Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
10. August 2020: Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung
Unsere Mandantin erhielt daher einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergartens, der sie wegen Betrugs zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Nachdem gegen den Strafbefehl erfolgslos Einspruch erhoben worden war, kam es zur Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran wecken, dass unsere Mandantin von der Beschäftigung ihres Lebensgefährten überhaupt gewusst hatte und es daher ihre Absicht war, Einkünfte zu verschweigen. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf den vergleichsweise geringen Schaden, der erzeugt wurde, ein. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten sprach unsere Mandantin vom Vorwurf des Betruges frei. Angesichts des sensiblen Tatvorwurfs und der zu befürchtenden Eintragung war unsere Mandantin hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen
03. August 2020: Ladendiebstahl mit Waffe - Verfahrenseinstellung
Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit welcher sie sich an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Beratung wandte. Dieser regte in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts des Umstandes, dass unsere Mandantin einen Seitenschneider während der Tat bei sich führte, entschied die Staatsanwaltschaft Berlin, dass eine Einstellung hier nicht in Betracht kommen würde. Vielmehr erhielt unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin, in welcher ihr nunmehr der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen gemacht wurde. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Insbesondere der nicht entstandene Schaden des Kaufhauses, die geringe Schuld sowie die positiven Zukunftsaussichten unserer Mandantin hob Rechtsanwalt Dietrich dabei hervor. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
30 Juli 2020: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung
Erst durch das Ansprechen durch diese Zeugen hätte unser Mandant aufgehört, das Tier zu tragen. Anschließend sei er zusammen mit einer jungen Frau weggefahren. Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Görlitz suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz. Darin regte er gegenüber dem Amtsgericht Kamenz an, das Verfahren mangels geringer Schuld einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass das gesamte Geschehen von den beteiligten Zeugen falsch eingeordnet worden war. Unser Mandant hatte das Lamm, welches sich zuvor in einem Netz verfangen hatte, lediglich befreit. Er wollte es auf Verletzungen untersuchen und hatte das Lamm daher zum Zaun getragen. Das Amtsgericht Kamenz konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht folgen und eröffnete das Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung, in der alle Zeugen erneut vernommen wurden und unseren Mandanten mit ihren Aussagen belasteten, trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Diesmal erfolgreich. Das Amtsgericht Kamenz stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50,00 €, die als Reparaturkosten für den Zaun entstanden waren, ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
24. Juli 2020: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in der Hauptverhandlung
Den entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt unser Mandant dann kurze Zeit später und suchte damit umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Dieser legte zunächst Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich setzte dann einen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit zugewendeten Betrags einzustellen. Hierauf ließ sich das Amtsgericht Tiergarten jedoch nicht ein und beraumte einen Hauptverhandlungstermin an. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darstellen, dass sich unser Mandant zur Zeit der Arbeitslosenmeldung und Antragstellung in einer schweren psychischen Situation befand. Die Freundin unseres Mandanten hatte sich zu der Zeit von ihm getrennt. Im Hinblick auf diese für unseren Mandanten emotional belastende Situation argumentierte Rechtsanwalt Dietrich mit einem geringen Schuldvorwurf. Das Amtsgericht Tiergarten konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit erhaltenen Betrags ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
22. Juni 2020: Ladendiebstahl aufgrund von Kleptomanie mit Essstörung - Einstellung
Aus diesem Grund beauftragte sie anschließend Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Dieser verfasste, nach Beantragung der Akteneinsicht und gründlicher Analyse der Ermittlungsakte, ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte er an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei auf den Umstand ein, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer psychischen Erkrankung, unter der unsere Mandantin leidet, differenzierter bewertet werden müsse. Als eine Ausformung dieser Krankheit war bei unserer Mandantin bereits Kleptomanie in Verbindung mit einer Essstörung festgestellt worden. Die Schuld der Tat könne angesichts dessen nicht als schwerwiegend beurteilt werden. Weiterhin verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den geringen Schaden, der durch die Handlungen unserer Mandantin entstanden ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unserer Mandantin – ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug
09. Juni 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens
Umgehend legte Rechtsanwalt Dietrich nach seiner Mandatierung Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach anschließender Aktenauswertung verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben, in welchem er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gegenüber dem Amtsgericht Bernau bei Berlin anregte. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unseres Mandanten. Unser Mandant hatte sich während der Kontrolle sehr freundlich verhalten und auch das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich bezahlt. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den von unserem Mandanten erzeugten geringen Schaden. Angesichts dieser Einlassungen war das Amtsgericht Bernau bei Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da durch das Vorgehen von Rechtsanwalt Dietrich eine mit einem Strafbefehl verbundene Verurteilung zu einer Geldstrafe und Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto
03. Juni 2020: Vorwurf des Diebstahls aus Carsharing Auto - Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Nach Erhalt der Strafanzeige wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakten beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass nicht einmal nachgewiesen sei, ob sich der Vorfall des vermeintlichen Geschädigten tatsächlich so zugetragen habe. Selbst wenn, dann könne nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht abschließend festgestellt werden, wie viele Personen noch Zugriff auf den Rucksack gehabt haben. Auch insbesondere in Hinblick darauf, dass bei der Durchsuchung der Wohnung unseres Mandanten keine Beweismittel aufgefunden wurden, sei eine Verurteilung daher nicht zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.