Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung / Tötung

27. Oktober 2020: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei durch Wohnungsbrand verursachten Tod

Gegen unseren Mandanten waren von der Polizei Berlin umfangreiche Ermittlungen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Brandstiftung und der fahrlässigen Tötung geführt worden. Unser Mandant soll in seiner Wohnung in Berlin-Kreuzberg nachts fahrlässig einen Brand verursacht haben. Durch den Brand, der sich auf weite Teile des Mietshauses ausgebreitet hatte, kam es in einer Mietwohnung zu so starken Rauchentwicklungen, dass die dort lebende Mieterin an den Folgen einer Rauchvergiftung starb. Unser Mandant selbst hatte sich schwere Verbrennungen zugezogen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, wurden die Ermittlungen durch die Polizei Berlin aufgenommen. Ein Zeuge, der auch die Feuerwehr gerufen hatte, gab an, dass unser Mandant durch Hilferufe die Nachbarschaft auf das Feuer aufmerksam gemacht hatte. Unser Mandant saß währenddessen auf dem Dach vor seiner Wohnung und habe verwirrt gewirkt. Der Feuerwehrmann, der unseren Mandanten von dem Dach vor seiner Wohnung geborgen hatte, gab an, dass unser Mandant die Brandlegung zugegeben hatte.

Die vernommenen und betroffenen Mieter hatten angegeben, dass unser Mandant in der Vergangenheit immer wieder durch ungewöhnliches Verhalten auffällig geworden sei. Insgesamt entstand durch das Feuer ein hoher Sachschaden, wobei die Wohnung unseres Mandanten komplett ausbrannte. Mit dem Anhörungsbogen der Polizei Berlin suchte unser Mandant nach seiner Genesung die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich ging besonders deutlich auf den Umstand ein, dass die Brandursache nicht hinreichend geklärt sei und ein Tatnachweis daher problematisch erscheine. Rechtsanwalt Dietrich wies zusätzlich auf die Möglichkeit anderer Brandursachen hin. Weiterhin zweifelte Rechtsanwalt Dietrich an, inwiefern die von unserem Mandanten gemachten Aussagen als Schuldeingeständnis zu werten seien. Ferner stellte Rechtsanwalt Dietrich in Frage, dass unser Mandant sein Wohnungsinventar absichtlich in Brand stecken würde angesichts seiner ausgeprägten Sammelleidenschaft. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen. Vor dem Hintergrund der hohen Straferwartung von bis zu fünf Jahren, die bei fahrlässiger Tötung und Brandstiftung droht, war unser Mandant sehr zufrieden, dass sich das Strafverfahren durch die Arbeit von Rechtsanwalt Dietrich damit endgültig erledigt hatte.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren

07. Oktober 2020: Schwarzfahren – Verfahrenseinstellung trotz mehrerer Vorstrafen

Nachdem unser Mandant bei einer Fahrausweiskontrolle in der Münchner S-Bahn wiederholt weder einen gültigen Fahrausweis für sich, noch für sein mitgeführtes Fahrrad vorzeigen konnte, wurde eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen gegen ihn gestellt. Problematisch war insbesondere, dass unser Mandant bereits mehrere Vorstrafen im Bundeszentralregister hatte. Dabei handelte es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falscher Verdächtigung und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Unser Mandant nahm deshalb Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich regte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren einzustellen. Er verwies darin auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten bei den Fahrausweiskontrollen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant bereits durch das Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gewarnt ist. Die Staatsanwaltschaft München stimmte dem zu und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er andernfalls eine weitere Eintragung ins Führungszeugnis erhalten hätte. 

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl

05. Oktober 2020: Einbruchsdiebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an einem Einbruchsdiebstahl in ein Bürogebäude in einem Industriegebiet in Berlin Pankow beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurde an einem Sonntagabend ein Fenster zu einem Bürogebäude aufgebrochen und ein Tresor mit Bargeld im Wert von beinahe 10.000,00 € entwendet. Ein Wachmann des Gebäudekomplexes gab an, unmittelbar am Tatort auf ein Fahrzeug aufmerksam geworden zu sein, das unser Mandant geführt haben soll. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert und das Fahrzeug unseres Mandanten wenig später durch eine Zivilstreife festgestellt. Unser Mandant und zwei weitere Insassen wurden dabei einer Kontrolle unterzogen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich aus diesem Grund mit seiner Verteidigung. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant keine Angaben und berief sich auf sein Schweigerecht. Nach Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt die Ermittlungsakte auf und konnte in seinem Schriftsatz anschließend umfassend darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Umstand allein, dass sein Fahrzeug am Tatort festgestellt worden sein soll, nicht ausreicht, um unseren Mandanten mit dem Einbruchdiebstahl in Verbindung zu bringen. Hierbei machte er insbesondere darauf aufmerksam, dass weder Tatwerkzeuge, noch der entwendete Tresor bei unserem Mandanten aufgefunden wurden. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht belegt werden, wo der Tresor in der Zwischenzeit zwischengelagert worden sein soll.

Die Staatsanwaltschaft stellte im Zuge dessen das Ermittlungsverfahren wegen Einbruchsdiebstahls gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

28. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug nach § 153 StPO

Gegen unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Gera ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts des Versicherungsbetrugs geführt. So soll sie in vier Fällen die entsprechenden Versicherungsschäden vorgetäuscht haben. Zunächst ermittelte die Polizei Altenburg aufgrund einer Strafanzeige der Allianz Deutschland AG gegen einen ihrer Vertreter. Dieser hatte in mehreren Schadensfällen die geltend gemachten Schäden reguliert, ohne die Höhe des Schadens nachzuweisen oder fotografisch zu dokumentieren. Des Weiteren war auffällig gewesen, dass es Häufungen bei einzelnen Versicherungsnehmern gab und diese oft auf gleiche Weise den Hergang des Schadens schilderten. Unter diesen Versicherungsnehmern befand sich auch unsere Mandantin.

Nachdem unsere Mandantin eine Vorlandung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wurde unverzüglich tätig und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Gera. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei auf den Umstand, dass die Schäden in allen Fällen von dem entsprechenden Versicherungsvertreter besichtigt und ausreichend schriftlich dokumentiert worden waren. Auch zog Rechtsanwalt Dietrich die Erfolgsaussichten der Beweisführung im ersten Schadensfall aufgrund eines Zeugenverweigerungsrechts in Zweifel. Hierauf stellte die Staatsanwaltschaft Gera das Verfahren nach § 153 StPO wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse ein. Nach der langen Zeit der Ungewissheit war unsere Mandantin über dieses Ergebnis sehr erfreut und erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

25. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei Überweisungsbetrug

Wegen des Verdachts eines Überweisungsbetrugs wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei Berlin ermittelt. Er soll fremde Kontodaten dazu genutzt haben, Geld abzuheben, obwohl er eine diesbezügliche Genehmigung nicht gehabt haben soll. Die fremden Kontodaten gehörten dabei einem seiner in Berlin-Wedding lebenden Mieter. Die Kontodaten soll sich unser Mandant im Rahmen eines Aufenthalts in entsprechender Wohnung beschafft und dann das Geld bei einer Bank abgehoben haben.

Nachdem unserem Mandanten der Anhörungsbogen bezüglich des Überweisungsbetrugs von der Polizei Berlin zugesendet worden war, beauftragte er unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung. Nach Beantragung und Durchsicht der Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin auf. Dieser enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass unser Mandant Kontodaten missbräuchlich genutzt hatte. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete heraus, dass unser Mandant zum Empfang des Geldes durch seinen Mieter durchaus berechtigt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren dem Antrag entsprechend ein. Hierüber war unser Mandant, der in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war, natürlich sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

21. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Versicherungsbetrugs geführt. Dabei soll sie Rechnungen für medizinische Behandlungen, die sie gegenüber der Familie ihrer Geschäftspartnerin über einen Zeitraum von mehreren Jahren in Berlin-Marzahn erbracht haben soll, ausgestellt haben. Tatsächliche Behandlungen sollen allerdings nie stattgefunden haben. Diese Rechnungen soll die Geschäftspartnerin unserer Mandantin dann bei ihrer Versicherung eingereicht und einen entsprechenden Betrag erstattet bekommen haben. Nachdem unserer Mandantin von der Polizei Berlin eröffnet wurde, dass sie als Beschuldigte in einem Betrugsfall vorgeladen wird, suchte sie umgehend die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen. In seiner Argumentation führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass Unstimmigkeiten hinsichtlich des Rechnungslayouts unberücksichtigt geblieben seien. Im Vergleich zu den üblichen Rechnungen unserer Mandantin wiesen die bei der Versicherung eingereichten Rechnungen formale Abweichungen auf. Auch inhaltlich gesehen, hatten die eingereichten Rechnungen ein deutlich höheres Arzthonorar als vergleichbare Behandlungen. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Unkenntnis unserer Mandantin bezüglich der eingereichten Rechnungen hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs schließlich nicht widerlegen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels Tatnachweis sehr zur Freude unserer Mandantin ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. September 2020: Diebstahl - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Diebstahlverdachts in einem Kaufhaus in Berlin-Charlottenburg ermittelte die Berliner Polizei gegen unsere Mandantin. Sie soll dabei in zwei Fällen Kleidungsstücke in der Weise manipuliert haben, dass sie die ursprünglichen Etiketten mit Sonderangebotsetiketten überklebt und sich dadurch die Differenz erspart habe. Dieser Vorfall wurde von Ladendetektiven beobachtet. Im Zuge einer nachfolgenden Durchsuchung durch die Polizei konnten weitere nicht bezahlte Kleidungsstücke in ihrer Tasche und Jacke sichergestellt werden.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Strafverteidigung unserer Mandantin übernommen hatte, beantragte er Akteneinsicht und verfasste einen ausführlichen Schriftsatz. In diesem regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte mit der äußerst schwierigen Lebenssituation, in der sich unsere Mandantin aufgrund mehrerer in kurzer Zeit erfolgter Schicksalsschläge befand. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Bemühungen unsere Mandantin hin, ihre psychischen Belastungen aufzuarbeiten und wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Ferner konnte Rechtsanwalt Dietrich angesichts dieser Umstände die geringe Schuld unserer Mandantin gezielt herausarbeiten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte daraufhin den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erleichtert, da sie sich nun unbesorgt der Wiedereingliederung in die Gesellschaft widmen kann.