Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

10. Juni 2021: Strafbefehl wegen Sozialleistungsbetruges – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von über 2.000,00 € wegen Betruges erlassen. Unser Mandant soll es unterlassen haben, der Agentur für Arbeit die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit mitzuteilen. Hierdurch soll er einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Höhe von beinahe 2.500,00 € erlangt haben. Deshalb hat   unser Mandant  Rechtsanwalt Dietrich  mit seiner Verteidigung beauftragt.

Rechtsanwalt Dietrich hat nach seiner Mandatierung zunächst ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten verfasst und darin angeregt, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte das Gericht darauf aufmerksam gemacht, dass unser Mandant davon ausgegangen sei, seiner Mitteilungspflicht nachgekommen zu sein. Bei der Staatsanwaltschaft bestanden daran allerdings noch Zweifel, sodass eine Hauptverhandlung angesetzt wurde. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich seine Argumente erneut glaubhaft vortragen. Er machte so deutlich, dass es unserem Mandanten nicht darauf angekommen war, unrechtmäßiges Arbeitslosengeld zu erhalten. Dem stimmte das Gericht zu und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Die Geldauflage für die Einstellung des Verfahrens lag zudem deutlich unter der in dem Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

07. Juni 2021: Diebstahl in Höhe von 3.500,00 € - Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Der Arbeitgeber unseres Mandanten hatte Anzeige wegen Diebstahls in seinem Handyshop erstattet. Unser Mandant war Mitarbeiter dieses Handyshops und befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls an seinem Arbeitsplatz. Hintergrund der Anzeige durch seinen Arbeitgeber war zudem der Umstand, dass unser Mandant ein Mobiltelefon an eine Zeugin verkauft haben soll, dessen Seriennummer mit einem der gestohlenen Geräte übereinstimmte.

Im Zuge dessen wurde unser Mandant beschuldigt, gemeinschaftlich mit einer anderen Person mehrere Smartphones und ein Tablet im Wert von 3.500,00 €  entnommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob Anklage gegen unseren Mandanten und  das Amtsgericht setzte einen Termin zur Hauptverhandlung fest. Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Durchsicht der Ermittlungsakte die entkräftenden Umstände herausarbeiten. So gelang es ihm auch, auf Widersprüchlichkeiten in den Zeugenaussagen hinzuweisen. Vor Gericht konnten dann auch die zerstrittene persönliche Beziehung zwischen der Zeugin und unserem Mandanten dargestellt werden. Dadurch konnten beim Gericht Zweifel an den Aussagen der Zeugin geweckt werden. Das Verfahren wurde infolgedessen gegen eine Geldauflage eingestellt.

03. Juni 2021: Vorwurf des Betrugs und der Steuerhinterziehung beim Grundstückskauf – Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant kontaktierte die Strafrechtskanzlei Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung ermittelte. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Käufer mit einer anderen Person einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen zu haben, wobei ein deutlich niedrigerer Kaufpreis in den Vertrag aufgenommen wurde, als der, der von den Parteien zuvor vereinbart wurde. Dadurch wären sowohl die Notarkosten als auch die Grunderwerbssteuer dementsprechend niedriger ausgefallen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und gab dann eine umfangreiche Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft Potsdam ab. In dieser regte er an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass sich unser Mandant und der Verkäufer des Grundstücks zwar auf einen höheren Kaufpreis geeinigt hatten, da der Verkäufer jedoch noch einen Kaufpreis für ein Boot an unseren Mandanten zu zahlen gehabt haben soll, habe man sich darauf geeinigt, die Kaufpreise zu verrechnen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant, der keine rechtlichen Fachkenntnisse hat, lediglich irrtümlich davon ausgegangen war, dass eine solche Aufrechnung bereits vor dem Kaufvertragsschluss über das Grundstück möglich gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Potsdam folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da dadurch eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

01.Juni 2021: Vorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs – Strafverfahren in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs erhoben. Gemeinsam mit einer anderen Person soll er mehrere Mobilfunkverträge mit nicht existierenden Personen oder mit existierenden Personen ohne deren Einverständnis abgeschlossen haben, die in der Folge nicht bezahlt worden sein sollen. Unser Mandant soll dabei in der Absicht gehandelt haben, sich eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle zu verschaffen. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte er sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In dem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen des Falles aufzeigen. Auch wies er darauf hin, dass der Arbeitgeber unseres Mandanten, dem alle relevanten Unterlagen vorlagen, diesen nicht entlassen hatte, was ein deutliches Indiz dafür sei, dass unser Mandant aus Sicht des Arbeitgebers in die Vorgänge nicht in vorwerfbarer Weise involviert war. Dennoch wurde ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmal alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen dar und überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

31. Mai 2021: Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Urkundenfälschung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) und Urkundenfälschung ermittelte. Er soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Bei der Fahrkartenkontrolle soll er dann eine verfälschte Fahrkarte vorgezeigt haben, bei der der ursprüngliche Gültigkeitszeitraum wegradiert worden war.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste dann einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderem vor, dass unser Mandant seine Fahrkarten über seinen Arbeitgeber bezieht und dass die festgestellten Auffälligkeiten der Fahrkarte durch Abreibungen oder Veränderungen an dem Ticket entstanden sein könnten. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die in der Ermittlungsakte befindliche Kurzbewertung des angeblich verfälschten Fahrtickets keinen gutachterlichen Charakter aufweist und somit nicht geklärt sei, ob die Fahrkarte tatsächlich verfälscht ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt

Nachdem unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn Berlin ein verfälschtes Semesterticket vorzeigte, ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betrugs, Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. Unsere Mandantin suchte daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

30. April 2021: Versicherungsbetrug durch Vortäuschen einer Straftat – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen einer Einbruchsanzeige durch unsere Mandantin ist der beauftragten Versicherung der Verdacht aufgekommen, dass unsere Mandantin unwahre Angaben zulasten der Versicherung gemacht oder gar den Diebstahl nur vorgetäuscht haben könnte. Aus diesem Grund wurde gegen unsere Mandantin Strafanzeige erstattet.

Laut den Angaben unserer Mandantin wurden aus ihrer Gartenlaube zahlreiche schwere Gegenstände, insbesondere Werkzeuge im Wert von mehreren Tausend Euro, entwendet. Ein Zeuge konnte jedoch aussagen, dass unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Einbruchs diese Gegenstände nicht besessen hatte. Auch ein Abtransport der zahlreichen schweren Gegenstände schien unwahrscheinlich, da die Gartenlaube nur fußläufig zu erreichen ist und schwer zugänglich liegt. Nach Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass unsere Mandantin gegenüber ihrer Versicherung widersprüchliche und unvollständige Angaben gemacht hatte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft gelang es ihm, den Sachverhalt und Verbleib der Gegenstände nachvollziehbar zu schildern. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft so davon überzeugen, dass unsere Mandantin lediglich versehentlich unrichtige Angaben gemacht hatte. Daher wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises eingestellt.