Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Raub

01. Juni 2020: Raub – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten war ein Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin wegen des Verdachts des Raubes geführt worden. Er soll in Berlin-Siemensstadt zusammen mit einer anderen Person nach einer Taxifahrt dem Taxifahrer mehrmals gegen den Kopf getreten und diesem anschließend das Handy entwendet haben. Die Berliner Polizei kam auf unseren Mandanten als Beschuldigten, da dieser mit dem entwendeten Handy kurze Zeit nach der Tat telefonierte.

Die Angerufene konnte namentlich ermittelt und als Zeugin befragt werden. Diese gab dann den Namen unseres Mandanten als Anrufer an. Eine weitere Zeugin konnte durch die Anschrift, zu der sich unser Mandant und sein Begleiter angeblich hatten fahren lassen, ermittelt und dann zum Tatgeschehen befragt werden. Zuvor soll eine Gruppe von Leuten in zwei Taxis zu dieser Anschrift gefahren sein. Im zweiten Taxi sollen sich dabei unser Mandant und sein Begleiter befunden haben. Ferner wurde das Taxi kriminaltechnisch untersucht. Dabei wurden Spuren unseres Mandanten an einer der Türgriffe festgestellt. Weiterhin gab der Taxifahrer bei einer Wahllichtbildvorlage an, dass einer der abgebildeten Personen unserem Mandanten sehr ähnlich sehe. Unser Mandant hatte nach Zustellung der Beschuldigtenvorladung die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht. Rechtsanwalt Dietrich hatte zunächst Akteneinsicht beantragt und die umfangreiche Ermittlungsakte ausgewertet. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin hatte Rechtsanwalt Dietrich dann ausführlich dargestellt, warum der Tatvorwurf des Raubes nicht hinreichend begründet und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage angemessen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dieser Anregung allerdings nicht und fertigte angesichts der Beweislage eine Anklageschrift aus. Das Verfahren wurde daraufhin vom Amtsgericht Tiergarten zur Hauptverhandlung zugelassen. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung unseres Mandanten zum Geschehen vor. Darin konnte unser Mandant darlegen, wie es dazu kam, dass er mit dem Handy nach der Tat telefonierte. Auch klärte er auf, wie seine Fingerabdrücke ans Taxi gelangt waren. Eine Tatbeteiligung bestritt unser Mandant jedoch. Zusätzlich zog Rechtsanwalt Dietrich die zeugenschaftlichen Aussagen in Zweifel. Insbesondere ging er darauf ein, dass der Taxifahrer sich bei der Wahllichtbildvorlage nicht sicher auf unseren Mandanten als Täter habe festlegen wollen. Die Aussage der zweiten Zeugin, die sich ebenfalls nicht auf unseren Mandanten als einen der Fahrgäste festgelegt hatte, nutzte Rechtsanwalt Dietrich ebenfalls. Letztlich konnte Rechtsanwalt Dietrich darstellen, dass ausreichend Zweifel daran bestünden, dass unser Mandant den Taxifahrer geschlagen und ihm sein Handy entwendet habe. Rechtsanwalt Dietrich regte daher erneut an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg. Sowohl Gericht und als auch Staatsanwaltschaft stimmten einer Einstellung zu.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

26. Mai 2020; Urkundenfälschung bei einem Fahrausweis – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen eines vermeintlich manipulierten Fahrausweises wurden gegen unsere Mandantin Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung von der Bundespolizeidirektion Berlin geführt. Auf einer Regionalbahnfahrt in Richtung Ostbahnhof soll sie während einer Fahrscheinkontrolle in Berlin-Friedrichshain einen mechanisch manipulierten Fahrausweis vorgezeigt haben. Der Fahrausweis soll in der Weise manipuliert gewesen sein, dass der vorherige Stempel entfernt wurde, um die freiwerdende Stempelfläche erneut stempeln zu können.

Nachdem sie von der Bundespolizei einen Äußerungsbogen zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich der kriminaltechnische Untersuchungsbericht bezüglich des vermeintlich gefälschten Fahrausweises auf. Von den Fahrausweiskontrolleuren war angegeben worden, dass die angebliche Fälschung gut sichtbar gewesen sei. Aus dem Untersuchungsbericht ergab sich ein gegenteiliger Befund. Dieses unberücksichtigt gebliebene Ergebnis teilte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft Berlin in seinem Schriftsatz mit. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass der Fahrausweis unserer Mandantin von einer dritten Person, die die Echtheit des Ausweises glaubhaft versicherte, zum Kauf angeboten worden war. Insgesamt war die Schuld unserer Mandantin nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich, in Anbetracht der verschiedenen Umstände, als gering zu betrachten, weswegen Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anregte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

18. Mai 2020: Urkundenfälschung durch Radierung eines Fahrscheins - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Berlin wurde unserem Mandanten sonstiger Betrug bzw. Urkundenfälschung vorgeworfen. Unser Mandant soll mit einem gefälschten Fahrausweis in einem Bus in Berlin-Wilmersdorf angetroffen worden sein. Der Fahrausweis soll dabei in der Weise bearbeitet worden sein, dass der vorherige Entwertungsstempel wegradiert worden war, um Platz für eine erneute Stempelung zu bieten. Diese Radierung war dem Kontrolleur aufgefallen, weswegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anzeige gegen unseren Mandanten erstattete.

Nachdem unser Mandant einen entsprechenden Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin regte er dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Für eine Einstellung sprachen dabei vor allem das freundliche Verhalten unseres Mandanten während der Kontrolle und die geringe Schuld unseres Mandanten. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich den geringen Schaden, der der BVG entstanden ist, sowie die von unserem Mandanten bereits bezahlten zivilrechtlichen Kosten an. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Eine Verurteilung konnte so verhindert werden.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

30. April 2020: Betrug – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Aufgrund einer in Dresden gestellten Anzeige wurde von der Polizei Dresden gegen unsere in Berlin-Siemensstadt lebende Mandantin wegen Betrugs ermittelt. Unsere Mandantin soll über „eBay“ eine Playstation nach Dresden verkauft haben. Die Playstation wurde allerdings vom Käufer als defekt bewertet. Der Käufer verlangte daraufhin den Kaufpreis zurück, schickte die vermeintlich defekte Playstation an unsere Mandantin zurück und stellte bei der Polizei Dresden Anzeige wegen Betrugs gegen unsere Mandantin.

Nachdem unsere Mandantin eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks Strafverteidigung in diesem Fall auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden. Inhalt dieses Schriftsatzes war der Antrag, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diesen Antrag mit einer ihm durch vorherige Fälle bekannten Betrugsvariante, deren Opfer unsere Mandantin hier geworden war und die insbesondere bei „eBay“ weit verbreitet ist. Bei Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich die Seriennummern der beiden Playstations miteinander verglichen. Diese passten nicht überein. Der Käufer hatte somit eine falsche Playstation zurückgeschickt, das ausgegebene Geld wiederbekommen und eine einwandfreie Playstation erhalten. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz deutlich hin. Auch gab er an, dass von der Polizei Dresden nicht nachgewiesen worden war, dass unsere Mandantin eine defekte Playstation auch tatsächlich verkauft hatte. Die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich hatten Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung - Schwarzfahren

23. April 2020: Urkundenfälschung und Schwarzfahren durch gefälschtes Semesterticket – Einstellung

Die Bundespolizei Berlin ermittelte gegen unsere aus Brandenburg stammende Mandantin, weil sie an der Haltestellte „Treptower Park“ von Kontrolleuren der Deutschen Bahn beim Schwarzfahren festgestellt worden war. Sie soll den Kontrolleuren ein Semesterticket vorgezeigt haben, dass anhand des Hologramm-Bildes eindeutig als Fälschung erkennbar war. Daher wurde ihr zudem der Vorwurf der Urkundenfälschung gemacht. Der Vorgang wurde dann zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) übersandt.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Mandatierung übernommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, schickte er einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich regte darin die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an und argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unserer Mandantin. So führte Rechtsanwalt Dietrich das freundliche Verhalten unserer Mandantin während der Kontrolle, die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes und die guten sozialen Prognosen unserer Mandantin aus. Angesichts dieser Einlassungen war die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darüber war unsere Mandantin angesichts ihres weiteren Berufswegs sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

17. April 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Schwäbisch Hall wegen des Verdachts des Diebstahls, der Sachbeschädigung und der Unterschlagung ermittelt. Konkret vorgeworfen wurde ihr dabei, dass sie mehrere Einrichtungsgegenstände aus einer Mietwohnung entwendet sowie Teile der Wohnung beschädigt haben soll. Zudem soll sie einen geliehenen Staubsauger nicht zurückgegeben haben. Angezeigt wurde unsere Mandantin von der damaligen Vermieterin der Wohnung.

Unsere Mandantin wandte sich nach Erhalt des Anhörungsbogens sofort an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass zu keinem Zeitpunkt ein Verlust der behaupteten Gegenstände tatsächlich festgestellt worden war. Der Vorwurf beruhte lediglich auf den Behauptungen der Vermieterin. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf die mietrechtlichen Streitigkeiten ein, die schon bestanden, als unsere Mandantin und ihr Ehemann noch in der alten Wohnung lebten. Im Zuge dessen war auch mehrfach versucht worden, unsere Mandantin durch Einschüchterungsversuche mittels krimineller Gruppierungen gefügig zu machen. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, dass unsere Mandantin und ihr Ehemann Opfer von Bereicherungsversuchen der damaligen Vermieterin geworden waren. Diese Ausführungen teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Heilbronn detailliert mit. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Leistungsbetrug

15. April 2020: Leistungsbetrug – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts auf Leistungsbetrug ermittelt. Er soll in Berlin-Hakenfelde einen Elektrizitätszähler manipuliert haben. Dabei soll er einen Magneten an den Zähler angebracht haben, damit dieser nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und sich daraus niedrigere Verbrauchswerte ergeben. Das Versorgungsunternehmen war von unserem Mandanten gerufen worden, da er ungewöhnlich hohe Verbrauchswerte angezeigt hatte. Daraufhin wurde das Messgerät vor Ort entfernt und einer eingehenden Untersuchung zugeführt. Das Versorgungsunternehmen kam daraufhin zu dem Ergebnis, dass das Messgerät manipuliert worden war. Das erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei Berlin und unser Mandant erhielt einen Anhörungsbogen als Beschuldigter.

Unser Mandant setzte sich unverzüglich in Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nach dessen Mandatierung und erfolgter Akteneinsicht, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete dabei den Verdacht auf eine Manipulation durch Hinweise auf das Alter des Messgeräts oder andere Einwirkungen, die Gebrauchsspuren entstehen lassen können. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich die gegen die Tatbegehung sprechende Tatsache aus, dass sich unser Mandant selbstständig beim Versorgungsunternehmen gemeldet hatte. Auch den Umstand, dass gar kein Magnet sichergestellt wurde, nutzte Rechtsanwalt Dietrich gezielt aus. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich insofern, als dass sie einer ebenfalls von ihm vorgeschlagenen Einstellung gegen Geldauflage zustimmte. Nach Zahlung der Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten dann endgültig eingestellt.