Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl
26. März 2024: Räuberischer Diebstahl im Spielzeuggeschäft – Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung
Nach einem Gespräch mit unserer Mandantin, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus und arbeitete sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Besonders problematisch an dem Fall war, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte.
In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Schwachstellen vor. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass unsere Mandantin keine Ware aus dem Spielzeuggeschäft mitgenommen hatte. Hierbei arbeitete er umfassend dar, dass keine Wegnahme im Sinne des § 252 StGB vorlag. In diesem Zusammenhang führte Rechtsanwalt Dietrich auch die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unserer Mandantin aus. Des Weiteren nutzte er den Umstand, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte, zu ihrem Vorteil aus.
Mit seinen Argumenten überzeugte Rechtsanwalt Dietrich sowohl die Richter im Schöffengericht als auch die Staatsanwaltschaft, sodass unsere Mandantin lediglich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wurde.
Auch erreichte Rechtsanwalt Dietrich bereits bei zwei Anklagen, dass unsere Mandantin lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
14. März 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant umgehend einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach einem Gespräch beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und kam nach Auswertung der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass ein genügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage mangels hinreichenden Tatverdachts nicht vorlag. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 170 StPO einzustellen.
Mit seinem umfassenden Schriftsatz überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, dass unser Mandant die fehlenden Seiten aus seinem Reisepass nicht entfernt hatte oder diesen nicht zu Täuschungszwecken verwenden wollte. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst glaubhaft dar, dass unser Mandant für die fehlenden Seiten in seinem Reisepass und somit für die Beschädigung des Passes nicht verantwortlich war. Ferner arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass unser Mandant keineswegs selbst für die gezielte Entfernung der fehlenden Seiten verantwortlich war.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Für unseren Mandanten, der einen Asylantrag gestellte hatte, war die Einstellung eine große Erleichterung.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
11. März 2024: Strafverfahren wegen Tonbandaufnahme einer nichtöffentlichen Verhandlung – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Geldauflage einzustellen. Insbesondere stützte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.
Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, die das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung der angeregten Geldauflage vorläufig einstellte. Nach Erfüllung dieser geringen Auflage wurde das Verfahren sodann endgültig eingestellt, und unser Mandant gilt daher weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: gemeinschaftlicher Diebstahl
09. Februar 2024: Geklautes Fahrrad bei Ebay - Kleinanzeigen durch den Geschädigten entdeckt - Einstellung des Verfahrens gegen geringer Anzahl an gemeinnütziger Arbeit
Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Auf diesem Wege versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsbehörde davon zu überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden an gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Unseren Mandanten erreichte einige Tage später jedoch die Anklageschrift. Rechtsanwalt Dietrich fertigte daraufhin ein weiteres Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und machte in diesem insbesondere auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Daneben wies er auf zahlreiche Fehler bei der polizeilichen Vernehmung hin. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug
07. Februar 2024: Computerbetrug – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, ein Konto bei einer bekannten europäischen Bank eröffnet zu haben, um Zahlungen vom Konto einer Zeugin in einer beachtlichen Höhe in Empfang nehmen zu können. Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant unverzüglich einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.
Nach Auswertung der Akte fertigte er ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unser Mandant selbst ein Opfer in dem gegen ihn geführten Strafverfahren war. Hierfür führte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich den Geschehensablauf dar und zeigte auf diesem Wege, wie es zu einem Datenmissbrauch durch die unbekannten Täter kam, die ohne die Kenntnis unseres Mandanten ein Bankkonto eröffneten. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenunterdrückung
25. Januar 2024: Veränderung eines Testaments – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen
Nachdem er die Ermittlungsakte gesichtet hatte, arbeitete er sowohl die rechtlichen als auch tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In seinem Schriftsatz führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass es der Feststellung bedürfe, ob es sich bei dem von unserem Mandanten vernichteten Schriftstück tatsächlich um ein Testament gehandelt hat. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Auch wies er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung hin und verneinte argumentativ das Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 153 StPO einstellten.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
23. Januar 2024: Fälschung des Bewohnerparkausweises - Strafverfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.
Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. In einem langen Telefonat wurde das Amtsgericht Tiergarten von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Bezahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Darüber hinaus machte er auf diverse Beweisschwierigkeiten aufmerksam, indem er insbesondere darlegte, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergab, wer für den strafrechtlich relevanten Vorwurf verantwortlich war. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.