Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Körperverletzung

06. März 2020: Fahrerflucht und Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis

Ein Radfahrer rief den Notruf der Berliner Polizei und meinte, er sei gerade durch unsere Mandantin in Berlin Reinickendorf mit dem PKW angefahren worden und danach sei unsere Mandantin geflüchtet. Aufgrund dieser Mitteilung wurden zwei Streifenwagen mit Blaulicht zum vermeintlichen Unfallort geschickt. Die Beamten konnten in der Nähe unsere Mandantin antreffen. Nach rechtlicher Belehrung über den Tatvorwurf der Unfallflucht und der fahrlässigen Körperverletzung machte unsere bereits langjährige Mandantin zunächst keine Angaben, sondern wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und konnte in einem ausführlichen Schriftsatz darlegen, dass es zu keinem Unfall gekommen sei. Die vom Radfahrer behaupteten Verletzungen seien insbesondere nicht objektiv nachprüfbar. Vielmehr habe der Radfahrer unserer Mandantin die Vorfahrt genommen und sie dann auch noch beschimpft. Unsere Mandantin sei zunächst stehengeblieben, habe aber Angst bekommen und sei weitergefahren. Diese Einlassung konnte durch die Amtsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr

28. Februar 2020: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr – Einstellung mangels Tatnachweis

Eine Autofahrerin rief die Polizei nach Berlin Treptow und behauptete, unser Mandant hätte einen starken Böller vor ihr fahrendes Auto geworfen. Aufgrund der starken Detonation ging sie von einem Polenböller aus. Die Detonation hatte insbesondere zu Schäden am Fahrzeug der Autofahrerin geführt. Da Polenböller in Deutschland nicht zugelassen sind, wurde zunächst gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.

Unser Mandant hatte gegenüber er Polizei keine Angaben gemacht. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich, dass Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Da die Überreste des Böllers nicht gefunden wurden, konnte durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht belegt werden, dass es sich tatsächlich um einen Polenböller gehandelt habe. Auch sei letztlich nicht sicher geklärt, dass tatsächlich unser Mandant für die Sprengstoffexplosion verantwortlich sei. Insbesondere hätten sich mehrere Personen am Straßenrand aufgehalten. Auch sei bei unserem Mandanten bei der Durchsuchung durch die Polizei weder ein Feuerzeug noch ein Knaller gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

17. Februar 2020: Unfallflucht – Einstellung in Verhandlung trotz Vorstrafen

In Berlin Wilmersdorf hatte unser Mandant mit seinem PKW einen Unfall verursacht. Am anderen Fahrzeug lag ein Schaden von über 2.500,00 € vor. Die Polizei suchte unseren Mandanten nach dem Unfall persönlich auf. Gegenüber der Polizei räumte unser Mandant ein, dass er das Fahrzeug geführt, einen Unfall aber nicht bemerkt habe. Aufgrund des hohen Schadens wurde unserem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen und es wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen.

In diesem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt. Weiterhin wurde unserem Mandanten seine Fahrerlaubnis entzogen und es wurde eine Frist zur Neuerteilung von 12 Monaten festgesetzt. Mit diesem Strafbefehl meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In einem weiteren Schriftsatz an das Amtsgericht wies Rechtsanwalt Dietrich auf verschiedenste Bedenken hin. Insbesondere war fraglich, ob das Geständnis unseres Mandanten verwertbar sei. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage trotz mehrerer Vorstrafen einzustellen. Unser Mandant hat noch in der Verhandlung seine Fahrerlaubnis zurückerhalten.

Fachanwalt Strafrecht: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr

22. Januar 2020: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr – Einstellung

Ein Radfahrer war in Berlin Prenzlauer Berg in eine Auseinandersetzung mit unserem körperlich deutlich überlegenden Mandanten geraten. Nach Aussage des Radfahrers soll unser Mandant mit seinem Mercedes Sprinter den Radfahrer geschnitten haben. Hierüber soll sich der Radfahrer beim Überholen beschwert haben. Deshalb soll unser Mandant seinen Mercedes angehalten und den Radfahrer vom Fahrrad gezogen und geschlagen haben. Unser Mandant ging zunächst davon aus, dass sich das Verfahren auch ohne Hilfe durch einen Rechtsanwalt erledigen würde. Erst nach Erhalt einer Anklageschrift und der Ladung zur Hauptverhandlung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich.

Nach der Anklageschrift wollte die Staatsanwaltschaft Berlin eine Verurteilung wegen Körperverletzung und wegen Nötigung im Straßenverkehr erreichen. Darüber hinaus beabsichtigte die Staatsanwaltschaft eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und wertete die zahlreichen Zeugenaussagen aus. In der angesetzten Verhandlung konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich den Radfahrer mit den unterschiedlichen Aussagen und Wahrnehmungen der Zeugen. Der Radfahrer verwickelte sich hierbei teilweise in Widersprüche. Rechtsanwalt Dietrich gab weiterhin mündlich eine Erklärung für unseren Mandanten ab. Rechtsanwalt Dietrich teilte zunächst mit, dass der Radfahrer sich am Auto unseres Mandanten vorbeidrängeln wollte. Auch habe der Radfahrer gegen das Auto unseres Mandanten geschlagen und unseren Mandanten beleidigt. Deshalb wollte unser Mandant den Radfahrer zur Rede stellen. Auch sei unser Mandant als mobiler Hausmeister auf seine Fahrerlaubnis dringend angewiesen. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, die Strafsache einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

09. Januar 2020: Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wollte einen Burgerladen in Berlin-Kreuzberg besuchen, als er plötzlich von zwei Polizeibeamten festgenommen wurde. Diese eröffneten unserem Mandanten, dass sie gesehen hätten, wie er beim Einparken vor dem Laden an ein anderes Auto gestoßen sei und nun mit dem Entfernen vom Unfallort Fahrerflucht begehe. Und damit nicht genug. Die Polizeibeamten bemerkten, dass unser Mandant Alkohol konsumiert hatte und warfen ihm vor, den Unfall alkoholbedingt verursacht zu haben. Unser Mandant räumte ein, ein großes Bier getrunken zu haben. Da der Atemalkoholtest einen Wert von 0,49 ‰ ergab, musste unser Mandant die Beamten zu einer Blutentnahme auf die Polizeiwache begleiten. Hier wurde ein Wert von 0,33 ‰ bei unserem Mandanten gemessen. Der Führerschein wurde unserem Mandanten noch vor Ort abgenommen.

Schockiert von dem Geschehen, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Da er schon einmal wegen Fahrerflucht verurteilt wurde, fürchtete er durch die erneute Strafverfolgung ernsthafte Konsequenzen. Außerdem war er als Geschäftsführer eines Unternehmens auf seinen Führerschein angewiesen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich mit der Vorgangsnummer umgehend bei der Polizei an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass unser Mandant den Unfall schon nicht bemerkt haben konnte und den Unfall auch nicht alkoholbedingt verursacht hatte. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein. Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens ein voller Erfolg, da er bei einer Verurteilung mit einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis hätte rechnen müssen. Außerdem bestand die Gefahr eines Fahrverbots, was für unseren Mandanten insbesondere beruflich problematisch gewesen wäre.

Fachanwalt Strafrecht: Rote Ampel überfahren

06.Dezember 2019: Bei Rot über die Ampel gefahren – Einstellung in Verhandlung

Auf dem Siemensdamm Ecke Nikolaus-Groß –Weg in Berlin wurde das Fahrzeug unseres Mandanten durch eine kombiniertes Geschwindigkeits- und Rotlichtlichtmessgerät erfasst. Unserem Mandanten wurde deshalb ein Anhörungsschreiben der Polizei (Bußgeldstelle) übersandt, in welchem ihm vorgeworfen wurde, das Rotlicht missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde überschritten worden sein soll. Den Anhörungsbogen füllte unser Mandant aus und gab als Fahrer einen Bekannten an.

Die Bußgeldstelle ließ sich ein Foto unseres Mandanten aus dem Einwohnermeldeamt übersenden und war danach der Auffassung, dass unser Mandant der Fahrer gewesen sei. Deshalb wurde wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ein Bußgeldbescheid erlassen, nach welchem unser Mandant 200,00 € Bußgeld zahlen sollte. Weiterhin wurde ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat verhängt. Mit diesem Bußgeldbescheid wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst in einem Schriftsatz formelle Bedenken gegen den Bußgeldbescheid da und legte Einspruch ein. In der angesetzten Verhandlung wurde der Auswerter der Bußgeldstelle geladen. Dieser musste auf intensive Befragung durch Herrn Dietrich einräumen, dass die Messung möglicherweise nicht korrekt abgelaufen sei, da nicht auszuschließen ist, dass gegebenenfalls ein Geschwindigkeitsverstoß dokumentiert worden ist. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

25. November 2019: Nach Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde beschuldigt, mit seinem Auto in Berlin-Charlottenburg einen anderen Verkehrsteilnehmer aggressiv und rücksichtslos überholt, dann ausgebremst und anschließend beleidigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung. Unser Mandant ging zunächst davon aus, das Strafverfahren ohne anwaltlichen Beistand bestehen zu können. Jedoch erließ das Amtsgericht schließlich einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten und setzte eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro fest. Wäre der Strafbefehl rechtskräftig geworden, wäre die Verurteilung auch in das Führungszeugnis unseres Mandanten aufgenommen worden. Unser Mandant hatte Angst, dass dies auch erhebliche Auswirkungen auf seine Berufstätigkeit haben würde, weil er auch aus beruflichen Gründen ein Kraftfahrzeug führen muss.

Daher beauftragte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm beim Gericht Einsicht in die Verfahrensakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an das Amtsgericht und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass nicht geklärt sei, ob überhaupt unser Mandant das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche gemeinnützige Tätigkeiten unseres Mandanten, in deren Zusammenhang ihm stets ein äußerst rücksichtsvolles und liebenswürdiges Verhalten bescheinigt worden war, sodass eine Gefährdung des Straßenverkehrs zusätzlich fragwürdig erschien. Daraufhin schloss sich das Gericht dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein. Unser Mandant musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldbuße zahlen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.