Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr

22. Januar 2020: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr – Einstellung

Ein Radfahrer war in Berlin Prenzlauer Berg in eine Auseinandersetzung mit unserem körperlich deutlich überlegenden Mandanten geraten. Nach Aussage des Radfahrers soll unser Mandant mit seinem Mercedes Sprinter den Radfahrer geschnitten haben. Hierüber soll sich der Radfahrer beim Überholen beschwert haben. Deshalb soll unser Mandant seinen Mercedes angehalten und den Radfahrer vom Fahrrad gezogen und geschlagen haben. Unser Mandant ging zunächst davon aus, dass sich das Verfahren auch ohne Hilfe durch einen Rechtsanwalt erledigen würde. Erst nach Erhalt einer Anklageschrift und der Ladung zur Hauptverhandlung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich.

Nach der Anklageschrift wollte die Staatsanwaltschaft Berlin eine Verurteilung wegen Körperverletzung und wegen Nötigung im Straßenverkehr erreichen. Darüber hinaus beabsichtigte die Staatsanwaltschaft eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und wertete die zahlreichen Zeugenaussagen aus. In der angesetzten Verhandlung konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich den Radfahrer mit den unterschiedlichen Aussagen und Wahrnehmungen der Zeugen. Der Radfahrer verwickelte sich hierbei teilweise in Widersprüche. Rechtsanwalt Dietrich gab weiterhin mündlich eine Erklärung für unseren Mandanten ab. Rechtsanwalt Dietrich teilte zunächst mit, dass der Radfahrer sich am Auto unseres Mandanten vorbeidrängeln wollte. Auch habe der Radfahrer gegen das Auto unseres Mandanten geschlagen und unseren Mandanten beleidigt. Deshalb wollte unser Mandant den Radfahrer zur Rede stellen. Auch sei unser Mandant als mobiler Hausmeister auf seine Fahrerlaubnis dringend angewiesen. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, die Strafsache einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

09. Januar 2020: Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wollte einen Burgerladen in Berlin-Kreuzberg besuchen, als er plötzlich von zwei Polizeibeamten festgenommen wurde. Diese eröffneten unserem Mandanten, dass sie gesehen hätten, wie er beim Einparken vor dem Laden an ein anderes Auto gestoßen sei und nun mit dem Entfernen vom Unfallort Fahrerflucht begehe. Und damit nicht genug. Die Polizeibeamten bemerkten, dass unser Mandant Alkohol konsumiert hatte und warfen ihm vor, den Unfall alkoholbedingt verursacht zu haben. Unser Mandant räumte ein, ein großes Bier getrunken zu haben. Da der Atemalkoholtest einen Wert von 0,49 ‰ ergab, musste unser Mandant die Beamten zu einer Blutentnahme auf die Polizeiwache begleiten. Hier wurde ein Wert von 0,33 ‰ bei unserem Mandanten gemessen. Der Führerschein wurde unserem Mandanten noch vor Ort abgenommen.

Schockiert von dem Geschehen, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Da er schon einmal wegen Fahrerflucht verurteilt wurde, fürchtete er durch die erneute Strafverfolgung ernsthafte Konsequenzen. Außerdem war er als Geschäftsführer eines Unternehmens auf seinen Führerschein angewiesen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich mit der Vorgangsnummer umgehend bei der Polizei an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass unser Mandant den Unfall schon nicht bemerkt haben konnte und den Unfall auch nicht alkoholbedingt verursacht hatte. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein. Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens ein voller Erfolg, da er bei einer Verurteilung mit einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis hätte rechnen müssen. Außerdem bestand die Gefahr eines Fahrverbots, was für unseren Mandanten insbesondere beruflich problematisch gewesen wäre.

Fachanwalt Strafrecht: Rote Ampel überfahren

06.Dezember 2019: Bei Rot über die Ampel gefahren – Einstellung in Verhandlung

Auf dem Siemensdamm Ecke Nikolaus-Groß –Weg in Berlin wurde das Fahrzeug unseres Mandanten durch eine kombiniertes Geschwindigkeits- und Rotlichtlichtmessgerät erfasst. Unserem Mandanten wurde deshalb ein Anhörungsschreiben der Polizei (Bußgeldstelle) übersandt, in welchem ihm vorgeworfen wurde, das Rotlicht missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde überschritten worden sein soll. Den Anhörungsbogen füllte unser Mandant aus und gab als Fahrer einen Bekannten an.

Die Bußgeldstelle ließ sich ein Foto unseres Mandanten aus dem Einwohnermeldeamt übersenden und war danach der Auffassung, dass unser Mandant der Fahrer gewesen sei. Deshalb wurde wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ein Bußgeldbescheid erlassen, nach welchem unser Mandant 200,00 € Bußgeld zahlen sollte. Weiterhin wurde ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat verhängt. Mit diesem Bußgeldbescheid wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst in einem Schriftsatz formelle Bedenken gegen den Bußgeldbescheid da und legte Einspruch ein. In der angesetzten Verhandlung wurde der Auswerter der Bußgeldstelle geladen. Dieser musste auf intensive Befragung durch Herrn Dietrich einräumen, dass die Messung möglicherweise nicht korrekt abgelaufen sei, da nicht auszuschließen ist, dass gegebenenfalls ein Geschwindigkeitsverstoß dokumentiert worden ist. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

25. November 2019: Nach Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde beschuldigt, mit seinem Auto in Berlin-Charlottenburg einen anderen Verkehrsteilnehmer aggressiv und rücksichtslos überholt, dann ausgebremst und anschließend beleidigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung. Unser Mandant ging zunächst davon aus, das Strafverfahren ohne anwaltlichen Beistand bestehen zu können. Jedoch erließ das Amtsgericht schließlich einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten und setzte eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro fest. Wäre der Strafbefehl rechtskräftig geworden, wäre die Verurteilung auch in das Führungszeugnis unseres Mandanten aufgenommen worden. Unser Mandant hatte Angst, dass dies auch erhebliche Auswirkungen auf seine Berufstätigkeit haben würde, weil er auch aus beruflichen Gründen ein Kraftfahrzeug führen muss.

Daher beauftragte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm beim Gericht Einsicht in die Verfahrensakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an das Amtsgericht und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass nicht geklärt sei, ob überhaupt unser Mandant das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche gemeinnützige Tätigkeiten unseres Mandanten, in deren Zusammenhang ihm stets ein äußerst rücksichtsvolles und liebenswürdiges Verhalten bescheinigt worden war, sodass eine Gefährdung des Straßenverkehrs zusätzlich fragwürdig erschien. Daraufhin schloss sich das Gericht dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein. Unser Mandant musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldbuße zahlen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über die Ampel

21. Oktober 2019: Einstellung bei qualifizierten Rotlichtverstoß in Hauptverhandlung

Unser Mandant legte Rechtsanwalt Dietrich einen Bußgeldbescheid vor, in welchem unseren Mandanten vorgeworfen wurde, in Berlin Kreuzberg am Kottbusser Tor bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Zwei Polizeibeamten hatten sich in ihrem Zivilfahrzeug hinter unserem Mandanten befunden und unseren Mandanten unmittelbar nach dem Rotlichtverstoß angehalten. In dem Bußgeldbescheid wurde gegen unseren Mandanten aufgrund des qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Geldbuße in Höhe von 200,00 € festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Weiterhin hätte unser Mandant zwei Punkte im Fahreignungsregister, welches durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird, erhalten.

Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und nahm Akteneinsicht. Bereits vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass ohne einen Ampelschaltplan eine Verteidigung nicht möglich sei. Deshalb forderte das Gericht einen Ampelschaltplan an. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich anhand des Ampelschaltplanes dar, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant nach einer Rotphase lediglich einige Sekunden zu früh losgefahren sei. Das Gericht bot deshalb an, auf das Fahrverbot zu verzichten. Hiermit war Rechtsanwalt Dietrich nicht einverstanden, Vielmehr konnte er weitere Unsicherheiten in der Vernehmung der Polizeizeugen herausarbeiten. Nach Vernehmung der Polizeizeugen konnte tatsächlich nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant nur wenige Sekunden zu früh losgefahren sei. Deshalb wurde das Verfahren einvernehmlich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren unter Einfluss von Cannabis

27. September 2019: Einstellung des Bußgeldverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG.

Gegen unseren Mandanten wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und mittels eines Drogenschnelltests positiv auf Cannabis getestet wurde. Dieses Ergebnis wurde dann durch eine Blutentnahme noch weiter untermauert. Unserem Mandanten wurde sodann der Vorwurf gemacht, er habe ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr geführt.

Noch vor Ort informierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich über die Geschehnisse. Rechtsanwalt Dietrich riet ihm zunächst dazu, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei zu tätigen. Im Folgenden Verfahren wurde unser Mandant dann mit einem Bußgeld belegt. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend nach seiner Mandatierung Einspruch ein. Noch bevor es zu einer bereits geplanten Hauptverhandlung kommen konnte, regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Es war unberücksichtigt geblieben, dass unser Mandant Schmerzpatient ist. Aufgrund dessen nahm er eine Selbstmedikation mit Cannabis vor, da herkömmliche Therapiemaßnahmen bei ihm nicht anschlugen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

17. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

In Berlin-Marienfelde soll unser Mandant eine Gruppe von Leuten, die die Straße passieren wollten, gefährdet haben. Unser Mandant soll zum fraglichen Tatzeitpunkt Auto gefahren sein und eine Kreuzung linksabbiegend überquert haben. Im Kreuzungsbereich soll er zunächst an einer Kreuzung vorfahrtsbedingt gehalten haben. Dann soll unser Mandant das ebenfalls wartende vor ihm stehende Auto von links überholt haben und den gegenüberliegenden Mittelstreifen der Fußgänger zum Teil befahren haben. Nur durch die schnelle Reaktion der Kinder und weiterer beteiligter Personen soll unser Mandant kein weiteres Unglück hervorgerufen haben.

Mit der Vorladung den Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise gefährdet zu haben suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Taxifahrer, der das Taxi nach Auskunft durch dessen Vorgesetzten, zum fraglichen Zeitpunkt gefahren haben soll. Erkannt bzw. zur Anzeige gebracht hatte diesen Vorfall ein Polizeibeamter, der das Geschehen aus seinem Auto heraus beobachtet hatte. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte dieser unseren Mandanten ausmachen. Rechtsanwalt Dietrich gelang es jedoch herauszuarbeiten, dass es sich um eine vermeintlich manipulierte Wahllichtbildvorlage handelt. Der Verdacht lag nahe, dass der Polizeibeamte die richtige Wahllichtbildnummer schon vorher kannte und lediglich dadurch unseren Mandanten identifizieren konnte. Auch handelte es sich bei der Aussage des Vorgesetzten schlicht um eine Vermutung darüber, wer das Fahrzeug gefahren haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen ausführlichen Schriftsatz und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Diesem Antrag folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte da Verfahren mangels Tatnachweis ein.