Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl

18. September 2019: Einbruchdiebstahl – Freispruch

Durch eine Hausdurchsuchung erfuhr unser Mandant, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Einbruchsdiebstahl geführt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, in Berlin Köpenick nachts durch ein verschlossenes Fenster in eine Erdgeschosswohnung eingedrungen zu sein und Elektronikgeräte entwendet zu haben. Das Grundstück war durch einen Zaun umschlossen.

Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Hier stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass ein Fingerabdruck unseres Mandanten am Einstiegsfenster in ca. 190 cm Höhe gesichert worden ist. Unser vorbestrafter Mandant hatte in der Vergangenheit bereits seine Fingerabdrücke abgeben müssen. Im Ermittlungsverfahren führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass man nicht von einem Fingerabdruck auf die Täterschaft unseres Mandanten schließen könne. Da das Grundstück nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vollständig mit einem Zaun umschlossen war, wurde Anklage zum Schöffengericht erhoben. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich abermals darlegen, dass der Fingerabdruck allein nicht geeignet ist, einen Tatnachweis zu führen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, warum sich unser Mandant auf dem Grundstück aufgehalten habe. Deshalb konnte das Gericht schließlich nicht mehr den Tatnachweis erbringen und unser Mandant wurde freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Verstoß gegen Arzneimittelgesetz

11. September 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt, weil er eine nicht unerhebliche Anzahl an Privatrezepten auf seinen Namen ausgestellt hatte, obwohl er die Berechtigung dazu nicht hatte. Unser Mandant hat die Rezepte dann in Apotheken eingelöst und die entsprechenden verschreibungspflichtigen Medikamente erhalten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Sein Verhalten war zurückzuführen auf die von unserem Mandanten über Jahre entwickelte Abhängigkeit von Beruhigungsmitteln. Diese hatte unser Mandant aufgrund einer diagnostizierten Panikerkrankung verschrieben bekommen, konnte sich allerdings von diesen Mitteln nicht mehr selbstständig lösen.

Nachdem unser Mandanten Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht hatte, wies dieser in einem umfangreichen Schriftsatz auf die unberücksichtigt gebliebenen Umstände dieses Falls hin. Zum einen wurde nicht beachtet, dass unser Mandant die Rezepte nur zum Eigengebrauch erstellt hatte, wodurch eine Weitergabe und eventuelle Fremdschädigung ausgeschlossen werden konnte. Auch die Bezahlung der Medikamente bewerkstelligte unser Mandant auf seine eigenen Kosten. Dadurch konnte ein finanzieller Schaden ausgeschlossen werden. Zu berücksichtigen war auch der zeitliche Aspekt. Die unserem Mandanten vorgeworfenen Taten lagen teilweise bereits mehrere Jahre zurück. Seitdem hatte sich unser Mandant bereits einer Suchtentwöhnung unterzogen und seine Lebensverhältnisse positiv geordnet. Rechtanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, da unserem Mandanten insofern und im Hinblick auf seine Suchterkrankung kein schwerer Schuldvorwurf gemacht werden könnte. Die Staatsanwaltschaft erhöhte die Geldauflage zwar, folgte im Übrigen aber der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

09. September 2019: Einstellung des Verfahrens nach Ladendiebstahl

Unserem Mandanten wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, Wanderschuhe bei einem Sportausstatter in Berlin-Mitte entwendet zu haben. Unser Mandant soll die Schuhe im Geschäft eingesteckt haben und dann durch die Warensicherungsanlage aufgefallen sein. Umgehend wurde unser Mandant von den Ladendetektiven gestellt und die Polizei verständigt. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erhielt unser Mandant einen Strafbefehl. Darin wurde er zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mandatiert hatte, legte dieser zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich fiel bei Durchsicht der Akte auf, dass zwar in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt worden waren. Damit galt unser Mandant jedoch als nicht vorbestraft. Trotzdem erhielt unser Mandant einen Strafbefehl. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich diese Umstände dem Amtsgericht Tiergarten dar und regte eine Verfahrenseinstellung an. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung

26. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Krediterlangungsbetrug und Urkundenfälschung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Meiningen Anfang 2016 wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und versuchten Betruges ermittelt. Unser Mandant soll versucht haben, einen Kredit bei einer großen deutschen Bank zu erlangen. Durch falsche Gehaltsnachweise soll er dabei versucht haben, über seine Kreditwürdigkeit zu täuschen.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn wegen dieser schweren Vorwürfe ermittelt wird, übertrug er Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich das Mandat. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zuerst Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass die Gehaltsnachweise unseres Mandanten als Fotokopie eingereicht worden waren. Für Rechtsanwalt Dietrich erschien es daher mehr als fragwürdig, dass gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung ermittelt wird, wenn gar keine Urkunde vorliegt. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich nicht erkennen, dass unser Mandant darüber täuschen wollte, den Kredit nicht mehr zurückzuzahlen. Ein solcher Nachweis konnte von der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht zweifelsfrei erbracht werden. Daher setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, der die genannten Bedenken gezielt zum Ausdruck brachte. Des Weiteren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft Meiningen.

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche / Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

23. August 2019: Einstellung des Verfahrens bei Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte mangels hinreichenden Tatverdachts

Gegen unsere Mandantin wurde wegen des Verdachts der Verschleierung von unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten Mitte des Jahres 2017 ermittelt. Auslöser des Verdachtsmoments waren dabei zwei Gutschriften aus England auf ein Konto unserer Mandantin in Deutschland. Unsere Mandantin soll dann große Teile des empfangenen Geldes auf ein deutsches und ein türkisches Konto weiterüberwiesen haben. Durch diese beiden letzten Überweisungen soll unsere Mandantin versucht haben, die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mandatiert worden war, beantragte dieser Akteneinsicht. Dabei fiel ihm auf, dass ein Nachweis über die Unrechtmäßigkeit des erlangten Geldes von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nicht erbracht worden war. Zudem stützte sich der Verdacht der oben beschriebenen Straftat nahezu ausschließlich auf die Aussagen des Bankmitarbeiters, der unsere Mandantin zu den Transaktionen befragt hatte. In der Befragung soll sich unsere Mandantin unsicher und widersprüchlich geäußert haben. Hintergrund war jedoch, dass unsere Mandantin ihrer Schwester dabei behilflich sein wollte, einen Teil ihrer Erbschaft nach Iran zu überweisen. Dazu waren jedoch mehrere Überweisungen nötig, da eine Direktüberweisung nach Iran von keiner europäischen Bank aus möglich ist. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach richtig. Der Staatsanwaltschaft Kreuznach war es nicht möglich, die Einlassung zu widerlegen. Deshalb musste Sie das Verfahren mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. August 2019: Gebrauch eine gefälschten über E-Bay Kleinanzeigen erworbenen Monatsmarke - Einstellung

Auf dem U-Bahnhof Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin Mitte wurde unsere Mandantin bei einer Fahrkartenkontrolle mit einem gefälschten Monatsticket angetroffen. Das Blankoticket stammte aus einem Einbruch. Unsere Mandantin war hierüber sehr überrascht, da sie das Ticket über E-Bay Kleinanzeigen erworben hatte. Dies teilte sie dem Kontrolleuer mit. Trotz dieser Angaben wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung vom LKA Berlin meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich klärte unsere Mandantin zunächst über die Hintergründe der Strafsache auf. Insbesondere ist es für die Polizei schwierig, an die Hintermänner zu gelangen. Deshalb konzentriert man sich in Berlin zunächst auf die Erwerber der Monatsmarken. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, dessen Inhalt zu vergleichbaren Fällen keine Besonderheiten aufwies. Das Problem in diesen Fällen ist, dass die unbedachten Äußerungen eines Mandanten dazu führen können, dass man Kronzeuge in dem Verfahren gegen etwaige Personen werden kann, die berufsmäßig in Verkaufsstellen der BVG einbrechen. Diese Personen würden dann die vollständigen Kontaktdaten eines Mandanten erhalten. In der Regel befürchten dann Mandanten Repressalien. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann umrissartig einen Sachverhalt darstellen, der zum Ausschluss der Strafbarkeit, aber nicht zu Überführung des Verkäufers führte. Diese Angaben reichten, dass das gegen unsere Mandantin geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt worden ist.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

21. August 2019: Einstellung in Hauptverhandlung bei Betrug nach Geltendmachung von unberechtigtem Schadenersatz

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges. Unser Mandant hatte gegen den seinen damaligen Vermieter einen Rechtsstreit geführt, in dem wechselseitige Ansprüche erhoben worden. Durch eine Falschberatung seitens seines damaligen Rechtsanwaltes verlor unser Mandant seine Wohnung und er wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Sein damaliger Rechtsanwalt erkannte sein Verschulden an und meldete dies seiner Haftpflichtversicherung. Abzüglich der Selbstbeteiligung wurde der Schaden durch die Versicherung erstattet. In der Zwischenzeit hatte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Vermieter gewandt und mit diesem einen Vergleich geschlossen, der eine deutliche Reduzierung der Forderung vorsah. Insbesondere wurde in dem Vergleich auf die schlechte finanzielle Situation unseres Mandanten eingegangen. Unser Mandant hatte nicht erwähnt, dass der Schaden durch die Haftpflichtversicherung erstattet werden sollte. Schließlich wandte sich unser Mandant an seinen ehemaligen Rechtsanwalt und forderte ihn zur Zahlung des Selbstbehaltes auf, der durch den ehemaligen Rechtsanwalt auch gezahlt wurde. In dem Abschluss des Vergleichs und der Forderung der Selbstbeteiligung sah die Staatsanwaltschaft Berlin einen Betrug.

In einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass der Abschluss des Vergleichs nicht nur der schlechten finanziellen Situation unseres Mandanten geschuldet war. Vielmehr hatte unser Mandant auch auf die Durchsetzung seiner ihm gegen seinen ehemaligen Vermieter zustehenden Forderung verzichtet. Deshalb durfte unser Mandant auch den vollständigen Schadensersatz von seinem ehemaligen Rechtsanwalt fordern. Die Staatsanwaltschaft führte nach dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren wegen Betruges gegenüber seinem ehemaligen Vermieter nicht weiter fort. Es wurde aber Anklage erhoben wegen Betruges gegenüber seinem alten Rechtsanwalt. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die rechtlichen und tatsächlichen Probleme darstellen. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.