Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Alkohol am Steuer

22. Juni 2018: Drogen und Trunkenheit im Straßenverkehr – Einstellung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter

Unser 17-jähriger Mandant hatte sich in den Ferien an einem Brandenburger See mit Freunden getroffen und in geselliger Runde auch Alkohol getrunken. Zudem hatte unser Mandant an diesem Tag an einem Joint geraucht und damit Cannabis konsumiert. Auf dem Rückweg von dem Treffen verlor unser Mandant die Kontrolle über sein Fahrrad, kam von der Straße ab und zog sich bei dem Unfall Verletzungen zu, sodass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Weil unser Mandant mit einem Alkoholpegel von fast 2,0 ‰ und unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hatte, wurde er später vor dem Jugendrichter in Fürstenwalde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angeklagt. Erschwerend kam hinzu, dass unser Mandant bereits zwei Eintragungen im Erziehungsregister hatte, wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich wurde von der Mutter unseres Mandanten erst kurz vor der Hauptverhandlung mit der Strafverteidigung beauftragt. Zunächst besprach Rechtsanwalt Dietrich dann umfangreich mit unserem Mandanten und dessen Mutter den Stand des Strafverfahrens und mögliche Entwicklungen.

In der darauf folgenden Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter konnte Rechtsanwalt Dietrich die Schwere der Tatvorwürfe reduzieren und gleichzeitig auf positive Eigenschaften unseres Mandanten hinweisen. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht dar, dass unser Mandant ohne Schulabschluss war, aber eine Ausbildung absolvieren würde. Rechtsanwalt Dietrich erreichte in der Hauptverhandlung, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz seiner Vorbelastungen eingestellt wurde. Unser Mandant musste lediglich 20 Sozialstunden ableisten. Über diesen Ausgang des Verfahrens waren unser Mandant und seine Eltern sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht

12. April 2018: Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort – Einstellung ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit

In Berlin-Hakenfelde war es auf einem engen Straßenabschnitt zu einer leichten Kollision zweier Fahrzeuge gekommen. Dabei wurde der Außenspiegel eines Autos beschädigt. Weil der an dem Unfall beteiligte Transporter einfach davon fuhr, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Später konnte anhand des notierten Kennzeichens ermittelt werden, dass der Transporter auf die Firma zugelassen war, für die unser Mandant an dem Tag auch als Fahrer unterwegs gewesen sein soll. Gegenüber der Polizei äußerte sich unser Mandant ohne anwaltliche Vertretung zu den erhobenen Vorwürfen. Wenige Wochen Später erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten, in dem er zu einer Geldstrafe von mehr als 500,00 € und zusätzlich zu einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen die StVO verurteilt wurde.

Mit diesem Strafbefehl kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat um anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich erhob umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl und forderte beim Gericht die Ermittlungsakten an. Unter Bezugnahme auf das Ermittlungsergebnis regte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schreiben deutlich, dass sich die Fahrereigenschaft unseres Mandanten anhand der Zeugenaussagen nicht sicher beweisen lasse. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich nachvollziehbar dar, dass der angegebene Sachschaden bei dem anderen Auto tatsächlich erheblich geringer ausfallen würde. Das Gericht stimmte diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich zu und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit ein. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe musste unser Mandant dadurch nicht zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über Ampel

06. April 2018: Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß – Einstellung in Hauptverhandlung

An einer Kreuzung in Berlin-Tempelhof hatte unser Mandant eine rote Ampel überfahren und war geblitzt worden. Die Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde, womit ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegen sollte. Die Polizei erließ schließlich einen Bußgeldbescheid, in dem gegen unseren Mandanten eine Geldbuße in Höhe von 200,00 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt wurde. Da unser Mandant bereits wegen mehrerer Verkehrsverstöße vorbelastet war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in diesem Verfahren.

Rechtsanwalt Dietrich erhob zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, woraufhin das zuständige Amtsgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumte und ausdrücklich das persönliche Erscheinen unseres Mandanten anordnete. Am Tag der Verhandlung erschien unser Mandant jedoch nicht vor Gericht, sodass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen wurde. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nun Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und versicherte unter Vorlage eines ärztlichen Attests, dass unser Mandant an besagtem Tag krankheitsbedingt verhandlungsunfähig war. Allerdings wurde auch dieser Antrag vom Amtsgericht mit der Begründung verworfen, das Attest mache keine hinreichenden Angaben zu der ärztlichen Untersuchung und der festgestellten Krankheit unseres Mandanten. Gegen diesen ablehnenden Beschluss erhob Rechtsanwalt Dietrich die sofortige Beschwerde, der vom Landgericht stattgegeben wurde. Daraufhin wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht fortgesetzt und ein neuer Termin anberaumt, der wegen einer Terminkollision sofort wieder verlegt werden musste. Schließlich teilte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht mit, dass auch der danach festgelegte Termin nicht wahrgenommen werden könne, da unser Mandant weiterhin nachweislich verhandlungsunfähig sei. Nichtsdestotrotz verwarf das Amtsgericht nun wieder den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, woraufhin Rechtsanwalt Dietrich ein weiteres Mal erfolgreich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragte. Letztlich kam es doch noch zu einer mündlichen Verhandlung. In dieser Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich umfassend zugunsten unseres Mandanten vor und brachte das Gericht schließlich dazu, das Verfahren endgültig einzustellen. Unser Mandant war nach den vorangegangenen Strapazen über dieses Ergebnis sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

26. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr

Nach einer rasanten Verfolgungsjagd mit der Polizei wurde unser Mandant auf einer Brandenburger Landstraße gestellt und kontrolliert. Dabei gewannen die Polizeibeamten den Eindruck, unser Mandant stehe unter Einfluss von Alkohol und Drogen und sei gerade deshalb zuvor völlig enthemmt und rücksichtslos gefahren. Eine Blutuntersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von fast 1 Promille. Folglich wurde der Führerschein unseres Mandanten beschlagnahmt und später vom Amtsgericht Neuruppin ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen unseren Mandanten erlassen, in dem er zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Zudem wurde unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von acht Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet.

Mit diesem Strafbefehl wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich erhob Einspruch gegen diesen Strafbefehl, forderte die Ermittlungsakte beim Gericht an und wertete das Ermittlungsergebnis gründlich aus. In der anschließenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der festgestellten Alkoholmesswerte erregen. Rechtsanwalt Dietrich konnte überzeugend darlegen, dass die Messergebnisse nicht ausschließbar durch einen Nachtrunk unseres Mandanten unmittelbar vor der Polizeikontrolle beeinflusst worden waren. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich bezugnehmend auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen als Nachweis einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht hinreichend belegt sind. Nach dem weiteren Vortrag zugunsten unseres Mandanten war das Gericht schließlich bereit, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Weil es dadurch zu keiner Verurteilung kam, behielt unser Mandant seine Fahrerlaubnis, auf die er aus beruflichen Gründen auch dringend angewiesen war.

Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsverstoß

15. März 2018: Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen überhöhter Geschwindigkeit

Unsere Mandantin hatte mit ihrem Dienstwagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um fast 30 km/h überschritten und war geblitzt worden. Deshalb wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, der eine Geldbuße von 120,00 € sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister vorsah.

Da unsere Mandantin bereits mehrere „Punkte in Flensburg“ hatte, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der anwaltlichen Vertretung in diesem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Akten bei der zuständigen Verwaltungsbehörde in Rostock an. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Übersendung weiterer technischer Protokolle des Messgerätes. Schließlich wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Verwaltungsbehörde und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einer mehrseitigen Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die Ermittlungsakte aus, dass das Verfahren mittlerweile verjährt war und somit ein Verfahrenshindernis bestand. Die Verwaltungsbehörde entsprach dem Antrag jedoch nicht, sondern schickte das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Auch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nicht unmittelbar ein, sondern leitete es an das zuständige Amtsgericht weiter. Erst das Amtsgericht bestätigte die Einstellung des Bußgeldverfahrens und erlegte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen unserer Mandantin auf. Unsere Mandantin war sehr froh, keinen weiteren Punkt bekommen zu haben und dadurch auch weitreichenden beruflichen Konsequenzen entgangen zu sein.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

06. März 2018: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in zwei Fällen im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten zu haben und dadurch auch andere Personen gefährdet zu haben. Konkret soll unser Mandant in Berlin-Schöneberg mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Auto zwei Mal durch eine Fußgängerzone gefahren sein, weshalb dort anwesende Fußgänger, insbesondere auch Kleinkinder, augenblicklich ausweichen mussten. Aufgrund dessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in dem er wegen Nötigung zu einer Geldstrafe über 1.000 € verurteilt wurde. Außerdem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Dies belastete unseren Mandanten besonders stark, da er als Lieferant auf sein Auto angewiesen ist.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, erhob Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch gegen den Strafbefehl. Während das Amtsgericht dann kurze Zeit später einen Hauptverhandlungstermin anberaumte, wertete Rechtsanwalt Dietrich die inzwischen angeforderte Ermittlungsakte aus und bereitete unseren Mandanten anschließend auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich sämtliche Umstände zugunsten unseres Mandanten vor und konnte das Gericht schließlich von der geringen Schuld unseres Mandanten überzeugen. Im Ergebnis erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren seinem Vorschlag entsprechend gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Dieses Verfahrensergebnis war für unseren Mandanten weit weniger belastend als die zuvor im Strafbefehl verhängten Sanktionen. Insbesondere konnte unser Mandant weiterhin als Lieferant arbeiten, da er seinen Führerschein nun nicht für drei Monate abgeben musste.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

04. Dezember 2017: Verfahrenseinstellung trotz Unfallflucht mit Sachschaden über 1.000 €

Auf einem engen Straßenabschnitt bei Schöneiche (Brandenburg) war unser Mandant mit einem anderen Auto kollidiert. Bei dem anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von über 1000 Euro. Nach dem Unfall fuhr unser Mandant mit seinem Auto davon, ohne die erforderlichen Angaben zu machen. Dieses Verhalten stellt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB dar. Mehrere Zeugen hatten den Unfallhergang beobachtet und sich das Kennzeichen unseres Mandanten notiert. Zudem konnte unser Mandant bei der Prüfung einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage als Täter identifiziert werden.

Als unser Mandant daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung die Ermittlungsakte an und untersuchte den Akteninhalt. Anschließend regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Obwohl unser Mandant anhand des ermittelten Autokennzeichens sicher als Unfallverursacher festgestellt werden konnte und auch mehrere Zeugen die Unfallflucht unseres Mandanten bestätigten, sodass eine Verurteilung wahrscheinlich war, erreichte Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Unser Mandant war Rechtsanwalt Dietrich sehr dankbar, dass das Strafverfahren trotz der belastenden Umstände mit seiner Hilfe einen derart positiven Abschluss fand.