Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. Juni 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit

Während einer Fahrausweiskontrolle wurde unser Mandant dabei erwischt, wie er die S-Bahn nutzte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein. Unser Mandant musste deshalb eine Strafe von 60 Euro an die S-Bahn GmbH zahlen. Nach den Aussagen eines Servicemitarbeiters des Kundenzentrums für erhöhtes Beförderungsentgelt der S-Bahn GmbH, legte unser Mandant, um diese hohe Strafe zu umgehen, einige Tage darauf dem Servicemitarbeiter ein manipuliertes Ticket vor. Aus diesem Grund ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges. 

Unser Mandant suchte umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich nach einer sorgfältigen Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin.
In seinem Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem dar, dass ein möglicher Schaden der S-Bahn GmbH, als zu gering zu betrachten sei. Des Weiteren argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Schuld unseres Mandanten als nicht zu schwer zu beurteilen sei. Zusätzlich legte Rechtsanwalt Dietrich Gründe dafür dar, warum kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Verfahrens bestünde.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daraufhin wegen geringer Schuld und mangels öffentlichen Interessen eingestellt. Für unseren Mandanten, der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.

 

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

14. Juni 2024: Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt

14. Juni 2024: Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt
Unser Mandant nahm Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Betruges und Urkundenfälschung ermittelte. Unser Mandant soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, allerdings ohne einen gültigen Fahrausweis zu besitzen. Während einer Fahrkartenkontrolle soll er eine Fahrkarte vorgelegt haben, bei der ein vorheriger Aufdruck jedoch ausradiert und erneut abgestempelt gewesen sein soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, indem er anregte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich auf Schwierigkeiten bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aufmerksam. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich weitere Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Daneben trug er mit der Ermittlungsakte die geringe Schuld unseres Mandanten vor. Deshalb bot Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an, um einen langwidrigen Prozess zu vermeiden.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

11. Juni 2024: Diebstahl von Betäubungsmitteln (BtmG)- Verfahren gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit eingestellt

Unser heranwachsender Mandant wandte sich  an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine Ladung zur Hauptverhandlung vom Amtsgericht Tiergarten erhalten hatte. Er wurde wegen Diebstahls von Betäubungsmitteln (BtmG) angeklagt, nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren jungen Mandanten aufgrund einer Strafanzeige einer OP - Schwester ermittelte. Nach Aussagen der OP-Schwester soll unser Mandant, ein operationstechnischer Assistent, während einer Nachtschicht Medikamente, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, aus dem Medikamentenschrank des Krankenhauses entwendet haben.

Nach einem persönlichen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein umfangreiches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In diesem arbeitete er die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Auch trug Rechtsanwalt Dietrich die schwierige Lebenslage unseres Mandanten vor und machte dabei auf die Ursachen seiner Handlungen aufmerksam.
Rechtsanwalt Dietrich überzeugte mit seinem Schriftsatz das Amtsgericht Tiergarten. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde somit gegen Erbringung von gemeinnütziger Arbeit eingestellt.
Für unseren jungen Mandanten war das eine große Erleichterung, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

23. Mai 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahren ohne Geldauflage eingestellt

Unser Mandant hat auf der Internetseite „Ebay-Kleinanzeigen“ von einem unbekannten Anbieter eine DB Jahreskarte (VBB-Umweltkarte) erworben und mit dieser die U-Bahn in Berlin Mitte genutzt. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle auf der Linie U6 hat unser Mandant die von dem Anbieter erworbene Fahrkarte vorgezeigt. Nach Aussagen des Fahrkontrolleurs soll es sich bei der erworbenen Fahrkarte unseres Mandanten jedoch um einen verfälschten, zuvor gestohlenen Fahrschein gehandelt haben. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung.
Erschrocken über diese Beschuldigung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als seinen Verteidiger. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Rücksprache mit unserem Mandanten mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin.
In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Des Weiteren arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Strafverfahrens gegen unseren Mandanten bestand.
Mit seinem Schreiben überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin. Aus diesem Grund wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Einstellung des Verfahrens erleichterte unseren Mandanten sehr, da er sich unmittelbar vor der Entscheidung seines Einbürgerungsantrags befand.

Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung aufgrund der geringen Schuld unseres Mandanten und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein. 

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

16. Mai 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage

Das Amtsgericht Tiergarten warf mit einem Strafbefehl unserem Mandanten vor, aus zwei Gasträumen je eine Geldbörse gestohlen zu haben. Aus diesem Grund suchte unser Mandant mit der Anklageschrift Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend als Verteidiger an. Zudem legte er unverzüglich Einspruch gegen den Strafbefehl gegen unseren Mandanten ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. 

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem ausführlichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten.
Hierfür machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf die erhebliche Alkoholisierung unseres Mandanten aufmerksam und legte dar, dass es fürs Erste der Feststellung bedarf, ob die Aussagen unseres Mandanten angesichts seiner hohen Blutkonzentration verwertbar sei. Des Weiteren führte Rechtsanwalt Dietrich die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aus. Auch nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe, die für eine Strafmilderung sprechen würden, sofern unser Mandant verurteilt werden sollte.
Überzeugt von dem ausführlichen Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, folgte das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

08. Mai 2024: Strafverfahren wegen Körperverletzung und Diebstahl – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Körperverletzung und Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, nahm er unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das vermeintliche Opfer zunächst getreten und geschlagen zu haben. Anschließend soll unser Mandant, das in Folge der körperlichen Auseinandersetzung heruntergefallene Handy des vermeintlichen Opfers vom Boden aufgehoben und mit in seine Wohnung genommen haben. 

Nach einem langen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger unseres Mandanten an. Zunächst beantragte er die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass die Tatbewertung nach dem gesamten Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertigte.
Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken dar.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den wahren Geschehensablauf heraus und entkräftete dabei insbesondere argumentativ zahlreiche Schutzbehauptungen des vermeintlichen Opfers. Auch machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.
Die Einstellung war eine große Erleichterung für unseren Mandanten.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Markengesetz (MarkenG)

30. April 2024: Strafbare Kennzeichenverletzung - Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant betrieb ein Geschäft für PKW-Ersatzteile und Zubehör. Nachdem ein ehemaliger Kunde unseres Mandaten einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde, wurde unserem Mandanten vorgeworfen, dass er Rückleuchten, welche mit einem „E-Prüfzeichen“ versehen waren, an diesen Kunden verkauft habe, wobei eine Zulassung für den Straßenverkehr nicht bestanden haben soll.
Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen unseren Mandanten wegen Kennzeichenverletzung nach § 144 I MarkenG. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen unseren Mandanten wegen Kennzeichenverletzung nach § 144 I MarkenG. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Durchsicht der Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen.
Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich argumentativ mithilfe zahlreicher Beweismittel dar, dass die von unserem Mandanten verkauften Rückleuchten für den Straßenverkehr zugelassen waren. Des Weiteren machte er auf Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Darüber hinaus führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass es sich bei dem „E-Prüfzeichen“ um keine Marke oder ein markenrechtliches Kennzeichen im Sinne des MarkenG handelte. Auch nannte er Gründe, die gegen einen Verstoß gegen das MarkenG sprechen.
Der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.