Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
16. April 2021: Unfallflucht mit Schaden in Höhe von 800,00 € - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises
Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB
31. März 2021: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB – Einstellung mangels Tatverdachts
Der Fahrradfahrer notierte sich daraufhin das Autokennzeichen des Autos unseres Mandanten und schilderte den Vorfall gegenüber der Polizei, welche daraufhin die Ermittlungen wegen des genannten Tatbestandes aufnahm. Unser Mandant machte gegenüber der Polizei eigenständig Angaben zum Sachverhalt, als er über die Fahrzeugführerermittlungen mitbekam, dass gegen ihn ermittelt wird. Nachdem unser Mandant dann eine Beschuldigtenvorladung der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte den Vorfall gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin richtig. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass das Überholmanöver trotz der engen Straßenführung nicht von unserem Mandanten sondern vom Fahrradfahrer ausging. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich dabei dar, dass sich das anschließende Streitgespräch lediglich darauf bezog, dass unser Mandant den Fahrradfahrer auf sein unverantwortliches Verhalten hinweisen wollte. Der Fahrradfahrer hatte seine Kinder ohne Kindersitz oder anderweitige Sicherungen bei sich und brachte sie dadurch in Gefahr. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf fehlende Zeugenaussagen hin und arbeitete Widersprüche in den Aussagen des Fahrradfahrers heraus. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht widerlegen und musste das Verfahren daher antragsgemäß, sehr zur Freude unseres Mandanten, einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsrecht
26. März 2021: Falsche eidesstaatliche Versicherung – Einstellung des Verwaltungsverfahrens
Durch die Einsicht in die Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich den Hintergrund des Vorwurfs gegen unsere Mandantin herausarbeiten. Ein Bekannter unserer Mandantin hatte das Amt über den Verbleib des Dokumentes informiert, wovon unsere Mandantin keine Kenntnis hatte. In einem umfassenden Schreiben hatte sich Rechtsanwalt Dietrich daraufhin direkt an das Amt gewandt und den Sachverhalt dargelegt. Er konnte so aufzeigen, dass der Fahrzeugschein zwar nicht verloren gegangen sei, aber für unsere Mandantin nicht mehr zugänglich gewesen ist. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Kraftfahrzeugzulassungsstelle davon überzeugen, dass sie nicht wissentliche falsche Angaben gemacht hatte. Daher stellte das Amt das Verfahren ein, wodurch unserer Mandantin eine strafrechtliche Verfolgung erspart geblieben ist.
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
18. März 2021: Vorwurf des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass eine Kollision unseres Mandanten mit einem anderen Fahrzeug nicht nachweisbar sei. Er wies insbesondere darauf hin, dass an dem von unserem Mandanten geführten Fahrzeug keine Unfallspuren festgestellt worden waren. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant von einer Zeugin belastet worden war, die sich einige Fahrzeuge hinter dem Geschehen befand und es daher zweifelhaft sei, ob diese das Geschehen überhaupt hat wahrnehmen können. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Fahrerflucht mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr
04. Februar 2021: Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr in der Hauptverhandlung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt
Anschließend kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Im Ermittlungsverfahren war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen, weshalb das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erließ, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen diesen Strafbefehl sofort Einspruch ein und wandte sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Dennoch kam es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber nochmals alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen vortragen und das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Trunkenheit im Verkehr gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da dadurch eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.
Fachanwalt Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
17. September 2020: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) – Einstellung des Verfahrens
Nach Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich aus dem Sachverhalt herausarbeiten, dass die Möglichkeit besteht, dass unsere Mandantin lediglich an einem der Unfälle beteiligt gewesen ist. Bei diesem soll unsere Mandantin vor Ort gewesen sein und eine polizeiliche Vernehmung gemacht haben. Von einem zeitlich davor liegenden zweiten Unfall, bei dem sie Fahrerflucht begangen haben soll, wusste unsere Mandantin nichts. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb beim Gericht an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei den Tathergang gegenüber dem Gericht dergestalt schildern, dass nicht sicher davon ausgegangen werden konnte, dass unsere Mandantin bei dem Unfall mit Fahrerflucht das Fahrzeug geführt hatte. Auch die Widersprüche in der Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich klarstellen.
Das Gericht konnte infolgedessen nicht mehr sicher ausschließen, dass unsere Mandantin nicht selbst in dem Fahrzeug gefahren ist und war deshalb bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300,00 € einzustellen.