Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über die Ampel
21. Oktober 2019: Einstellung bei qualifizierten Rotlichtverstoß in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und nahm Akteneinsicht. Bereits vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass ohne einen Ampelschaltplan eine Verteidigung nicht möglich sei. Deshalb forderte das Gericht einen Ampelschaltplan an. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich anhand des Ampelschaltplanes dar, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant nach einer Rotphase lediglich einige Sekunden zu früh losgefahren sei. Das Gericht bot deshalb an, auf das Fahrverbot zu verzichten. Hiermit war Rechtsanwalt Dietrich nicht einverstanden, Vielmehr konnte er weitere Unsicherheiten in der Vernehmung der Polizeizeugen herausarbeiten. Nach Vernehmung der Polizeizeugen konnte tatsächlich nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant nur wenige Sekunden zu früh losgefahren sei. Deshalb wurde das Verfahren einvernehmlich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren unter Einfluss von Cannabis
27. September 2019: Einstellung des Bußgeldverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG.
Noch vor Ort informierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich über die Geschehnisse. Rechtsanwalt Dietrich riet ihm zunächst dazu, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei zu tätigen. Im Folgenden Verfahren wurde unser Mandant dann mit einem Bußgeld belegt. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend nach seiner Mandatierung Einspruch ein. Noch bevor es zu einer bereits geplanten Hauptverhandlung kommen konnte, regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Es war unberücksichtigt geblieben, dass unser Mandant Schmerzpatient ist. Aufgrund dessen nahm er eine Selbstmedikation mit Cannabis vor, da herkömmliche Therapiemaßnahmen bei ihm nicht anschlugen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs
17. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Mit der Vorladung den Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise gefährdet zu haben suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Taxifahrer, der das Taxi nach Auskunft durch dessen Vorgesetzten, zum fraglichen Zeitpunkt gefahren haben soll. Erkannt bzw. zur Anzeige gebracht hatte diesen Vorfall ein Polizeibeamter, der das Geschehen aus seinem Auto heraus beobachtet hatte. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte dieser unseren Mandanten ausmachen. Rechtsanwalt Dietrich gelang es jedoch herauszuarbeiten, dass es sich um eine vermeintlich manipulierte Wahllichtbildvorlage handelt. Der Verdacht lag nahe, dass der Polizeibeamte die richtige Wahllichtbildnummer schon vorher kannte und lediglich dadurch unseren Mandanten identifizieren konnte. Auch handelte es sich bei der Aussage des Vorgesetzten schlicht um eine Vermutung darüber, wer das Fahrzeug gefahren haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen ausführlichen Schriftsatz und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Diesem Antrag folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte da Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über Ampel
24. Mai 2019: Kein Punkt bei Rotlichtverstoß
Mit dem Anhörungsbogen der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Bußgeldverfahren. Nach Auswertung der Ermittlungsakte forderte Rechtsanwalt Dietrich bei der Bußgeldstelle zunächst Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unser Mandant auf den von dem Blitzer gemachten Fotos nicht eindeutig zu identifizieren sei und beantragte daher hochauflösende Fotos.
Die Bußgeldstelle war jedoch davon überzeugt, dass unser Mandant den Rotlichtverstoß begangen haben musste und erließ einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. Nachdem das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden war, wiederholte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifel bezüglich der Beweiskraft der Blitzerfotos sowie der Messdaten und forderte ein Sachverständigengutachten über die Funktionstüchtigkeit der Ampel und der Blitzeranlage an.
Nach diesen Einwendungen von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht schließlich bereit, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Dadurch entfiel auch die Eintragung eines Punktes „in Flensburg“. Weil unserem Mandanten in der Vergangenheit wegen zu vieler Punkte bereits für längere Zeit der Führerschein entzogen worden war, war er über diesen Verfahrensausgang ohne Gerichtsverhandlung sehr froh. Geradezu erleichtert war unser Mandant darüber, dass das Bußgeld im Ergebnis so gering ausfiel und er in dieser Sache weder einen weiteren Punkt noch ein befürchtetes Fahrverbot erhielt.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Alkohol am Steuer
15. Mai 2019: Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt – Einstellung in Gerichtverhandlung
Das Fahrzeug war auf unsere Mandantin zugelassen und auf den Fotos war eine Frau zu sehen, die große Ähnlichkeit mit unserer Mandantin aufwies. Deshalb suchte die alarmierte Polizei unverzüglich die Anschrift unserer Mandantin auf und fand das beschädigte Unfallfahrzeug vor dem Haus geparkt. Da nach Klingeln niemand öffnete, vermuteten die Beamten eine Notlage. Deshalb betraten sie das Haus über die Verandatür. Im Haus konnte unsere Mandantin stark betrunken angetroffen werden. Unsere Mandantin machte keine Angaben gegenüber der Polizei. Aufgrund der Verdachtslage und der starken Alkoholisierung wurde unserer Mandantin sofort der Führerschein abgenommen. Nach erfolgter Akteneinsicht widersprach Rechtsanwalt Dietrich den Vermutungen der Staatsanwaltschaft. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fotos keinen zwingenden Schluss auf die Fahrereigenschaft unserer Mandantin zuließen. Auch sei das Betreten des Hauses rechtswidrig gewesen, weil kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss eingeholt worden sei. Der sich in der Ermittlungsakte befindliche Hinweis auf eine vermeintliche Notsituation sei nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nur vorgeschoben gewesen. Auch konnte ein Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden. Trotz der zahlreichen Argumente war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Vielmehr wurde nachträglich den Unfallzeugen eine Wahllichtbildvorlage mit unserer Mandantin vorgelegt. Auf dieser wurde unsere Mandantin als Fahrerin identifiziert. In der angesetzten Hauptverhandlung bekräftigte Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken. Auch das Ergebnis der Wahllichtbildvorlage konnte nicht verwertet werden, da unsere Mandantin in der Wahllichtbildvorlage aufgrund der Qualität ihres Fotos von den anderen unbeteiligten Frauen deutlich als gesuchte Person erkennbar war. Rechtsanwalt Dietrich konnte so in der Verhandlung auf eine zu erwartenden lange Verfahrensdauer hinweisen, so dass schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft bereit waren, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin hat noch in der Verhandlung ihren Führerschein zurückerhalten.
Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung
03. April 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung von über 30 km/h
Unserem Mandanten drohte bei einer Verurteilung mindestens ein Bußgeld in Höhe von 170,00 €, ein Monat Fahrverbot und zwei weitere Punkte im Fahreignungsregister. Da unser Mandant bereits mehrere Punkte im Fahreignungsregister hatte, wandte er sich diesmal an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte bereits im Ermittlungsverfahren zahlreiche Stellungnahmen der Bußgeldstelle an. Insbesondere bestand er auf die Vorlage eines Hochglanzfotos und eines aktuellen Eichscheins. Hierdurch wurde das Bußgeldverfahren erheblich in die Länge gezogen. Trotzdem erlies die Bußgeldstelle in Berlin den Bußgeldbescheid. Gegen diesen legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und nahm Kontakt mit dem Gericht auf. Die zuständige Richterin war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung weiterer Unterlagen und Stellungnahmen. Insbesondere musste nun die Bußgeldstelle Auskunft geben, welche Reparaturen an dem Geschwindigkeitsmessgerät seit seiner letzten Eichung vorgenommen worden sind. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung eines Gutachtens, da geklärt werden hätte müssen, welche Auswirkungen die Reparaturen am Messgerät auf die Messsicherheit gehabt haben. Aufgrund der langen Verfahrensdauer war das Gericht nun bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung
11. Januar 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung - Verwarnungsgeld bei 27 km zu schnell
Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht in die Verfahrensakte und stellte gegenüber der Verwaltungsbehörde verschiedenste Verfahrensfehler da. Trotz der Einwände von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weitergeleitet. In der mündlichen Verhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals und die verschiedensten Verfahrensfehler. Das Gericht war deshalb bereit, lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu verhängen. Unser Mandant bekommt so weder einen Punkt noch muss er aufgrund seiner zahlreichen Verkehrsverstöße abermals seinen Führerschein abgeben.