Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

26. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr

Nach einer rasanten Verfolgungsjagd mit der Polizei wurde unser Mandant auf einer Brandenburger Landstraße gestellt und kontrolliert. Dabei gewannen die Polizeibeamten den Eindruck, unser Mandant stehe unter Einfluss von Alkohol und Drogen und sei gerade deshalb zuvor völlig enthemmt und rücksichtslos gefahren. Eine Blutuntersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von fast 1 Promille. Folglich wurde der Führerschein unseres Mandanten beschlagnahmt und später vom Amtsgericht Neuruppin ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen unseren Mandanten erlassen, in dem er zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Zudem wurde unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von acht Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet.

Mit diesem Strafbefehl wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich erhob Einspruch gegen diesen Strafbefehl, forderte die Ermittlungsakte beim Gericht an und wertete das Ermittlungsergebnis gründlich aus. In der anschließenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der festgestellten Alkoholmesswerte erregen. Rechtsanwalt Dietrich konnte überzeugend darlegen, dass die Messergebnisse nicht ausschließbar durch einen Nachtrunk unseres Mandanten unmittelbar vor der Polizeikontrolle beeinflusst worden waren. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich bezugnehmend auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen als Nachweis einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht hinreichend belegt sind. Nach dem weiteren Vortrag zugunsten unseres Mandanten war das Gericht schließlich bereit, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Weil es dadurch zu keiner Verurteilung kam, behielt unser Mandant seine Fahrerlaubnis, auf die er aus beruflichen Gründen auch dringend angewiesen war.

Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsverstoß

15. März 2018: Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen überhöhter Geschwindigkeit

Unsere Mandantin hatte mit ihrem Dienstwagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um fast 30 km/h überschritten und war geblitzt worden. Deshalb wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, der eine Geldbuße von 120,00 € sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister vorsah.

Da unsere Mandantin bereits mehrere „Punkte in Flensburg“ hatte, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der anwaltlichen Vertretung in diesem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Akten bei der zuständigen Verwaltungsbehörde in Rostock an. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Übersendung weiterer technischer Protokolle des Messgerätes. Schließlich wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Verwaltungsbehörde und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einer mehrseitigen Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die Ermittlungsakte aus, dass das Verfahren mittlerweile verjährt war und somit ein Verfahrenshindernis bestand. Die Verwaltungsbehörde entsprach dem Antrag jedoch nicht, sondern schickte das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Auch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nicht unmittelbar ein, sondern leitete es an das zuständige Amtsgericht weiter. Erst das Amtsgericht bestätigte die Einstellung des Bußgeldverfahrens und erlegte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen unserer Mandantin auf. Unsere Mandantin war sehr froh, keinen weiteren Punkt bekommen zu haben und dadurch auch weitreichenden beruflichen Konsequenzen entgangen zu sein.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

06. März 2018: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in zwei Fällen im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten zu haben und dadurch auch andere Personen gefährdet zu haben. Konkret soll unser Mandant in Berlin-Schöneberg mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Auto zwei Mal durch eine Fußgängerzone gefahren sein, weshalb dort anwesende Fußgänger, insbesondere auch Kleinkinder, augenblicklich ausweichen mussten. Aufgrund dessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in dem er wegen Nötigung zu einer Geldstrafe über 1.000 € verurteilt wurde. Außerdem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Dies belastete unseren Mandanten besonders stark, da er als Lieferant auf sein Auto angewiesen ist.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, erhob Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch gegen den Strafbefehl. Während das Amtsgericht dann kurze Zeit später einen Hauptverhandlungstermin anberaumte, wertete Rechtsanwalt Dietrich die inzwischen angeforderte Ermittlungsakte aus und bereitete unseren Mandanten anschließend auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich sämtliche Umstände zugunsten unseres Mandanten vor und konnte das Gericht schließlich von der geringen Schuld unseres Mandanten überzeugen. Im Ergebnis erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren seinem Vorschlag entsprechend gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Dieses Verfahrensergebnis war für unseren Mandanten weit weniger belastend als die zuvor im Strafbefehl verhängten Sanktionen. Insbesondere konnte unser Mandant weiterhin als Lieferant arbeiten, da er seinen Führerschein nun nicht für drei Monate abgeben musste.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

04. Dezember 2017: Verfahrenseinstellung trotz Unfallflucht mit Sachschaden über 1.000 €

Auf einem engen Straßenabschnitt bei Schöneiche (Brandenburg) war unser Mandant mit einem anderen Auto kollidiert. Bei dem anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von über 1000 Euro. Nach dem Unfall fuhr unser Mandant mit seinem Auto davon, ohne die erforderlichen Angaben zu machen. Dieses Verhalten stellt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB dar. Mehrere Zeugen hatten den Unfallhergang beobachtet und sich das Kennzeichen unseres Mandanten notiert. Zudem konnte unser Mandant bei der Prüfung einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage als Täter identifiziert werden.

Als unser Mandant daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung die Ermittlungsakte an und untersuchte den Akteninhalt. Anschließend regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Obwohl unser Mandant anhand des ermittelten Autokennzeichens sicher als Unfallverursacher festgestellt werden konnte und auch mehrere Zeugen die Unfallflucht unseres Mandanten bestätigten, sodass eine Verurteilung wahrscheinlich war, erreichte Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Unser Mandant war Rechtsanwalt Dietrich sehr dankbar, dass das Strafverfahren trotz der belastenden Umstände mit seiner Hilfe einen derart positiven Abschluss fand.  

Fachanwalt Strafrecht: Freispruch bei Unfallflucht

13. November 2017: Freispruch bei Vorwurf Fahrerflucht und Fremdschaden von fast 3.000,00 €

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim warf unserem Mandanten vor, mit seinem PKW in eine Gartenmauer gefahren zu sein und diese hierdurch zerstört zu haben. Es soll ein Fremdschaden von fast 3.000,00 € entstanden sein. Bereits im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft Hildesheim von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung zu überzeugen.

Aufgrund des für die Staatsanwaltschaft Hildesheim eindeutigen Beweisergebnisses war sie hierzu nicht bereit. Hinzu kamen Vorstrafen unseres Mandanten, insbesondere wegen Trunkenheit im Verkehr (Alkohol am Steuer) und mehrere Eintragungen im Verkehrszentralregister. Deshalb wurde unserem Mandanten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim durch das Amtsgericht Peine die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Polizei nahm unserem Mandanten den Führerschein ab. Weiterhin wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung machte unser Mandant auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich weiterhin keine Angaben. Da sich in der dann durchgeführten Beweisaufnahme ein Tatnachweis als schwierig herausstellte, verlangte die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Vernehmung eines weiteren bisher nicht geladenen Zeugens. Dieser wurde kurzfristig telefonisch nachgeladen und erschien kurze Zeit später beim Gericht. Dieser Zeuge konnte zur Überführung unseres Mandanten nichts beitragen. Deshalb wurde unser Mandant, entsprechend des Antrags von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen. Den Führerschein hat unser Mandant unmittelbar im Gerichtssaal wiedererhalten.

 

Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer

23. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Trunkenheitsfahrt und sieben Vorstrafen

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben, weil er in Berlin Reinickendorf eine Trunkenheitsfahrt begangen hatte. Aufgrund seiner verlangsamten Fahrfahrweise ist unser Mandant von der Polizei überprüft worden. Hierbei wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,64 Promille festgestellt. Das Bundeszentralregister wies sieben Vorverurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf. In den drei letzten Strafverfahren wurde unser Mandant jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt, von denen er 1 ½ Jahre im Gefängnis absitzen musste.

Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dieterich den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass sich unser Mandant von seinem Fehlverhalten distanzieren würde. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte unser Mandant auch Kontakt zu einem Verkehrspsychologen aufgenommen, um das bisherige strafrechtliche Fehlverhalten aufzuarbeiten. Auch konnte unser Mandant eine feste Anstellung vorweisen. Aufgrund dieser positiven Gesamtumstände war das Gericht bereit, lediglich eine Geldstrafe und nicht wie ursprünglich beabsichtigt eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

19. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen

Unser Mandant war bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Zuletzt wurde gegen ihn vom Gericht deswegen sogar eine Bewährungsstrafe verhängt. Weil unser Mandant nun befürchtete, in dem neuen Verfahren eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und eine lange Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis zu erhalten, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Anklagevorwurf trotz der belastenden Umstände abzuschwächen und die unserem Mandanten vorgeworfene Tat glaubhaft als „einmaligen Ausrutscher“ darzustellen.

Trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten und der nunmehr eigentlich zu erwartenden Freiheitsstrafe verhängte das Gericht nach der Einlassung durch Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Zudem wurde keine Sperre für die Neuerlangung der Fahrerlaubnis angeordnet. Unser Mandant war über den Ausgang dieses Verfahrens sehr erleichtert.