Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gemeinschaftlicher Diebstahl

09. Februar 2024: Geklautes Fahrrad bei Ebay - Kleinanzeigen durch den Geschädigten entdeckt - Einstellung des Verfahrens gegen geringer Anzahl an gemeinnütziger Arbeit

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, suchte unser heranwachsender Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, entweder das Fahrrad eines Zeugen aus dem Kellerhaus des Wohnhauses entwendet oder dieses bei der Internetplattform Ebay zum Verkauf angeboten zu haben. Der Eigentümer des Fahrrads soll zufällig sein vermisstes Fahrrad bei Ebay Kleinanzeigen entdeckt und unverzüglich die Polizei alarmiert haben. Zwei Polizeibeamten nahmen daraufhin Kontakt mit unserem Mandanten auf und gaben sich als Interessenten aus. Im Zuge der Verkaufsverhandlung über das gestohlene Fahrrad gaben sich die Polizeibeamten als Beamte zu erkennen und brachten unseren Mandanten und weitere Zeugen zur Polizeistelle.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Auf diesem Wege versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsbehörde davon zu überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden an gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Unseren Mandanten erreichte einige Tage später jedoch die Anklageschrift. Rechtsanwalt Dietrich fertigte daraufhin ein weiteres Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und machte in diesem insbesondere auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Daneben wies er auf zahlreiche Fehler bei der polizeilichen Vernehmung hin. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert. 

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

07. Februar 2024: Computerbetrug – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, ein Konto bei einer bekannten europäischen Bank eröffnet zu haben, um Zahlungen vom Konto einer Zeugin in einer beachtlichen Höhe in Empfang nehmen zu können. Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant unverzüglich einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

 

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, ein Konto bei einer bekannten europäischen Bank eröffnet zu haben, um Zahlungen vom Konto einer Zeugin in einer beachtlichen Höhe in Empfang nehmen zu können. Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant unverzüglich einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

Nach Auswertung der Akte fertigte er ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unser Mandant selbst ein Opfer in dem gegen ihn geführten Strafverfahren war. Hierfür führte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich den Geschehensablauf dar und zeigte auf diesem Wege, wie es zu einem Datenmissbrauch durch die unbekannten Täter kam, die ohne die Kenntnis unseres Mandanten ein Bankkonto eröffneten. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenunterdrückung

25. Januar 2024: Veränderung eines Testaments – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen

Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren ohne Auflagen ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Zuvor hatte sich jedoch folgendes ereignet: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenunterdrückung von der Polizei erhalten hatte, suchte unser Mandant mit diesem Schreiben die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Testament seiner Schwägerin vernichtet zu haben. Nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

Nachdem er die Ermittlungsakte gesichtet hatte, arbeitete er sowohl die rechtlichen als auch tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In seinem Schriftsatz führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass es der Feststellung bedürfe, ob es sich bei dem von unserem Mandanten vernichteten Schriftstück tatsächlich um ein Testament gehandelt hat. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Auch wies er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung hin und verneinte argumentativ das Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 153 StPO einstellten.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

23. Januar 2024: Fälschung des Bewohnerparkausweises - Strafverfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da er einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten hatte. Unser Mandant wurde von dem Amtsgericht Tiergarten beschuldigt, die Datumsangabe des Bewohnerparkausweises um einen Jahr verändert und in sein Fahrzeug gelegt zu haben, um den Eindruck zu erwecken, dass sein bereits ausgelaufener Ausweis noch über ein Jahr gültig sei. Unser Mandant wurde auf die Strafrechtskanzlei Dietrich aufmerksam, nachdem er einige überzeugende Referenzen gelesen hatte. Nach einem telefonischen Besprechungstermin, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen.

Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. In einem langen Telefonat wurde das Amtsgericht Tiergarten von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Bezahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Darüber hinaus machte er auf diverse Beweisschwierigkeiten aufmerksam, indem er insbesondere darlegte, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergab, wer für den strafrechtlich relevanten Vorwurf verantwortlich war. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

18. Januar 2024: Verkauf von gestohlen Echthaarteilen – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, gemeinsam mit drei weiteren Beschuldigten versucht zu haben, gestohlene Echthaarteile zu verkaufen. Die Echthaarteile sollen aus einem Geschäftseinbruch stammen und einen Wert von mehr als 100.000,00 € haben. Dabei wurde unser Mandant durch einen von der Polizei fingierten Verkauf festgestellt. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Akteneinsicht. Anschließend wandte er sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich den tatsächlichen Geschehensablauf dar. Des Weiteren wies er mithilfe der Ermittlungsakte auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung hin. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

10. Januar 2024: Betrug im Internet - Freispruch in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin war ersichtlich darüber erleichtert als Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung erreichte, dass unsere Mandantin in dem gegen sie geführte Strafverfahren wegen Betruges freigesprochen wurde. Zuvor war jedoch Folgendes geschehen:

Unsere Mandantin wurde vom Amtsgericht Tiergarten mittels Strafbefehl vorgeworfen, über das Internetportal „Kleiderkreisel“ ein Paar Damenschuhe angeboten und verkauft zu haben, wobei sie die Schuhe trotz umgehender Bezahlung der Käuferin nicht versendet haben soll. Im Ermittlungsverfahren hatte sich unsere Mandantin zunächst selbst verteidigt und ihre Sicht der Dinge gegenüber der Polizei erklärt. Die Staatsanwaltschaft Berlin schenkte der Einlassung jedoch keinen Glauben und beauftragte beim Amtsgericht Tiergarten den Erlass des Strafbefehls. Erschrocken über diese Beschuldigung, suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. In einem langen Telefonat regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an. Hierfür legte er glaubhaft die geringe Schuld unserer Mandantin dar und erläuterte dabei den tatsächlichen Geschehensablauf. Zwar erhielt unsere Mandantin nach dem Telefonat von Herrn Dietrich mit dem Amtsgericht Tiergarten eine Ladung zur Hauptverhandlung. Allerdings überzeugte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten in der Hauptverhandlung davon, unsere Mandantin in dem Strafverfahren freizusprechen, indem er auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam machte und argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte seine Bedenken bezüglich des Bestehens des Vorsatzes unserer Mandantin äußerte. Unsere Mandantin war über den Freispruch ersichtlich erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. Dezember 2023: Diebstahl von Grill – und Gartengeräten – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn Strafanzeige wegen Diebstahls gestellt wurde. Er wurde beschuldigt ein Grillgerät und mehrere Gartengeräte unter Säcken mit Erde in seinem Auto versteckt zu haben, um dann anschließend an der Kasse nur die Erde zu bezahlen. Daraufhin wurde er vom Ladendetektiv kontrolliert, der den Bon mit den Artikeln im Auto abglich.

Rechtsanwalt Dietrich regte nach Akteneinsicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten gegen Zahlung eine kleine  Geldzahlung einzustellen und begründete dies mit einer geringen schwere der Schuld und einer guten Kooperation unseres Mandanten. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der  Argumentation und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war über die Einstellung des Verfahrens sichtlich erleichtert.