Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl und Betrug

27. Januar 2020: Diebstahl und Betrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Diebstahls und Betrug geführt. Unsere Mandantin hatte als Kellnerin in einem Restaurant in Berlin Tiergarten gearbeitet und einem Gast dessen Kreditkarte, nach einem Bezahlvorgang mit Pin-Eingabe, entwendet. Mit dieser Karte hatte unsere Mandantin in einem Kaufhaus in Berlin Mitte Waren von über 700,00 € bezahlt. Einen Tag später wurde unsere Mandantin von Ihrem damaligen Chef auf den Verlust der Karte angesprochen. Ohne anwaltliche Beratung räumte sie den Diebstahl und den Einkauf ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. Januar 2020: Urkundenfälschung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, die Unterschrift seiner verstorbenen Ehefrau auf ihrem Testament gefälscht zu haben. Die Strafanzeige gegen unseren Mandanten wurde durch das Erbschaftsgericht nach Einholung eines Schriftgutachtens erstattet. Denn das Gutachten hatte ergeben, dass die Unterschrift des Testaments nicht von der verstorbenen Ehefrau unseres Mandanten stammte.

Da unser Mandant als Alleinerbe in dem Testament eingesetzt wurde, richtete sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft gegen ihn. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Nach der Auswertung der strafrechtlichen Ermittlungsakte und der Gerichtsakte des zivilrechtlichen Verfahrens über die Wirksamkeit des Testaments, stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Staatsanwaltschaft der Nachweis einer Urkundefälschung nicht ohne weiteres gelingen würde. Vielmehr drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass unser Mandant von seinen Nachbarn, mit denen er seit einiger Zeit persönliche Konflikte hatte, falsch belastet wurde. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

14. Januar 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatten unseren Mandanten angezeigt, weil dieser in Berlin-Hellersdorf in einem Wagen der U-Bahnlinie U5 mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen wurde. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges und Urkundenfälschung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich wies unseren Mandanten darauf hin, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und beantrage sogleich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten hin, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war und im Falle einer Verurteilung um persönliche und berufliche Konsequenzen fürchtete. Zudem hatte unser Mandant umgehend das regelmäßig von der BVG geforderte erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt, sodass der BVG kein Schaden entstanden war. Die Amtsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant kann sich nach der Einstellung des Verfahrens weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Denn eine Aufnahme der Einstellung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

19. Dezember 2019: Urkundenfälschung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis

Im Zuge seiner Streife in Berlin Prenzlauer-Berg fiel einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Anwohnerparkausweis mit einem vermeintlich manipulierten Gültigkeitsdatum in einem geparkten Auto auf. Das Ordnungsamt stellte wegen Urkundenfälschung eine Strafanzeige bei der Polizei, die als Halter des Fahrzeugs ein Unternehmen ermittelte. Auf Nachfrage der Polizei teilte das Unternehmen die Personalien unseres Mandanten als Nutzer des Fahrzeugs mit. Gleichzeitig leitete das Unternehmen die E-Mail der Polizei an unseren Mandanten weiter, der Rechtsanwalt Dietrich noch am selben Tag in der Kanzlei zum Erstgespräch aufsuchte.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteinsicht. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Vorfall nicht hinreichend dokumentiert hatten. Hierauf stützte Rechtsanwalt Dietrich seine Verteidigung. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unserem Mandanten die Manipulation des Anwohnerparkausweises in einer Hauptverhandlung mit Hilfe der vorhandenen Beweismittel vermutlich nur schwer nachgewiesen werden kann. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

18. Dezember 2019: : Erschleichen von Leistungen – Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verwechselung

Manchmal unterlaufen auch den Justizbehörden Fehler. Ziemlich ärgerlich sind solche Fehler, wenn gänzlich unschuldige Personen auf einmal als Beschuldigte mit einem Ermittlungsverfahren belegt werden. Dieses Schicksal wiederfuhr auch unserer Mandantin. Sie erhielt von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Schwarzfahrens. Insgesamt soll sie drei Mal die U-Bahnlinie U1 in Berlin ohne gültigen Fahrausweis genutzt haben.

Da unsere Mandantin tatsächlich aber nicht ohne gültigen Fahrausweis gefahren war, wandte sie sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und schilderte ihm die Situation in einem Erstgespräch. Sie konnte durch Zeitkonten ihres Arbeitgebers belegen, dass sie zu den vermeintlichen Tatzeiten häufig bei der Arbeit war. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich sofort als Verteidiger an. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte einsehen konnte, erhielt unsere Mandantin mehrere Schreiben eines von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) beauftragten Inkassounternehmens, in denen sie aufgefordert wurde, jeweils ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Rechtsanwalt Dietrich handelte umgehend und machte die BVG in einem Schriftsatz darauf aufmerksam, dass anscheinend eine unbekannte Person die Personalien unserer Mandantin verwendet. Somit konnte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin zunächst vor einer Vollstreckung durch die BVG bewahren. Als Rechtsanwalt Dietrich dann schließlich die Ermittlungsakte bekam, konnte er das Missverständnis endgültig aufklären. Denn aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die beim Schwarzfahren angetroffene Person zwar denselben Namen, nicht aber dieselbe Adresse und Ausweisnummer wie unsere Mandantin hatte. Rechtsanwalt Dietrich beantragte sofort die Einstellung des Verfahrens gegen unsere Mandantin bei der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren wurde eingestellt und unsere Mandantin konnte sich freuen, endlich keine Angst mehr vor Schreiben der Polizei oder des Inkassounternehmens haben zu müssen.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub

29. November 2019: Freispruch bei schwerem Raub

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einer anderen Person versucht zu haben, einer dritten Person Wertgegenstände zu entwenden. Dabei soll er dem Geschädigten ein Messer vorgehalten haben. Die Tat wurde nicht vollendet, weil der Geschädigte die Flucht antreten konnte. Der Geschädigte erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Die Polizei war in der Lage drei tatverdächtige Personen festzunehmen und sie dem Geschädigten gegenüberzustellen, darunter auch unser Mandant. 

Der Geschädigte soll dabei auch unseren Mandanten wiedererkannt haben. Es kam zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen schweren Raubes. Während der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten in diesem Verfahren überzeugend darlegen. Problematisch war, dass die Gegenüberstellung vor der Zeugenaussage durch den Geschädigten erfolgte. In seiner Zeugenaussage berief sich der Geschädigte im Folgenden dann immer auf die Personen, die ihm bei der Gegenüberstellung gezeigt worden waren. So konnte nicht hinreichend festgestellt werden, ob es sich bei unserem Mandanten tatsächlich um einen der Täter des versuchten Raubes handelte. Zumindest bestand die Möglichkeit, dass der Geschädigte seine durch die Gegenüberstellung gewonnen Eindrücke mit denen abglich, die er noch vom Tatgeschehen hatte. Auch die vom Geschädigten genannten Abgrenzungsmerkmale waren widersprüchlich. Mal trugen die Verdächtigen hellere und mal dunklere Jacken. Jedenfalls deckten sich die Angaben des Geschädigten nicht mit dem am Festnahmeort gefertigten Bild der Polizei. Des Weiteren wurde, während der Festnahme, bei unserem Mandanten oder einem der anderen Festgenommen auch kein Messer sichergestellt. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Bedenken daher vor und konnte einen Freispruch auf Kosten der Staatskasse erwirken.

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche

22. November 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei Geldwäsche

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Geld empfangen zu haben, welches von einem fremden Konto unrechtmäßig abgebucht worden sein soll. Durch die Überweisung auf das Konto unseres Mandanten sollte die Herkunft des Geldes verschleiert werden. Insgesamt ging es dabei um einen fünfstelligen Betrag. Der Geschädigte erstattete daher Anzeige gegen unseren Mandanten als Inhaber des Kontos. Die Bank teilte unserem Mandanten mit, dass auf einem Konto rechtwidrig Gelder eingegangen sind. Daraufhin erstattete er seinerseits umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt.

Nachdem klar wurde, dass ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten läuft und er als Beschuldigter vorgeladen wurde, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Gegenüber der Polizei erklärte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebracht machen werde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen, da der Vorwurf einer Geldwäsche gegen unseren Mandanten nicht belegt werden konnte. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Tatsache, dass es heutzutage leicht sei, an entsprechende Kontodaten im Internet zu kommen und es somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass Unbekannte auf das Konto unseres Mandanten zugegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft entsprach dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.