Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

10. August 2020: Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Gegen unsere Mandantin war vom Hauptzollamt Berlin wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs ermittelt worden. Die Anzeige war vom Job Center bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin in Berlin Mitte gestellt worden. Unsere Mandantin hatte sich über einen Zeitraum von zwei Jahren zusammen mit ihrem Lebensgefährten und ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft befunden und in dieser Zeit Sozialleistungen erhalten. Weiterhin war sie als Leistungsempfängerin bzw. Vertreterin dieser Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Vorgeworfen wurde unserer Mandantin dann, dass sie Einkünfte, die ihr Lebensgefährte in der Zeit der Bedarfsgemeinschaft erzielte, gegenüber dem Job Center Mitte nicht angab und dadurch Überzahlungen erhielt.

Unsere Mandantin erhielt daher einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergartens, der sie wegen Betrugs zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Nachdem gegen den Strafbefehl erfolgslos Einspruch erhoben worden war, kam es zur Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran wecken, dass unsere Mandantin von der Beschäftigung ihres Lebensgefährten überhaupt gewusst hatte und es daher ihre Absicht war, Einkünfte zu verschweigen. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf den vergleichsweise geringen Schaden, der erzeugt wurde, ein. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten sprach unsere Mandantin vom Vorwurf des Betruges frei. Angesichts des sensiblen Tatvorwurfs und der zu befürchtenden Eintragung war unsere Mandantin hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen

03. August 2020: Ladendiebstahl mit Waffe - Verfahrenseinstellung

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin ermittelt, weil sie in einem Kaufhaus in Berlin-Mitte mehrere Elektronikartikel entwendet haben soll. So soll sie von einem Ladendetektiv dieses Kaufhauses dabei beobachtet worden sein, wie sie zusammen mit einem Freund -  der während des Geschehens Ausschau nach Zeugen hielt – Speichermedien und andere Kleinartikel in ihrem Einkaufsbeutel verstaut haben soll. Um die entsprechenden Sicherungsetikettierungen zu entfernen, soll unsere Mandantin zusätzlich einen Seitenschneider bei sich geführt haben. An der Ladenkasse löste dann die den Alarm aus und unsere Mandantin und ihre Begleitung wurden durch den Ladendetektiv gestellt. Nachdem die Polizei erschienen war, die Personalien festgestellt und die Waren an das Kaufhaus zurückgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin vor Ort entlassen.

Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit welcher sie sich an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Beratung wandte. Dieser regte in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts des Umstandes, dass unsere Mandantin einen Seitenschneider während der Tat bei sich führte, entschied die Staatsanwaltschaft Berlin, dass eine Einstellung hier nicht in Betracht kommen würde. Vielmehr erhielt unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin, in welcher ihr nunmehr der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen gemacht wurde. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Insbesondere der nicht entstandene Schaden des Kaufhauses, die geringe Schuld sowie die positiven Zukunftsaussichten unserer Mandantin hob Rechtsanwalt Dietrich dabei hervor. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

30 Juli 2020: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Görlitz wegen versuchten Diebstahls ermittelt, da er versucht haben soll, ein Lamm von einer Weide mitzunehmen. So soll unser Mandant über einen Maschendrahtzaun gestiegen sein, ein blökendes Lamm ergriffen und es Richtung Zaun getragen haben. Beim Übersteigen des Zaunes soll dieser beschädigt worden sein, wodurch unserem Mandanten auch eine Sachbeschädigung sowie ein Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde. Das gesamte Geschehen wurde von mehreren Zeugen, die in einer Werkstatt in unmittelbarer Nähe gearbeitet haben, beobachtet. Sie gaben gegenüber der Polizei an, unser Mandant hätte versucht, das Lamm über die Weidegrenzen hinweg mitzunehmen und für sich zu behalten.

Erst durch das Ansprechen durch diese Zeugen hätte unser Mandant aufgehört, das Tier zu tragen. Anschließend sei er zusammen mit einer jungen Frau weggefahren. Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Görlitz suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz. Darin regte er gegenüber dem Amtsgericht Kamenz an, das Verfahren mangels geringer Schuld einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass das gesamte Geschehen von den beteiligten Zeugen falsch eingeordnet worden war. Unser Mandant hatte das Lamm, welches sich zuvor in einem Netz verfangen hatte, lediglich befreit. Er wollte es auf Verletzungen untersuchen und hatte das Lamm daher zum Zaun getragen. Das Amtsgericht Kamenz konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht folgen und eröffnete das Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung, in der alle Zeugen erneut vernommen wurden und unseren Mandanten mit ihren Aussagen belasteten, trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Diesmal erfolgreich. Das Amtsgericht Kamenz stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50,00 €, die als Reparaturkosten für den Zaun entstanden waren, ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

24. Juli 2020: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in der Hauptverhandlung

Vom Hauptzollamt Berlin war gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs geführt worden. Unser Mandant soll in Berlin-Alt-Hohenschönhausen in einem rückwirkenden Antrag für Arbeitslosengeld wahrheitswidrig angegeben haben, keine weitere Nebentätigkeit in dem Antragszeitraum ausgeübt zu haben. Dadurch, dass unser Mandant dennoch eine Nebentätigkeit ausgeführt und für den entsprechenden Zeitraum trotzdem Zuwendungen erhalten haben soll, soll er sich in Höhe von fast
2.000,00 € bereichert haben. Auf den Anhörungsbogen des Hauptzollamtes Berlin reagierte unser Mandant nicht, weswegen die Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl beantragte.

Den entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt unser Mandant dann kurze Zeit später und suchte damit umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Dieser legte zunächst Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich setzte dann einen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit zugewendeten Betrags einzustellen. Hierauf ließ sich das Amtsgericht Tiergarten jedoch nicht ein und beraumte einen Hauptverhandlungstermin an. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darstellen, dass sich unser Mandant zur Zeit der Arbeitslosenmeldung und Antragstellung in einer schweren psychischen Situation befand. Die Freundin unseres Mandanten hatte sich zu der Zeit von ihm getrennt. Im Hinblick auf diese für unseren Mandanten emotional belastende Situation argumentierte Rechtsanwalt Dietrich mit einem geringen Schuldvorwurf. Das Amtsgericht Tiergarten konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit erhaltenen Betrags ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

22. Juni 2020: Ladendiebstahl aufgrund von Kleptomanie mit Essstörung - Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen einen Ladendiebstahl in Berlin-Prenzlauer Berg begangen zu haben. So soll sie in einem Supermarkt mehrere Lebensmittel in einen Einkaufsbeutel gesteckt haben. Diesen Einkaufsbeutel wiederum soll unsere Mandantin dann in ihrem Rucksack deponiert haben. An der Ladenkasse soll sie den restlichen Inhalt ihres Einkaufswagens bezahlt haben, nicht jedoch die versteckten Waren in ihrem Rucksack. Das Geschehen wurde vom Ladendetektiv des Supermarkts, der unsere Mandantin anschließend auch stellte, beobachtet. Ein Hinzuziehen der Polizei Berlin war nicht nötig, da unsere Mandantin die Waren freiwillig herausgab. Gleichwohl erhielt sie eine Anzeige wegen Ladendiebstahls.

Aus diesem Grund beauftragte sie anschließend Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Dieser verfasste, nach Beantragung der Akteneinsicht und gründlicher Analyse der Ermittlungsakte, ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte er an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei auf den Umstand ein, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer psychischen Erkrankung, unter der unsere Mandantin leidet, differenzierter bewertet werden müsse. Als eine Ausformung dieser Krankheit war bei unserer Mandantin bereits Kleptomanie in Verbindung mit einer Essstörung festgestellt worden. Die Schuld der Tat könne angesichts dessen nicht als schwerwiegend beurteilt werden. Weiterhin verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den geringen Schaden, der durch die Handlungen unserer Mandantin entstanden ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unserer Mandantin – ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

09. Juni 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung auf. Er soll bei einer Fahrtkartenkontrolle in Richtung S-Bahnhof Röntgental mit einem manipulierten Fahrschein angetroffen worden sein. Der Fahrschein soll dabei in der Art und Weise bearbeitet worden sein, dass unser Mandant den vorherigen Stempel wegradiert haben soll, um dort anschließend einen neuen und gültigen Stempel zu platzieren.

 Umgehend legte Rechtsanwalt Dietrich nach seiner Mandatierung Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach anschließender Aktenauswertung verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben, in welchem er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gegenüber dem Amtsgericht Bernau bei Berlin anregte. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unseres Mandanten. Unser Mandant hatte sich während der Kontrolle sehr freundlich verhalten und auch das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich bezahlt. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den von unserem Mandanten erzeugten geringen Schaden. Angesichts dieser Einlassungen war das Amtsgericht Bernau bei Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da durch das Vorgehen von Rechtsanwalt Dietrich eine mit einem Strafbefehl verbundene Verurteilung zu einer Geldstrafe und Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto

03. Juni 2020: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto - Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen einen in einem Carsharing  Auto vergessen3en Rucksack, ohne den Willen diesen zurückzugeben, an sich genommen und behalten zu haben. Er soll ein Fahrzeug einer Carsharing Firma angemietet haben, in dem der Vormieter einen Rucksack zurückgelassen haben soll. In dem Rucksack soll sich ein Handy und ein fünfstelliger Bargeldbetrag befunden haben. Die Polizei warf unserem Mandanten daher vor, sich wegen Diebstahls strafbar gemacht zu haben. Aufgrund dieses Tatverdachts fand eine Durchsuchung der Wohnung unseres Mandanten statt.

Nach Erhalt der Strafanzeige wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass nicht einmal nachgewiesen sei, ob sich der Vorfall des vermeintlichen Geschädigten tatsächlich so zugetragen habe. Selbst wenn, dann könne nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht abschließend festgestellt werden, wie viele Personen noch Zugriff auf den Rucksack gehabt haben. Auch insbesondere in Hinblick darauf, dass bei der Durchsuchung der Wohnung unseres Mandanten keine Beweismittel aufgefunden wurden, sei eine Verurteilung daher nicht zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.