Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen
02. Februar 2021: Schwarzfahren in 18 Fällen – Einstellung des Strafverfahrens in der Berufung
In der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht schließlich überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Wie auch schon vor dem Amtsgericht wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass sich unsere Mandantin damals in einer schweren Lebensphase befand und ihr erst durch das Ermittlungsverfahren bewusst geworden war, dass ihr Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. Zudem lagen einige Fahrten zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung bereits nahezu drei Jahre zurück. Das Landgericht Berlin folgte dem Vortrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage von 900,00 € ein. Unsere Mandantin war froh darüber, sich nach der Einstellung des Strafverfahrens weiterhin als unbestraft bezeichnen zu können.
Fachanwalt Strafrecht: Kreditkartenbetrug
29. Januar 2021: Kreditkartenbetrug – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Im Rahmen der Strafanzeige wurde ihr vorgeworfen, Telefonbanking-Daten des Zeugen ausgespäht und sich einen Betrag von 3.000,00 € auf ihr Konto bei der gegenständlichen Bank überwiesen zu haben oder ihr Konto einem Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt worden war, beantragte er umgehend Akteneinsicht. Nach Herausarbeitung des Sachverhalts nahm Rechtsanwalt Dietrich schriftlich Stellung zu den Tatvorwürfen. Er entkräftete den Tatvorwurf, indem er darlegte, dass es sich bei dem Konto, auf das die Geldsumme überwiesen worden ist, nicht um das Konto unserer Mandantin handelte. Vielmehr nutze unsere Mandantin ein Konto bei einer anderen Bank. Das fragliche Konto wurde nicht von unserer Mandantin selbst eröffnet. Rechtsanwalt Dietrich erklärte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass unsere Mandantin regelrecht selbst Opfer eines Betruges geworden war. Sie hatte in der Vergangenheit sämtliche persönliche Daten an ein Marktforschungsunternehmen herausgegeben. Auch sei ihr Personalausweis im Rahmen eines Diebstahls abhandengekommen. Folglich überzeugte Rechtsanwalt Dietrich auch die Staatsanwaltschaft davon, dass die missbräuchliche Verwendung der persönlichen Daten unserer Mandantin naheliegend sei. Es konnte daher nicht hinreichend nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Bankkonto tatsächlich um ein Konto handelte, von welchem unsere Mandantin Kenntnis hatte. Entsprechend wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl bei Essstörung
25. Januar 2021: Ladendiebstahl bei Essstörung - Ermittlungsverfahren gegen eine geringe Geldauflage eingestellt
Die Amtsanwaltschaft Berlin leitete im Zuge dessen ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin ein. Deshalb ersuchte unsere Mandantin umgehend nach Erhalt der Belehrung die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Ermittlungsakte ein und wandte sich anschließend in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Hierbei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unserer Mandantin heraus. Rechtsanwalt Dietrich betonte insbesondere das kooperative Verhalten unserer Mandantin. Sie habe nicht nur unmittelbar zugegeben, die Sachen gestohlen zu haben, sondern die Ware zudem auch bereits vor Ort freiwillig an die Polizeibeamten herausgegeben. In seinem umfassenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt zudem glaubhaft darlegen, dass es unserer Mandantin bei dem Diebstahl der Ware weniger um die Erlangung eines finanziellen Vorteils ginge, sondern dieser vielmehr eine Ausprägung ihrer instabilen psychischen Situation darstelle. Durch die Herausarbeitung der schwierigen Lebensumstände, insbesondere durch den Tod mehrerer unserer Mandantin nahestehenden Personen und ihrer Essstörung, war schließlich auch die Staatsanwaltschaft von der geringen Schuld unserer Mandantin überzeugt. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Ermittlungsverfahren daher gegen eine geringe Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug
13. Januar 2021: Vorwurf des Warenbetrugs durch Verkauf bei e-Bay – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Da die Artikel von ihrem eBay-Kleinanzeigen-Account zum Verkauf angeboten worden waren und der Kaufpreis auch auf ihr PayPal-Konto überwiesen worden war, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs ein. Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin sofort an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann auf Unklarheiten in dem ermittelten Sachverhalt hinweisen. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht mehr aufgeklärt werden, von wem die Artikel tatsächlich zum Verkauf angeboten worden waren. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs daher mangels Tatnachweises ein, worüber unsere Mandantin sehr erleichtert war.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
08. Januar 2021: Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit der sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte. Unsere Mandantin hatte geplant im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung umfassend zum Geschehen auszusagen. Davon riet Rechtsanwalt Dietrich jedoch ab. Stattdessen setzte er nach erfolgter Akteneinsichtnahme ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Memmingen auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin und einer durch ihre Berufsausübung angespannten Gesamtsituation. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich deutlich die Reue unserer Mandantin und ihr vorbildliches Verhalten während der Ermittlungen der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Memmingen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – anregungsgemäß ein. Tage später ging ein Brief in der Strafrechtkanzlei ein, in dem sich unsere Mandantin nachdrücklich für die gelungene Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Dietrich bedankte. Über den Verfahrensausgang hinaus hatte Rechtsanwalt Dietrich durch seine unverstellte „Berliner Art“ erreicht, dass sich unsere Mandantin nicht mehr als schlechter Mensch fühlte und so ihr Selbstwertgefühl wieder aufgebaut wurde („Sie sind der beste Anwalt mit Herz und Humor“)
Fachanwalt Strafrecht: Subventionsbetrug (Corona-Soforthilfe)
18. Dezember 2020: Corona-Soforthilfe – Strafverfahren wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich alle Umstände vor, die dafür sprechen, dass unser Mandant sein Unternehmen tatsächlich als Haupterwerb führt und keine weiteren Einnahmen aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit erzielt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis wieder ein, worüber unser Mandant sehr erfreut war.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
14. Dezember 2020: Beim Ladendiebstahl erwischt – Einstellung gegen Geldauflage
Nachdem die Polizei verständigt und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen worden waren, wurde er vor Ort entlassen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung der Polizei wegen Ladendiebstahls. Damit wandte er sich via E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich nahm das Mandat an und beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte setzte er dann einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Aachen auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe anregte. Zur Begründung führte er aus, dass unserem Mandanten angesichts der am Tattag bestehenden belasteten Gesamtsituation nur eine geringe Schuld treffe. Auch seien der fehlende Schaden des Geschäfts sowie weitere persönliche Umstände in der Person unseres Mandanten zu berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft Aachen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.