Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Alkohol am Steuer
15. Mai 2019: Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt – Einstellung in Gerichtverhandlung
Das Fahrzeug war auf unsere Mandantin zugelassen und auf den Fotos war eine Frau zu sehen, die große Ähnlichkeit mit unserer Mandantin aufwies. Deshalb suchte die alarmierte Polizei unverzüglich die Anschrift unserer Mandantin auf und fand das beschädigte Unfallfahrzeug vor dem Haus geparkt. Da nach Klingeln niemand öffnete, vermuteten die Beamten eine Notlage. Deshalb betraten sie das Haus über die Verandatür. Im Haus konnte unsere Mandantin stark betrunken angetroffen werden. Unsere Mandantin machte keine Angaben gegenüber der Polizei. Aufgrund der Verdachtslage und der starken Alkoholisierung wurde unserer Mandantin sofort der Führerschein abgenommen. Nach erfolgter Akteneinsicht widersprach Rechtsanwalt Dietrich den Vermutungen der Staatsanwaltschaft. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fotos keinen zwingenden Schluss auf die Fahrereigenschaft unserer Mandantin zuließen. Auch sei das Betreten des Hauses rechtswidrig gewesen, weil kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss eingeholt worden sei. Der sich in der Ermittlungsakte befindliche Hinweis auf eine vermeintliche Notsituation sei nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nur vorgeschoben gewesen. Auch konnte ein Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden. Trotz der zahlreichen Argumente war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Vielmehr wurde nachträglich den Unfallzeugen eine Wahllichtbildvorlage mit unserer Mandantin vorgelegt. Auf dieser wurde unsere Mandantin als Fahrerin identifiziert. In der angesetzten Hauptverhandlung bekräftigte Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken. Auch das Ergebnis der Wahllichtbildvorlage konnte nicht verwertet werden, da unsere Mandantin in der Wahllichtbildvorlage aufgrund der Qualität ihres Fotos von den anderen unbeteiligten Frauen deutlich als gesuchte Person erkennbar war. Rechtsanwalt Dietrich konnte so in der Verhandlung auf eine zu erwartenden lange Verfahrensdauer hinweisen, so dass schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft bereit waren, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin hat noch in der Verhandlung ihren Führerschein zurückerhalten.
Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung
03. April 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung von über 30 km/h
Unserem Mandanten drohte bei einer Verurteilung mindestens ein Bußgeld in Höhe von 170,00 €, ein Monat Fahrverbot und zwei weitere Punkte im Fahreignungsregister. Da unser Mandant bereits mehrere Punkte im Fahreignungsregister hatte, wandte er sich diesmal an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte bereits im Ermittlungsverfahren zahlreiche Stellungnahmen der Bußgeldstelle an. Insbesondere bestand er auf die Vorlage eines Hochglanzfotos und eines aktuellen Eichscheins. Hierdurch wurde das Bußgeldverfahren erheblich in die Länge gezogen. Trotzdem erlies die Bußgeldstelle in Berlin den Bußgeldbescheid. Gegen diesen legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und nahm Kontakt mit dem Gericht auf. Die zuständige Richterin war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung weiterer Unterlagen und Stellungnahmen. Insbesondere musste nun die Bußgeldstelle Auskunft geben, welche Reparaturen an dem Geschwindigkeitsmessgerät seit seiner letzten Eichung vorgenommen worden sind. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung eines Gutachtens, da geklärt werden hätte müssen, welche Auswirkungen die Reparaturen am Messgerät auf die Messsicherheit gehabt haben. Aufgrund der langen Verfahrensdauer war das Gericht nun bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung
11. Januar 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung - Verwarnungsgeld bei 27 km zu schnell
Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht in die Verfahrensakte und stellte gegenüber der Verwaltungsbehörde verschiedenste Verfahrensfehler da. Trotz der Einwände von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weitergeleitet. In der mündlichen Verhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals und die verschiedensten Verfahrensfehler. Das Gericht war deshalb bereit, lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu verhängen. Unser Mandant bekommt so weder einen Punkt noch muss er aufgrund seiner zahlreichen Verkehrsverstöße abermals seinen Führerschein abgeben.
Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
21. Dezember 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren
Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.
Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung
02. November 2018: Einstellung des Verfahrens bei Geschwindigkeitsüberschreitung von über 30 km/h
Unserem Mandanten drohte bei einer Verurteilung mindestens ein Bußgeld in Höhe von 170,00 €, ein Monat Fahrverbot und zwei weitere Punkte im Fahreignungsregister. Da unser Mandant bereits mehrere Punkte im Fahreignungsregister hatte, wandte er sich diesmal an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte bereits im Ermittlungsverfahren zahlreiche Stellungahmen der Bußgeldstelle an. Insbesondere bestand er auf die Vorlage eines Hochglanzfotos und eines aktuellen Eichscheins. Hierdurch wurde das Bußgeldverfahren erheblich in die Länge gezogen. Trotzdem erlies die Bußgeldstelle in Berlin den Bußgeldbescheid. Gegen diesen legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und nahm Kontakt mit dem Gericht auf. Die zuständige Richterin war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung weitere Unterlagen und Stellungnahmen. Insbesondere musste nun die Bußgeldstelle Auskunft geben, welche Reparaturen an dem Geschwindigkeitsmessgerät seit seiner letzten Eichung vorgenommen worden sind. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung eines Gutachtens, da geklärt werden hätte müssen, welche Auswirkungen die Reparaturen am Messgerät auf die Messsicherheit gehabt haben. Aufgrund der langen Verfahrensdauer war das Gericht nun bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
15. Oktober 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren
Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
24. August 2018: Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht – Einstellung trotz Schadens von 10.000 €
Gegenüber der Haftpflichtversicherung hatte unsere Mandantin und die Freundin das Geschehen eingeräumt. Diese Einlassung wurde durch die Haftpflichtversicherung an die Polizei weitergegeben. Aufgrund der hohen Schadenssumme erfolgte noch im Ermittlungsverfahren die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und regte eine Verfahrenseinstellung an. Hierzu war die Amtsanwaltschaft aufgrund der Schadenssumme nicht bereit. Vielmehr wurde Anklage erlassen. Rechtsanwalt Dietrich besprach deshalb das Verfahren mit dem zuständigen Richter. Dieser signalisierte nach mehreren Gesprächen die Möglichkeit einer Einstellung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft ebenfalls überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung von lediglich 700,00 € einzustellen. Gedroht hatte eine höhere Geldstrafe und damit ein Eintrag im Bundeszentralregister. Weiterhin sollte nach Auffassung der Amtsanwaltschaft Berlin eine Einziehung der Fahrerlaubnis erfolgen.