Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

04. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mangels Tatnachweises eingestellt

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, nachdem beim Beladen eines Firmenwagens das dahinterstehende Fahrzeug im Frontbereich beschädigt worden sein soll. Eine Zeugin hatte gesehen, wie ein Firmenwagen der Firma unserer Mandantin vor dem beschädigten Fahrzeug geparkt hatte. Die Firma unserer Mandantin hatte unsere Mandantin daraufhin als Fahrerin dieses Firmenwagens benannt. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin daher wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Nachdem unserer Mandantin die Vorladung als Beschuldigte zugestellt wurde, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte in einem Schriftsatz für eine Einstellung des Verfahrens. Er trug insbesondere vor, dass unsere Mandantin vormittags vor dem Auto geparkt hatte, der Halter des beschädigten Fahrzeugs den Schaden allerdings erst am Abend bemerkt hat und somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich der Schaden zu einem späteren Zeitpunkt ereignet hat. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Halter des beschädigten Fahrzeugs selbst angegeben hatte, dass er sein Auto nachmittags umgeparkt hatte und ihm Schäden hierbei noch nicht aufgefallen waren. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

26. April 2021: Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und versuchter Körperverletzung erstattet. Er soll zunächst auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und diesen daraufhin durch Ausbremsen beinahe zu einem Aufprall erzwungen haben. Als unser Mandant den Fahrer des anderen Fahrzeugs bei einer späteren Gelegenheit mit dem Vorfall konfrontieren wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Im Zuge dessen soll unser Mandant versucht haben, den Anzeigenerstatter eine Treppe hinunterzustoßen.

Nach Erhalt der Belehrung als Beschuldigter durch die Polizei hat sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schilderte den tatsächlichen Hergang des Vorfalls. Demnach hat unser Mandant lediglich auf eine vorausgehende Provokation des anderen Fahrers reagiert. Dieser hatte ihn zuvor durch dichtes Auffahren und Betätigen der Hupe genötigt. Als unser Mandant später auf selbigen Fahrer traf, wollte er diesen lediglich zur Rede stellen. Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass der Fahrer durch die Erstattung der Anzeige von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken wollte. Weiterhin führte er an, dass auch der Zeuge des vermeintlichen körperlichen Angriffs durch unseren Mandanten nur eine verbale Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Da Rechtsanwalt Dietrich anhand der Ermittlungsakte Widersprüche herausarbeitet und die Aussagen so entkräftet hatte, konnte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

16. April 2021: Unfallflucht mit Schaden in Höhe von 800,00 € - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises

Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB

31. März 2021: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB – Einstellung mangels Tatverdachts

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten gem. § 315c StGB. Unser Mandant soll einen Fahrradfahrer und dessen Kinder in Berlin-Neukölln bedrängt und an einer besonders engen Fahrbahnsituation überholt haben. Insgesamt soll sich unser Mandant während des Vorfalls sehr aggressiv verhalten und den Fahrradfahrer im Rahmen eines anschließen Streits auf offener Fahrbahn zusätzlich beleidigt haben.

Der Fahrradfahrer notierte sich daraufhin das Autokennzeichen des Autos unseres Mandanten und schilderte den Vorfall gegenüber der Polizei, welche daraufhin die Ermittlungen wegen des genannten Tatbestandes aufnahm. Unser Mandant machte gegenüber der Polizei eigenständig Angaben zum Sachverhalt, als er über die Fahrzeugführerermittlungen mitbekam, dass gegen ihn ermittelt wird. Nachdem unser Mandant dann eine Beschuldigtenvorladung der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte den Vorfall gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin richtig. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass das Überholmanöver trotz der engen Straßenführung nicht von unserem Mandanten sondern vom Fahrradfahrer ausging. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich dabei dar, dass sich das anschließende Streitgespräch lediglich darauf bezog, dass unser Mandant den Fahrradfahrer auf sein unverantwortliches Verhalten hinweisen wollte. Der Fahrradfahrer hatte seine Kinder ohne Kindersitz oder anderweitige Sicherungen bei sich und brachte sie dadurch in Gefahr. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf fehlende Zeugenaussagen hin und arbeitete Widersprüche in den Aussagen des Fahrradfahrers heraus. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht widerlegen und musste das Verfahren daher antragsgemäß, sehr zur Freude unseres Mandanten, einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsrecht

26. März 2021: Falsche eidesstaatliche Versicherung – Einstellung des Verwaltungsverfahrens

Gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten soll unsere Mandantin angegeben haben, die Zulassungsbescheinigung für ihr Fahrzeug verloren zu haben. Dagegen war das Amt über den tatsächlichen Verbleib des Dokumentes bei einem Bekannten unserer Mandantin informiert worden, weshalb unserer Mandantin vorgeworfen wurde, eine falsche eidesstaatliche Versicherung abgegeben zu haben.  Um eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern, hat sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich gewandt.

Durch die Einsicht in die Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich den Hintergrund des Vorwurfs gegen unsere Mandantin herausarbeiten. Ein Bekannter unserer Mandantin hatte das Amt über den Verbleib des Dokumentes informiert, wovon unsere Mandantin keine Kenntnis hatte. In einem umfassenden Schreiben hatte sich Rechtsanwalt Dietrich daraufhin direkt an das Amt gewandt und den Sachverhalt dargelegt. Er konnte so aufzeigen, dass der Fahrzeugschein zwar nicht verloren gegangen sei, aber für unsere Mandantin nicht mehr zugänglich gewesen ist. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Kraftfahrzeugzulassungsstelle davon überzeugen, dass sie nicht wissentliche falsche Angaben gemacht hatte. Daher stellte das Amt das Verfahren ein, wodurch unserer Mandantin eine strafrechtliche Verfolgung erspart geblieben ist.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

18. März 2021: Vorwurf des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort. Unser Mandant hatte von der rechten auf die mittlere Spur gewechselt, da die rechte Spur von einem parkenden Fahrzeug blockiert worden war. Bei dem Wechsel soll er mit seinem Pkw dann einen Verkehrsunfall verursacht haben und weitergefahren sein, obwohl er den Unfall bemerkt haben soll. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Fahrerflucht suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass eine Kollision unseres Mandanten mit einem anderen Fahrzeug nicht nachweisbar sei. Er wies insbesondere darauf hin, dass an dem von unserem Mandanten geführten Fahrzeug keine Unfallspuren festgestellt worden waren. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant von einer Zeugin belastet worden war, die sich einige Fahrzeuge hinter dem Geschehen befand und es daher zweifelhaft sei, ob diese das Geschehen überhaupt hat wahrnehmen können. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Fahrerflucht mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

04. Februar 2021: Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr in der Hauptverhandlung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt

Unser Mandant ist in Berlin mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen. Da er nach Ansicht der Polizei unsicher gefahren war, wurde er von der Polizei angehalten und kontrolliert. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von fast 2,0 % Promille. Unser Mandant wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht, wo gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet wurde. 

Anschließend kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Im Ermittlungsverfahren war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen, weshalb das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erließ, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen diesen Strafbefehl sofort Einspruch ein und wandte sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Dennoch kam es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber nochmals alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen vortragen und das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Trunkenheit im Verkehr gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da dadurch eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.