Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche

18. November 2019: Anklage wegen Geldwäsche mit einem Schaden von ca. 10.000 € - Freispruch in Hauptverhandlung

Das Amtsgericht Tiergarten hatte nach Zustellung einer Anklageschrift unsere Mandantin zur Hauptverhandlung wegen Geldwäsche geladen. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, als Finanzagent ihr Konto zur Verfügung gestellt zu haben. Es sollen ca. 10.000 € auf ihrem Konto eingegangen sein. Dieser Betrag wurde unverzüglich nach Eingang weitergeleitet. Das Geld stammte aus Straftaten. Es sollen Internetkonten von Geschädigten gehackt und von dort die Überweisungen vorgenommen worden sein. Unsere Mandantin hatte gegenüber der Polizei und dem Gericht mitgeteilt, dass sie das verwendete Zielkonto nicht kennen würde. Da das Zielkonto aber unter den Personaldaten unserer Mandantin eröffnet worden ist, ging die Staatsanwaltschaft Berlin von einer Schutzbehauptung aus und erhob Anklage.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

15. November 2019: Diebstahl in 15 Fällen – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage im Ermittlungsverfahren

In einer Filiale der Firma Obi-Baumarkt in Berlin waren innerhalb eines Monats diverse Auto-Öle aus den Regalen entwendet worden. Die Firma entschloss sich deshalb dazu, diesen Bereich des Baumarktes mit Videoüberwachung auszustatten. Auf den Videoaufzeichnungen war eine männliche Person bei der Entnahme von Auto-Ölen an diversen Tagen zu sehen. Unser Mandant geriet in den Verdacht der Ermittlungsbehörden, als er sich an einem Tag in dem Baumarkt aufhielt und dort von dem Ladendetektiv als die Person auf den Videoaufzeichnungen erkannt worden sein soll. Obwohl keine Diebstahlshandlungen beobachtet und unser Mandant keine Auto-Öle bei sich hatte, wurden seine Personalien aufgenommen. Nur wenige Zeit später erschienen Polizeibeamten bei der Wohnung unseres Mandanten und durchsuchten diese aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergartens nach Auto-Ölen.

Unter dem Eindruck dieser Beeinträchtigung seiner Privatsphäre kam unser Mandant schließlich zu Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass auf den Videoaufzeichnungen zwar eine männliche Person zu sehen war, die Auto-Öle aus dem Regal nahm. Nicht zu sehen war jedoch, ob die Person die Auto-Öle danach in eine Tasche steckte oder gar aus dem Baumarkt trug. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Durchsuchung der Wohnung nicht zur Auffindung von Beweismitteln geführt hatte, die zwangsläufig für eine Täterschaft unseres Mandanten gesprochen hätten. Diese Bedenken teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auf die schwierige private Situation unseres Mandanten aufmerksam. Denn der Sohn unseres Mandanten wurde aufgrund seiner körperlichen Behinderung in der Schule gemobbt und angegriffen, sodass unser Mandant ohnehin bereits psychisch stark belastet war. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl

11. November 2019: Räuberischer Diebstahl im Krankenhaus – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde wegen räuberischen Diebstahls vor dem Schöffengericht angeklagt. Ihr wurde zur Last gelegt, in einem Berliner Krankenhaus unbefugt Medikamente aus einem Schrank genommen haben, um sie für sich zu behalten. Als unsere Mandantin dabei von einer Krankenschwester auf frischer Tat betroffen und festgehalten wurde, soll sie sich heftig gewehrt und die Krankenschwester auch geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unsere Mandantin die Medikamente unbedingt behalten wollte, vermutete sogar eine Drogenabhängigkeit und wertete das Gesamtgeschehen wegen des geleisteten Widerstandes als räuberischen Diebstahl. Der räuberische Diebstahl ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren bestraft.

Wegen des schweren Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Medikamente nicht für sich, sondern in purer Verzweiflung für ihren erkrankten Mann mitnehmen wollte. Auch kam es unserer Mandantin bei dem Gerangel mit der Krankenschwester nicht darauf an, die Medikamente um jeden Preis zu behalten. Vielmehr war es ihr gar nicht möglich gewesen, die Medikamente einfach fallen zu lassen und wegzulaufen, da die Krankenschwester unsere Mandantin fest umklammerte.

Zusätzlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die belastenden Aussagen der Zeugen entkräften, sodass sich die Gesamtsituation schließlich als wenig bedrohlich darstellte und insgesamt nicht das typische Bild eines räuberischen Diebstahls zeichnete. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung darauf hingewirkt hatte, das Tatgeschehen richtig einzuordnen, konnte das Gericht das Vorliegen eines räuberischen Diebstahls nicht mit Sicherheit annehmen, sodass als Tatvorwurf nur ein einfacher Diebstahl und Körperverletzung in Betracht kam. Rechtsanwalt Dietrich wies das Gericht noch einmal auf die schwierige persönliche Situation unserer Mandantin zur Zeitpunkt des Geschehens hin und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass auf diese Weise die ursprünglich drohende Freiheitsstrafe verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren – Beförderungserschleichung

28. Oktober 2019: 6 Mal Schwarzgefahren – Einstellung in Hauptverhandlung

Unser Mandant meldete sich bei Rechtanwalt Dietrich nachdem er vom Polizeipräsidenten in Berlin einen Brief mit einer Belehrung und schriftlichen Äußerungsmöglichkeit erhalten hatte. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in sechs Fällen die BVG ohne Fahrschein genutzt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich besprach zunächst die Angelegenheit mit der zuständigen Amtsanwältin. Diese lehnte aber eine Einstellung ab. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass unser Mandant bereits in der Vergangenheit bereits ein Verfahren wegen Schwarzfahrens gehabt habe und diesmal sechs Mal schwarzgefahren sei. Deshalb wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen, gegen welchen Rechtsanwalt Dietrich Einspruch einlegte.

Nach Einlegung des Einspruchs nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur zuständigen Richterin auf. Diese signalisierte, dass sie sich in einer Verhandlung für eine Einstellung aussprechen würde. In der angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere darauf, dass unser Mandant noch vergleichsweise jung sei und er mittlerweile immer einen Fahrschein benutzen würde. Deshalb war schließlich auch die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Pflichtverteidiger

25. Oktober 2019: Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung geführt. Die Anzeigenerstatterin hatte unseren Mandanten beschuldigt, dass er sie mit anderen Beschuldigten in ihrer Wohnung in Berlin Zehlendorf brutal geschlagen haben soll. Unser Mandant soll insbesondere den Kopf der Anzeigenerstatterin wiederholt gegen eine Wand gestoßen haben. Weiterhin soll unser Mandant der flüchtenden Zeugin ein Messer an den Hals gehalten und ihr gedroht haben, sie umzubringen.

Als die Anzeigenerstatterin zu Boden ging, soll unser Mandant mit einem beschuhten Fuß auf sie eingetreten haben. Im Rahmen der Anzeige hatte die Anzeigenerstatterin auch angegeben, dass unser Mandant versucht hatte, ein Hotel zu überfallen. Dies habe unser Mandant ihr mitgeteilt. Die Anzeigenerstatterin konnte hierbei sogenanntes Täterwissen präsentieren. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung wurde bis zur Aussage der Anzeigenerstatterin gegen unbekannt geführt.
Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich auf seinen Antrag zum Pflichtverteidiger bestellt. Es drohte eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin ausführlich befragen. In der Befragung stellten sich viele Ungereimtheiten heraus. Deshalb schloss sich das Schöffengericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung bei einem Semesterticket

23. September 2019: Verfahrenseinstellung bei Fälschung eines Semestertickets

Ende 2016 wurde gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er mit einem gefälschten Semesterticket S-Bahn in Richtung des S-Bahnhofes Ostkreuz gefahren sei.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Das von unserem Mandanten gefälschte Semesterticket war jedoch auf sehr auffällige Weise manipuliert worden, sodass das Bahnpersonal die Fälschung als solche auch sehr gut und direkt erkennen konnte. Dadurch könne unserem Mandanten kein schwerer Schuldvorwurf gemacht werden. Auch hatte das Bahnpersonal vermerkt, dass sich unser Mandant sehr kooperativ verhalten haben soll. Des Weiteren seien die Lebensumstände unseres Mandanten, der sich als Student in einer finanziell schwierigen Lage befinde, unberücksichtigt geblieben. Auf diese Umstände verwies Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Der Anregung wurde jedoch nicht gefolgt, da in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt worden waren. Stattdessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, der ihn zu einer Geldstrafe verurteilte. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch ein. In der Hauptverhandlung wirkte Rechtsanwalt Dietrich nochmals in einem persönlichen Gespräch sowohl auf das Gericht als auch auf die Staatsanwaltschaft ein. Hierin konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich von einer Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug mit Schaden von über 200.000 Euro

20. September 2019: Betrug und Urkundenfälschung mit Schaden von über 200.000 Euro – Einstellung

Bekannte unseres Mandanten meldeten sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem unser Mandant aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten in Untersuchungshaft genommen worden war. Hintergrund des Haftbefehls war, dass unserem Mandanten vorgeworfen wurde, im Rahmen von vermeintlichen Kreditgewährungen Darlehensnehmer zu schädigen. Durch die Fälschung unterschiedlicher Unterlagen sollten die Darlehensnehmer zur Zahlung von hohen Summen veranlasst werden. Ein Geschädigter sollte insbesondere über 200.000,00 € zahlen. Nachdem gefälschte Kontoauszüge unseres Mandanten durch einen Geschädigten der Bank unseres Mandanten vorgelegt worden sind, erstattete die Bank Strafanzeige. Da unser Mandant ab diesem Zeitpunkt unter keiner bekannten Adresse mehr anzutreffen war, wurde aufgrund des Antrages der Staatsanwaltschaft Berlin der Haftbefehl erlassen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Haftprüfung. In der Haftprüfung bestritt Rechtsanwalt Dietrich zunächst den Tatvorwurf. Auch konnte unser Mandant eine neue Wohnanschrift dem Gericht präsentieren. Das Amtsgericht verschonte daraufhin unseren Mandanten von der weiteren Untersuchungshaft. Noch im Ermittlungsverfahren legte Rechtsanwalt Dietrich schriftlich dar, warum ein Tatnachweis nicht zu erbringen sei. Trotz dieser Ausführungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich weiterhin das Beweisergebnis in Frage stellen. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflage einzustellen.