Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

06. März 2018: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in zwei Fällen im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten zu haben und dadurch auch andere Personen gefährdet zu haben. Konkret soll unser Mandant in Berlin-Schöneberg mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Auto zwei Mal durch eine Fußgängerzone gefahren sein, weshalb dort anwesende Fußgänger, insbesondere auch Kleinkinder, augenblicklich ausweichen mussten. Aufgrund dessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in dem er wegen Nötigung zu einer Geldstrafe über 1.000 € verurteilt wurde. Außerdem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Dies belastete unseren Mandanten besonders stark, da er als Lieferant auf sein Auto angewiesen ist.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, erhob Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch gegen den Strafbefehl. Während das Amtsgericht dann kurze Zeit später einen Hauptverhandlungstermin anberaumte, wertete Rechtsanwalt Dietrich die inzwischen angeforderte Ermittlungsakte aus und bereitete unseren Mandanten anschließend auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich sämtliche Umstände zugunsten unseres Mandanten vor und konnte das Gericht schließlich von der geringen Schuld unseres Mandanten überzeugen. Im Ergebnis erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren seinem Vorschlag entsprechend gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Dieses Verfahrensergebnis war für unseren Mandanten weit weniger belastend als die zuvor im Strafbefehl verhängten Sanktionen. Insbesondere konnte unser Mandant weiterhin als Lieferant arbeiten, da er seinen Führerschein nun nicht für drei Monate abgeben musste.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

04. Dezember 2017: Verfahrenseinstellung trotz Unfallflucht mit Sachschaden über 1.000 €

Auf einem engen Straßenabschnitt bei Schöneiche (Brandenburg) war unser Mandant mit einem anderen Auto kollidiert. Bei dem anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von über 1000 Euro. Nach dem Unfall fuhr unser Mandant mit seinem Auto davon, ohne die erforderlichen Angaben zu machen. Dieses Verhalten stellt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB dar. Mehrere Zeugen hatten den Unfallhergang beobachtet und sich das Kennzeichen unseres Mandanten notiert. Zudem konnte unser Mandant bei der Prüfung einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage als Täter identifiziert werden.

Als unser Mandant daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung die Ermittlungsakte an und untersuchte den Akteninhalt. Anschließend regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Obwohl unser Mandant anhand des ermittelten Autokennzeichens sicher als Unfallverursacher festgestellt werden konnte und auch mehrere Zeugen die Unfallflucht unseres Mandanten bestätigten, sodass eine Verurteilung wahrscheinlich war, erreichte Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Unser Mandant war Rechtsanwalt Dietrich sehr dankbar, dass das Strafverfahren trotz der belastenden Umstände mit seiner Hilfe einen derart positiven Abschluss fand.  

Fachanwalt Strafrecht: Freispruch bei Unfallflucht

13. November 2017: Freispruch bei Vorwurf Fahrerflucht und Fremdschaden von fast 3.000,00 €

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim warf unserem Mandanten vor, mit seinem PKW in eine Gartenmauer gefahren zu sein und diese hierdurch zerstört zu haben. Es soll ein Fremdschaden von fast 3.000,00 € entstanden sein. Bereits im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft Hildesheim von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung zu überzeugen.

Aufgrund des für die Staatsanwaltschaft Hildesheim eindeutigen Beweisergebnisses war sie hierzu nicht bereit. Hinzu kamen Vorstrafen unseres Mandanten, insbesondere wegen Trunkenheit im Verkehr (Alkohol am Steuer) und mehrere Eintragungen im Verkehrszentralregister. Deshalb wurde unserem Mandanten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim durch das Amtsgericht Peine die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Polizei nahm unserem Mandanten den Führerschein ab. Weiterhin wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung machte unser Mandant auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich weiterhin keine Angaben. Da sich in der dann durchgeführten Beweisaufnahme ein Tatnachweis als schwierig herausstellte, verlangte die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Vernehmung eines weiteren bisher nicht geladenen Zeugens. Dieser wurde kurzfristig telefonisch nachgeladen und erschien kurze Zeit später beim Gericht. Dieser Zeuge konnte zur Überführung unseres Mandanten nichts beitragen. Deshalb wurde unser Mandant, entsprechend des Antrags von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen. Den Führerschein hat unser Mandant unmittelbar im Gerichtssaal wiedererhalten.

 

Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer

23. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Trunkenheitsfahrt und sieben Vorstrafen

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben, weil er in Berlin Reinickendorf eine Trunkenheitsfahrt begangen hatte. Aufgrund seiner verlangsamten Fahrfahrweise ist unser Mandant von der Polizei überprüft worden. Hierbei wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,64 Promille festgestellt. Das Bundeszentralregister wies sieben Vorverurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf. In den drei letzten Strafverfahren wurde unser Mandant jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt, von denen er 1 ½ Jahre im Gefängnis absitzen musste.

Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dieterich den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass sich unser Mandant von seinem Fehlverhalten distanzieren würde. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte unser Mandant auch Kontakt zu einem Verkehrspsychologen aufgenommen, um das bisherige strafrechtliche Fehlverhalten aufzuarbeiten. Auch konnte unser Mandant eine feste Anstellung vorweisen. Aufgrund dieser positiven Gesamtumstände war das Gericht bereit, lediglich eine Geldstrafe und nicht wie ursprünglich beabsichtigt eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

19. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen

Unser Mandant war bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Zuletzt wurde gegen ihn vom Gericht deswegen sogar eine Bewährungsstrafe verhängt. Weil unser Mandant nun befürchtete, in dem neuen Verfahren eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und eine lange Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis zu erhalten, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Anklagevorwurf trotz der belastenden Umstände abzuschwächen und die unserem Mandanten vorgeworfene Tat glaubhaft als „einmaligen Ausrutscher“ darzustellen.

Trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten und der nunmehr eigentlich zu erwartenden Freiheitsstrafe verhängte das Gericht nach der Einlassung durch Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Zudem wurde keine Sperre für die Neuerlangung der Fahrerlaubnis angeordnet. Unser Mandant war über den Ausgang dieses Verfahrens sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

04. September 2017: Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob rücksichtsloses Verhalten gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft beschuldigt, auf der Autobahn den Straßenverkehr durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten gefährdet und zugleich einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben. Der Anzeigenerstatter behauptete, unser Mandant habe ihn mit seinem Sportwagen zunächst gefährlich überholt und anschließend mehrfach grundlos ausgebremst. Er konnte der Polizei sogar Fotos überreichen, die unseren Mandanten als Fahrzeugführer zeigten.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft angefordert und anschließend mit unserem Mandanten besprochen hatte, gab er eine schriftliche Erklärung ab.

Darin legte Rechtsanwalt Dietrich überzeugend dar, dass die Provokationen auf der Autobahn nicht von unserem Mandanten, sondern von dem anderen Autofahrer ausgingen, der auch die Strafanzeige erstattet hatte. Dieser habe angesichts eines stockenden Verkehrsflusses versucht, durch einen Spurwechsel sein Auto vor das unseres Mandanten zu setzen, um ebenfalls auf der "schnelleren" Fahrspur voranzukommen.

Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft machen, dass der erheblich ältere Anzeigenerstatter, der mit seiner Familie unterwegs war, unseren jungen Mandanten in seinem Sportwagen in gewisser Weise über das Verhalten im Straßenverkehr "belehren" wollte. Schließlich habe der andere Autofahrer unserem Mandanten nach dessen Aussage sogar den Stinkefinger gezeigt, woraufhin unser Mandant den Autofahrer fotografierte. Dies wiederum veranlasste den Familienvater, auch unseren Mandanten zu fotografieren und die angeblichen Beweisfotos der Polizei vorzulegen. In diesem Zusammenhang gab Rechtsanwalt Dietrich an, unser Mandant habe seine Fotos von dem Verkehrsteilnehmer später gelöscht, weil er kein Interesse mehr an einer möglichen Strafverfolgung hatte.

Nach der überzeugenden Schilderung dieser im Straßenverkehr nicht untypischen Situation, machte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal deutlich, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre. Aufgrund dieser Einlassung war nicht mit einer schnellen und unkomplizierten Verurteilung unseres Mandanten zu rechnen. Daher regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Zur Freude unseres Mandanten folgte die Staatsanwaltschaft diesem Vorschlag.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

25. August 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung in Hauptverhandlung

Unserer Mandantin wurde in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen. Sie musste ihren Führerschein abgeben. Einige Jahre später hatte sie mit einem PKW beim Ausparken ein anderes Fahrzeug angefahren. Im Rahmen des eingeleiteten Bußgeldverfahrens sollte unsere Mandantin ihren Führerschein vorlegen. Gegenüber der Polizei gab sie an, diesen verloren zu haben. Die Polizei fragte deshalb bei der Führerscheinstelle an, ob unsere Mandantin im Besitz eines Führerscheins sei. Hier wurde der Polizei mitgeteilt, dass unserer Mandantin rechtskräftig die Fahrerlaubnis entzogen worden sei.

Weiterhin übersandte die Führerscheinstelle zwei Anträge unserer Mandantin, in welchen sie jeweils einen Ersatzführerschein beantragte, weil sie ihren Führerschein verloren haben will. Im Ersten Antrag sei ihr der Führerschein gestohlen worden und im zweiten hatte sie den Führerschein bei einem Umzug verloren.

Bereits im Ermittlungsverfahren beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in der Strafsache. Nach Akteneinsicht versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Insbesondere aufgrund der offensichtlich unzutreffenden Angaben in den Anträgen war die Amtsanwaltschaft hierzu nicht bereit und es wurde ein Strafbefehl erlassen. Im Strafbefehl wurde eine Geldstrafe festgesetzt. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unsere Mandantin ihr Verhalten bereuen würde. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich den Lebenslauf unserer Mandantin und persönlichen Lebenssituation da. Aufgrund dieser Ausführungen ging das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin nicht von einer Wiederholungsgefahr aus. Deshalb konnte das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden.