Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl, Hehlerei

11. November 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Einbruchsdiebstahls trotz einschlägiger Vorstrafen

In einem Café in Berlin-Mitte wurde durch das Küchenfenster im Innenhof eingebrochen, wobei Bargeld in Höhe von 500,00 €, hochwertige Küchengeräte und Lebensmittelgutscheine entwendet wurden. Die Besitzerin des Cafés hatte aufgrund des Schadens in Höhe von 23.500,00 € Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Als unser Mandant die entwendeten Lebensmittelgutscheine wenig später in einem Supermarkt eingelöst hatte, klagte die Staatsanwaltschaft unseren Mandanten wegen Diebstahls bzw. Hehlerei an. Unser Mandant war bereits vielfach, auch einschlägig wegen Diebstahls, vorbestraft und bat auch dieses Mal Rechtsanwalt Dietrich um seine Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich hatte daraufhin ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten gerichtet, in dem er beantragte, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht nicht zu eröffnen und stattdessen das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde zwar zweifelsfrei von der Filialleiterin des Supermarkts identifiziert und hatte sich bereits zu dem Tatvorwurf eingelassen, doch Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel daran, ob dies auch bedeute, dass unser Mandant an dem Diebstahl beteiligt gewesen war. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht Tiergarten daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

04. November 2021: Unberechtigte Beantragung der Corona Soforthilfe – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Computerbetrug begangen zu haben, indem er unberechtigterweise die Corona Soforthilfe beantragte. Das folgerte die Staatsanwaltschaft Berlin daraus, dass unser Mandant die Soforthilfe innerhalb kürzester Zeit wieder zurückzahlte.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich einen Sachverhalt vor, in dem es nicht ausgeschlossen war, dass die Beantragung der Corona Soforthilfe berechtigt war. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf unzutreffende Aussagen der Investitionsbank Berlin gegenüber unserem Mandanten hin.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

13. Oktober 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Ladendiebstahls trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen

Ein Ladendetektiv soll unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Waren in einem Geschäft in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen die Räumlichkeiten verließ. Unsere Mandantin hatte die Tat noch vor Ort gegenüber den Beamten gestanden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelte gegen unsere Mandantin daher wegen Ladendiebstahls.

Da unsere Mandantin bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft war, kontaktierte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich regte daraufhin gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte er die schwierigen persönlichen Umstände unserer Mandantin, die zu dem Verhalten geführt hatten, darstellen. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Verfahren wegen Diebstahls daher gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

08. Oktober 2021: Ladendiebstahl aufgrund von Essstörung – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin wurde in einem Supermarkt von einem Mitarbeiter dabei beobachtet, wie sie einige Lebensmittel in ihre Handtasche steckte. An der Ladenkasse bezahlte sie dann den restlichen Inhalt ihres Einkaufswagens, jedoch nicht die versteckte Ware in ihrer Handtasche. Als die Polizei noch vor Ort ihr Auto durchsuchte, wurden noch weitere Waren gefunden, für die unsere Mandantin keinen Kassenzettel vorlegen konnte.

Da die Staatsanwaltschaft München daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin einleitete, bat unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach seiner Mandatierung in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München und regte an, das Verfahren einzustellen.  Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer langjährigen Essstörung unserer Mandantin differenzierter bewertet werden müsse. Er trug vor, dass unsere Mandantin an plötzlich auftretenden und nur schwer kontrollierbaren Essattacken leidet und bei dem Auftreten einer solchen stets zahlreiche Lebensmittel einkauft und zu sich nimmt. Da sich unsere Mandantin sehr für ihre Krankheit schämt und sie auch am Tattag große Angst hatte, dass ihre Krankheit von dem Kassenpersonal erkannt werden könnte, hatte sie nicht alle Waren auf das Kassenband gelegt. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin inzwischen jedoch in therapeutischer Behandlung befindet. Die Staatsanwaltschaft München war schließlich von den strafmildernden Umständen überzeugt und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – gegen eine geringe Geldauflage ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

20. September 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Diebstahls eines Smartphones

Der Mieter eines Carsharing Autos in Berlin-Kreuzberg hatte nach Beendigung seiner Fahrt festgestellt, dass er sein Smartphone in der Mittelkonsole des Autos vergessen hatte. Er kontaktierte daraufhin sowohl das Carsharing-Unternehmen, als auch die Polizei. Da das Smartphone nicht mehr auffindbar war, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den unmittelbar nächsten Mieter des selbigen Autos eingeleitet. Hierbei soll es sich um unseren Mandanten gehandelt haben, welcher das Fahrzeug kurze Zeit später angemietet haben soll.

Im Anschluss an den Mietzeitraum unseres Mandanten befand sich das Smartphone nicht mehr in dem Fahrzeug. Für die Staatsanwaltschaft verdichtete sich daher der Verdacht des Diebstahls durch unseren Mandanten. Deshalb hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewendet. In einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises. Hierzu argumentierte er, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass unser Mandant für die Entwendung des Smartphones verantwortlich gewesen ist. Rechtsanwalt Dietrich weckte bereits Zweifel an der Tatbegehung durch unseren Mandanten. Hiervon ließ sich auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

Fachanwalt Strafrecht: Brandstiftung

17. September 2021: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung

Mit einer Gruppe von Freunden hatte unser Mandant an einem See im Berliner Umland gegrillt. Die Asche soll er anschließend am Ufer des Sees entsorgt haben, wodurch sich Laub und Bruchholz entzündet hatte. Unser Mandant soll zunächst eigenständig versucht haben, den Brand zu löschen und erst später die Feuerwehr herbeigerufen haben. Zur Löschung des Brandes waren insgesamt 39 Feuerwehrmänner- und Frauen vor Ort tätig. Im Anschluss an die von unserem Mandanten gegenüber den Polizeibeamten getätigten Aussagen ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Nach Zustellung der Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Seine Freunde hatten bereits bei der Polizei ausgesagt und unseren Mandanten für die Entsorgung der Asche verantwortlich gemacht. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Verbindung und schilderte den Verlauf der Geschehnisse. Dabei betonte er das positive Verhalten unseres Mandanten, da dieser sich bemüht hatte, das Feuer selbstständig zu löschen und auch die Feuerwehr rechtzeitig alarmierte, bevor es zu größeren Schäden kommen konnte. Deshalb regte er auch an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hiermit war auch die Staatsanwaltschaft einverstanden.

Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung

15. September 2021: Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen räuberischer Erpressung. Gemeinsam mit zwei anderen Personen soll er einen Mann mit einem Messer bedroht und von diesem Kopfhörer und verschiedene Wertgegenstände gefordert haben. Die Polizei kam auf unseren Mandanten als Beschuldigten, da der Geschädigte bei der Wahllichtvorlage angab, unser Mandant könnte bei der Tat beteiligt gewesen sein.

Unser Mandant suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Berlin auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben zunächst darauf hin, dass sich nicht nachweisen lasse, dass es sich bei den bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten Kopfhörern tatsächlich um die Kopfhörer des Geschädigten handelt. Außerdem verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten und zog zudem die Wiedererkennung unseres Mandanten durch den Geschädigten bei der Wahllichtvorlage in Zweifel. Dieser war sich unsicher gewesen, welche Rolle der von ihm vermeintlich wiedererkannte Täter gehabt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweis ein