Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

19. September 2024: Verfahren wegen Warenbetrugs über eBay gegen geringe Geldauflage eingestellt

Gegen unsere Mandantin war Anzeige wegen Warenbetrugs erstattet worden, da sie über eBay-Kleinanzeigen CDs als Originalware verkauft haben soll, obwohl sich diese als nicht originale Reproduktionen herausgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs gegen unsere Mandantin ein. Daraufhin suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs einzustellen. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere darauf hin, dass unsere Mandantin die CDs selbst gebraucht erworben hatte und ihr nicht bewusst gewesen war, dass es sich um nicht originale Reproduktionen handelt. Die Staatsanwaltschaft war daher bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin angesichts ihrer nicht als schwer zu bewertenden Schuld gegen Schadenswiedergutmachung und eine geringe Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, das Strafverfahren wegen Warenbetrugs ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können. 

Fachanwalt Strafrecht: Leistungsbetrug

06. September 2024: Vorwurf des Leistungsbetrugs – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs geführt. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über eine Internetplattform ein persönliches Treffen mit sexuellen Dienstleistungen angeboten haben. Hierfür soll sie von dem Besteller der sexuellen Dienstleistungen bereits im Voraus Gutscheine eines Online-Händlers erhalten haben, ohne jedoch die sexuellen Dienstleitungen erbracht zu haben. Ermittlungen bei dem Online-Händler hatten ergeben, dass die Gutscheine für Bestellungen eingelöst worden waren. Der Wert der bestellten Waren hatte den Wert der Gutscheine jedoch überstiegen, weshalb der restliche Teil mit einer Kreditkarte bezahlt worden war. Es hatte sich herausgestellt, dass diese Teilzahlung durch die Kreditkarte unserer Mandantin erfolgt war.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz den wahren Sachverhalt darlegen und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das unsere Mandantin an der Tat nicht beteiligt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs daher mangels Tatnachweises ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

05. September 2024: Manipulierter Fahrschein – Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle in einem Zug einen manipulierten Fahrschein vorgelegt zu haben, um zweimal von einer Vergünstigung der Deutschen Bahn profitieren zu können. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin als Verteidiger an und bat um Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, in dem er die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung anregte. Rechtsanwalt Dietrich wies hierfür auf den geringen Schaden hin und trug alle Umstände vor, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen würden. So führte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem aus, dass unser Mandant das Datum des Tagestickets nur überschrieben hatte, da er seine letzte geplante Fahrt absagen musste und das Ticket noch ungenutzt war. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung wegen geringer Schuld – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

04. September 2024: Vorwurf des Ladendiebstahls – geringe Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen und offener Bewährung

Die Amtsanwaltschaft Berlin erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen Diebstahls, da unsere Mandantin aus einem Drogeriemarkt auf dem Alexanderplatz verschiedene Gegenstände entwendet hatte. Mit der Anklageschrift suchte unsere Mandantin daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unsere Mandantin in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits überwiegend wegen Diebstahls in fast 30 Fällen verurteilt worden war und es zwei offene Bewährungen gab. 

Die Amtsanwaltschaft Berlin erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen Diebstahls, da unsere Mandantin aus einem Drogeriemarkt auf dem Alexanderplatz verschiedene Gegenstände entwendet hatte. Mit der Anklageschrift suchte unsere Mandantin daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unsere Mandantin in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits überwiegend wegen Diebstahls in fast 30 Fällen verurteilt worden war und es zwei offene Bewährungen gab. 

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

14. August 2024: Vorwurf des Diebstahls in einem Baumarkt – Strafverfahren ohne Auflage eingestellt

Unser Mandant war in einem Baumarkt in Berlin-Wedding von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden, wie er ein Werkzeug in den Ärmel seiner Jacke steckte. Als er von dem Ladendetektiv dazu aufgefordert wurde, mit in das Büro zu kommen, soll unser Mandant das Werkzeug schlagartig weggeschmissen und die Flucht ergriffen haben. Das Bauhaus erstattete im Anschluss Anzeige wegen Ladendiebstahls. 

Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem gegen ihn geführten Verfahren wegen Ladendiebstahls. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Amtsanwaltschaft Berlin daraufhin als Verteidiger an. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte für die Einstellung des Verfahrens. Hierfür verwies er auf die geringe Schuld unseres Mandanten und sein kooperatives Verhalten in der polizeilichen Befragung. Auch sei der fehlende Schaden des Bauhauses zu berücksichtigen, da das Werkzeug unbeschädigt im Bauhaus zurückgeblieben war. Die Amtsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren anregungsgemäß ohne eine Geldauflage einzustellen.  

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

13. August 2024: Verkauf eines gestohlenen Handys – Strafverfahren wegen Hehlerei mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet hatte. Er soll ein gestohlenes Handy über eBay Kleinanzeigen verkauft haben. Der Käufer des Handys hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass er das Handy samt Lieferschein an der Adresse unseres Mandanten abgeholt hatte. Bei der Überprüfung des Lieferscheins war ihm dann aufgefallen, dass die Adresse übermalt worden war. Da er den dort vermerkten Empfänger dennoch erkennen konnte, rief er den Empfänger an und fand auf diesem Wege heraus, dass das Handy eigentlich an diesen hätte geliefert werden sollen und somit gestohlen worden sein muss. Da der Käufer bei der Übergabe des Handys auch ein Foto von dem Klingelschild unseres Mandanten angefertigt hatte, ging die Polizei davon aus, dass es sich dem Verkäufer um unseren Mandanten handelt.  

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft Berlin Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung des Akteninhalts wandte Rechtsanwalt Dietrich sich dann mit einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Hehlerei einzustellen. In dem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich alle für unseren Mandanten sprechenden Umstände darlegen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Übergabe des Handys nicht von unserem Mandanten, sondern von einer anderen Person unter der Verwendung der Legende von unserem Mandanten vorgenommen wurde. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Hehlerei daher mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

15. Juli 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Verfahren gegen Erfüllung von Auflage eingestellt

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von der Mutter unseres jugendlichen Mandanten nach Erhalt der Anlageschrift durch die Staatsanwaltschaft Berlin kontaktiert. Laut Zeugenaussagen soll unser Mandant einen Rucksack auf dem Baumblütenfest in Werder/Havel entwendet haben. Nachdem unser Mandant zur Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei nicht erschien war, erhob im weiteren Verlauf die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten Anklage wegen Diebstahls. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. 

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt wurde. Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich auf die Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Hierfür nutzte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung die Zeugenaussagen und legte dar, dass es nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant mit der Person, die tatsächlich den Rucksack entwendet haben könnte, verwechselt worden sei.
Darüber hinaus wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert war, sodass die Schuldunfähigkeit unseres Mandanten hätte geklärt werden müssen.
Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.