassung konnte durch die Amtsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr
28. Februar 2020: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr – Einstellung mangels Tatnachweis
Unser Mandant hatte gegenüber er Polizei keine Angaben gemacht. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich, dass Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Da die Überreste des Böllers nicht gefunden wurden, konnte durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht belegt werden, dass es sich tatsächlich um einen Polenböller gehandelt habe. Auch sei letztlich nicht sicher geklärt, dass tatsächlich unser Mandant für die Sprengstoffexplosion verantwortlich sei. Insbesondere hätten sich mehrere Personen am Straßenrand aufgehalten. Auch sei bei unserem Mandanten bei der Durchsuchung durch die Polizei weder ein Feuerzeug noch ein Knaller gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
17. Februar 2020: Unfallflucht – Einstellung in Verhandlung trotz Vorstrafen
In diesem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt. Weiterhin wurde unserem Mandanten seine Fahrerlaubnis entzogen und es wurde eine Frist zur Neuerteilung von 12 Monaten festgesetzt. Mit diesem Strafbefehl meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In einem weiteren Schriftsatz an das Amtsgericht wies Rechtsanwalt Dietrich auf verschiedenste Bedenken hin. Insbesondere war fraglich, ob das Geständnis unseres Mandanten verwertbar sei. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage trotz mehrerer Vorstrafen einzustellen. Unser Mandant hat noch in der Verhandlung seine Fahrerlaubnis zurückerhalten.