Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
07. Dezember 2020: Urkundenfälschung – Einstellung
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
26. November 2020: Betrug – Einstellung mangels Tatnachweis
Beide hatten sich im Internet kennengelernt und daraufhin über eine längere Zeit telefonischen Kontakt gehabt. Es kam lediglich zu einem einmaligen persönlichen Treffen. Als unsere Mandantin eine Beschuldigtenvorladung erhielt war sie zunächst sehr verunsichert und suchte daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben auf, in welchem er die Einstellung mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich führte dabei aus, wie die Geldzahlungen seitens des Mannes tatsächlich zu erklären seien und belegte dies umfassend. Unsere Mandantin war hier vielmehr Opfer eines Erpressungsversuches geworden. Zusätzlich betonte Rechtsanwalt Dietrich, dass unsere Mandantin zu keinem Zeitpunkt Geldbeträge verlangt hatte und widerlegte jegliche Vorwürfe seitens des Mannes. Da die Staatsanwaltschaft Berlin keine weiteren Belastungen vorbringen konnte, stellte sie daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
25. November 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatnachweis
Nachdem das Geschehen bei der Polizei durch die Firma angezeigt worden war, wurde eine Wohnungsdurchsuchung bei unserer Mandantin durchgeführt. Festgestellt wurde dabei, dass das Wohnungsinventar, welches im Hintergrund auf den Verkaufsfotos im Internet zu sehen war, mit dem Inventar unserer Mandantin übereinstimmte. Im Rahmen einer Zeugenaussage gab ein Mitarbeiter der Firma weiterhin an, dass es sich bei den zum Verkauf angebotenen Taschen durch unsere Mandantin um die fehlenden Taschen handeln würde. Im Anschluss an diese Durchsuchung suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin stützte sich Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf den Umstand, dass keine der fehlenden Taschen bei unserer Mandantin sichergestellt worden waren. Zudem bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich, dass die von unserer Mandantin angebotenen Taschen aus dem Bestand der Firma stammen würden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs ihrerseits nicht widerlegen und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
18. November 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts
Unser Mandant zeigte sich hierüber sehr erstaunt und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in diesem Fall. Nach vorgenommener Akteneinsicht verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Der Schriftsatz enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass kein Tatnachweis gegen unseren Mandanten geführt worden war und alle Anschuldigungen auf den Aussagen der Mitbewohnerin beruhten. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass die Anschuldigungen auf dem zerrütteten Verhältnis zwischen den Beteiligten und einer noch offenen Forderung der Mitbewohnerin zurückzuführen sein. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
12. November 2020: Ladendiebstahl – Einstellung gegen Geldauflage
Der weitere Vorgang wurde dann an die Polizei Berlin und die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Umgehend kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus und verfasste anschließend einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Er begründete diese Einstellung insbesondere mit der belastenden und schwierigen Gesamtsituation unseres Mandanten. Auch das sehr kooperative Verhalten unseres Mandanten gegenüber dem Ladendetektiv und der Polizei führte Rechtsanwalt Dietrich dabei aus. Insgesamt war die Schuld unseres Mandanten daher als gering zu betrachten. Diesen Einlassungen folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein
Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug
Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug
Dieser nahm das Mandat an und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an das Amtsgericht Regensburg. Darin regte er an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Anregung begründete Rechtsanwalt Dietrich vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Dabei betonte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Unregelmäßigkeiten und teils chaotischen Umstände, die ein Umzug mit sich führt. Vor diesem Hintergrund war unserer Mandantin eine rechtzeitige Rückmeldung beim Jobcenter nicht möglich gewesen. Das Amtsgericht Regensburg folgte diesen Einlassungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erfreut.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Betrug, Beförderungserschleichung
29. Oktober 2020: Fälschung eines Semestertickets – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft aufgenommen hatte, regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Rechtsanwalt Dietrich wies in einer umfangreichen Stellungnahme auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber den Kontrollpersonen und ihre persönlichen Verhältnisse hin. Zudem verwies er auf die geringe Schuld unserer Mandantin, da die Fälschung des Tickets für das Kontrollpersonal leicht zu erkennen gewesen und der entstandene Schaden als gering zu beurteilen ist. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich die Anwaltschaft davon überzeugen, dass der berufliche Werdegang unserer Mandantin durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt werden würde.
Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung darstellte.
Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage ein. So gilt unsere Mandantin in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiterhin als unbestraft.