Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

15. Mai 2015: Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde von Verkehrspolizisten dabei beobachtet, wie er im Frühjahr 2014 in der Nacht auf einer Landstraße in Berlin-Treptow-Köpenick unmittelbar vor einem Bahnübergang den hinter ihm fahrenden Pkw ausgebremst haben soll, indem er bei Tempo 30 nochmals die Geschwindigkeit reduzierte und in genau jenem Moment auf die Gegenfahrbahn ausgeschert sein soll, als der hinter ihm fahrende Pkw zum Überholvorgang ansetzte. Der andere Fahrer soll nur durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß der Fahrzeuge verhindert haben können. Ein entsprechendes Verhalten kann als Nötigung im Straßenverkehr mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Nach Mandatsübernahme weckte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft mit einem ausführlichen Schriftsatz Zweifel am Nötigungsvorsatz. Er wies darauf hin, dass die Landstraße nach dem Winter regelmäßig Schlaglöcher und Bodenwellen aufwies und der Mandant die entsprechenden Stellen kennen und regelmäßig umfahren würde. Eine der Stellen soll sich unmittelbar vor dem Bahnübergang befunden haben. Das niedrige Tempo wurde auf die schlechten Sichtverhältnisse am Bahnübergang zurückgeführt. Außerdem betonte Rechtsanwalt Dietrich, dass der Fahrer des hinteren Wagens in seiner Zeugenvernehmung selbst eingeräumt hatte, zu schnell gefahren zu sein.

Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren schließlich gegen Zahlung einer niedrigen Geldbuße eingestellt. Unser Mandant gilt weiterhin als nicht vorbestraft und erhielt auch keine Punkte im Verkehrszentralregister. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

09. April 2015: Unfallflucht - Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin-Reinickendorf einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die nötigen Feststellungen zu ermöglichen. Infolge des Unfalls soll ein Schaden im vierstelligen Bereich entstanden sein.

Der Unfall wurde von einer Zeugin beobachtet, die das Nummerschild notierte und den Fahrer detailliert beschreiben konnte. In einer durchgeführten Wahllichtbildvorlage erkannte die Zeugin unseren Mandanten - mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 %? als Fahrer wieder.

Nach Mandantsübernahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Er stellte fest, dass die Wahllichtbildvorlage formale Mängel aufwies, da das Bild unseres Mandanten in Bildausschnitt und Auflösung von den übrigen abwich. Er kam zum Schluss, dass diese Mängel Zweifel an der Täterschaft unseres Mandanten begründeten und regte die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an. Die Amtsanwaltschaft ließ sich hierauf ein und stellte das Verfahren schließlich ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

27. Januar 2015: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung

Unser Mandant wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten, weil er mit dem Handy telefoniert haben soll. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass unser Mandant seit sieben Jahren keinen Führerschein hat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird gemäß § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.

Nach Mandatsübernahme legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein und setzte sich mit dem Amtsgericht in Verbindung. In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich einen Zusammenhang zwischen der Tat und einer schweren Erkrankung der Lebensgefährtin unseres Mandanten herstellen. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Die Sperre zur Neuerteilung entfiel ebenfalls.

Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer

21. Oktober 2014: Trunkenheitsfahrt - Einstellung mangels Tatnachweis

Der Fahrer des auf unseren Mandanten zugelassenen PKW hatte in Berlin Steglitz bei einem Abbiegevorgang unter Missachtung der Vorfahrt einen Unfall verursacht und ist ohne anzuhalten davongefahren. Es entstand am gegnerischen Fahrzeug ein Sachschaden von fast 4.000,00 - . Aufgrund des hohen Sachschadens wurde die Wohnanschrift unseres Mandanten durch Berliner Polizisten aufgesucht. Das Fahrzeug unseres Mandanten wurde vor dem Haus angetroffen. Die Mutter unseres Mandanten hielt sich neben unserem Mandanten an der Wohnanschrift auf. Die Mutter gab an, das Fahrzeug geführt zu haben.

Als sich die Mutter nach Aufforderung der Berliner Polizei ins Fahrzeug setzte, stellte man fest, dass die Mutter aufgrund der Sitzeinstellung zu klein gewesen ist, um das Fahrzeug zu führen. Nach der Konfrontation mit der Aussage eines Unfallzeugen, der angegeben hat, das im Fahrzeug ein männlicher Fahrer und eine weibliche Beifahrerin gesessen haben, soll sich unser Mandant in Widersprüche verwickelt haben, was er die letzte Stunde gemacht hat. Die Beschreibungen des Unfallzeugens passten auf unseren Mandanten und seine Mutter. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Im Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Schwächen des Ermittlungsergebnisses hin und beantragte, dass Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Entgegen dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung bot der zuständige Richter an, dass man im Falle eines Geständnisses lediglich mit einer niedrigen Geldstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis für 7 Monate rechnen müsse. Dieses Angebot wurde von Rechtsanwalt Dietrich abgelehnt. Sodann wurde streitig verhandelt. In einer dreistündigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich in Befragungen der Zeugen erhebliche Widersprüche herausarbeiten, die er in seinem Plädoyer umfassend darstellte. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer eine Verurteilung zu einer Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden mit einer Sperre für die Zeit von 7 Monaten. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten auf Kosten der Staatskasse frei.