Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung
17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug
30. April 2021: Versicherungsbetrug durch Vortäuschen einer Straftat – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Laut den Angaben unserer Mandantin wurden aus ihrer Gartenlaube zahlreiche schwere Gegenstände, insbesondere Werkzeuge im Wert von mehreren Tausend Euro, entwendet. Ein Zeuge konnte jedoch aussagen, dass unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Einbruchs diese Gegenstände nicht besessen hatte. Auch ein Abtransport der zahlreichen schweren Gegenstände schien unwahrscheinlich, da die Gartenlaube nur fußläufig zu erreichen ist und schwer zugänglich liegt. Nach Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass unsere Mandantin gegenüber ihrer Versicherung widersprüchliche und unvollständige Angaben gemacht hatte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft gelang es ihm, den Sachverhalt und Verbleib der Gegenstände nachvollziehbar zu schildern. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft so davon überzeugen, dass unsere Mandantin lediglich versehentlich unrichtige Angaben gemacht hatte. Daher wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
14. April 2021: Betrug in Höhe von 23.000,00 € - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Nach seiner Mandatierung hatte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte befasst und daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft gerichtet, in welchem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich hiervon zunächst nicht umstimmen und es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Dort konnte Rechtsanwalt Dietrich erneut den Standpunkt unserer Mandantin vortragen, welche aufgrund ähnlicher Verkäufe in der Kleingartenanlage davon ausgegangen sei, dass eine Verpachtung möglich sein würde. Die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen hatten bestritten, dass solche Verkäufe in der Kleingartenanlage möglich seien. Rechtsanwalt Dietrich hatte daher angekündigt, weitere Beweisanträge zu stellen und Zeugen laden zu lassen, die bestätigen würden, dass diese Vorgehensweise gelegentlich vorkam. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher ohne eine Geldauflage in der Hauptverhandlung eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
23. März 2021: Betrug über einen Betrag in Höhe von 100.000,00 € - Einstellung mangels Tatnachweises
Aufgrund der Strafanzeige durch seine ehemalige Verlobte leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges ein. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte die Einstellung des Verfahrens, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführte, dass die Übergabe der Geldbeträge einvernehmlich erfolgt sei. Hierfür legte er Nachweise über ausdrückliche Vereinbarungen zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Verlobten vor. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich die in der Ermittlungsakte befindlichen Widersprüchlichkeiten der Aussagen der Verlobten in ihrer Zeugenvernehmung herausarbeiten. Somit wurde auch der Vorwurf der vermeintlich wahrheitswidrigen Angaben in Bezug auf die Heiratsabsicht klargestellt. Entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erfolgte daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
22. März 2021: Vorwurf der Urkundenfälschung und des Sozialbetruges – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Unmittelbar nach seiner Mandatierung versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen. In dem an die Staatsanwaltschaft Münster gerichteten Schreiben bestritt er zunächst den Tatvorwurf. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der von unserem Mandanten vorgelegten Unterlagen. Als im Laufe der Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen in Bezug auf die Wohnsituation unseres Mandanten ermittelt wurden, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Er wies dabei darauf hin, dass es sich bei dem in Frage stehenden Mietverhältnis auch um ein Untermietverhältnis gehandelt haben könnte. Es sei daher nicht auszuschließen, dass unser Mandant zur Auszahlung der Leistungen durch das Sozialamt berechtigt gewesen ist. So konnte auch der Vorwurf des Betruges beseitigt werden. Angesichts dessen war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung und Urkundenfälschung
15. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage bei Unterschlagung und Urkundenfälschung trotz Geständnisses
Diesen Vorwurf hatte unsere Mandantin gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber schriftlich eingeräumt. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin an, dass Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Auch legte er die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin zur Tatzeit dar. Die Staatsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug
09. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Sozialleistungsbetrugs
Nachdem ihr der Strafbefehl zugestellt worden ist, nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch ein und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Rückzahlung des vom Jobcenters überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf die psychische Erkrankung unserer Mandantin hin und machte glaubhaft, dass es ihr daher unmöglich war, sich mit der Situation auseinanderzusetzen. Vielmehr hatte sie aufgrund ihrer Wohnungs- und Arbeitslosigkeit nicht bemerkt, weiterhin Sozialleistungen erhalten zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht daher davon überzeugen, dass unsere Mandantin eine nur geringe Schuld zu tragen hatte. Das Verfahren konnte folglich durch eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe des überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO eingestellt werden. Hierüber war unsere Mandantin angesichts des psychisch sehr belastenden Strafverfahrens sehr erleichtert.