Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung / Körperverletzung

29. Mai 2019: Strafmaßänderung im Berufungsverfahren bei sexueller Körperverletzung und Beleidigung

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden war. Im Vorfeld war ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen unseren Mandanten geführt worden, weil er der Geschädigten während einer Busfahrt von München nach Berlin an die Brust gefasst hat. Er hat ihr nachts von hinten unter das T-Shirt und BH an die Brust gefasst haben, wodurch die Geschädigte aufwachte und sehr erschrocken reagierte.

Sofort meldete sie den Vorfall dem Busfahrer, der unseren Mandanten umsetzte und kurz vor Bayreuth dann die Polizei alarmierte. In Bayreuth angekommen wurde unser Mandant, der der deutschen Sprache nur bedingt mächtig ist, zwecks Identitätsfeststellung auf die Polizeiwache verbracht. Die Polizei Bayreuth leitete dann Ermittlungen gegen unseren Mandanten wegen tätlicher sexueller Beleidigung ein. Unser syrischer Mandant, der in Berlin wohnhaft ist, erhielt zunächst einen Strafbefehl, mit dem er sich zunächst an einen anderen Rechtsbeistand wandte. In der darauffolgend anberaumten Hauptverhandlung wurde unser Mandant wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand verließ sich unser Mandant darauf, dass gegen dieses Urteil Rechtsmittel bzw. Berufung eingelegt werden würde. Umso überraschter war unser Mandant, als er die Ladung zum Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt Moabit erhielt. Beunruhigt von dieser Wendung wandte er sich dann an Rechtsanwalt Dietrich. Problematisch war, dass die Berufungsfrist bereits abgelaufen war. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und legte gleichzeitig Berufung ein. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, warum das Rechtsmittel der Berufung nicht eingelegt worden war. Unserem Mandanten konnte es jedenfalls nicht zugerechnet und zur Last gelegt werden. Daher wurde die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch das Landgericht Nürnberg gewährt. In der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg wirkte Rechtsanwalt Dietrich immer wieder auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft ein. Zu berücksichtigen war, dass sich unser Mandant, seitdem er in Deutschland lebt, nichts zu Schulden hat kommen lassen und entgegen der Auffassung des Amtsgerichts eine gute Sozialprognose habe. In einem abschließenden Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft von einer Strafmaßänderung überzeugen. Das Landgericht Nürnberg verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da es ihm dadurch weiterhin möglich war, seine Familie finanziell unterstützen zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

05. April 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten ein Strafbefehl erlassen, in welchem er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamen verurteilt werden sollte. Hintergrund des Strafbefehls war, dass unser Mandant im Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg aus einer Gruppe heraus Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt und die Beamten als Bullenschweine betitelt hatte.

Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.

Fachanwalt Strafrecht: Verleumdung

26. Februar 2019: Verleumdungsanzeige – Einstellung mangels Tatnachweis

Im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit wurde unsere Mandantin von einem Verwandten bei der Berliner Polizei wegen Verleumdung angezeigt. Unsere Mandantin soll wiederholt wahrheitswidrig behauptet haben, sie würde vom Anzeigenerstatter mit dem Leben bedroht werden.

Nach Erhalt der polizeilichen Belehrung und der schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich das Beweisergebnis mit unserer Mandantin. In diesem Gespräch konnte herausgearbeitet werden, dass die vom Anzeigenerstatter benannten Zeugen in dessen Lager stehen würden. In einer umfangreichen Stellungnahme legte Rechtsanwalt Dietrich das angeschlagene Verhältnis der Beteiligten dar. Als Motiv für die Falschbelastung gab Rechtsanwalt Dietrich den Erbschaftsstreit an. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte hierauf das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

20. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

In der Walpurgisnacht hatte unser Mandant in Berlin Prenzlauer Berg wiederholt mehrere Polizeibeamte beleidigt, worauf die Polizeibeamten Strafanzeige erstattet hatten. Schriftlich hatte sich unser Mandant gegenüber den Polizeibeamten entschuldigt und gehofft, dass sich seine Strafsache deshalb erledigen würde.

Entgegen dieser Erwartung wurde unserem Mandanten ein Strafbefehl zugestellt, in welchem er wegen Beleidung zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Beruflich war unser Mandant auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen. Die Verurteilung hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister geführt. Deshalb wandte sich nun unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und besprach im Anschluss daran den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide Verfahrensbeteiligten überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unserem Mandanten ist somit ein Eintrag im Bundeszentralregister erspart geblieben und er muss somit keine berufsrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

13. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten - Einstellung trotz Bewährungsbruch

Unser Mandant stand unter Bewährung, weil er bei einer Demonstration einem Polizisten eine Flasche auf den Kopf geworfen hatte. Kurze Zeit später meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und legte eine polizeiliche Vorladung vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin Friedrichshain auf ein vorbeifahrendes Polizeiauto unmittelbar unter das geöffnete Fenster gespuckt zu haben.

Hierdurch soll er die im Auto sitzenden Polizeibeamten beleidigt haben. Rechtsanwalt Dietrich gab bereits im Ermittlungsverfahren eine Erklärung ab, wonach er bestritt, dass das unterstellte Verhalten eine Beleidigung gegenüber den Polizeibeamten darstellen würde. Trotzdem erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah in dem Verhalten eine Beleidigung und bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung. Im Termin zur Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken gegen die Strafbarkeit vor. Der Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin das Gericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte neben einer neuen Strafe ein Bewährungswiderruf gedroht.

Fachanwalt für Strafrecht: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung

31. Januar 2019: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung. Unser Mandant soll in Berlin-Tiergarten eine Frau beschimpft und angespuckt haben, nachdem diese beim Ausparken gegen sein Auto gefahren war.

Als unser Mandant eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte sodann die Ermittlungsakten an und besprach das Verfahren mit unserem Mandanten. Dabei stellte sich heraus, dass unser Mandant allein aufgrund der für ihn belastenden Situation Kraftausdrücke benutzt hatte. Denn er war erst kürzlich Opfer eines Unfallflüchtigen geworden, sodass er Angst hatte, auf den Kosten des Unfalls sitzen zu bleiben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die genaueren Umstände der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz mitgeteilt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

06. November 2018: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten ein Strafbefehl erlassen, in welchem er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamen verurteilt werden sollte. Hintergrund des Strafbefehls war, dass unser Mandant im Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg aus einer Gruppe heraus Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt und die Beamten als Bullenschweine betitelt hatte.

Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.