Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Verleumdung

05. Dezember 2022: Bezeichnung als Kinderschänder – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die angeblich geschädigte Person sagte bei der Polizei aus, dass unsere Mandantin in einem Viertel in Berlin-Neukölln rumerzählt haben soll, dass er ein Kinderschänder ist. Das sollen ihm Nachbarn erzählt haben. Mit der Vorladung von der Polizei als Beschuldigte wegen Verleumdung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Der Straftatbestand der Verleumdung ist dann erfüllt, wenn wissentlich eine unwahre, ehrverletzende Tatsache über eine andere Person verbreitet wird.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit der Mandantin besprochen hatte, beantragte er bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. In einem Schriftsatz führt Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin im Zeitraum vor der Anzeige gar nicht in Berlin war. Zudem wies er darauf hin, dass es keine unabhängigen Zeugen gibt, die den Vorwurf bestätigen können. Die vermeintlichen Zeugen möchte der angeblich Geschädigte nicht benennen.

Die Amtsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

17. Dezember 2021: Strafverfahren wegen Beleidigung trotz zahlreicher Vorstrafen eingestellt

Unser Mandant soll sich wegen Beleidigung strafbar gemacht haben, da er bei einem Ordnungsamt angerufen und eine beleidigende Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen haben soll. Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen verurteilt. Als sich unser Mandant diesmal an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte sich dieser umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

In einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant seit einiger Zeit an einem Tourette-Syndrom leidet, welches vor allem bei psychischen Belastungssituationen verstärkt zum Ausdruck kommt. Da unserem Mandanten kurz vor seinem Anruf von dem Ordnungsamt mitgeteilt worden war, dass ihm sein Haustier entzogen werden soll, war unser Mandant derart emotional aufgewühlt, dass er am Telefon die Kontrolle über seine Äußerungen verlor. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass zudem nicht geklärt sei, gegen wen die Äußerungen gerichtet waren und ob unser Mandant damit rechnete, dass und von wem der Anrufbeantworter abgehört werden würde. Das Amtsgericht Tiergarten konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung

08. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung

09. Juli 2021: Nötigung eines Radfahrers durch Bedrängen mittels eines Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Ein Fahrradfahrer soll unseren Mandanten auf sein unberechtigtes Halten auf dem Radweg aufmerksam gemacht haben. Unser Mandant soll diesen Fahrradfahrer anschließend mit aufheulendem Motor verfolgt und bedrängt haben. Da er einen Unfall fürchtete, flüchtete der Fahrradfahrer auf den Gehweg. Nachdem unser Mandant mit erneut aufheulendem Motor auch den Gehweg befahren und den Fahrradfahrer dort bedrängt haben soll, habe er den Zeugen zudem auch beleidigt. Als eine unbeteiligte Zeugin unseren Mandanten auf sein vermeintliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht hatte, soll er auch ihr gegenüber massive Beleidigungen geäußert haben. Dieses Verhalten sollen zwei unbeteiligte Zeugen beobachtet haben, welche sich ebenfalls auf dem Radweg befanden.

Gegen unseren Mandanten wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl wegen Nötigung und Beleidigung erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.500,00 € und ein dreimonatiges Fahrverbot festgesetzt wurde. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch eingelegt. Da bereits ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt war, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Gericht. Um eine gerichtliche Verhandlung und die damit einhergehende Vernehmung der Zeugen zu vermeiden, weckte Rechtsanwalt Dietrich in seinen Schriftsatz an das Amtsgericht Zweifel an dem von den Zeugen geschilderten Hergang. Da der Fahrradfahrer auf die Motorhaube unseres Mandanten geklopft hatte, um diesen auf sein Falschparken aufmerksam zu machen, war unser Mandant von einem Aufprall ausgegangen. Er war dem Fahrradfahrer lediglich gefolgt, um dessen Personalien aufnehmen zu können. Da unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierdurch wurde eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung und Beleidigung sowie ein Fahrverbot verhindert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung

13. April 2021: Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung durch Schlag mit einem Holzknüppel – Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage

Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.

Nach Zugang der Anklageschrift bei unserer Mandantin hatte sie zunächst Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. In einem Schreiben an das Gericht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darin hatte Rechtsanwalt Dietrich den eigentlichen Hergang des Geschehens schildern können. Das Amtsgericht wollte dennoch zunächst von einer Hauptverhandlung nicht absehen und sowohl unsere Mandantin, als auch ihre Nachbarin vernehmen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an den Vorwürfe gegen unsere Mandantin wecken, indem er darstellte, dass sie sich lediglich gegen den Angriff ihrer Nachbarin zur Wehr gesetzt hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hinweisen. Das Gericht erklärte sich deshalb bereit, das Verfahren, wie bereits zu Beginn von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

08. März 2021: Beleidigung in zwei Fällen – Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts

Unserer Mandantin wurde im Rahmen einer wiederholten Auseinandersetzung mit ihrer Nachbarin vorgeworfen, diese in zwei Fällen im Abstand von einem Monat beleidigt zu haben. Auch soll dies ein Zeuge, der Lebensgefährte der Nachbarin, beobachtet haben. Im Zuge dessen wurde gegen unsere Mandantin ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unmittelbar nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt herausarbeiten und zeigte in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft auf, dass unsere Mandantin ihre Nachbarin im Rahmen einer wechselseitigen Auseinandersetzung auf die Leinenpflicht für ihren Hund hingewiesen hatte. Hierauf reagierte die Zeugin jedoch aggressiv und unserer Mandantin gegenüber beleidigend.  Der freilaufende Hund der Zeugin war bereits in der Vergangenheit wiederholt aggressiv auf fremde Personen und andere Hunde zugelaufen. So kam es auch zu einem Bissvorfall zwischen den Hunden unserer Mandantin und der Zeugin. Da unsere Mandantin dies beim zuständigen Ordnungsamt meldete, konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Strafanzeige gegen unsere Mandantin wohl aus Ärger hierüber erstellt wurde. Hierfür wies Rechtsanwalt Dietrich auch auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hin. Nach der Herausarbeitung des Sachverhalts durch Herrn Dietrich war die auch Staatsanwaltschaft hiervon überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

04. Dezember 2020: Beleidigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, weil ihm Beleidigung vorgeworfen wurde. Er hatte in Ahrensfelde eine andere Person als „Lügnerin“ und „Miststück“ bezeichnet. Diese Aussagen konnten von mehreren Zeugen wahrgenommen werden. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt im Hinblick auf entlastende Umstände. Zusätzlich wies er unseren Mandanten an, eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt zu erstellen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Darin stellte er glaubhaft dar, dass eine strafbare Handlung unseres Mandanten nicht vorliege. Rechtsanwalt Dietrich rückte dabei die von unserem Mandanten gegenüber der Frau getätigten Aussagen in einen anderen Zusammenhang und verwertete die Stellungnahme unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich ging vor allem auf das vorbelastete Verhältnis zwischen unserem Mandanten und der Frau und einen sich bei unserem Mandanten entwickelten Frustzustand ein. Auch unterstrich Rechtsanwalt Dietrich den Umstand, dass sich unser Mandant bei der Frau bereits unmittelbar nach seiner Aussage entschuldigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte diesen Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein. Unser Mandant war hierüber angesichts einer befürchteten Geldstrafe sehr erfreut.