Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl, Hehlerei
11. November 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Einbruchsdiebstahls trotz einschlägiger Vorstrafen
Rechtsanwalt Dietrich hatte daraufhin ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten gerichtet, in dem er beantragte, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht nicht zu eröffnen und stattdessen das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde zwar zweifelsfrei von der Filialleiterin des Supermarkts identifiziert und hatte sich bereits zu dem Tatvorwurf eingelassen, doch Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel daran, ob dies auch bedeute, dass unser Mandant an dem Diebstahl beteiligt gewesen war. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht Tiergarten daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug
04. November 2021: Unberechtigte Beantragung der Corona Soforthilfe – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich einen Sachverhalt vor, in dem es nicht ausgeschlossen war, dass die Beantragung der Corona Soforthilfe berechtigt war. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf unzutreffende Aussagen der Investitionsbank Berlin gegenüber unserem Mandanten hin.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
13. Oktober 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Ladendiebstahls trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen
Da unsere Mandantin bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft war, kontaktierte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich regte daraufhin gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte er die schwierigen persönlichen Umstände unserer Mandantin, die zu dem Verhalten geführt hatten, darstellen. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Verfahren wegen Diebstahls daher gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
08. Oktober 2021: Ladendiebstahl aufgrund von Essstörung – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Da die Staatsanwaltschaft München daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin einleitete, bat unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach seiner Mandatierung in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München und regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer langjährigen Essstörung unserer Mandantin differenzierter bewertet werden müsse. Er trug vor, dass unsere Mandantin an plötzlich auftretenden und nur schwer kontrollierbaren Essattacken leidet und bei dem Auftreten einer solchen stets zahlreiche Lebensmittel einkauft und zu sich nimmt. Da sich unsere Mandantin sehr für ihre Krankheit schämt und sie auch am Tattag große Angst hatte, dass ihre Krankheit von dem Kassenpersonal erkannt werden könnte, hatte sie nicht alle Waren auf das Kassenband gelegt. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin inzwischen jedoch in therapeutischer Behandlung befindet. Die Staatsanwaltschaft München war schließlich von den strafmildernden Umständen überzeugt und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – gegen eine geringe Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
20. September 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Diebstahls eines Smartphones
Im Anschluss an den Mietzeitraum unseres Mandanten befand sich das Smartphone nicht mehr in dem Fahrzeug. Für die Staatsanwaltschaft verdichtete sich daher der Verdacht des Diebstahls durch unseren Mandanten. Deshalb hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewendet. In einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises. Hierzu argumentierte er, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass unser Mandant für die Entwendung des Smartphones verantwortlich gewesen ist. Rechtsanwalt Dietrich weckte bereits Zweifel an der Tatbegehung durch unseren Mandanten. Hiervon ließ sich auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.
Fachanwalt Strafrecht: Brandstiftung
17. September 2021: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung
Nach Zustellung der Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Seine Freunde hatten bereits bei der Polizei ausgesagt und unseren Mandanten für die Entsorgung der Asche verantwortlich gemacht. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Verbindung und schilderte den Verlauf der Geschehnisse. Dabei betonte er das positive Verhalten unseres Mandanten, da dieser sich bemüht hatte, das Feuer selbstständig zu löschen und auch die Feuerwehr rechtzeitig alarmierte, bevor es zu größeren Schäden kommen konnte. Deshalb regte er auch an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hiermit war auch die Staatsanwaltschaft einverstanden.
Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung
15. September 2021: Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung mangels Tatnachweis eingestellt
Unser Mandant suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Berlin auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben zunächst darauf hin, dass sich nicht nachweisen lasse, dass es sich bei den bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten Kopfhörern tatsächlich um die Kopfhörer des Geschädigten handelt. Außerdem verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten und zog zudem die Wiedererkennung unseres Mandanten durch den Geschädigten bei der Wahllichtvorlage in Zweifel. Dieser war sich unsicher gewesen, welche Rolle der von ihm vermeintlich wiedererkannte Täter gehabt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweis ein